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7 29. Januar 2025 AKTUELLES Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Bei der Stadtbücherei: Bibliothekarin/Bibliothekar in der Abteilung Bildung (m/w/d) 30 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 10 TVöD-V Beim Bürger- und Ordnungsamt: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter bei der Kfz-Zulassungsstelle (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 mit Zulage nach 9a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung: IT-Systemadministratorin/IT-Systemadministrator (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Speichermanagement, Gefahrenmeldeanlagen und Rechenzentrumsinfrastruktur Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V Beim Kämmereiamt: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A9 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. scher Nutzung in denselben Grundwasserleiter wieder einzuleiten. Es werden zwei Grundwasserbrunnen errichtet, die im Pendelbetrieb für Entnahme und Einleitung genutzt werden. Aufgrund der jährlichen Entnahmemenge von 167.000 Kubikmeter ist für das Vorhaben nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3.2. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVPPflicht erforderlich. In der allgemeinen Vorprüfung sind die Kriterien der Anlage 3 Ziffer 1 – 2 UVPG zu überprüfen und nach Anlage 3 Ziffer 3 UVPG hinsichtlich der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen zu bewerten. Nach Einschätzung der Behörde hat das Vorhaben - unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien - keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die zu berücksichtigen wären. Für das beantragte Vorhaben besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Einschätzung stützt sich auf folgende Gründe: Die geothermische Grundwassernutzung ist nur mit einer geringen lokalen Erwärmung des Grundwassers verbunden. Des Weiteren wird der Wasserspiegel im direkten Nahbereich nur minimal abgesenkt (Entnahme) bzw. erhöht (Einleitung). Aufgrund des großen Flurabstands von rund 14 Metern sind keine Auswirkungen auf grundwasserabhängige Biotope oder den Grundwasserleiter zu besorgen. Die thermischen und hydraulischen Auswirkungen beschränken sich nur auf Teilbereiche des Oberen Grundwasserleiters. Es sind keine Schutzgüter (Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete) berührt oder betroffen. Im Wirkungsbereich der geplanten Geothermienutzung sind keine negativen Auswirkungen gegenüber weiteren Grundwassernutzungen und geothermischen Nutzungen zu erwarten. Ein Eintrag von Schadstoffen über die Entnahmebrunnen oder durch die Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers in den Untergrund ist nach der geplanten Ausführung der Anlage und den technischen Vorkehrungen in der Haustechnik nicht zu besorgen. Weiterhin sind keine schädlichen Umweltauswirkungen durch etwaige Geräuschemissionen zu erwarten. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Heidelberg, den 29.01.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans „Südstadt - Änderung imBereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße und Lenbachweg“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich im Zentrum der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Verkehrsflächen der Kirschgartenstraße, Rheinstraße und Turnerstraße sowie des Lenbachwegs. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird in diesem Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist für das Bebauungsplanverfahren ebenfalls nicht vorgesehen, daher entfällt auch die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung auf den Flächen des Englischen Instituts geschaffen werden. Information der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern. Es besteht daher die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Zeit vom 03. 02.2025 bis einschließlich 14.02.2025 nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (06221 – 58 23191) oder per E-Mail (Isabelle.Arbert@Heidelberg.de) einzusehen und sich über die Planung zu unterrichten. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Äußerung zur Planung möglich. Diese kann elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf auch postalisch erfolgen oder bei der Einsichtnahme mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden: E-Mail: beteiligung-stadtplanung@hei delberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Stadtplanungsamt, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg Heidelberg, den 22.01.2025 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Beginn der Leitungsbaumaßnahmen auf der 110-kV-Leitung Rheinau - Leimen, Anlage 1200, von Umspannwerk Rheinau bis Umspannwerk Leimen Die Netze BW GmbH, Stuttgart, hat die Firma Enaco Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH, Tulpenstraße 19, 82216 Maisach, mit den Leitungsbauarbeiten beauftragt. Mit den Arbeiten wird ab dem 17. Februar 2025 im Bereich Gemarkung Mannheim begonnen. Vorrausichtlich wird die Baumaßnahme bis Sommer 2026 abgeschlossen. Vor dem Betreten der einzelnen Grundstücke wird sich die örtliche Bauleitung mit den Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern in Verbindung setzen. Um die Flur- und Wegeschäden und Verunreinigungen so gering wie möglich zu halten, ist die beauftragte Firma zu höchster Sorgfalt angewiesen. Nach Abschluss der Arbeiten werden evtl. aufgetretene Schäden aufgenommen und die Betroffenen entschädigt. Netze BW GmbH, Stuttgart

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