stadtblatt-heidelberg-download-2025-14

7. Mai 2025 BEKANNTMACHUNGEN 6 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans “Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College, Neuenheimer Landstraße 24 und 26“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.04.2025 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, entlang des nördlichen Neckarufers im Bereich des Heidelberg College einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird imNorden durch den Philosophenweg, im Osten durch das Grundstück der Neuenheimer Landstraße 22, im Süden durch die Verkehrsfläche der Neuenheimer Landstraße und im Westen durch das Grundstück der Neuenheimer Landstraße 28 begrenzt. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird in diesem Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist für das Bebauungsplanverfahren ebenfalls nicht vorgesehen, daher entfällt auch die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Möglichkeit einer Neubebauung am Heidelberg College im Sinne des bestehenden städtebaulichen Rhythmus ermöglicht werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan “Neuenheim – Nördliches Neckarufer zwischen Karl-Theodor-Brücke und Bergstraße“ wird daher für diesen Teilbereich geändert. Information der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern. Es besteht daher die Möglichkeit, die Planunterlagen inder Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 23.05.2025 nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (06221 – 58 23140) oder per E-Mail (Sonja. Hildenbrand@Heidelberg.de) einzusehen und sich über die Planung zu unterrichten. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Äußerung zur Planung möglich. Diese kann elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf auch postalisch erfolgen oder bei der Einsichtnahme mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden: E-Mail: beteiligung-stadtplanung@hei delberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Stadtplanungsamt, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg Heidelberg, den 23.04.2025 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Heidelberger Solarschifffahrtsgesellschaft mbH beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb der Landestelle für das Solarboot am linken Neckarufer, Neckar-km 25,350. Es handelt sich um eine Landestelle im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), deren Errichtung und Betrieb einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 15.05.2025 bis einschließlich Montag, den 16.06.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 15.05.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/bekanntmachun gen einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 15.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach:wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Wir trauern um unseren ehemaligen Mitarbeiter und Kollegen Jürgen Weber der am 1. April 2025 im Alter von 71 Jahren verstorben ist. Betroffen nehmen wir Abschied von einem hoch geschätzten Mitarbeiter, der sich durch besondere Zuverlässigkeit, großes Engagement und vorbildliches Verantwortungsbewusstsein auszeichnete und sich dadurch die Achtung und Wertschätzung seiner Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen in besonderem Maß erworben hat. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Kinder- und Jugendamt: Fachkraft für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (m/w/d) Teilzeit 19,5 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe S 12 TVöD-V Beim Landschafts- und Forstamt: Ingenieurin/Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder Landespflege (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 12 TVöD-V Bei der Musik- und Singschule: Lehrkraft für Gesang und Kinderchorleitung (m/w/d) Teilzeit für drei bis vier Unterrichtsnachmittage mit bis zu 21,66 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 90 Minuten/ Schulwoche| unbefristet | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Wir verweisen hiermit auf eine Stellenausschreibung des Abwasserzweckverbands Heidelberg: https://azv-heidelberg.de/1031289.html

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1