7 STADTWERKE HEIDELBERG 5. Februar 2025 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: RheinNeckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online: www.heidelberg.de nigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5 Satz 1 AEG). Die Erörterung kann ganz oder teilweise in digitalen Formaten durchgeführt werden (§ 18a Abs. 6 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung demGrunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das EisenbahnBundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann dadurch erfolgen, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht wird. Im Fall des elektronischen Zugänglichmachens gilt mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 18b Abs. 3 AEG). 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). 8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagendienach§19Abs. 2UVPGnotwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient. 9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren sind unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise abrufbar. 10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht veröffentlichten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht. 30.01.2025 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart GREMIENSITZUNGEN Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 5. Februar, 17.15 Uhr, Rathaus Jugendgemeinderat: Donnerstag, 6. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 1 Fahrgastbeirat: Dienstag, 11. Februar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 12. Februar, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1 Bezirksbeirat Handschuhsheim: Donnerstag, 13. Februar, 18.30 Uhr, Carl-Rottmann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13 Bezirksbeirat Boxberg: Dienstag, 18. Februar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindezentrum, Boxbergring 101 Gemeinderat: Donnerstag, 20. Februar, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Gesundes Saunieren Training für Immunsystem und Kreislauf Sie wollen der aktuellen Erkältungswelle vorbeugen? Für alle, die etwas für ihre Gesundheit tun möchten, stehen die Saunen der Heidelberger Hallenbäder offen. Das Rohrbacher Hallenbad Hasenleiser bietet eine finnische Sauna mit 90 Grad sowie eine Biosauna mit milden 50 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von 35 Prozent. Farblicht und automatische Aroma-Aufgüsse zu jeder vollen Stunde sorgen für wohltuende Entspannung. Im Hallenbad Köpfel in Ziegelhausen steht Gästen eine finnische Sauna mit Tageslicht zur Verfügung. Die Temperatur liegt bei 90 Grad, die Luftfeuchtigkeit bei zehn Prozent. Neben den automatischen Aufgüssen bietet unser Sauna-Team diverse Aufgüsse. Außerdem gibt es ein Tauchbecken und einen Ruhebereich. Das neue Bistro im Hallenbad Köpfel hat kühle Getränke und knackige Salate im Angebot, um den Körper nach dem Saunieren mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Mit ein paar einfachen Tipps wird der Saunabesuch zur kleinen entspannenden Gesundheitskur: › Vor dem ersten Saunagang duschen und gründlich abtrocknen. › 8 bis 15 Minuten pro Saunagang genügen, nach jedem eine Pause einlegen. › Nicht mehr als drei Saunagänge pro Besuch. › Weder hungrig noch mit vollemMagen in die Sauna, aber ausreichend Wasser trinken. › Bei Krankheiten oder Kreislaufproblemen zunächst ärztlichen Rat einholen. Aktuelle Informationen und Öffnungszeiten der Saunen: www.swhd.de/sauna Gute Gründe für den nächsten Saunabesuch: Saunieren regt Kreislauf und Stoffwechsel an, fördert Regeneration, Entspannung sowie gesunde Haut und kann vor Erkältungen schützen. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum
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