stadtblatt-heidelberg-download-2025-04

29. Januar 2025 5 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine/ein in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 eine/ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte /eingetragener Wahlberechtigter, › wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) versäumt hat; › wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025, 12:00 Uhr) versäumt hat; › wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung entstanden ist; › wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie/er ihn verloren hat, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 22.02.2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus einem der unter 5.2 dargelegten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/ er dazu berechtigt ist. Eine Wahlberechtigte mit einer Behinderung/ein Wahlberechtigter mit einer Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen folgende Antragsformen zur Verfügung: › Der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code kann mit dem Handy, Smartphone oder Tablet eingescannt werden; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag dem noch das Geburtsdatum(und ggf. eine abweichende Versandanschrift) hinzuzufügen ist. BEKANNTMACHUNG der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 1. Das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg wird für die Bundestagswahl in der Zeit vom Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025 wie folgt im Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg zur Einsichtnahme bereitgehalten. Montag und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr. Der Zugang zur Wahldienststelle ist nicht barrierefrei. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät (Bildschirm) möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr bei der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 274 Heidelberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises Forschungsprojekt AMAZING Ein Baustein zur Sicherung eines stabilen Stromnetzes Im Zuge der Energiewende gibt es immer mehr Photovoltaikanlagen, die Strom ins Netz einspeisen, außerdem nimmt die Anzahl der Anlagen mit hohem Strombedarf, wie Wärmepumpen und Elektroladesäulen, weiter zu. Das erfordert Anpassungen an den Stromnetzen, um sie weiterhin sicher zu betreiben. In Heidelberg sind die Stadtwerke Heidelberg als Verteilnetzbetreiber dafür zuständig. Die Versorgungssicherheit im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg ist hoch: Zuletzt waren Verbraucher im Versorgungsgebiet des Unternehmens nur 6,89 Minuten ohne Strom. Bundesweit waren es 12,20 Minuten. Damit das so bleibt, kümmern sich die Stadtwerke Heidelberg Netze um die Weiterentwicklung des Stromnetzes. Unter anderem nimmt die Netzgesellschaft dazu am Forschungsprojekt AMAZING teil. Gefördert wird es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Zuge des Projektes modellieren die Stadtwerke Heidelberg Netze zusammen mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe (FZI) ein virtuelles Abbild des Heidelberger Stromnetzes und stellen dafür Daten aus dem hauseigenen Geoinformationssystem sowie aktuelle Mess- und Netzzustandsdaten aus Ortsnetzstationen und Stromzählern zur Verfügung. Sensible Daten werden nicht übermittelt; die Daten werden ausschließlich in aggregierter Form übermittelt. Das Projekt läuft bis zum 30. September 2027. Kontakt für Fragen zum Projekt oder für Widerspruch gegen die anonymisierte Datenverwendung: amazing@ netze-heidelberg.de. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.netze-heidelberg. de/datenschutz; Punkt H. Eine wichtige Aufgabe der Stadtwerke Heidelberg: die Sicherung des Stromnetzes. Bild: Umspannwerk. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, iStock-1205564648 Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

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