AKTUELLES 6 3. Dezember 2025 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College, Neuenheimer Landstraße 24 und 26“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.04.2025 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, entlang des nördlichen Neckarufers im Bereich des Heidelberg College einen Bebauungsplan aufzustellen. ImWeiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Die Beschlüsse wurden am 07.05.2025 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 dem Entwurf des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung – jeweils in der Fassung vom 01.08.2025 – zugestimmt und die Veröffentlichung dieser Planunterlagen sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 31.07.2025 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › Z wischenbericht spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 31.07.2025 In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutz- Thematischer Bezug gut Mensch: Immissionen durch Verkehrslärm. Tiere: V orkommen von Reptilienarten (Schlingnatter, Mauereidechse), Vorkommen von Vogelarten (Kohlmeise), Vorkommen von Fledermausarten und Holzbewohnende Käfer noch ausstehend, der Gartenteich stellt aufgrund des Fischbesatzes kein geeignetes Habitat für Amphibien dar. Boden: V ersiegelung, Versickerungsfähigkeit. Wasser: K ein Wasserschutzgebiet, kein Hochwasserrisikogebiet, Gartenteich im Eingriffsbereich. Luft/ Keine Auswirkungen Klima: Vegeta- Erhalt Baumbestand, angren- tion zendes Landschaftsschutzge- und biet Fauna: Kultur- Baudenkmäler (von der Plaund nung nicht betroffen), Gesamt Sach- anlagenschutzsatzung „Alt Heigüter delberg“ (§ 19 DSchG), heraus Stadt- ragende Lage im Stadtbild. bild: Die o.g. Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden im Internet auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www. heidelberg.de/planverfahren (alternativ: www.heidelberg.de › Leben › Die Stadt › Stadtplanung › Aktuelle Planverfahren) veröffentlicht. Die Unterlagen stehen während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026 zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen auch im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus. Das Kompetenzzentrum Bauen-WohnenFörderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung@ heidelberg.de möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung abgegeben werden. E-Mail: beteiligung-stadt planung@heidelberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Heidelberg, den 26. November 2025 Stadt Heidelberg, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung BEKANNTMACHUNGEN ONLINE › Ortsübliche Bekanntmachung Bebauungsplan, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College, Neuenheimer Landstraße 24 und 26 › Bekanntmachung Haushaltssatzung 2026 Zweckverband Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen Alle Bekanntmachungen im Volltext unter www.heidelberg.de/ bekanntmachungen Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Canel Sahin (cls), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: RheinNeckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de Zugang zum Weihnachtsmarkt verbessert Kabelbrücken-Rampen für Menschen mit Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen und Co. P ünktlich zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erleichtern acht neue Kabelbrücken-Rampen den Zugang zu allen Standorten des Heidelberger Weihnachtsmarkts. Die Kommunale Behindertenbeauftragte konnte damit erreichen, dass eine häufig geäußerte Forderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen umgesetzt wurde. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum müssen oft Stromkabel oder Schläuche über Wege geführt werden. Für viele Besucherinnen und Besucher mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen entstehen dadurch Hindernisse. „Seit meinem Amtsantritt vor zehn Jahren gehören Beschwerden darüber zu den meistgenannten Themen“, sagt die Kommunale Behindertenbeauftragte Christina Reiß. Im vergangenen Jahr hatte sich beispielsweise das Ehepaar Förster nach einem Weihnachtsmarktbesuch an Heidelberg Marketing und die Behindertenbeauftragte gewandt. Leila Förster sitzt im Rollstuhl und hatte Mühe einen rollstuhlgerechten Zugang zu den Buden und Ständen zu finden. In Zusammenarbeit mit Heidelberg Marketing und dem Kompetenzzentrum Barrierefreiheit beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz konnte das Team der Kommunalen Behindertenbeauftragten eine Lösung finden. Über das bundesfinanzierte Förderprogramm „Mittendrinnenstadt“ wurde die Anschaffung der acht neuen und deutlich leichter überfahrbaren Kabelbrücken-Rampen ermöglicht. eu www.heidelberg. huerdenlos.de Das Ehepaar Förster und Nadine Layer vom Team der Kommunalen Behindertenbeauftragten testeten die neuen Kabelbrücken-Rampen. (Foto Niebylski)
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