26. März 2025 BEKANNTMACHUNGEN 6 werden gebildet im Norden durch die Hatschekstraße, im Westen und Süden durch die Grenzen des Etex-Geländes und im Osten durch den Knotenpunkt der Karlsruher Straße mit dem dahin führenden südlichen Abschnitt der Straße „Im Breitspiel“ mit den südlich angrenzenden Flächen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist auch dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit dem 1. Teilbebauungsplan wird eine erste Teilfläche des gesamten Verbandsgebietes umfassenden Bebauungsplanes Nr. 1 „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ überplant, dessen Aufstellungsbeschluss von der Verbandsversammlung am 13. Juli 2021 gefasst wurde. Mit dem 1. Teilbebauungsplan soll die bisher große zusammenhängende EtexFläche neu geordnet und in der Tiefe für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erschlossen werden. Mit dem Teilbebauungsplan kann ein Anschluss des Gewerbegebietes Rohrbach-Süd an die Umgehungsstraße und ein geplanter „Energiepark-Süd“ planungsrechtlich gesichert werden. Mit der Aufnahme der denkmalgeschützten „Eternit-Halle“ ist die grundsätzliche Aufgabe verbunden, hierfür ein Nutzungs- und Freiraumkonzept als wichtigen identitätsstiftenden Ort zu entwickeln und planungsrechtlich abzusichern. Leimen, den 20. März 2025 Gez. Ehret, Verbandsvorsitzender Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ GREMIENSITZUNGEN Konversionsausschuss: Mittwoch, 26. März, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Dienstag, 1. April, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Ziegelhausen: Mittwoch, 2. April, 18 Uhr, Bürgerbegegnungsstätte Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107 Jugendgemeinderat: Donnerstag, 3. April, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Schlierbach: Dienstag, 8. April, 18 Uhr, Raum des Stadtteilvereins Schlierbach, Schlierbacher Landstraße 130, 69118 Heidelberg Gemeinderat: Mittwoch, 9. April, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen auf der städtischen Homepage unter www.gemein derat.heidelberg.de. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Umbenennung von sechs Straßen und einem Platz Aufgrund von § 5 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98), wird entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats der Stadt Heidelberg in seiner öffentlichen Sitzung am 20.2.2025 zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 12 Folgendes verfügt: Die nachfolgend aufgelisteten Straßen bzw. der Platz erhalten neue Namen wie tabellarisch zugeordnet: Lfd. Nr. Bisheriger Straßenname: Neuer Straßenname: Stadtteil: 1. Endemannstraße Emil-Henk-Straße Weststadt 2. Ernst-Rehm-Straße Johanna-Geißmar-Straße Kirchheim 3. Karl-Kollnig-Platz Sophie-Berlinghof-Platz Handschuhsheim 4. Marga-Faulstich-Straße Rachel-Carson-Straße Bahnstadt 5. Reinhard-Hoppe-Straße Berta-Steinbächer-Straße Ziegelhausen 6. Richard-Kuhn-Straße Am Lerchenbuckel Wieblingen 7. Rudolph-Stratz-Weg Lehwiesenweg Ziegelhausen Die durch die Umbenennungen notwendigen Änderungen in den persönlichen Dokumenten der Anwohner, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Heidelberg fallen (wie Personalausweis), werden von den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg gebührenfrei durchgeführt. Weitere Adress-Umstellungskosten werden nicht übernommen, da die Umbenennung im öffentlichen Interesse erfolgt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen jede der Verfügungen mit den lfd. Nummern 1 bis 7 kann einzeln innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Heidelberg eingelegt werden. Hinweise: 1. Die Umbenennungen werden zum 01.08.2025 vollzogen. Die neuen Straßennamenschilder werden um diesen Zeitpunkt vor Ort angebracht. 2. Die bestehenden Straßennamenschilder werden rot durchgestrichen und etwa zwei Jahre vor Ort belassen, um die Gebäude mit den bisherigen Lagebezeichnungen für eine Übergangszeit weiter auffinden zu können. 3. In der Rachel-Carson-Straße werden die erforderlichen Straßennamenschilder im Zuge des Baufortschrittes nach Fertigstellung der Straße installiert. 4. Die Hausnummern in den von den Umbenennungen betroffenen Straßen werden durch die Umbenennungen nicht geändert. Heidelberg, den 21.03.2025 Stadt Heidelberg, Vermessungsamt, Jelinek ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Straßenbenennung Aufgrund von § 5 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98), wird entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Heidelberg in seiner öffentlichen Sitzung am 20.2.2025 zu dem Tagesordnungspunkt 13 (Benennung der Fortsetzung der Sandgasse nach Louise Ebert) Folgendes verfügt: Die südliche Fortsetzung der Sandgasse zwischen Plöck und Friedrich-Ebert-Anlage erhält den Namen „Louise-EbertWeg“. Die Lage ist in dem folgenden Ausschnitt aus demStadtplan vonHeidelberg dargestellt: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Heidelberg eingelegt werden. Hinweise: 1. Die Benennung wird zum 01.08.2025 vollzogen. Die neuen Straßennamenschilder werden um diesen Zeitpunkt vor Ort angebracht. 2. Von der Benennung des Louise-EbertWegs sind keine Lagebezeichnungen (Adressen) betroffen. Eine Zuordnung von Hausnummern zum Louise-Ebert-Weg ist derzeit nicht vorgesehen. Heidelberg, den 21.03.2025 Stadt Heidelberg, Vermessungsamt Jelinek BEKANNTMACHUNG Aufstellung des „1. Teilbebauungsplans Etex-Gelände“ Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ hat in öffentlicher Sitzung am 11. Februar 2025 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum „1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände“ gefasst. Der 1. Teilbebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 25 Hektar. Die Grenzen Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für Natur- und Landschaftsschutz (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V Beim Tiefbauamt: Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung im Straßenbau, Tiefbau, Maurerhandwerk, Betonbau oder Landschafts- und Gartenbau (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
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