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7. Mai 2025 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Migrationsbeirat: Mittwoch, 7. Mai, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Boxberg: Donnerstag, 8. Mai, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindezentrum, Boxbergring 101 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 13. Mai, 17 Uhr , Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch,14. Mai, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Bildung und Kultur: Donnerstag, 15. Mai, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 15. Mai, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 www.gemeinderat. heidelberg.de Gremiensitzungen Wassergymnastik im Thermalbad Offenes Angebot der Stadtwerke Heidelberg In entspannter Atmosphäre etwas für die Gesundheit tun? Das Heidelberger Thermalbad bietet dazu die ideale Gelegenheit: Ab Mittwoch, den 7. Mai, bis einschließlich 30. Juli 2025 bieten die Stadtwerke Heidelberg dort jeden Mittwoch – außer in den Schulferien – von 10 bis 10.20 Uhr Wassergymnastik zum Mitmachen an. Das Angebot ist bis auf den Badeeintritt kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Das BäderTeam leitet die Teilnehmenden mit abwechslungsreichen Übungen an: von kraftvoll bis entspannend, mit und ohne Musik. Damit richtet sich das Angebot an alle Altersgruppen und Fitnesslevel. Schonendes Training mit großer Wirkung für die Gesundheit Bei angenehmen Wassertemperaturen von mindestens 26 Grad und einem herrlichen Blick auf den Odenwald können Interessierte damit ganz einfach etwas für ihre Fitness tun. Wassergymnastik ist besonders gelenkschonend, da das Wasser den Körper stützt und die Gelenke entlastet. Gleichzeitig fördert das Training im Wasser die Durchblutung, stärkt die Muskulatur und verbessert die Beweglichkeit. Auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist Wassergymnastik eine hervorragende Möglichkeit, ihre Beweglichkeit zu erhalten und ihre Lebensqualität zu steigern. Und um den Körper anschließend zu regenerieren, bietet die Liegewiese ruhige Plätze zum Entspannen. Öffnungszeiten/Termin Seit Montag, den 5. Mai 2025, hat das Bergheimer Thermalbad von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Kassenschluss ist eine Stunde vor Badschließung. Infos zu den Bädern: www.swhd.de/baeder Zum Vormerken: Am Samstag, den 17. Mai um 14.30 Uhr, findet wieder eine Führung zu den Trinkwasserquellen imHandschusheimer Mühltal statt. Infos unter: www.swhd.de/ veranstaltungen Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Fit in den Tag mit Wassergymnastik: Ab dem 7. Mai lädt ein offenes WassergymnastikAngebot zu gemeinsamer Bewegung im Wasser ein. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme muss unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihrenNamen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel berg.de/hd,Lde/HD/service/Daten schutz.html abgerufen wer-den. Heidelberg, den 07.05.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - untere Wasserbehörde BEKANNTMACHUNGEN ONLINE › Feststellung des Jahresabschlusses 2022/2023 des Eigenbetriebs Theater und Orchester Heidelberg › Öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung – Economy Park Heidelberg-Leimen › Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ › Öffentliche Bekanntmachung – Antrag Wasserrechtliche Genehmigung Steiger Neckarsonne Alle Bekanntmachungen im Volltext unter www.heidelberg.de/ bekanntmachungen

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