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AKTUELLES 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Sekretärin/Sekretär (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 bis 9a TVöD-V Beim Kinder- und Jugendamt: Sozialpädagogin / Sozialpädagoge im Allgemeinen Sozialen Dienst mit stellvertretender Sachgebietsleitung (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe S 15 TvöD-V Bei der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ): Metallbauerin / Metallbauer (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 7 TVöD-V zuzüglich der Gewährung von Zuschlägen Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.oneteamheidelberg.de Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum weiteren Betrieb der errichteten Landestelle für Personenschiffe am rechten Neckarufer, Neckar-km 26.42. Es handelt sich umeine Landestelle imSinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), deren Errichtung und Betrieb einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1WG, 27a und 72 bis 76 Lande sverwa l t ung sver f ahrens ge s e t z (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 19.02.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 19.03.2026 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 19.02.2026 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter https:// www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Amt+fue r +Umwe l t s c hu t z _ +Gewe r be au fsicht+und+Energie.html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 19.02.2026 bis einschließlich 02.04.2026 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwendun gen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme muss unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jedermit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg.de/ hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 06.02.2026 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht undEnergie - untereWasserbehörde - 11. Februar 2026 Glasfaserarbeiten in Handschuhsheim Teilsperrungen in der Mühltalstraße In der Mühltalstraße inHandschuhsheim führt die Deutsche Telekom im Februar mehrere Glasfaserarbeiten an verschiedenen Stellen durch. Aus Sicherheitsgründen muss deshalb im betroffenen Bereich während der Arbeiten ein Teil der Fahrbahn gesperrt werden. Eine Durchfahrt für Autos und ÖPNV bleibt jederzeit möglich. Für Zufußgehende bestehen keine Einschränkungen. Gearbeitet wird imBereich der folgenden Hausnummern: › Mühltalstraße 125a: Anfang Februar bis Montag, 23. Februar › Mühltalstraße 101/4: Montag, 16. Februar, bis Freitag, 6. März › Mühltalstraße 117: Dienstag, 17. Februar, bis Dienstag, 3. März › Mühltalstraße 122/5: Donnerstag, 19. Februar bis Freitag, 13. März Von den Glaserfaserarbeiten unabhängig befindet sich seit Anfang Februar eine sogenannte Baustelleneinrichtungfläche im Bereich Hausnummer 49. Auch hier bleibt die Fahrbahn bis zum Ende der Arbeiten am Samstag, 28. Februar, befahrbar. Alle Arbeiten sind so aufeinander abgestimmt, dass die Einschränkungen so gering wie möglich ausfallen. Auswahl für Brentano-Preis 2026 Sechs Essays im Juryentscheid Die Namen stehen fest: Vier Autorinnen und zwei Autoren sind 2026 für den Clemens-Brentano-Preis für Literatur der Stadt Heidelberg nominiert. Er wird in diesem Jahr in der Sparte Essay vergeben. Die Nominierten sind: › Lindita Arapi (Jahrgang 1972) mit „Lindenblüten für Bücher“ (Weidle Verlag, 2025) › Maryam Aras (Jahrgang 1982) mit „Dinosaurierkind“ (Claassen Verlag, 2025) › Johannes Franzen (Jahrgang 1984) mit „Wut und Wertung. Warumwir über Geschmack streiten“ (S. Fischer Verlag, 2024) › Clara Heinrich (Jahrgang 1993) mit „Pusztagold“ (aki Verlag, 2025) › Josefine Soppa (Jahrgang 1988) mit „Klick Klack, der Bergfrau erwacht“ (Verbrecher Verlag, 2025) › Hugo Tepest (Jahrgang 1989) mit „Sind Penisse real?“ (Piper Verlag, 2025) Seit 1993 wird der mit 10.000 Euro dotierte Clemens-Brentano-Preis jährlich vergeben. Am Freitag, 17. April, wird bekanntgegeben, wen die Jury in diesem Jahr ehrt. Die Preisverleihung findet im Sommer statt.

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