6 19. März 2025 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Rechnungsprüfungsamt: Bautechnische Prüferin/Bautechnischer Prüfer mit dem Schwerpunkt Tiefbau (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit mindestens 27 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 12 TVöD-V Beim Amt für Soziales und Senioren: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter zur Betreuung geflüchteter Menschen (m/w/d) Vollzeit | befristet | Entgeltgruppe S12 TVöD-V Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter für Wohnungsnotfälle und geflüchtete Menschen (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe S 12 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans „Schlierbach - Feuerwache am S-Bahnhof Altstadt“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 20.02.2025 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, am westlichen Rand des Stadtteil Schlierbachs imUmfeld des SBahnhofs Altstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Neckar im Norden, den Abschluss des Schotter-Parkplatzes im Osten, die Bahnflächen und Gleisanlagen im Süden sowie durch den alten Karlstorbahnhof imWesten. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschlusswird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines zweiten Wachstandortes der Berufsfeuerwehr geschaffen werden. Heidelberg, den 10.03.2025 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Satzung zur Bestimmung von verkaufsoffenen Sonntagen in Heidelberg (Verkaufssonntagesatzung - VSonntagS) vom 20.02.2025 Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) geändert worden ist, und § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2017 (GBl. S. 631) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20.02.2025 folgende Satzung beschlossen: § 1 Verkaufsoffene Sonntage in Heidelberg (1) Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg dürfen Verkaufsstellen jeweils an den für die nachfolgenden Anlässe genannten Sonntagen und in den dazu bestimmten Stadtteilen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein (Verkaufssonntage): 1. Frühlingsfest mit Sommertagszug am zweiten Sonntag vor dem Ostersonntag, Verkaufsstellen im Stadtteil Handschuhsheim 2. Fischerfest Neuenheim am Sonntag nach dem ersten Samstag im September, Verkaufsstellen im Stadtteil Neuenheim 3. Familienherbst am Sonntag nach dem letzten Samstag im September, Verkaufsstellen in den Stadtteilen Altstadt, Bergheim, Neuenheimund im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd. (2) Verkaufssonntage setzen voraus, dass die dazugehörigen Anlässe tatsächlich stattfinden. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verkaufssonntagesatzung vom 01. Februar 2024 (Heidelberger Stadtblatt vom 21. Februar 2024) außer Kraft. Heidelberg, den 20.02.2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister demBeschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG Haushaltspläne 2025/2026 der von der Stadt Heidelberg verwalteten rechtsfähigen Stiftungen Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), berichtigt S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Haupt- und Finanzausschuss am 05. Februar 2025 den DoppelOnline-Terminvergabe beim Jobcenter Seit Februar nur noch Vorsprachen mit Termin möglich Damit keine unnötigen Wartezeiten mehr entstehen und die Mitarbeitenden des Jobcenters jedem Anliegen gerecht werden können, sind seit Februar nur noch Vorsprachen mit Termin möglich. Termine können über unsere Homepage www.jobcenter-hd.de gebucht werden. Die neu gestaltete Homepage stellt einen übersichtlichen Einstieg in alle weiteren Angebote des Jobcenters dar. Damit können Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger zahlreiche Dienstleistungen schnell und unkompliziert rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Über jobcenter.digital oder die Jobcenter-App kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt oder eine Weiterbewilligung beantragt werden. Hierüber können Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger auch mit ihren Ansprechpersonen kommunizieren und Veränderungen mitteilen oder Dokumente hochladen. red www.jobcenter-hd.de Die Terminvergabe und viele weitere Angebote gibt es online (Grafik Jobcenter)
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