Bei einer Volksabstimmung handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Das Volksabstimmungsrecht ist im Grundsatz jedoch dem Landtagswahlrecht nachgebildet. Abstimmungsgebiet ist das Land Baden-Württemberg. Stimmkreise sind die 9 Stadtkreise und 35 Landkreise. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“. Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags. Alle 95.415 (Stand 29. September 2011) stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg sind somit aufgefordert, über den Landesanteil an der Projektfinanzierung zu entscheiden. Insgesamt können rund 7,8 Millionen Menschen in Baden-Württemberg abstimmen. Mit „Ja“ sprechen sich die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Beteiligung des Landes aus, mit „Nein“ dafür. Es gibt folgende Ergebnisvarianten:
Nähere Informationen gibt es auf der offiziellen Webseite der Landesregierung zur Volksabstimmung sowie auf den Internetseiten der Landeszentrale für politische Bildung.