6 BEKANNTMACHUNGEN / AKTUELLES 18. März 2026 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Südstadt - Änderung im Bereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße und Lenbachweg“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich imZentrum der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Verkehrsflächen der Kirschgartenstraße, Rheinstraße und Turnerstraße sowie des Lenbachwegs. Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Die Beschlüsse wurden am 29.01.2025 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 dem Entwurf des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung – jeweils in der Fassung vom 13.10.2025 – zugestimmt und die Veröffentlichung dieser Planunterlagen sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › S pezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Englisches Institut“ in Heidelberg (Bioplan), Fassung vom 18.07.2025 › S challtechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm (GICON – Großmann Ingenieur Consult GmbH), Fassung vom 17.10.2025 › S challtechnische Untersuchung zum Gewerbelärm (GICON – Großmann Ingenieur Consult GmbH), Fassung vom 17.10.2025 › SchalltechnischeUntersuchungVerkehrslärm (GICON – Großmann Ingenieur Consult GmbH), Fassung vom 20.10.2025 In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Tiere Vorkommen von Fledermäusen, Brutvögeln; Vermeidungsmaßnahmen, Schaffung von Nistgelegenheiten, tierfreundliche Bauweise und Beleuchtung Pflanzen Erhalt Baumbestand, Neupflanzungen Boden Erweiterung des Baufensters auf weitgehend versiegelten Flächen, versickerungsfähige Oberflächen, Entsiegelung im Straßenraum ON E T E AM H E I D E L B E RG wir suchen Leitung Sicherheit und Technik – Kurpfälzisches Museum Heidelberg (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V jetzt bewerben www.oneteamheidelberg.de Bis zu 100 Blutspenden abgegeben Auf die Wichtigkeit von Blutspenden weisen die Stadt und der Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit ihrer jährlichen Ehrung von verdienten Blutspendenden hin. Oberbürgermeister Eckart Würzner und Jürgen Wiesbeck, Präsident des DRK-Kreisverbandes, haben am Mittwoch, 11. März, im Rathaus mehrmalige Blutspenderinnen und Blutspender mit Ehrennadeln des DRK ausgezeichnet. Infos für die Erstspende unter www.drk-blutspende.de (Foto Rothe) Wasser Lage innerhalb Wasserschutzgebietszone IIIB, starkregenangepasste Bauweise Mensch Keine Konflikte hinsichtlich Sport- und Anlagenlärm, Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich Verkehrslärms Kultur- und Sachgüter Denkmalschutz Pfarrkirche, Glockenturm und Vorplatz St. Michael Klima, natürliche Ressourcen Verbesserung des Mikroklimas und Kompensation von Wärmebelastungen durch Begrünungsmaßnahmen Die oben genannten Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden im Internet auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.heidelberg.de/planverfahren (alternativ: www.heidelberg.de>Leben>Die Stadt>Stadtplanung>Aktuelle Planverfahren) veröffentlicht. Die Unterlagen stehen während der Veröffentlichungsfrist inderZeit vom23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen auch im Kompetenzzentrum Bauen-WohnenFörderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus. Das Kompetenzzentrum Bauen-WohnenFörderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung@heidelberg.de möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung abgegeben werden. E-Mail: beteiligung-stadtplanung@heidel berg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Heidelberg, den 09.03.2026 Stadt Heidelberg, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung BEKANNTMACHUNGEN ONLINE › Ortsübliche Bekanntmachung_Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 BauGB imStadtteil Handschuhsheim › Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Südstadt - Änderung im Bereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße und Lenbachweg“ Volltext unter www.heidelberg.de/ bekanntmachungen
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