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5 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN 5. Februar 2025 Nachhaltig Nachwuchs fördern ASZ Heidelberg spendet Lehr-Lkw an Carl-Bosch-Schule D ie Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) haben einen Lehr-Lkw an die Carl-Bosch-Schule gespendet. „Dank der Fahrzeugspende können unsere Auszubildenden die erlernte Theorie direkt am Lehr-Lkw umsetzen. Dies bietet einen großen Mehrwert, sowohl für die städtischen Auszubildenden als auch für die Nachwuchskräfte anderer Betriebe“, betonte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Übergabe des Fahrzeugs am Freitag, 31. Januar, an Schulleiter Jens-Peter Misch. Der Lkw war 22 Jahre lang als Müllfahrzeug im Fuhrpark der ASZ Heidelberg im Einsatz. Dadurch hatte er seine übliche Nutzungszeit überschritten und wurde durch ein neueres Modell ersetzt. Der Lkw ist weiterhin voll funktionsfähig. „Die ASZ zeigt mit dieser Initiative, wie kommunale Einrichtungen aktiv etwas zur Fachkräftesicherung und Ausbildung junger Menschen beitragen können“, erklärte Würzner. „Dieses Engagement stärkt nicht nur die Ausbildungsqualität, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der städtischen Infrastruktur.“ Das Projekt wurde von Lukas Heid, dem Werkstattleiter der Kfz-Werkstatt bei der ASZ Heidelberg und dem Kooperationslehrer der Carl-BoschSchule, Stefan Pätzhorn, ins Leben gerufen. Robert Ruf, Auszubildender im dritten Lehrjahr, hat den Umbau des Müllfahrzeugs für die schulische Nutzung eigenständig durchgeführt. „Es ist eine großartige Erfahrung, direkt an einem echten Fahrzeug arbeiten zu können. Das erleichtert das Verständnis für die Technik enorm“, so Ruf. Seit vielen Jahren bildet die ASZ KfzMechatronikerinnen und Kfz-Mechatroniker mit der Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik aus. Aktuell befinden sich fünf Auszubildende, darunter zwei Frauen, in der Ausbildung. Jedes Jahr starten zwei neue Nachwuchskräfte in den Beruf. jkl www.heidelberg.de/ ausbildung Peter Schädel, Stefan Pätzhorn, Lukas Heid, Auszubildender Robert Ruf, Schulleiter Jens-Peter Misch und Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Übergabe des Lkw (Foto Rothe) Gutachten zu Bürgerwindpark Lammerskopf Verträglichkeit mit Naturschutz bestätigt Die Einrichtung eines Bürgerwindparks durch eine Projektgemeinschaft auf dem Lammerskopf hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Ein aktuelles Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass der geplante Windpark auf einem Teil der rund 600 Hektar großen Fläche zwischen Schönau und Ziegelhausenmit den Anforderungen des Naturschutzes vereinbar ist. Auf rund 200 Hektar könnten künftig Windkraftanlagen errichtet werden, ohne die wertvollen Naturräume zu gefährden. Die Studie zeigt, dass eine Windkraftnutzung am Lammerskopf unter Berücksichtigung der besonderen ökologischen Gegebenheiten möglich ist. Durch eine genaue Analyse der spezifischen Umweltbedingungen und die Festlegung passender Schutzmaßnahmen können negative Auswirkungen auf die Natur verringert werden. Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) möchte den Höhenzug am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachten. Im Oktober 2023 hat eine lokale Projektgemeinschaft die Zusage für die Pacht zur Errichtung eines Bürgerwindparks erhalten. Die Stadt Heidelberg unterstützt das Vorhaben dieser Projektgemeinschaft. fr Die Verträglichkeitsprüfung www.gemeinderat. heidelberg.de › Dokumente Alle Infos zur Wahl MeinHeidelberg-App gibt Überblick Wie wird bei der Bundestagswahl gewählt? Wer ist wahlberechtigt? Welche Heidelberger Wahllokale sind rollstuhlgerecht? In der kostenfreien MeinHeidelberg-App finden sich alle wichtigen Informationen zur kommenden Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar. Hier finden sich auch Informationen in einfacher Sprache sowie Links zum Online-Antrag Briefwahl und zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der am Donnerstag, 6. Februar, online geht. Jetzt MeinHeidelberg-App herunterladen unter www.digitales. heidelberg.de/ app oder im AppStore und bei GooglePlay BEKANNTMACHUNG über den Sonn- und Feiertagsverkauf vonWaren im Jahr 2025 1. Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Reisebedarf, Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, jährlich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für das Jahr 2025 werden folgende Termine für den Verkauf der o. a. Waren freigegeben: › 23. Februar › 02., 16., 23., 30. März › 06., 20., 21., 27. April › 01., 04., 11., 18., 25., 29. Mai › 01., 08., 09., 15., 19., 22., 29. Juni › 06., 13., 20., 27. Juli › 03., 10., 17., 24, 31. August › 07., 14., 21., 28. September › 03., 05., 12., 19., 26. Oktober 2. Auf Antrag wird der Verkauf am 30.11. sowie am 07., 14. und 21.12.2025 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten vier Sonntagen geschlossen zu halten. Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor dem 15.02.2025 dem Bürger- und Ordnungsamt - Gewerberecht -, Bergheimer Straße 69, 69115Heidelbergmitteilen. 3. Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigegeben. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden. gez. Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Definition der zulässigenWaren: › Reisebedarf Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. › Sport- und Badegegenstände › Devotionalien Waren, die als Ausdruck und zur Förderung der Andacht benötigt werden (Kreuze, religiöse Darstellungen, Rosenkränze, Gebetbücher, Bilder, Kerzen) Gegenstände, die den Ausdruck religiöser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung/Ausübung der religiösen Andacht gewidmet sind. › Ortskennzeichnende Waren Waren, die auf einen bestimmten Ort hinweisen, einen spezifischen Bezug zu einem bestimmten Ort haben bzw. für den Ort typisch sind; charakteristisch für diesen Warentyp sind Andenken, z. B. Anstecknadeln, Stockabzeichen, Postkarten, ortstypische Getränke und Backwaren. Es sind auchWaren zugelassen, die für die Region typisch sind.

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