3 AKTUELLES 25. Februar 2026 Vegetationszeit beginnt am 1. März Fällen von Gehölzen bis Ende September nicht erlaubt Bürgerinnen und Bürger dürfen noch bis Ende Februar unter Beachtung der Baumschutzsatzung Gehölze fällen. Ab Sonntag, 1. März, beginnt die Vegetationszeit, die bis zum 30. September dauert. In dieser Zeit ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Davon umfasst werden Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und sonstige Gehölze. Auch Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht zurückgeschnitten werden. Erlaubt sind in der Vegetationszeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dazu gehört der Sommerschnitt bei Obstbäumen. Ausnahmegenehmigung möglich Ist die Fällung eines Baumes unvermeidbar, wird gegebenenfalls eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Wer wesentliche Landschaftsbestandteile beseitigen oder verändern möchte, benötigt dafür eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis. fr Kontakt bei Fragen 06221 58-18180 und -45605 Altstadt-Sperrzeiten werden verlängert Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision gegen das Sperrzeitenurteil zu D er Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat festgelegt, dass die Sperrzeit in der Heidelberger Kernaltstadt in den Nächten zum Samstag und Sonntag sowie zu gesetzlichen Feiertagen spätestens um 1 Uhr zu beginnen habe. Zudem sei „unter der Woche, jedenfalls in den Nächten zum Donnerstag und Freitag“ der Beginn der Sperrzeit auf 0 Uhr festzusetzen, so der VGH. Der VGH hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Das Urteil muss daher von der Stadt umgesetzt werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. März einen Vorschlag für eine neue Sperrzeitenverordnung vorlegen. Der Gemeinderat entscheidet am 16. April über die Verordnung. Die neuen Sperrzeiten gelten erst danach. Oberbürgermeister Eckart Würzner: „Das Urteil ist jetzt zu akzeptieren und wir werden eine Änderung der Sperrzeitenverordnung vorbereiten. Die Zeiten sind aus meiner Sicht in keiner Weise verhältnismäßig. Alle Städte brauchen solche Begegnungsräume in ihren Altstädten, gerade für jüngere Menschen zu den Zeiten, in denen sie ausgehen möchten. Alles zu verbieten und die Innenstädte zu Schlafstädten umzuformen kann und darf kein Ziel sein. Aber wir haben in dieser Frage keinen Ermessensspielraum mehr und ich habe auch Verständnis für die Anwohnenden, denen die Öffnungszeiten von 3 Uhr oder teilweise 5 Uhr am Wochenende zu weit gingen.“ Ordnungsdezernentin Martina Pfister betont: „Die Bedürfnisse der Anwohnenden nach Ruhe sind absolut nachvollziehbar. Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich daher mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im betroffenen Bereich einen Veränderungsprozess gestartet. Ziel ist es, nicht nur schnell den Lärmpegel vor Ort nachhaltig zu senken, sondern in der Altstadt insgesamt wieder eine Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Respekts zu schaffen.“ sba 0 Uhr unter der Woche und 1 Uhr am Wochenende – diese neuen Sperrzeiten schreibt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vor. (Foto Schwerdt/Heidelberg Marketing) Die Stadtverwaltung hat bereits damit begonnen, Verbesserungen für den Lärmpegel, insbesondere in der Unteren Straße, umzusetzen. › Personal: Die Einsatzzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes wurde massiv erhöht. Stand heute bedeutet das: 2.021 Einsatzstunden, 6.920 Kontrollen und 7.700 Einzelmaßnahmen. Einige Betriebe haben mehr Sicherheitspersonal eingestellt. › Öffnungszeiten: Im April 2025 haben sich die Wirte auf eigenen Wunsch zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten auf maximal 1 Uhr unter der Woche und 3 Uhr amWochenende geeinigt. › Sensibilisierung: Gemeinsammit Gastro und Studierenden wurde eine Plakat- und Social-Media-Kampagne unter dem Titel „Deine Party, mein Schlaf“ gestartet. @feiern_mit_respekt Das wurde bereits umgesetzt Stadtsiegerin im Vorlesen steht fest Emma Lenhardt (sitzend, 2. v. l.) vom Bunsen-Gymnasium ist beim Stadtentscheid des 67. bundesweiten Vorlesewettbewerbs als Siegerin hervorgegangen. Sie wird die Stadt beim Bezirksentscheid vertreten. In der Stadtbücherei lasen zwölf Sechstklässlerinnen und Sechstklässler zunächst drei Minuten aus einem ihnen bekannten, selbst gewählten Buch. Danach konnten sie ihr Können an einem kurzen fremden Text zeigen. Die Veranstaltung wurde vom Haus der Jugend und der Stadtbücherei organisiert. (Foto Stadt HD)
RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx