7 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de derates vom 02. Juni 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Juli 2022) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Stadtblatt erscheint in der Regel mittwochs außerhalb der Schulferien. Amtliche Bekanntmachungen, die gemäß §1 Absatz 1 und §2 Absatz 1 der Bekanntmachungssatzung im Internet veröffentlicht werden, sollen möglichst auch im Stadtblatt mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann in gekürzter Form erfolgen und ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Inkrafttreten der öffentlichen Bekanntmachung. Darüber hinaus ist das Stadtblatt, soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer öffentlichen Bekanntmachung oder Bekanntgabe im Internet entgegenstehen, gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 4 der Bekanntmachungssatzung weiterhin das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Heidelberg und dient in diesen Fällen der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, Bekanntgaben und Mitteilungen der Stadt.“ 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Redaktioneller Teil Im redaktionellen Teil des Stadtblatts vermittelt die Stadtverwaltung den Heidelbergerinnen und Heidelbergern die Arbeit der Stadtverwaltung, des Gemein- derates und der städtischen Gesellschaften. Zudem kann der redaktionelle Teil auch Sonderveröffentlichungen, beispielsweise Sonderseiten oder Beilagen, zu städtischen Projekten enthalten.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der auf ihre Bekanntmachung folgt. Heidelberg, den 20.02.2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG 14. Änderung der Gemeinderatsgeschäftsordnung vom 20.02.2025 Auf Grund des § 36 Absatz 2 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20.02.2025 folgende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Gemeinderatsgeschäftsordnung Die Gemeinderatsgeschäftsordnung vom 20. Februar 1992 (Heidelberger Amtsanzeiger vom 27. Februar 1992), die zuletzt durch Beschluss des Gemeinderates vom 14. November 2024 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. November 2024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind rechtzeitig ortsüblich bekannt zu geben (§ 34 Absatz 1 Satz 7 GemO). Dabei werden Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse auf der Internetseite der Stadt Heidelberg veröffentlicht (§ 41b Absatz 1 GemO).“ b) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) Die Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen werden auf der Internetseite der Stadt Heidelberg veröffentlicht, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderates zugegangen sind. Dabei ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbart werden. Sind derartige Maßnahmen nicht ohne erheblichen Aufwand oder ohne erhebliche Veränderung der Beratungsunterlagen möglich, kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden (§ 41b Absatz 2 GemO).“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der auf ihre Bekanntmachung folgt. Heidelberg, den 20.02.2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG 4. Änderung der Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte vom 20.02.2025 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat aufgrund von §§ 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) geändert worden ist, am 20.02.2025 folgende Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte beschlossen: Artikel 1 Änderung der Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte Die Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte vom 20. Februar 1992 (Heidelberger Amtsanzeiger vom 9. April 1992), die zuletzt durch Beschluss des Gemeinderats vom 06. Oktober 2016 (Heidelberger Stadtblatt vom 19.10.2016) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die/Der Vorsitzende beruft den Bezirksbeirat in elektronischer Form mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; damit sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Einberufung soll 14 Tage, aber muss spätestens sieben Tage vor der Sitzung erfolgen. a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Nachträgliche Ergänzung der Tagesordnung ist in Ausnahmefällen möglich. Die nachträgliche Ergänzung muss spätestens am Tage vor der Sitzung den Mitgliedern des Bezirksbeirates in elektronischer Form übermittelt und, soweit es sich um eine Ergänzung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung handelt, Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg ist folgende Stelle zu besetzen: Beim Tiefbauamt: Bauingenieurin/Bauingenieur für Verkehrsanlagenplanung (m/w/d) Vollzeit | unbefristet| bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. spätestens am Sitzungstage auf der Internetseite der Stadt Heidelberg bekannt gemacht werden. In nichtöffentlicher Sitzung können bei einstimmigem Beschluss aller Mitglieder des Bezirksbeirates neue Tagesordnungspunkte behandelt werden. Abs. 3 findet keine Anwendung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der auf ihre Bekanntmachung folgt. Heidelberg, den 20.02.2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Der Verein VR 333632, Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heidelberg - Abteilung Neuenheim e.V. ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei demLiquidator, Herrn Alexander Stadler, wohnhaft Jahnstra- ße 31, 69221 Dossenheim, anzumelden. GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Kultur und Bildung: Dienstag, 11. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Weststadt: Dienstag, 11. März, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Sportausschuss: Mittwoch, 12. März, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 12. März, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 13. März, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 13. März, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 18. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Emmertsgrund: Dienstag, 18. März, 18 Uhr, Bürgerhaus, Bürgersaal, Forum 1 Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 19. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Südstadt: Donnerstag, 20. März, 18 Uhr, Chapel, Rheinstraße 12/4 Alle Tagesordnungen stehen auf der städtischen Homepage unter www. gemeinderat.heidelberg.de.
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