Wahlen
Präsentation der Ergebnisse der Volksabstimmung über die Gesetzes­vorlage des S 21-Kündigungsgesetzes am 27.11.2011 für den Stimm­kreis Heidelberg durch das Amt für Stadtentwicklung und Statis­tik

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Hinweise zur Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz

Bei einer Volksabstimmung handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Das Volksabstimmungsrecht ist im Grundsatz jedoch dem Landtagswahlrecht nachgebildet. Abstimmungsgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Stimmkreise sind die 9 Stadtkreise und 35 Landkreise. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“. Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags. Alle 95.415 (Stand 29. September 2011) stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg sind somit aufgefordert, über den Landesanteil an der Projektfinanzierung zu entscheiden. Insgesamt können rund 7,8 Millionen Menschen in Baden-Württemberg abstimmen. Mit „Ja“ sprechen sich die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Beteiligung des Landes aus, mit „Nein“ dafür. Es gibt folgende Ergebnisvarianten:

  • Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Ab­stim­men­den – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (Quorum) – mit „Ja“ stimmt.
  • Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit „Nein“ stimmt.
  • Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Ab­stim­men­den mit „Ja“ stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.

Nähere Informationen gibt es auf der offiziellen Webseite der Landesregierung zur Volks­ab­stimm­ung sowie auf den Internetseiten der Landeszentrale für politische Bildung.