AKTUELLES 6 5. Februar 2025 BEKANNTMACHUNG über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Heidelberg, Knoten Mannheim, 4-gleisiger Ausbau Heidelberg-Wieblingen - Heidelberg Hbf (Geschäftszeichen: 591ppw/119-2024#004) in Heidelberg, Eppelheim, Edingen-Neckarhausen und Mannheim Das Eisenbahninfrastrukturvorhaben hat die Beseitigung eines Engpasses zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Heidelberg Hbf. und damit eine Kapazitätssteigerung auf der Strecke zum Ziel. Das Vorhaben erstreckt sich zwischen Mannheim-Friedrichsfeld Süd und Heidelberg Hbf. von Bahn-km 9,5+83 bis 20,4+46 bezogen auf die Strecke 4000 MannheimHbf. – Basel Bad Bf. – Konstanz. Im Planungsbereich verlaufen außerdem die Strecken 3601 Frankfurt – Heidelberg, km 79,0+40 bis 83,6+15, und 4100 Heidelberg Hbf. – Heidelberg Altstadt, km16,9+47 bis 18,2+70, die entsprechend von demVorhaben betroffen sind. Die Flächen der dort stillgelegten Strecke 4002 MannheimHbf. – Heidelberg-Kirchheimwerden für die Errichtung neuer Bahnanlagen genutzt. Vorgesehen ist im Kern der 4-gleisige Ausbau des derzeit 2-gleisigen Streckenabschnitts zwischen Heidelberg-Wieblingen und Heidelberg Hbf. zwischen ca. km 13,0 und 16,2 (Strecke 4000) sowie die hierdurch bedingte Änderung von einem derzeit 4-gleisigen zu einem 5-gleisigen Streckenabschnitt zwischen ca. km 9,6 und 10,7 und zu einem jeweils 6-gleisigen Streckenabschnitt zwischen ca. km 10,7 und 13,0 sowie km 16,2 und 16,6. Zudem erhält der Haltepunkt Heidelberg-Pfaffengrund/Wieblingen aufgrund der 4-Gleisigkeit zwei barrierefrei zugängliche neue Bahnsteige. Mit den o. g. Änderungen gehen zahlreiche Anpassungen und Errichtungen von baulichen und technischen Anlagen entlang der Strecke einher. Zu nennen sind hierbei insbesondere: › Errichtung neuer Lärmschutzwände entlang der Strecke 3601 zwischen km 78,7+15 und 79,1+90 sowie der Strecke 4000 zwischen km 14,6+33 und 17,2+48 an der EÜ Straßburger Ring, km 78,8+90 (Strecke 3601), › Errichtung eines neuen Kreuzungsbauwerks bei ca. km 10,5 (Strecke 4000) mit südlicher Umfahrung durch das neue Gleis der Strecke 4106, › Rückbau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Riedweg, km 10,2+71, unter Herstellung eines Ersatzwegesystems, › Erneuerung der EÜWieblinger Weg, km 15,6+24, › Neubau der Straßenüberführung (SÜ) Grenzhöfer Straße, km 11,3+33, über das o. g. neue Gleis der Strecke 4106, › Neuerrichtung des Berührungsschutzes sämtlicher SÜ im Vorhabenbereich aufgrund der Erneuerung der Oberleitungsanlage, › Erneuerung des Anprallschutzes beim Haltepunkt Heidelberg-Pfaffengrund/Wieblingen (SÜKurpfalzring, km14,8+03), der SÜ Czernybrücke (km17,0+37) und der SÜMontpellierbrücke (km 19,4+78), › Errichtung von Stützwänden zwischen km 15,2+15 und 16,5+26, › Änderung der Bahnhofsgleise einschließlich Weichenverbindungen im östlichen und westlichen Gleisvorfeld des Hbf. Heidelberg zwischen km ca. 16,6 und 20,0 und der Gleisgeometrie des Streckengleises 4000 links der Bahn zwischen ca. km 20,0 und 20,4, › Rückbau des bereits stillgelegten Kreuzungsbauwerks bei km 15,3+97, › Verlegung der vorhandenen gleisparallelen landwirtschaftlichen Wege im Bereich km 9,7+50 bis 14,1+00 einschließlich deren teilweiser Verbreiterung als Zufahrten zur Brandbekämpfung und Rettung, › Errichtung eines Elektronischen-Stellwerks-Modulgebäudes (ESTW-A) bei km 14,3+05 und einer GSM-R-Funkstation bei km 14,2+90 mit Mast (30 m) für die Funkabdeckung der Strecke nach ETCS-Level 2 (beides nördlich der Bahnanlagen in Heidelberg-Wieblingen), › Anpassungen und Neubau von Entwässerungsanlagen im Streckenverlauf sowie › Änderungen an Kabel und Leitungen Dritter, insbesondere Verlegung der Querung einer höhengleichen Gasversorgungsleitung einschließlich des zugehörigen Daten- / Fernmeldekabels bei km 10,6+70. Zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen sind umfassende landschaftspflegerische Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie weitere, u. a. auch artenschutzrechtliche, Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die imo. g. Abschnitts beidseits der Bahn sowohl unmittelbar entlang der Strecke 4000 als auch auf einzelnen Flächen unterschiedlicher Größe im näheren Umfeld realisiert werden. Bauzeitlich werden entlang und auf benachbarten Flächen beidseits der Strecke 4000 sowie bei km 77,3 der Strecke 3610 rechts der Bahn (westlich) verschiedene Baubehelfe, Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen eingerichtet. Die Zu- und Abfahrt zu den Baufeldern erfolgt über das vorhandene öffentliche und landwirtschaftliche Wegenetz. Die Arbeiten an EÜ und SÜ führen zu zeitweisen Verkehrsbeeinträchtigungen (Straßensperrungen und Umleitungen). Prognostizierter Baubeginn der Hauptmaßnahmen ist März 2031. Die Gesamtbauzeit beträgt voraussichtlich ca. 8 Jahre. Einzelne Umweltmaßnahmen werden vorgezogen. In einzelnen Bauphasen kommt es zu Totalsperrungen der Strecke und zur Einrichtung von Schienenersatzverkehr. Das Vorhaben steht als Teil des Projekts „Knoten Mannheim“ in Zusammenhang mit dem Vorhaben Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld Süd sowie weiteren Bahnvorhaben zwischenMannheim Hbf. und Mannheim-Friedrichsfeld Süd in früheren Planungsphasen. Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 22.08.2024 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Heidelberg, Eppelheim, Edingen-Neckarhausen, Mannheim beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 11.05.2022 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens und Grundeigentumsbetroffenheiten vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen: › Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 1 › Übersichtskarte und -lageplan, Planunterlage Nr. 2 › Lagepläne, Planunterlage Nr. 3 › Grunderwerbspläne, Planunterlage Nr. 5 › Grunderwerbsverzeichnis, Planunterlage Nr. 6 › Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne, Planunterlage Nr. 9 › Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) einschließlich UVP-Plänen, Planunterlage Nr. 13 › Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Erläuterungsbericht, Bestands- und Konfliktplänen sowie Maßnahmenplänen und Maßnahmenblättern, Planunterlage Nr. 14 › Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 15 › Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung (FFHVorprüfung), Planunterlage Nr. 16 › Untersuchungen zu Schall und Erschütterungen (Betriebslärmimmissionen nach 16. BImSchV, betriebsbedingte Erschütterungsimmissionen, Anlagenlärmimmissionen nach TA Lärm, bauzeitliche Lärmimmissionen und bauzeitliche Erschütterungsimmissionen), Planunterlage Nr. 17 › Erläuterungsbericht wasserrechtliche Belange einschließlich Entwässerungslagepläne, Planunterlage Nr. 18 › Hydrogeologisches Gutachten, Planunterlage 19 › Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Planunterlage Nr. 20 › Geotechnischer Bericht, Planunterlage Nr. 21 › Unterlagen zum Brand- und Katastrophenschutz einschließlich Zuwegungskonzepten, Erläuterungsbericht und Brandschutzkonzept ESTW-A, Planunterlage Nr. 22 › Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlage Nr. 23 › Fachtechnische Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV (elektromagnetische Felder, elektromagnetische Verträglichkeit), Planunterlage Nr. 24 › Bodenschutzkonzept, Planunterlage Nr. 25 Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 Satz 1 AEG in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes https://www.eba.bund.de/bekanntmachungen zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18a Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse Mannheim-Heidelberg@eba.bund.de zur Verfügung. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert die Einwendungsfrist nicht. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist – d. h. bis einschließlich 10.04.2025 – beim EisenbahnBundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastr. 13, 70182 Stuttgart, Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen elektronisch übermittelt werden (§ 18a Abs. 4 Satz 2 AEG). Hierzu steht die E-Mail-Adresse Mannheim-Heidelberg@eba.bund.de zur Verfügung. Eine schriftliche Übermittlung an die oben genannte Postadresse ist ebenfallsmöglich (§ 18a Abs. 4 Satz 3 AEG). Eine formgerechte Einwendung muss ferner den vollständigen Namen und die Anschrift des Einwendenden enthalten. Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. 2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Verei-
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