stadtblatt.heidelberg.de Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 5. Februar 2025 / Ausgabe 5 / 33. Jahrgang MOBILITÄT Fahrrad am beliebtesten 38 Prozent radeln in der Stadt Das Fahrrad bleibt das bevorzugte Fortbewegungsmittel der Heidelbergerinnen undHeidelberger. Wie die jüngste Erhebung des bundesweiten Forschungsprojekts „Mobilität in Städten – Systemrepräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV)“ der TechnischenUniversität Dresden zeigt, legten die Heidelbergerinnen und Heidelberger 33 Prozent allerWege im Jahr 2023mit demFahrrad zurück. Innerstädtischwaren es sogar 38 Prozent derWege. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. S. 3 › WOHNEN Neue Wohnbörse ist online Wohnraum besser nutzen Die Stadt hat eine digitale Wohnplattform entwickelt. Interessierte können ab sofort drei verschiedene Funktionen nutzen: Erstens können sich Mieterinnen und Mieter finden, die untereinander Wohnraum tauschen möchten. Zweitens können sich Menschen, die an gemeinschaftlichemWohnen interessiert sind, miteinander vernetzen. Drittens ist es möglich, Wohnraum gegen Hilfe anzubieten. Die neue Wohnbörse unter www.heidelberg.de/ wohnboerse ist kostenlos nutzbar. S. 2 › BILDUNG Nachwuchs fördern Stadt spendet Lehr-Lkw Die Stadt setzt ein klares Zeichen für praxisorientierte Ausbildung und Fachkräftesicherung: Die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg (ASZ) hat der Carl-Bosch-Schule einen Lehr-Lkw für die Ausbildung von Kfz-Mechatronikern gespendet. Mit diesem Projekt wird die Verbindung von Theorie und Praxis gestärkt und die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Heidelberg erhöht. Der Lkw war 22 Jahre lang als Müllfahrzeug im Einsatz. S. 5 › Die Stadt stellt konkrete Pläne zur Nachnutzung des ehemaligen US-Flugplatzes Airfield vor. Das zwischen Pfaffengrund und Kirchheim gelegene Areal soll durch die Umgestaltung nicht nur eine neue Identität bekommen, sondern auch seine Historie bewahren. Das Nachnutzungskonzept sieht drei wesentliche Hauptnutzungen vor: Elemente eines Landwirtschaftsparks, eine Veranstaltungsfläche und flexible Freizeitangebote. Freizeit und Natur „Im Herzen des geplanten Landwirtschaftsparks können wir auf der Fläche eine Verbindung von Natur, Freizeit und Gemeinschaft schaf f en“ , sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Vorstellung des Konzepts. „Es freut mich, dass wir – auch dank der Beteiligung engagierter Heidelbergerinnen und Heidelberger – ein attraktives Nachnutzungskonzept erstellen konnten. Mitten im Grünen bietet das Airfield vielseitige Nutzungsmöglichkeiten: für Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung, Kultur, Kleingewerbe und Veranstaltungen, für niedr i g s c hwe l l i g e Freizeitangebote und als Naturerlebnisraum. Damit haben wir eine gute Basis geschaffen, um den nächsten Schritt für die zukünftige Entwicklung des Airfield zu gehen.“ 15,6 Hektar Fläche Mit einer Fläche von 15,6 Hektar ist das Airfield die drittgrößte Konversionsfläche in Heidelberg. Die Besonderheit: Nur ein Bruchteil des Geländes – 1,8 Hektar – ist bebaut, im Wesentlichen mit Flughafengebäuden wie dem Tower und den Hangars. Knapp die Hälfte ist versiegelt. Die Landebahn erstreckt sich über eine Länge von 1.070 Metern und eine Breite von 30 Metern. Der Diebsweg quert die Landebahn. Das Airfield-Gelände befindet sich im Eigentumdes Bundes, genauer der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Konzept soll die Basis für die künftige Nutzung der Fläche und weitere Grsprächemit der BImAbilden. Der Vorschlag zur Neugestaltung des Airfields wird ab dem 6. Februar im Jugendgemeinderat, in den Bezirksbeiräten Bahnstadt, Kirchheim und Pfaffengrund sowie im Konversionsausschuss diskutiert. Eine Entscheidung über das Nachnutzungskonzept Airfield trifft der Gemeinderat voraussichtlich am 9. April. fr Airfield soll künftig vielfältig nutzbar sein Landwirtschaft, Veranstaltungen und Freizeitangebote KUNST Staecks Atelier virtuell erkunden S. 8 › Das Konzept für den ehemaligen US-Flugplatz Airfield sieht drei wesentliche Hauptnutzungen vor: Elemente eines Landwirtschaftsparks, eine Veranstaltungsfläche und Freizeitangebote. (Foto Venus)
AKTUELLES 2 5. Februar 2025 Neue Wohnbörse ist online Plattform für Wohnungstausch, Wohnen gegen Hilfe und gemeinschaftliches Wohnen E ine neue städtische Wohnbörse hilft bei der Wohnungssuche. Zur Zeit stehen drei Fuktionen zur Verfügung: Erstens können sich Mieterinnen und Mieter finden, die untereinander Wohnraum tauschen möchten – wenn die Wohnung beispielsweise im Alter zu groß geworden ist und eine junge Familie sich flächenmäßig vergrößern möchte. Zweitens können sich Menschen, die an gemeinschaftlichemWohnen interessiert sind, miteinander vernetzen, Mitstreiter für ein Projekt suchen und neue Projekte anstoßen. Drittens ist es möglich, Wohnraum gegen Hilfe anzubieten – zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder ein Zimmer zur Untermiete im Gegenzug für Unterstützung imHaushalt. Mit der Wohnplattform zielt die Stadt darauf ab, mehrWohnraumzu schaffen, indem sogenannter „versteckter“ Wohnraum aktiviert wird. Deutschlandweit stehen laut des Statistischen Bundesamts rund zwei Millionen Wohnungen leer. In Heidelberg beträgt die Leerstandsquote 3,4 Prozent laut der aktuellen Zahlen des Zensus 2022 – damit ist sie niedriger als der Bundesdurchschnitt (4,3 Prozent) und der Landesdurchschnitt (4,2 Prozent). Bedarfsgerechter Wohnraum Norbert Großkinsky, Leiter des Teams Strategische Wohnungsentwicklung bei der Stadt Heidelberg, erklärt: „Wir schätzen das Potenzial von ,verstecktem‘ Wohnraum als bedeutend für den Heidelberger Wohnungsmarkt ein. Mit der Wohnbörse wollen wir dazu beitragen, dass dieser ,versteckte‘ Wohnraum künftig besser genutzt wird. Das Thema ,Suffizienz beim Wohnen‘ – also Wohnraum den Bedürfnissen entsprechend passgenau und maßvoll zu nutzen – beschäftigt uns sehr.“ So gebe es viele ältere Menschen, die allein in ihrer großen Wohnung lebten und denen die Pflege und Instandhaltung der Immobilie zunehmend zu schaffen mache. Aber eine preisgünstige kleinere Wohnung zu finden, sei auf dem freienWohnungsmarkt eine Herausforderung. Genau hier setzt die Wohnbörse an. Gemeinschaftlich wohnen Auch die Vernetzungsmöglichkeit von gemeinschaftlichen Wohnprojekten und Interessierten ist eine wichtige Funktion der Plattform. Die Wohnbörse erleichtert künftig das Kennenlernen, den Erfahrungsaustausch und steigert die Sichtbarkeit der Wohnprojekte. Gemeinschaftliches Wohnen ist eine Lebensform, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut: In Heidelberg gibt es derzeit elf Wohnprojekte, in denen über 400 Erwachsene und Kinder leben. Ein weiteres Projekt ist in der Umsetzungsphase, zwei Projekte sind im Entstehen, die Tendenz ist steigend. Auf Patrick-Henry-Village-Süd (PHVSüd) sollen auf den Baufeldern B3/ B4 mindestens zwei Wohnblöcke für Bau- und Wohnprojekte zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Vielfalt an Bauträgern sowie Wohn- und Lebensformen und eine kleinteilige Flächenentwicklung gefördert werden. stö www.heidelberg.de/ wohnboerse Gemeinschaftliche Wohnprojekte finden, Wohnungen tauschen oder Angebote zum „Wohnen gegen Hilfe“ suchen – das ermöglicht die Wohnbörse. (Foto Stadt HD) Plakatmotiv zur Veranstaltungsreihe (Grafik Soylu) „Fünf Jahre und ein paar Tage …“ Gedenken an Attentate von Hanau und Halle Unter dem Titel „Fünf Jahre und ein paar Tage“ ruft ein breites Bündnis von Heidelberger Kooperationspartnern das fünfte Jahr in Folge dazu auf, an die rechtsterroristischen Attentate von Hanau, Halle und an weitere rechtsextreme Anschläge in Deutschland zu erinnern und konkret gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu handeln. „Wir fördern als Stadt nicht nur die Veranstaltung zum Gedenken. Wir erarbeiten mit den von Rassismus betroffenen Menschen auch durch gezielte Projekte gemeinsame Lösungen und haben dafür im vergangenen Jahr den Runden Tisch gegen Rassismus eingerichtet“, betont Bürgermeisterin Stefanie Jansen. Programm zum Gedenken › „Geboren, aufgewachsen und ermordet in Deutschland“: Lesung und Gespräch mit Çetin Gültekin und Mutlu Koçak am Freitag, 14. Februar, Karlstorbahnhof. Die Lesung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. › Ausstellung „Wir sind Hanau“: Die Austellung wird von Dienstag, 18. Februar, bis Dienstag, 18. März, im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma während dessen Öffnungszeiten dienstags bis sonntags gezeigt. Der Besuch der Ausstellung ist kostenlos. › Weitere Aktionen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Erinnern. Verändern.“ ab Montag, 10. Februar. Weitere Informationen erhalten Interessierte per E-Mail an: info@mosaik-deutschland.de eu ILLUSTRATION UND LAYOUT: SALIHA SOYLU WEITERE INFOS: LESUNG Fr. 14.02.2025 18.30 Uhr Karlstorbahnhof FÜNF JAHRE UND EIN PAAR TAGE | 2025 WIR FORDERN: GERECHTIGKEIT, AUFKLÄRUNG, KONSEQUENZEN! HANAU IST ÜBERALL FERHAT UNVAR HAMZA KURTOVIĆ SEDAT GÜRBÜZ KALOYAN VELKOV SAID NESAR HASHEMI VILI-VIOREL PĂUN FATIH SARAÇOĞLU GÖKHAN GÜLTEKIN MERCEDES KIERPACZ Niemals Vergessen Mikrozensus startet Rund 62.000 Haushalte werden befragt Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62.000 Haushalte im Südwesten. Zufällig ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Telefoninterview zu führen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen lassen.
3 AKTUELLES 5. Februar 2025 Heidelberg fährt am liebsten Fahrrad Studie zeigt klaren Trend zu mehr umweltfreundlicher Mobilität H eidelbergerinnen und Heidelberger legen rund 33 Prozent aller Wege mit dem Fahrrad zurück. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV)“ der Technischen Universität Dresden. Während 2018 noch 29 Prozent der Wege mit dem Pkw zurückgelegt wurden, sank dieser Anteil im Jahr 2023 auf 24 Prozent. Gleichzeitig sank der Anteil der Haushalte mit Auto signifikant: Mittlerweile verfügen 36,8 Prozent der Heidelberger Haushalte nicht über einen Pkw (2018: 30,6 Prozent). Mobilitätsverhalten wandelt sich Der wachsende Erfolg des Radverkehrs in Heidelberg wird auch durch die zunehmende Verbreitung von EBikes getragen. Während 2018 nur 4,2 Prozent der Fahrräder einen EAntrieb hatten, lag der Anteil 2023 bei 12,4 Prozent. Besonders auf mittleren Distanzen zwischen drei und zehn Kilometern gewinnen E-Bikes an Bedeutung. Auch der öffentliche Nahverkehr wird stärker genutzt. Zwar ist die durchschnittliche Weglänge von 5,8 Kilometern (2018) auf 5,3 Kilometer gesunken. Gleichzeitig dauern die Wege länger, was erneut zeigt, dass langsamere Verkehrsmittel beliebter werden. Einfluss hat auch das Homeoffice, das immer mehr Berufstätige nutzen: 16,6 Prozent arbeiten ganztägig von zu Hause, was die Gesamtzahl mobiler Personen an einem durchschnittlichen Werktag auf 92,4 Prozent sinken ließ – ein Rückgang gegenüber 95,4 Prozent im Jahr 2018. Innerstädtisch radeln 38 Prozent Im innerstädtischen Verkehr liegen die Anteile wie folgt: 33 Prozent der Wege werden zu Fuß zurückgelegt, 38 Prozent mit dem Fahrrad, 12 Prozent mit öffentlichen Verkehrsmitteln und 17 Prozent mit dem Auto. Betrachtet man auch Fahrten außerhalb der Stadt, ergeben sich Anteile von 29 Prozent zu Fuß, 33 Prozent Fahrrad, 14 Prozent ÖPNV und 24 Prozent motorisierter Individualverkehr. Herausforderung Pendelverkehr Die Stadt betrachtet die regionale Zusammenarbeit als zentralen Ansatz für eine nachhaltige Verkehrswende. Während die Bevölkerung der Stadt bereits eine Vorreiterrolle in der nachhaltigen Mobilität einnimmt, sieht die Stadtverwaltung eine große Herausforderung in den Pendlerströmen. Daher liegt der Fokus auf Maßnahmen wie dem Ausbau regionaler Radschnellwege, der Schaffung zusätzlicher Park-&-Ride-Angebote und der Stärkung der S-Bahn. Die Studie „Mobilität in Städten“ der TU Dresden wird seit 2013 alle fünf Jahre in Heidelberg durchgeführt. Für die aktuelle Erhebung wurden insgesamt 2.491 in Heidelberg lebende Personen befragt. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Verkehrsplanung der Stadt ein, etwa in die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans oder des städtischen Verkehrsmodells. jkl www.heidelberg.de/ mobilitaet Der Anteil der Wege, die Heidelbergerinnen und Heidelberger mit dem Fahrrad zurücklegen, ist seit 2018 um vier Prozentpunkte gestiegen. (Foto Dittmer) Die Stimmen aus dem Gemeinderat pausieren bis zur Bundestagswahl am 23. Februar. Stimmen aus dem Gemeinderat Nächster Meilenstein bei Gneisenaubrücke erreicht Einhub des letzten Überbausegments / Montage der Brückenseile im März Die neue Gneisenaubrücke, die seit September 2023 zwischen der Bahnstadt und Bergheim – zwischen Luxor-Kino und Ochsenkopfwiese – gebaut wird, hat einen bedeutenden Fortschritt gemacht. Am Dienstag, 28. Januar, wurde das letzte Segment der Stahlkonstruktion erfolgreich eingehoben. Damit ist die Brücke aus Stahlelementen nun vollständig und überquert die Bahngleise. Der Stahlbetonbau auf der Nordseite sowie die Erdarbeiten für die nördliche Rampe stehen noch aus. Bereits im November wurde der fast 40 Meter hohe und 112 Tonnen schwere Pylon in einer aufwändigen Aktion aufgestellt und montiert. Der Pylon bildet gemeinsam mit den Tragseilen das architektonische Herzstück der Brücke. Die bereits vor Ort befindlichen Seile werden voraussichtlich im März 2025 gespannt und am Pylon fixiert, um die Brückensegmente endgültig zu tragen. Bis dahin ruhen die Segmente weiterhin auf den Hilfsstützen. Die Gneisenaubrücke schafft eine sichere, autofreie Querung der Bahngleise und bietet getrennte Wege für Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Etwa vier Meter sind für den Zwei-Richtungs-Radweg vorgesehen, während der Fußweg rund zwei Meter breit ist. Die Inbetriebnahme der Gneisenaubrücke ist für Sommer 2025 geplant. ls www.heidelberg.de/ gneisenaubruecke Die Gneisenaubrücke erweitert den bestehenden Radweg, der über die Bahnstadt-Promenade, die Pfaffengrunder Terrasse und die Da-Vinci-Straße führt. (Foto Stadt HD)
AKTUELLES 4 5. Februar 2025 Wehrsteg gesperrt Bauarbeiten starten am 17. Februar Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg (WNA HD) beabsichtigt, ab Montag, 17. Februar, mit demNeubau des Wehrstegs über den Kraftwerkskanal und die Wehrfelder 1 bis 4 am Wehr Wieblingen zu beginnen. Diese Wehrstegteile sind – von der Bergheimer Neckarseite kommend – seit der Errichtung der Wehranlage im Jahr 1925 regelmäßig genutzt worden und müssen nach nunmehr 100 Jahren Standzeit erneuert werden. Die Wehrstege über die übrigen Wehrfelder 5, 6 und über den Seitenkanal zur Neuenheimer Seite wurden in den Jahren 2007 bis 2010 bereits instandgesetzt. Im ersten Bauabschnitt wird der Wehrsteg über den Kraftwerkskanal ausgehoben, danachwirddiealteAuflager- und Zugangskonstruktion auf der Bergheimer Seite zurückgebaut. Für die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich der Vangerowstraße wird der motorisierte Verkehr eingeschränkt. Der Rad- und Gehweg wird in diesem Bereich um die Baustelle herumgeführt. Fußgängerinnen und Fußgänger können den Neckar über die Ernst-Walz-Brücke queren. Die Bauzeit der Maßnahme wird voraussichtlich ein Jahr betragen. www.wna-heidelberg.wsv.de Neue Ideen für das Airfield Konzept vereint Natur, Sport und Gastronomie D as Konzept der Stadt Heidelberg für den ehemaligen USFlugplatz Airfield sieht drei wesentliche Hauptnutzungen vor: Elemente des Landwirtschaftsparks, eine Veranstaltungsfläche und Freizeitangebote. Freizeit und Veranstaltungen Durch die Umgestaltung des Kirchheimer Messplatzes könnten Veranstaltungen auf das Airfield verlagert werden. Teile der Fläche sollen entsiegelt und mehr Bäume gepflanzt werden. Bis auf den Tower und die zwei westlichen Hangars sollen alle anderen Gebäude rückgebaut werden. Die bestehende Wiese kann als Streuobstwiese alter Sorten aufgewertet werden oder als temporär bespielbare Grünfläche dienen. Im östlichen Teil des Areals ist eine Erdpyramide und ein Themenspielplatz „Flughafen“ vorgesehen. Daneben sollen Kleinfeldsportplätze errichtet werden. Landebahn und Vorfeld können für Rollsportarten oder einen Parcours für Verkehrsschulung genutzt werden. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, wenn der Bereich des ehemaligen Towers gastronomisch genutzt wird, etwa für ein Café mit angeschlossenem Biergarten. Landwirtschaftspark Als Teil des 420 Hektar großen Landwirtschaftsparks soll das Airfield unter anderem für landwirtschaftliche Produktion, Energiegewinnung sowie Landschaft und Natur genutzt werden. Der Landwirtschaftspark ist ein Projekt der Internationalen Bauausstellung (IBA). Eine erste Umsetzung soll im Rahmen eines Projekts erfolgen, das landwirtschaftliche Produktionsflächen mit Solarenergie-Anlagen auf der westlichen Landebahn kombiniert. In das Konzept wurden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft eingearbeitet. Nach der Beratung in den Gremien soll es die Grundlage für die künftige Nutzung des Airfields bilden. fr Beim Aktionstag „Open Airfield“ gab es Einblicke in die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen US-Flugplatzes. (Foto Dittmer) Sanierungsarbeiten an Tiefburg-Brücke starten Behelfsbrücke wurde abgebaut An der Handschuhsheimer Tiefburg beginnen die aufwendigen Arbeiten an der denkmalgeschützten Gewölbebrücke. Hierzu werden zunächst die in der Brücke befindlichen Versorgungsleitungen wie Gas, Strom und Wasser für die Dauer der Arbeiten verlegt. Danach erfolgt die Sanierung der Gewölbebögen, die Herstellung der Abdichtung und der Wiedereinbau des Pflasterbelags. Die Arbeiten sollen Anfang Juni abgeschlossen werden – pünktlich vor der Handschuhsheimer Kerwe in und um die Tiefburg vom 21. bis 23. Juni. Bei Untersuchungen im Sommer 2022 hatte sich gezeigt, dass die Bogensteine der Gewölbe unter der Brücke über die Jahrhunderte zerstört und teilweise nicht mehr tragfähig waren. Sie werden nun mühsam ersetzt, ebenso wie große Teile der Brückenoberseite. Das ist nötig, unter anderem weil die Brückenoberseite nicht mehr richtig abgedichtet war und Feuchtigkeit ins Bauwerk eindrang. Um die Tiefburg und ihren Hof auch während der fast dreijährigen Sperrung zugänglich zu halten und für Veranstaltungen nutzen zu können, hatte sich das Hochbauamt einen ausgeklügelten Plan überlegt: Zwei Behelfsbrücken, zunächst eine aus Stahl und im Anschluss eine aus Holz, sicherten den zweiten notwendigen Rettungsweg aus der Burg heraus. Mit Blick auf die Fertigstellung der Sanierung wird die Behelfsbrücke nicht mehr benötigt. Daher wurde sie am 30. Januar abgebaut, um mehr Platz für die aktuellen Arbeiten zu haben. Der Stadtteilverein Handschuhsheim, einer der Hauptorganisatoren der jährlichen Kerwe, nutzt die Burg als Vereinssitz. cat/ls Die knapp 14 Tonnen schwere Behelfsbrücke sorgte während der Brückensperrung dafür, dass Veranstaltungen im Burghof weiterhin stattfinden konnten. (Foto Stadt HD)
5 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN 5. Februar 2025 Nachhaltig Nachwuchs fördern ASZ Heidelberg spendet Lehr-Lkw an Carl-Bosch-Schule D ie Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) haben einen Lehr-Lkw an die Carl-Bosch-Schule gespendet. „Dank der Fahrzeugspende können unsere Auszubildenden die erlernte Theorie direkt am Lehr-Lkw umsetzen. Dies bietet einen großen Mehrwert, sowohl für die städtischen Auszubildenden als auch für die Nachwuchskräfte anderer Betriebe“, betonte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Übergabe des Fahrzeugs am Freitag, 31. Januar, an Schulleiter Jens-Peter Misch. Der Lkw war 22 Jahre lang als Müllfahrzeug im Fuhrpark der ASZ Heidelberg im Einsatz. Dadurch hatte er seine übliche Nutzungszeit überschritten und wurde durch ein neueres Modell ersetzt. Der Lkw ist weiterhin voll funktionsfähig. „Die ASZ zeigt mit dieser Initiative, wie kommunale Einrichtungen aktiv etwas zur Fachkräftesicherung und Ausbildung junger Menschen beitragen können“, erklärte Würzner. „Dieses Engagement stärkt nicht nur die Ausbildungsqualität, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherstellung der städtischen Infrastruktur.“ Das Projekt wurde von Lukas Heid, dem Werkstattleiter der Kfz-Werkstatt bei der ASZ Heidelberg und dem Kooperationslehrer der Carl-BoschSchule, Stefan Pätzhorn, ins Leben gerufen. Robert Ruf, Auszubildender im dritten Lehrjahr, hat den Umbau des Müllfahrzeugs für die schulische Nutzung eigenständig durchgeführt. „Es ist eine großartige Erfahrung, direkt an einem echten Fahrzeug arbeiten zu können. Das erleichtert das Verständnis für die Technik enorm“, so Ruf. Seit vielen Jahren bildet die ASZ KfzMechatronikerinnen und Kfz-Mechatroniker mit der Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik aus. Aktuell befinden sich fünf Auszubildende, darunter zwei Frauen, in der Ausbildung. Jedes Jahr starten zwei neue Nachwuchskräfte in den Beruf. jkl www.heidelberg.de/ ausbildung Peter Schädel, Stefan Pätzhorn, Lukas Heid, Auszubildender Robert Ruf, Schulleiter Jens-Peter Misch und Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Übergabe des Lkw (Foto Rothe) Gutachten zu Bürgerwindpark Lammerskopf Verträglichkeit mit Naturschutz bestätigt Die Einrichtung eines Bürgerwindparks durch eine Projektgemeinschaft auf dem Lammerskopf hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Ein aktuelles Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass der geplante Windpark auf einem Teil der rund 600 Hektar großen Fläche zwischen Schönau und Ziegelhausenmit den Anforderungen des Naturschutzes vereinbar ist. Auf rund 200 Hektar könnten künftig Windkraftanlagen errichtet werden, ohne die wertvollen Naturräume zu gefährden. Die Studie zeigt, dass eine Windkraftnutzung am Lammerskopf unter Berücksichtigung der besonderen ökologischen Gegebenheiten möglich ist. Durch eine genaue Analyse der spezifischen Umweltbedingungen und die Festlegung passender Schutzmaßnahmen können negative Auswirkungen auf die Natur verringert werden. Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) möchte den Höhenzug am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachten. Im Oktober 2023 hat eine lokale Projektgemeinschaft die Zusage für die Pacht zur Errichtung eines Bürgerwindparks erhalten. Die Stadt Heidelberg unterstützt das Vorhaben dieser Projektgemeinschaft. fr Die Verträglichkeitsprüfung www.gemeinderat. heidelberg.de › Dokumente Alle Infos zur Wahl MeinHeidelberg-App gibt Überblick Wie wird bei der Bundestagswahl gewählt? Wer ist wahlberechtigt? Welche Heidelberger Wahllokale sind rollstuhlgerecht? In der kostenfreien MeinHeidelberg-App finden sich alle wichtigen Informationen zur kommenden Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar. Hier finden sich auch Informationen in einfacher Sprache sowie Links zum Online-Antrag Briefwahl und zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der am Donnerstag, 6. Februar, online geht. Jetzt MeinHeidelberg-App herunterladen unter www.digitales. heidelberg.de/ app oder im AppStore und bei GooglePlay BEKANNTMACHUNG über den Sonn- und Feiertagsverkauf vonWaren im Jahr 2025 1. Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Reisebedarf, Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, jährlich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für das Jahr 2025 werden folgende Termine für den Verkauf der o. a. Waren freigegeben: › 23. Februar › 02., 16., 23., 30. März › 06., 20., 21., 27. April › 01., 04., 11., 18., 25., 29. Mai › 01., 08., 09., 15., 19., 22., 29. Juni › 06., 13., 20., 27. Juli › 03., 10., 17., 24, 31. August › 07., 14., 21., 28. September › 03., 05., 12., 19., 26. Oktober 2. Auf Antrag wird der Verkauf am 30.11. sowie am 07., 14. und 21.12.2025 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten vier Sonntagen geschlossen zu halten. Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor dem 15.02.2025 dem Bürger- und Ordnungsamt - Gewerberecht -, Bergheimer Straße 69, 69115Heidelbergmitteilen. 3. Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigegeben. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden. gez. Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Definition der zulässigenWaren: › Reisebedarf Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. › Sport- und Badegegenstände › Devotionalien Waren, die als Ausdruck und zur Förderung der Andacht benötigt werden (Kreuze, religiöse Darstellungen, Rosenkränze, Gebetbücher, Bilder, Kerzen) Gegenstände, die den Ausdruck religiöser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung/Ausübung der religiösen Andacht gewidmet sind. › Ortskennzeichnende Waren Waren, die auf einen bestimmten Ort hinweisen, einen spezifischen Bezug zu einem bestimmten Ort haben bzw. für den Ort typisch sind; charakteristisch für diesen Warentyp sind Andenken, z. B. Anstecknadeln, Stockabzeichen, Postkarten, ortstypische Getränke und Backwaren. Es sind auchWaren zugelassen, die für die Region typisch sind.
AKTUELLES 6 5. Februar 2025 BEKANNTMACHUNG über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Heidelberg, Knoten Mannheim, 4-gleisiger Ausbau Heidelberg-Wieblingen - Heidelberg Hbf (Geschäftszeichen: 591ppw/119-2024#004) in Heidelberg, Eppelheim, Edingen-Neckarhausen und Mannheim Das Eisenbahninfrastrukturvorhaben hat die Beseitigung eines Engpasses zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Heidelberg Hbf. und damit eine Kapazitätssteigerung auf der Strecke zum Ziel. Das Vorhaben erstreckt sich zwischen Mannheim-Friedrichsfeld Süd und Heidelberg Hbf. von Bahn-km 9,5+83 bis 20,4+46 bezogen auf die Strecke 4000 MannheimHbf. – Basel Bad Bf. – Konstanz. Im Planungsbereich verlaufen außerdem die Strecken 3601 Frankfurt – Heidelberg, km 79,0+40 bis 83,6+15, und 4100 Heidelberg Hbf. – Heidelberg Altstadt, km16,9+47 bis 18,2+70, die entsprechend von demVorhaben betroffen sind. Die Flächen der dort stillgelegten Strecke 4002 MannheimHbf. – Heidelberg-Kirchheimwerden für die Errichtung neuer Bahnanlagen genutzt. Vorgesehen ist im Kern der 4-gleisige Ausbau des derzeit 2-gleisigen Streckenabschnitts zwischen Heidelberg-Wieblingen und Heidelberg Hbf. zwischen ca. km 13,0 und 16,2 (Strecke 4000) sowie die hierdurch bedingte Änderung von einem derzeit 4-gleisigen zu einem 5-gleisigen Streckenabschnitt zwischen ca. km 9,6 und 10,7 und zu einem jeweils 6-gleisigen Streckenabschnitt zwischen ca. km 10,7 und 13,0 sowie km 16,2 und 16,6. Zudem erhält der Haltepunkt Heidelberg-Pfaffengrund/Wieblingen aufgrund der 4-Gleisigkeit zwei barrierefrei zugängliche neue Bahnsteige. Mit den o. g. Änderungen gehen zahlreiche Anpassungen und Errichtungen von baulichen und technischen Anlagen entlang der Strecke einher. Zu nennen sind hierbei insbesondere: › Errichtung neuer Lärmschutzwände entlang der Strecke 3601 zwischen km 78,7+15 und 79,1+90 sowie der Strecke 4000 zwischen km 14,6+33 und 17,2+48 an der EÜ Straßburger Ring, km 78,8+90 (Strecke 3601), › Errichtung eines neuen Kreuzungsbauwerks bei ca. km 10,5 (Strecke 4000) mit südlicher Umfahrung durch das neue Gleis der Strecke 4106, › Rückbau der Eisenbahnüberführung (EÜ) Riedweg, km 10,2+71, unter Herstellung eines Ersatzwegesystems, › Erneuerung der EÜWieblinger Weg, km 15,6+24, › Neubau der Straßenüberführung (SÜ) Grenzhöfer Straße, km 11,3+33, über das o. g. neue Gleis der Strecke 4106, › Neuerrichtung des Berührungsschutzes sämtlicher SÜ im Vorhabenbereich aufgrund der Erneuerung der Oberleitungsanlage, › Erneuerung des Anprallschutzes beim Haltepunkt Heidelberg-Pfaffengrund/Wieblingen (SÜKurpfalzring, km14,8+03), der SÜ Czernybrücke (km17,0+37) und der SÜMontpellierbrücke (km 19,4+78), › Errichtung von Stützwänden zwischen km 15,2+15 und 16,5+26, › Änderung der Bahnhofsgleise einschließlich Weichenverbindungen im östlichen und westlichen Gleisvorfeld des Hbf. Heidelberg zwischen km ca. 16,6 und 20,0 und der Gleisgeometrie des Streckengleises 4000 links der Bahn zwischen ca. km 20,0 und 20,4, › Rückbau des bereits stillgelegten Kreuzungsbauwerks bei km 15,3+97, › Verlegung der vorhandenen gleisparallelen landwirtschaftlichen Wege im Bereich km 9,7+50 bis 14,1+00 einschließlich deren teilweiser Verbreiterung als Zufahrten zur Brandbekämpfung und Rettung, › Errichtung eines Elektronischen-Stellwerks-Modulgebäudes (ESTW-A) bei km 14,3+05 und einer GSM-R-Funkstation bei km 14,2+90 mit Mast (30 m) für die Funkabdeckung der Strecke nach ETCS-Level 2 (beides nördlich der Bahnanlagen in Heidelberg-Wieblingen), › Anpassungen und Neubau von Entwässerungsanlagen im Streckenverlauf sowie › Änderungen an Kabel und Leitungen Dritter, insbesondere Verlegung der Querung einer höhengleichen Gasversorgungsleitung einschließlich des zugehörigen Daten- / Fernmeldekabels bei km 10,6+70. Zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen sind umfassende landschaftspflegerische Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie weitere, u. a. auch artenschutzrechtliche, Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die imo. g. Abschnitts beidseits der Bahn sowohl unmittelbar entlang der Strecke 4000 als auch auf einzelnen Flächen unterschiedlicher Größe im näheren Umfeld realisiert werden. Bauzeitlich werden entlang und auf benachbarten Flächen beidseits der Strecke 4000 sowie bei km 77,3 der Strecke 3610 rechts der Bahn (westlich) verschiedene Baubehelfe, Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen eingerichtet. Die Zu- und Abfahrt zu den Baufeldern erfolgt über das vorhandene öffentliche und landwirtschaftliche Wegenetz. Die Arbeiten an EÜ und SÜ führen zu zeitweisen Verkehrsbeeinträchtigungen (Straßensperrungen und Umleitungen). Prognostizierter Baubeginn der Hauptmaßnahmen ist März 2031. Die Gesamtbauzeit beträgt voraussichtlich ca. 8 Jahre. Einzelne Umweltmaßnahmen werden vorgezogen. In einzelnen Bauphasen kommt es zu Totalsperrungen der Strecke und zur Einrichtung von Schienenersatzverkehr. Das Vorhaben steht als Teil des Projekts „Knoten Mannheim“ in Zusammenhang mit dem Vorhaben Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld Süd sowie weiteren Bahnvorhaben zwischenMannheim Hbf. und Mannheim-Friedrichsfeld Süd in früheren Planungsphasen. Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) vom 22.08.2024 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Heidelberg, Eppelheim, Edingen-Neckarhausen, Mannheim beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 11.05.2022 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens und Grundeigentumsbetroffenheiten vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen: › Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 1 › Übersichtskarte und -lageplan, Planunterlage Nr. 2 › Lagepläne, Planunterlage Nr. 3 › Grunderwerbspläne, Planunterlage Nr. 5 › Grunderwerbsverzeichnis, Planunterlage Nr. 6 › Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne, Planunterlage Nr. 9 › Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) einschließlich UVP-Plänen, Planunterlage Nr. 13 › Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Erläuterungsbericht, Bestands- und Konfliktplänen sowie Maßnahmenplänen und Maßnahmenblättern, Planunterlage Nr. 14 › Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 15 › Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung (FFHVorprüfung), Planunterlage Nr. 16 › Untersuchungen zu Schall und Erschütterungen (Betriebslärmimmissionen nach 16. BImSchV, betriebsbedingte Erschütterungsimmissionen, Anlagenlärmimmissionen nach TA Lärm, bauzeitliche Lärmimmissionen und bauzeitliche Erschütterungsimmissionen), Planunterlage Nr. 17 › Erläuterungsbericht wasserrechtliche Belange einschließlich Entwässerungslagepläne, Planunterlage Nr. 18 › Hydrogeologisches Gutachten, Planunterlage 19 › Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Planunterlage Nr. 20 › Geotechnischer Bericht, Planunterlage Nr. 21 › Unterlagen zum Brand- und Katastrophenschutz einschließlich Zuwegungskonzepten, Erläuterungsbericht und Brandschutzkonzept ESTW-A, Planunterlage Nr. 22 › Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Planunterlage Nr. 23 › Fachtechnische Stellungnahme zur Umsetzung der 26. BImSchV (elektromagnetische Felder, elektromagnetische Verträglichkeit), Planunterlage Nr. 24 › Bodenschutzkonzept, Planunterlage Nr. 25 Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 Satz 1 AEG in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes https://www.eba.bund.de/bekanntmachungen zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18a Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse Mannheim-Heidelberg@eba.bund.de zur Verfügung. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert die Einwendungsfrist nicht. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist – d. h. bis einschließlich 10.04.2025 – beim EisenbahnBundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastr. 13, 70182 Stuttgart, Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen elektronisch übermittelt werden (§ 18a Abs. 4 Satz 2 AEG). Hierzu steht die E-Mail-Adresse Mannheim-Heidelberg@eba.bund.de zur Verfügung. Eine schriftliche Übermittlung an die oben genannte Postadresse ist ebenfallsmöglich (§ 18a Abs. 4 Satz 3 AEG). Eine formgerechte Einwendung muss ferner den vollständigen Namen und die Anschrift des Einwendenden enthalten. Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. 2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Verei-
7 STADTWERKE HEIDELBERG 5. Februar 2025 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: RheinNeckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online: www.heidelberg.de nigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5 Satz 1 AEG). Die Erörterung kann ganz oder teilweise in digitalen Formaten durchgeführt werden (§ 18a Abs. 6 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung demGrunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das EisenbahnBundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann dadurch erfolgen, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht wird. Im Fall des elektronischen Zugänglichmachens gilt mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 18b Abs. 3 AEG). 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG). 8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagendienach§19Abs. 2UVPGnotwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient. 9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren sind unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise abrufbar. 10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht veröffentlichten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht. 30.01.2025 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart GREMIENSITZUNGEN Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 5. Februar, 17.15 Uhr, Rathaus Jugendgemeinderat: Donnerstag, 6. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 1 Fahrgastbeirat: Dienstag, 11. Februar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 12. Februar, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1 Bezirksbeirat Handschuhsheim: Donnerstag, 13. Februar, 18.30 Uhr, Carl-Rottmann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13 Bezirksbeirat Boxberg: Dienstag, 18. Februar, 18 Uhr, Evangelisches Gemeindezentrum, Boxbergring 101 Gemeinderat: Donnerstag, 20. Februar, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Gesundes Saunieren Training für Immunsystem und Kreislauf Sie wollen der aktuellen Erkältungswelle vorbeugen? Für alle, die etwas für ihre Gesundheit tun möchten, stehen die Saunen der Heidelberger Hallenbäder offen. Das Rohrbacher Hallenbad Hasenleiser bietet eine finnische Sauna mit 90 Grad sowie eine Biosauna mit milden 50 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von 35 Prozent. Farblicht und automatische Aroma-Aufgüsse zu jeder vollen Stunde sorgen für wohltuende Entspannung. Im Hallenbad Köpfel in Ziegelhausen steht Gästen eine finnische Sauna mit Tageslicht zur Verfügung. Die Temperatur liegt bei 90 Grad, die Luftfeuchtigkeit bei zehn Prozent. Neben den automatischen Aufgüssen bietet unser Sauna-Team diverse Aufgüsse. Außerdem gibt es ein Tauchbecken und einen Ruhebereich. Das neue Bistro im Hallenbad Köpfel hat kühle Getränke und knackige Salate im Angebot, um den Körper nach dem Saunieren mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Mit ein paar einfachen Tipps wird der Saunabesuch zur kleinen entspannenden Gesundheitskur: › Vor dem ersten Saunagang duschen und gründlich abtrocknen. › 8 bis 15 Minuten pro Saunagang genügen, nach jedem eine Pause einlegen. › Nicht mehr als drei Saunagänge pro Besuch. › Weder hungrig noch mit vollemMagen in die Sauna, aber ausreichend Wasser trinken. › Bei Krankheiten oder Kreislaufproblemen zunächst ärztlichen Rat einholen. Aktuelle Informationen und Öffnungszeiten der Saunen: www.swhd.de/sauna Gute Gründe für den nächsten Saunabesuch: Saunieren regt Kreislauf und Stoffwechsel an, fördert Regeneration, Entspannung sowie gesunde Haut und kann vor Erkältungen schützen. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum
8 AKTUELLES 5. Februar 2025 Lebendiger Neckar 2025 entfällt Die Großveranstaltung „Lebendiger Neckar“ findet 2025 nicht in Heidelberg statt. „Der ‚Lebendige Neckar‘ ist ein wichtiges und beliebtes Großereignis, das wir in diesem Jahr gerne gemeinsam mit den vielen engagierten Vereinen und Institutionen durchgeführt hätten“, betont Gert Bartmann, Leiter des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung, das die Veranstaltung in Heidelberg koordiniert: „Leider erfordert die derzeitige Haushaltslage einen Sparkurs und die Bündelung der finanziellen und personellen Ressourcen.“ Kindertheater im Kulturfenster Das Kulturfenster zeigt am Samstag, 8. Februar, um 15 Uhr, das Figurenstück „Großer kleiner Riese.“ Karten unter: www.kulturfenster.de Tanzworkshop „Zwinger X Afro Fusion“ Im Rahmen des Tanzworkshops „Afro Fusion“ am Samstag, 8. Februar, 15 Uhr, gibt Naemi Makiadi im Zwinger 1 Einblicke in die Vielfalt afrikanischer und afrodiasporischer Tanzstile. www.theater. heidelberg.de Möglicher Warnstreik am 6. Februar Aufgrund eines angekündigtenWarnstreiks am Donnerstag, 6. Februar, kann es an diesem Tag in Bereichen der Abfallentsorgung und der Stadtreinigung zu Beeinträchtigungen kommen. Abfallbehälter die am Streiktag nicht geleert werden, werden erst bei der nächsten regulären Leerungstour entleert. Kurz gemeldet Einblicke in die „Höhle“ von Klaus Staeck 3D-Scan ermöglicht digitales Abbild des Ateliers Wer durch die Ingrimstraße schlendert, dem fallen sicherlich dieWerke des Heidelberger Künstlers Klaus Staeck ins Auge. Seit rund 50 Jahren nutzt er ein Ladenlokal mit Schaufenstern als Arbeitsraum, Atelier und zumVerkauf seinerWerke. Diese sogenannte „Höhle“ ist nun auch virtuell zugänglich. Im Auftrag des Kulturamtes hat das Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) Karlsruhe in Kooperation mit dem Institut für Europäische Kunstgeschichte der Universität Heidelberg übermehrereMonate hinweg ein dreidimensionales digitales Abbild der „Höhle“ geschaffen, um sie im gegenwärtigen Zustand für die Nachwelt als virtuellen Raum zu erhalten. Ein Hybridverfahren aus fotogrammetischen Aufnahmen und einem3D-Scan ermöglicht eine realitätsnahe Darstellung, bei der Nutzerinnen und Nutzer den Blickwinkel verändern und neue Details entdecken können. Der Künstler ist in der Aufnahme an seinemArbeitsplatz sitzend zu erkennen. Zum virtuellen Rundgang www.heidelberg.de/staeck Staecks Arbeitsraum, Atelier und Verkaufsraum – von ihm selbst als „die Höhle“ bezeichnet (Screenshot ZKM Karlsruhe / Universität Heidelberg) ForscherstationsPlakette verliehen Naturwissenschaftliche Bildung im Alltag Für ihr Engagement in der Förderung der naturwissenschaftlichen Neugier von Kindern sind 2024 insgesamt 14 Heidelberger Kitas und Grundschulen ausgezeichnet worden. Das hat jetzt die Forscherstation des KlausTschira-Kompetenzzentrums für frühe naturwissenschaftliche Bildung gGmbH bekanntgegeben. Die Einrichtungen haben dafür die Forscherstations-Plakette erhalten. Sie ist eine besondere Auszeichnung für herausragendes Engagement und Beleg für den hohen Stellenwert, den frühe naturwissenschaftliche Bildung für die Heidelberger Kitas und Grundschulen hat. Dafür haben mindestens zwei pädagogische Fach- oder Lehrkräfte der Einrichtung erfolgreich an einer kostenlosen Fortbildungsreihe der Forscherstation teilgenommen, sich im Anschluss daran weiterqualifiziert oder eine Verankerung früher naturwissenschaftlicher Bildung im Einrichtungsalltag belegt. Die Forscherstation wird von der Klaus Tschira Stiftung getragen. Ihr Ziel ist es, pädagogische Fach- und Lehrkräfte für Naturwissenschaften zu begeistern und zu befähigen, gemeinsam mit Kindern die Welt zu entdecken. www.forscherstation.info Start für Festival „Schöner Lügen“ Die 19. Ausgabe des Festivals „Schöner Lügen“ startet am Donnerstag, 13. Februar. Am Donnerstag, 20. Februar, ist Liedermacherin Marie Diot ab 19.30 Uhr zu Gast bei dem Chansonfest im Kulturfenster (Foto). Unterstützt wird sie vom Multiinstrumentalisten Fabian Großberg. An insgesamt acht Abenden von Februar bis April werden fünf Künstlerinnen und Künstler aus ganz Deutschland für mitreißende, amüsante und gefühlvolle Abende sorgen. Programm und Karten www.kulturfenster.de (Foto Geusch) Espresso mit Eckart Würzner Austausch in der Südstadt am 10. Februar Oberbürgermeister Eckart Würzner lädt in seiner Reihe „Espresso mit Eckart Würzner“ am Montag, 10. Februar, von 16.30 bis 18 Uhr Bürgerinnen und Bürger zum Austausch in das Café Licht im Evangelischen Markushaus in der Südstadt, Rheinstraße 29/1, ein. Das Gespräch findet in offener Runde statt und bietet allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, auch die Anregungen anderer Menschen aus dem Stadtteil zu erfahren, sich mit ihnen auszutauschen und miteinander zu diskutieren. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter: www.heidelberg.de/ oberbürgermeister
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