6 29. Januar 2025 AKTUELLES › Der Online-Antrag über die Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden. › Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages. › Per Fax 06221/58-4642220 oder per EMail wahldienststelle@heidelberg.de unter Angabe des Namens, des Vornamens/der Vornamen, des Geburtsdatums, der Adresse und ggf. der abweichenden Versandanschrift. › Durch Antragsvordruck – erhältlich über die Bürgerämter der Stadt Heidelberg. › Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag. 6. Den Wahlschein erhalten Sie in Form eines Kombiformulars. Der Wahlschein muss an der Perforierung von dem amtlichen, hellroten Wahlbriefumschlag, abgetrennt werden. Zur Ausübung der Briefwahl erhalten Sie außerdem: › ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises (rechte Ecke abgeschnitten), › ein amtlicher, weißer Stimmzettelumschlag, der zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein im hellroten Wahlbrief rechtzeitig an die Wahldienststelle zurückgeschickt werden muss und › ein Merkblatt für die Briefwahl. An eine andere/einen anderen als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die Wählerin/der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und demWahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Heidelberg, den 29. Januar 2025 Prof. Dr. Eckart Würzner, Kreiswahlleiter BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung über die im Wahlkreis 274 Heidelberg zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2025 die nachgenannten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen, die hiermit gemäß § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit § 38 Bundeswahlordnung (BWO) bekannt gemacht werden. Zugelassene Kreiswahlvorschläge Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt. 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Bewerber: Alexander Föhr, MdB, ltd. Angestellter im Gesundheitswesen geb.: 1980 in Heidelberg Wohnort: Heidelberg 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bewerber: Dr. Tim Tugendhat Physiker, Projektleiter geb.: 1986 in Ulm Wohnort: Heidelberg 3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Bewerberin: Dr. Franziska Brantner MdB geb.: 1979 in Lörrach Wohnort: Heidelberg 4. Freie Demokratische Partei (FDP) Bewerber: Tim Nusser Berater für digitale Transformation geb.: 1996 in Freiburg im Breisgau Wohnort: Heidelberg 5. Alternative für Deutschland (AfD) Bewerber: Dr. Malte Kaufmann MdB, Dipl.-Volkswirt geb.: 1976 in Mannheim Wohnort: Mühlhausen 6. Die Linke (Die Linke) Bewerberin: Sahra Mirow wiss. Mitarbeiterin geb.: 1984 in Lübeck Wohnort: Heidelberg 8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Bewerber: Julian Scharbert Zollbeamter, Dipl.-Finanzwirt (FH) geb.: 1987 in Heidelberg Wohnort: Ladenburg 10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Bewerberin: Julia Burmeister Gesundheits- und Krankenpflegerin geb.: 1984 in Grünstadt Wohnort: Heidelberg 11. Volt Deutschland (Volt) Bewerber: Maximilian Saßerath Software-Entwickler geb.: 1993 in Buxtehude Wohnort: Heidelberg 14. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Bewerber: Bernhard Schweigert Rentner geb.: 1955 in Forbach Wohnort: Heidelberg Heidelberg, 29. Januar 2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung für den Neubau des Gebäudekomplexes DKFZ-Center of Science (COSI), Im Neuenheimer Feld 213 in Heidelberg eine wasserrechtliche Erlaubnis. Es wird beabsichtigt max. 167.000 m³/ Jahr Grundwasser zu entnehmen und nach thermischer Nutzung auf demselben Grundstück wieder in den Untergrund einzuleiten. Es werden zwei Brunnen errichtet, die im Pendelbetrieb für Entnahme und Einleitung genutzt werden. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Ferner bedürfen Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen, nach § 43 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) einer Erlaubnis. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 06.02.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 06.03.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 06.02.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ Oeffentliche+Bekanntmachungen+Um weltrecht.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 06.02.2025 bis einschließlich 20.03.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel berg.de/hd,Lde/HD/service/Daten schutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 29.01.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeBEKANNTMACHUNG Bekanntgabe gem. § 5 Absatz 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3.2. UVPG Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung für den Neubau des Gebäudekomplexes DKFZ-Center of Science (COSI), Im Neuenheimer Feld 213 in Heidelberg eine wasserrechtliche Erlaubnis. Für die Geothermienutzung wird beabsichtigt max. 167.000 m³/Jahr Grundwasser aus dem Oberen Grundwasserleiter (OGWL) zu entnehmen und nach thermi-
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