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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 29. Januar 2025 / Ausgabe 4 / 33. Jahrgang STEUER Grundsteuer in Heidelberg Bescheide versendet Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Die Stadt hat die neuen Grundsteuerbescheide am Dienstag, 28. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versendet. Aufgrund eines Fehlers des Dienstleisters ist es möglich, dass Steuerpflichtige den neuen Grundsteuerbescheid zweimal in Papierform erhalten. Die Stadt entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten. S. 3 › ERINNERUNGSKULTUR Umbenennung von Straßen Gremienlauf gestartet Auf Beschluss des Gemeinderats hat in den vergangenen Jahren eine Kommission für Straßenbenennungen untersucht, ob Heidelberger Straßen nach Personen benannt sind, deren historisches Handeln zumindest teilweise nicht heutigen gesellschaftlichenGrundwerten entspricht. In ihremimMai 2023 veröffentlichten Abschlussbericht empfiehlt die Kommission demGemeinderat, in neun Fällen eine Umbenennung in Betracht zu ziehen. Die Vorschläge gehen nun in die Gremien. S. 2 › GEDENKTAG Gedenken an NS-Opfer Gespräch mit einem Zeitzeugen Mit einer Gedenkveranstaltung imGroßen Rathaussaal hat die Stadt amMontagabend, 27. Januar, an die Opfer der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten erinnert. Bei demGedenken am 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau stand ein Austausch von Heidelberger Schülerinnen und Schülern mit dem Zeitzeugen Paul Eric Joseph im Mittelpunkt. Der heute 86-Jährige musste mit seiner Familie vor den Nazis aus Heidelberg fliehen. S. 3 › D rei Vereine betreiben am Bismarckplatz fortan einen gemeinsamen Fanshop: die TSG Hoffenheim, die MLP Academics und die Rhein-Neckar Löwen. Der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar (OSP) wird sich in dem ehemaligen Gebäude der Rhein-Neckar Verkehrsgesellschaft GmbH (rnv) ebenfalls präsentieren. Die Stadt hatte denPavillonübernommen; in den vergangenen Wochen liefen die ersten Umbauarbeiten. Ermöglicht hat die Weiternutzung das städtische Amt für Sport und Gesundheitsförderung. Sportfans können in dem neuen Sportpavillon Fanartikel und Tickets für Spiele kaufen und gelegentlich bei Autogrammstunden dabei sein. O b e r b ü r - g e r m e i s - ter Eckart W ü r z n e r sagte bei der Vorstellung des Sportpavillons: „Es freut mich sehr, dass wir diesen zentralen Platz mit neuem Leben füllen können. Der Pavillon als Fanshop für die bekanntesten Vereine unserer Region ist ein tolles Beispiel dafür, wie kreative Weiternutzungen einen echten Mehrwert im öffentlichen Raum schaffen können.“ Nah an den Fans Tim Jost, Ges c h ä f t s f ü h r e r Marketing & Vertrieb bei der TSG Hoffenheim sagte: „Zu unseren großen Zielen abseits des Platzes gehört es, in der Rhein-Neckar-Region präsent und nah an unseren Fans zu sein.“ „Als Klub, der seine Wurzeln hegt und pflegt, ist der Pavillon eine besondere Chance, uns im Herzen unserer Region den Menschen vorzustellen und ihnen eine zusätzliche Anlaufstelle zu bieten“, sagte Holger Bachert, Geschäftsführer der RheinNeckar Löwen. Matthias Lautenschläger, geschäftsführender Gesellschafter der MLP Academics, betonte: „Die Errichtung dieses Pavillons unterstreicht, dass wir die Sportregion leben und nicht nur davon reden.“ Der Leiter des Olympiastützpunktes Daniel Strigel freute sich über den gemeinsamen Auftritt: „Die Kombination von Vereins- und Nationalmannschaften ist immer wieder interessant und zeigt, wie facettenreich und leistungsstark der Sport in unserer Region ist.“ Der Sportpavillon ist zunächst immer dienstags und freitags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Dann können Interessierte Fanschals, Trikots oder andere Merchandise-Artikel erwerben. In den kommendenMonatenwerden die Räumlichkeiten weiter umgebaut. stö Ein Ort für Sportbegeisterte Fanshop von drei Profiteams in Pavillon am Bismarckplatz FESTIVAL Start für Tanzbiennale S. 8 › Bei der Eröffnung: Oberbürgermeister Eckart Würzner (4. v. l.) und Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck (2. v. r.) mit Vertretern von Sportamt, Olympiastützpunkt, TSG Hoffenheim, Rhein-Neckar Löwen und MLP Academics (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de

AKTUELLES 2 29. Januar 2025 Neue Straßennamen in Beratung Vorschläge gehen in die Gremien / Gemeinderat entscheidet im Februar D ie Kommission für Straßenbennenungen empfiehlt dem Gemeinderat, bei neun Straßen und Plätzen im Heidelberger Stadtgebiet eine Umbenennung in Betracht zu ziehen. Die entsprechenden Vorschläge wurden bereits in den sieben betroffenen Bezirksbeiräten besprochen. Die Vorschläge seitens der Verwaltung und die Empfehlungen aus den Bezirksbeiräten gehen nun zur Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 5. Februar, sowie in den Gemeinderat am Donnerstag, 20. Februar. Beschlossene Änderungen der Straßennamen werden danach im Stadtblatt öffentlich bekannt gemacht. Anschließend beginnt eine einmonatige Widerspruchsfrist. Mit der Umsetzung beschlossener Umbenennungen ist bis zum Sommer 2025 zu rechnen. Die Stadt benachrichtigt Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen schriftlich im Falle einer Adressänderung. Sie müssen dann – wie bei einem Umzug – ihre neue Adresse den für sie zuständigen Institutionen wie Banken, Versicherungen und Schulen etc. mitteilen. Betroffene Straßen und Sitzungsergebnisse der zuständigen Bezirksbeiräte: › Marga-Faulstich-Straße (Bahnstadt): Der Bezirksbeirat hat einstimmig für eine Umbenennung nach der US-amerikanischen Biologin Rachel Carson votiert, wie von der Verwaltung vorgeschlagen wurde. › Karl-Kollnig-Platz (Handschuhsheim): Mit knapper Mehrheit stimmte der Bezirksbeirat für eine Umbenennung nach dem in Handschuhsheim und der Region verdienten Archäologen Berndmark Heukemes, den die Verwaltung als zweiten Umbenennungsvorschlag eingebracht hatte. › Ernst-Rehm-Straße (Kirchheim): Nach ausgiebiger Diskussion stimmte der Bezirksbeirat dem Verwaltungsvorschlag mehrheitlich zu, die Straße nach der im Nationalsozialismus verfolgten Heidelberger Ärztin Johanna Geißmar umzubenennen. › Felix-Wankel- und Haberstraße (Rohrbach): Der Verwaltungsvorschlag, die Felix-Wankel-Straße nach dem Heidelberger Architekten Siegfried Seidemann umzubenennen und den Namen der Haberstraße beizubehalten, erreichte aufgrund Stimmengleichheit keine Mehrheit im Bezirksbeirat. › Endemannstraße (Weststadt): Der Bezirksbeirat hat sich einstimmig für den zweiten Vorschlag der Verwaltung ausgesprochen, die Straße nach der deutschen Schriftstellerin, Frauenrechtlerin und Revolutionärin Mathilde Anneke umzubenennen. › Richard-Kuhn-Straße (Wieblingen): Mit großer Mehrheit stimmte der Bezirksbeirat für den Verwaltungsvorschlag „Am Lerchenbuckel“. › Reinhard-Hoppe-Straße (Ziegelhausen): Der Bezirksbeirat hat sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, die Straße nach der langjährigen Ziegelhäuser Gemeinderätin und Ehrenamtlichen der Arbeiterwohlfahrt Berta Steinbächer umzubenennen. › Rudolph-Stratz-Weg (Ziegelhausen) Bei dieser Straße votierte der Bezirksbeirat einstimmig für den vorgeschlagenen Namen Lehwiesenweg. cat/ls Aktuelle Infos zu den Entscheidun- gen der Gremien unter www.heidelberg.de/ straßennamen Textilien werden getrennt gesammelt Neues Gesetz zum Recyceln von Textilabfällen Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Diese Vorschrift basiert auf einer EU-weiten Regelung, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt wurde. In Heidelberg ist bereits seit vielen Jahren ein System zur getrennten Sammlung von Textilabfällen etabliert. Alttextilien können im Altkleidercontainer, an Ökosäulen und an den Recyclinghöfen entsorgt werden. Standorte sind unter www.hei delberg.de/abfall und in der MeinHeidelberg-App zu finden. Erlaubt sind: › Gut erhaltene Kleidung › Beschädigte oder kaputte Textilien › Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher und andere Arten von Textilabfällen › Schuhe (bitte paarweise gebündelt) › Stoffreste, Rucksäcke, Stofftiere Nicht erlaubt sind: › Stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien (zum Beispiel farb-, blut-, ölverschmiert, in Reinigungsmittel getränkt, verschimmelt) › Matratzen, Teppiche oder ähnliche Gegenstände › Bekleidung oder Textilien mit fest eingebauten elektrischen Bestandteilen (zum Beispiel Schuhe mit LED-Lichtern) jkl www.heidelberg.de/abfall Die Richard-Kuhn-Straße in Wieblingen ist eine von neun Straßen, bei denen eine Umbenennung in Betracht gezogen wird. (Foto Kupek) Tempo 30 auf der Mittermaierstraße Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Kurfürsten-Anlage und Bergheimer Straße In der Mittermaierstraße zwischen Kurfürsten-Anlage und Bergheimer Straße gilt nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30. Eine entsprechende Anordnung hat die Stadt veranlasst. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits angebracht. Geplant ist weiterhin ein Fahrverbot für LKW auf den jeweils linken Spuren in beiden Fahrtrichtungen. Die Schilder hierfür werden in Kürze installiert. Die Anordnung stellt nach einem intensiven Abwägungsprozess die einzige Lösung zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in der Mittermaierstraße dar. Mehr Sicherheit Schon im Juni 2024 hatte die Stadt die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, weil die Geh- und die Radwegbreite zu gering waren. Piktogramme sollen Autofahrende zu einem ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,5 Metern anhalten. Schon bei der Prüfung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht waren in den damals untersuchten drei Jahren (2020-2022) 85 Unfälle dort polizeilich erfasst worden. EineMitbenutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr bei Tempo 50 muss nach den seither gemachten Erfahrungen als nicht verträglich eingestuft werden. red

3 AKTUELLES 29. Januar 2025 Grundsteuerbescheide versendet Grundstückseigentümer erfahren, wie viel sie ab sofort zahlen Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Sie betragen für Grundvermögen 185 (Grundsteuer B) und für die Land- und Forstwirtschaft 750 (Grundsteuer A). Die Hebesätze orientieren sich an dem Grundsatz der Aufkommensneutralität. Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Stadt hat die neuen Grundsteuerbescheide am Dienstag, 28. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versendet. Aufgrund eines Fehlers des Dienstleisters ist es möglich, dass Steuerpflichtige den neuen Grundsteuerbescheid zweimal in Papierform erhalten. Die Angaben im Bescheid sind inhaltsgleich. Ein Exemplar können Steuerpflichtige ignorieren. Die Stadt entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten. stö Weitere Informationen unter www.grundsteuer-bw.de Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten den neuen Grundsteuerbescheid aufgrund eines Fehlers möglicherweise doppelt. (Foto Stadt Heidelberg) GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 29. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 30. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, Evang. Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Dienstag, 4. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Altstadt: Dienstag, 4. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 5. Februar, 17.15 Uhr, Rathaus Jugendgemeinderat: Donnerstag, 6. Februar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 www.gemeinderat.heidelberg.de. Die Stimmen aus dem Gemeinderat pausieren bis zur Bundestagswahl am 23. Februar. Stimmen aus dem Gemeinderat Mobilitätsangebote in der Stadt Stadt führt Gebühren für Anbieter ein Der Gemeinderat hat am 14. November das städtische E-Tretroller-Konzept beschlossen und die Verwaltung beauftragt, dessen Umsetzung fortzuführen. Notwendige Voraussetzung zumStart des straßenrechtlichen Verfahrens für E-Tretroller ist jedoch die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für die besondere Nutzung des öffentlichen Raumes. Um alle Mobilitätsangebote gleichberechtigt zu behandeln, plant die Stadt zusätzlich auch für Carsharing und Mieträder jeweils neue Gebührensätze zu erheben. Damit wird das Vermieten von E-Tretrollern und Rädern oder das exklusive Nutzen von Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge für Anbietende kostenpflichtig. Der Vorschlag der Änderungwird zunächst amMittwoch, 29. Januar, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität diskutiert. Anschließend befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 5. Februar, mit dem Vorschlag, bevor der Gemeinderat am Donnerstag, 20. Februar, final darüber entscheiden soll. Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, wie stark die Nutzung den öffentlichen Raum einschränkt. Durch die Gebühren wird die exklusive Nutzung des öffentlichen Raums finanziell erfasst. Gedenken an Opfer der Nazis Schülerinnen und Schüler sprachen im Rathaus mit Zeitzeuge A m 27. Januar gedenken jährlich Menschen weltweit der Opfer des Nationalsozialismus. Bei der Gedenkveranstaltung der Stadt steht Jahr für Jahr eine andere Verfolgtengruppe imMittelpunkt – in diesem Jahr waren dies die jüdischenMitbürgerinnen und Mitbürger. Paul Eric Joseph hat die Geschichte seiner Flucht in demvon ihmproduzierten Dokumentarfilm „DieWürdigung“ aufgearbeitet, der vor der Veranstaltung kostenlos imGloria und Gloriette Kino zu sehen war. „DermillionenfacheMord an unschuldigen Menschen durch die Nationalsozialisten darf nicht in Vergessenheit geraten. Die Erinnerungskultur ist zentraler Bestandteil unserer demokratischenGesellschaft inDeutschland. Und sie ist zentraler Bestandteil unseres Selbstverständnisses hier in Heidelberg. Nurwer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und Fehler für die Zukunft vermeiden“, sagte Bürgermeisterin Stefanie Jansen und betonte: „Die Demokratie gerät vielerorts unter Druck, Diskriminierung und Antisemitismus nehmen zu. Wir müssen uns gemeinsam jeglicher Form von Hass und Hetze mit voller Kraft entgegenstellen.“ Auf Spuren einer Flucht Zehn Schülerinnen und Schüler von Heidelberger Schulen sprachen mit Joseph über seine Erinnerungen und Familiengeschichte. Seine Vorfahren, die Familien Hochherr und Joseph, betrieben ab 1929 eine Tabakfabrik in Heidelberg in der Kaiserstraße 78/Ecke Ringstraße. Umdie Fluchterfahrungen für die Nachwelt aufzuarbeiten, hat er als Erwachsener die Fluchtroute nachvollzogen, mit damaligen Helferinnen und -helfern gesprochen und aus den Tagebüchern seines Vaters Informationen gesammelt. Das Konzept für die Veranstaltung wurde von der Stadt in Zusammenarbeitmit der jüdischenKultusgemeinde und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit entwickelt. chb Wer antisemitische Vorfälle in Heidelberg erlebt, kann sie bei der Stadt melden meldestelle_antisemitismus@ heidelberg.de 06221 58-15545 Paul Eric Josephs Familie musste vor den Nazis aus Heidelberg fliehen. Im Rathaussaal berichtete er Schülerinnen und Schülern von seiner Geschichte. (Foto Rothe)

AKTUELLES 4 29. Januar 2025 Wehrsteg in Wieblingen wird erneuert Baumaßnahmen starten im Februar Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erneuert den Überbau des Stegs in Wieblingen ab Montag, 17. Februar. Die Arbeiten finden in der Vangerowstraße statt und bringen bereits ab Montag, 10. Februar, vorübergehende Änderungen imVerkehrsfluss mit sich. Verkehrsführung Umdie Einschränkungen für Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten, wird eine umfassende Verkehrsführung eingerichtet. Einbahnstraßenregelung in der Vangerowstraße: Die Vangerowstraße wird während der Bauzeit nur in Fahrtrichtung B37 befahrbar sein. Umleitungen: › Der Verkehr aus Fahrtrichtung A656 wird über die Yorckstraße undMannheimer Straße umgeleitet. › Verkehr aus Fahrtrichtung B37 wird ebenfalls über dieMannheimer Straße geführt. › Entsprechende Hinweistafeln werden rechtzeitig auf die Änderungen hinweisen. › Gneisenaustraße: Fahrzeuge können während der Bauzeit nur noch nach rechts abbiegen. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, wird ein gemeinsamer Ersatzfuß- und -radweg entlang der Baustelle eingerichtet. Dieser ermöglicht eine sichere Passage für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende. Geplantes Ende der Arbeiten ist Ende März 2026. red www.wna-heidelberg.wsv.de Storchenweg ab 3. Februar gesperrt Umfangreiche Straßen- und Leitungsarbeiten Im Storchenweg im Pfaffengrund stehen umfangreiche Straßen- und Leitungsbauarbeiten an, die amMontag, 3. Februar, beginnen und bis zum 6. Juni abgeschlossen sein sollen. Im Rahmen der Maßnahme wird der Bereich zwischen der Eppelheimer Straße und der Oberen Rödt umgestaltet. Um die Entwässerung der engen Passagen zu verbessern, wird eine Mittelrinne eingebaut und an den Kanal angeschlossen. Zusätzlich werden der Asphalt und der Unterbau des gesamten Weges erneuert. Gleichzeitig führen die Stadtwerke Heidelberg Leitungsarbeiten durch, sowohl in diesem Abschnitt als auch im Bereich zwischen der Oberen Rödt und dem Schulplatz. Die Bauarbeiten müssen aufgrund der räumlichen Enge unter Vollsperrung durchgeführt werden. Für Anwohnerinnen und Anwohner werden Zugänge zu ihren Häusern eingerichtet, damit diese während der Bauarbeiten jederzeit fußläufig erreichbar bleiben. Die Müllabfuhr bleibt ebenfalls gewährleistet. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, vor Baubeginn Hecken und in das Baufeld hineinragenden Bewuchs bis zu einer Höhe von vier Metern zurückzuschneiden. Ab in den Zoo! Ein Besuch im Heidelberger Zoo lohnt sich auch imWinter. Bestaunt werden kann unter anderem das Zootier des Jahres 2025: Das Gürteltier. Im Zoo Heidelberg leben seit 2004 Kugelgürteltiere und sorgen regelmäßig für Nachwuchs. Das letzte Jungtier kam Anfang Dezember 2024 zur Welt. Es lebt gemeinsam mit seiner Mutter im Großen Affenhaus und teilt sich das Gehege mit den Goldgelben Löwenäffchen. Der Zoo hat zurzeit täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet. www.zoo-heidelberg.de (Foto Zoo Heidelberg) Neues Quartier an Kurfürsten-Anlage Bebauungsplan-Entwurf jetzt einsehbar An der Kurfürsten-Anlage in Bergheim entsteht ein neues Quartier auf dem ehemaligen Gelände der Heidelberger Druckmaschinen AG und dem angrenzenden Areal der Stadtwerke Heidelberg. Dafür erstellt die Stadt momentan einen Bebauungsplan. Die Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan (ehemals „Offenlage“) findet vom 27. Januar bis einschließlich 26. Februar online statt. Bürgerinnen und Bürger können sich zum Bebauungsplan äußern. Parallel werden Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. www.heidelberg.de/planver fahren und www.quartierbergheim.de Dieses Jahr werden die Stege über den Kraftwerkskanal und die Wehrfelder 1 bis 4 erneuert. (Foto WSV.de) 7 6 5 4 3 2 1 0 Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: RheinNeckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online: www.heidelberg.de Mehr Verkehrssicherheit in Rohrbach „Bischofsmützen“ in Karlsruher Straße Die Stadt hat in Rohrbach in der Karlsruher Straße auf Höhe der Rathausstraße sogenannte „Bischofsmützen“ auf der bestehenden Mittelmarkierung der Fahrbahn angebracht. Dabei handelt es sich um 30 Zentimeter hohe Aufsteller mit Reflektoren, die platzsparend, gut sichtbar und auch fühlbar Fahrbahnbegrenzungen markieren. Die „Bischofsmützen“ verhindern hier unerlaubtes Einbiegen der Fahrzeuge vonder Karlsruher Straße nach links in den Abzweig Römerstraße, der an der Radservicestation vorbeiführt. Das Einbiegen war bisher eine möglicheGefahrenlage für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder, welche die Abzweigung überqueren wollten. Durch die Aufsteller soll die Überquerungsstelle zudem übersichtlicher und für Passanten leicht passierbar werden. Der Verkehr von Nordosten kommend aus der Karlsruher Straße kannweiterhin rechts in den Abzweig einbiegen. Im Rahmen des Sicherheitsaudits wurde dieser Bereich als Gefahrenstelle erkannt. Da die Maßnahme zwischen zwei Bahngleisen umgesetzt werden musste, stimmte die Stadt sichmit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH und der Sicherungsaufsicht ab.

29. Januar 2025 5 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine/ein in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte/eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 eine/ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte /eingetragener Wahlberechtigter, › wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) versäumt hat; › wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025, 12:00 Uhr) versäumt hat; › wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung entstanden ist; › wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie/er ihn verloren hat, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 22.02.2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus einem der unter 5.2 dargelegten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/ er dazu berechtigt ist. Eine Wahlberechtigte mit einer Behinderung/ein Wahlberechtigter mit einer Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen folgende Antragsformen zur Verfügung: › Der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code kann mit dem Handy, Smartphone oder Tablet eingescannt werden; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag dem noch das Geburtsdatum(und ggf. eine abweichende Versandanschrift) hinzuzufügen ist. BEKANNTMACHUNG der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 1. Das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg wird für die Bundestagswahl in der Zeit vom Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025 wie folgt im Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg zur Einsichtnahme bereitgehalten. Montag und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr. Der Zugang zur Wahldienststelle ist nicht barrierefrei. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät (Bildschirm) möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr bei der Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 274 Heidelberg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises Forschungsprojekt AMAZING Ein Baustein zur Sicherung eines stabilen Stromnetzes Im Zuge der Energiewende gibt es immer mehr Photovoltaikanlagen, die Strom ins Netz einspeisen, außerdem nimmt die Anzahl der Anlagen mit hohem Strombedarf, wie Wärmepumpen und Elektroladesäulen, weiter zu. Das erfordert Anpassungen an den Stromnetzen, um sie weiterhin sicher zu betreiben. In Heidelberg sind die Stadtwerke Heidelberg als Verteilnetzbetreiber dafür zuständig. Die Versorgungssicherheit im Netzgebiet der Stadtwerke Heidelberg ist hoch: Zuletzt waren Verbraucher im Versorgungsgebiet des Unternehmens nur 6,89 Minuten ohne Strom. Bundesweit waren es 12,20 Minuten. Damit das so bleibt, kümmern sich die Stadtwerke Heidelberg Netze um die Weiterentwicklung des Stromnetzes. Unter anderem nimmt die Netzgesellschaft dazu am Forschungsprojekt AMAZING teil. Gefördert wird es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Zuge des Projektes modellieren die Stadtwerke Heidelberg Netze zusammen mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe (FZI) ein virtuelles Abbild des Heidelberger Stromnetzes und stellen dafür Daten aus dem hauseigenen Geoinformationssystem sowie aktuelle Mess- und Netzzustandsdaten aus Ortsnetzstationen und Stromzählern zur Verfügung. Sensible Daten werden nicht übermittelt; die Daten werden ausschließlich in aggregierter Form übermittelt. Das Projekt läuft bis zum 30. September 2027. Kontakt für Fragen zum Projekt oder für Widerspruch gegen die anonymisierte Datenverwendung: amazing@ netze-heidelberg.de. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.netze-heidelberg. de/datenschutz; Punkt H. Eine wichtige Aufgabe der Stadtwerke Heidelberg: die Sicherung des Stromnetzes. Bild: Umspannwerk. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, iStock-1205564648 Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

6 29. Januar 2025 AKTUELLES › Der Online-Antrag über die Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden. › Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages. › Per Fax 06221/58-4642220 oder per EMail wahldienststelle@heidelberg.de unter Angabe des Namens, des Vornamens/der Vornamen, des Geburtsdatums, der Adresse und ggf. der abweichenden Versandanschrift. › Durch Antragsvordruck – erhältlich über die Bürgerämter der Stadt Heidelberg. › Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag. 6. Den Wahlschein erhalten Sie in Form eines Kombiformulars. Der Wahlschein muss an der Perforierung von dem amtlichen, hellroten Wahlbriefumschlag, abgetrennt werden. Zur Ausübung der Briefwahl erhalten Sie außerdem: › ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises (rechte Ecke abgeschnitten), › ein amtlicher, weißer Stimmzettelumschlag, der zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein im hellroten Wahlbrief rechtzeitig an die Wahldienststelle zurückgeschickt werden muss und › ein Merkblatt für die Briefwahl. An eine andere/einen anderen als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die Wählerin/der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und demWahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Heidelberg, den 29. Januar 2025 Prof. Dr. Eckart Würzner, Kreiswahlleiter BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung über die im Wahlkreis 274 Heidelberg zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2025 die nachgenannten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen, die hiermit gemäß § 26 Abs. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit § 38 Bundeswahlordnung (BWO) bekannt gemacht werden. Zugelassene Kreiswahlvorschläge Die Reihenfolge und Nummerierung der Kreiswahlvorschläge ergibt sich aus § 30 Absatz 3 BWG. Die Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlvorschlägen sind nachstehend in der in § 36 Absatz 4 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Form aufgeführt. 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Bewerber: Alexander Föhr, MdB, ltd. Angestellter im Gesundheitswesen geb.: 1980 in Heidelberg Wohnort: Heidelberg 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bewerber: Dr. Tim Tugendhat Physiker, Projektleiter geb.: 1986 in Ulm Wohnort: Heidelberg 3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Bewerberin: Dr. Franziska Brantner MdB geb.: 1979 in Lörrach Wohnort: Heidelberg 4. Freie Demokratische Partei (FDP) Bewerber: Tim Nusser Berater für digitale Transformation geb.: 1996 in Freiburg im Breisgau Wohnort: Heidelberg 5. Alternative für Deutschland (AfD) Bewerber: Dr. Malte Kaufmann MdB, Dipl.-Volkswirt geb.: 1976 in Mannheim Wohnort: Mühlhausen 6. Die Linke (Die Linke) Bewerberin: Sahra Mirow wiss. Mitarbeiterin geb.: 1984 in Lübeck Wohnort: Heidelberg 8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) Bewerber: Julian Scharbert Zollbeamter, Dipl.-Finanzwirt (FH) geb.: 1987 in Heidelberg Wohnort: Ladenburg 10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) Bewerberin: Julia Burmeister Gesundheits- und Krankenpflegerin geb.: 1984 in Grünstadt Wohnort: Heidelberg 11. Volt Deutschland (Volt) Bewerber: Maximilian Saßerath Software-Entwickler geb.: 1993 in Buxtehude Wohnort: Heidelberg 14. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Bewerber: Bernhard Schweigert Rentner geb.: 1955 in Forbach Wohnort: Heidelberg Heidelberg, 29. Januar 2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung für den Neubau des Gebäudekomplexes DKFZ-Center of Science (COSI), Im Neuenheimer Feld 213 in Heidelberg eine wasserrechtliche Erlaubnis. Es wird beabsichtigt max. 167.000 m³/ Jahr Grundwasser zu entnehmen und nach thermischer Nutzung auf demselben Grundstück wieder in den Untergrund einzuleiten. Es werden zwei Brunnen errichtet, die im Pendelbetrieb für Entnahme und Einleitung genutzt werden. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Ferner bedürfen Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen, nach § 43 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) einer Erlaubnis. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 06.02.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 06.03.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 06.02.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ Oeffentliche+Bekanntmachungen+Um weltrecht.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 06.02.2025 bis einschließlich 20.03.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel berg.de/hd,Lde/HD/service/Daten schutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 29.01.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeBEKANNTMACHUNG Bekanntgabe gem. § 5 Absatz 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3.2. UVPG Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung für den Neubau des Gebäudekomplexes DKFZ-Center of Science (COSI), Im Neuenheimer Feld 213 in Heidelberg eine wasserrechtliche Erlaubnis. Für die Geothermienutzung wird beabsichtigt max. 167.000 m³/Jahr Grundwasser aus dem Oberen Grundwasserleiter (OGWL) zu entnehmen und nach thermi-

7 29. Januar 2025 AKTUELLES Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Bei der Stadtbücherei: Bibliothekarin/Bibliothekar in der Abteilung Bildung (m/w/d) 30 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 10 TVöD-V Beim Bürger- und Ordnungsamt: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter bei der Kfz-Zulassungsstelle (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 mit Zulage nach 9a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung: IT-Systemadministratorin/IT-Systemadministrator (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Speichermanagement, Gefahrenmeldeanlagen und Rechenzentrumsinfrastruktur Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V Beim Kämmereiamt: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A9 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. scher Nutzung in denselben Grundwasserleiter wieder einzuleiten. Es werden zwei Grundwasserbrunnen errichtet, die im Pendelbetrieb für Entnahme und Einleitung genutzt werden. Aufgrund der jährlichen Entnahmemenge von 167.000 Kubikmeter ist für das Vorhaben nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3.2. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVPPflicht erforderlich. In der allgemeinen Vorprüfung sind die Kriterien der Anlage 3 Ziffer 1 – 2 UVPG zu überprüfen und nach Anlage 3 Ziffer 3 UVPG hinsichtlich der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen zu bewerten. Nach Einschätzung der Behörde hat das Vorhaben - unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien - keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die zu berücksichtigen wären. Für das beantragte Vorhaben besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Einschätzung stützt sich auf folgende Gründe: Die geothermische Grundwassernutzung ist nur mit einer geringen lokalen Erwärmung des Grundwassers verbunden. Des Weiteren wird der Wasserspiegel im direkten Nahbereich nur minimal abgesenkt (Entnahme) bzw. erhöht (Einleitung). Aufgrund des großen Flurabstands von rund 14 Metern sind keine Auswirkungen auf grundwasserabhängige Biotope oder den Grundwasserleiter zu besorgen. Die thermischen und hydraulischen Auswirkungen beschränken sich nur auf Teilbereiche des Oberen Grundwasserleiters. Es sind keine Schutzgüter (Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete) berührt oder betroffen. Im Wirkungsbereich der geplanten Geothermienutzung sind keine negativen Auswirkungen gegenüber weiteren Grundwassernutzungen und geothermischen Nutzungen zu erwarten. Ein Eintrag von Schadstoffen über die Entnahmebrunnen oder durch die Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers in den Untergrund ist nach der geplanten Ausführung der Anlage und den technischen Vorkehrungen in der Haustechnik nicht zu besorgen. Weiterhin sind keine schädlichen Umweltauswirkungen durch etwaige Geräuschemissionen zu erwarten. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Heidelberg, den 29.01.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans „Südstadt - Änderung imBereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße und Lenbachweg“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich im Zentrum der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Verkehrsflächen der Kirschgartenstraße, Rheinstraße und Turnerstraße sowie des Lenbachwegs. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird in diesem Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist für das Bebauungsplanverfahren ebenfalls nicht vorgesehen, daher entfällt auch die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung auf den Flächen des Englischen Instituts geschaffen werden. Information der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern. Es besteht daher die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Zeit vom 03. 02.2025 bis einschließlich 14.02.2025 nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (06221 – 58 23191) oder per E-Mail (Isabelle.Arbert@Heidelberg.de) einzusehen und sich über die Planung zu unterrichten. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Äußerung zur Planung möglich. Diese kann elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf auch postalisch erfolgen oder bei der Einsichtnahme mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden: E-Mail: beteiligung-stadtplanung@hei delberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Stadtplanungsamt, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg Heidelberg, den 22.01.2025 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Beginn der Leitungsbaumaßnahmen auf der 110-kV-Leitung Rheinau - Leimen, Anlage 1200, von Umspannwerk Rheinau bis Umspannwerk Leimen Die Netze BW GmbH, Stuttgart, hat die Firma Enaco Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH, Tulpenstraße 19, 82216 Maisach, mit den Leitungsbauarbeiten beauftragt. Mit den Arbeiten wird ab dem 17. Februar 2025 im Bereich Gemarkung Mannheim begonnen. Vorrausichtlich wird die Baumaßnahme bis Sommer 2026 abgeschlossen. Vor dem Betreten der einzelnen Grundstücke wird sich die örtliche Bauleitung mit den Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern in Verbindung setzen. Um die Flur- und Wegeschäden und Verunreinigungen so gering wie möglich zu halten, ist die beauftragte Firma zu höchster Sorgfalt angewiesen. Nach Abschluss der Arbeiten werden evtl. aufgetretene Schäden aufgenommen und die Betroffenen entschädigt. Netze BW GmbH, Stuttgart

8 KULTUR UND FREIZEIT Startschuss für 6. Heidelberger Tanzbiennale Workshops laden zum Mitmachen ein In wenigen Tagen, am Samstag, 1. Februar, startet unter dem Motto „united by dance“ Heidelbergs größtes Tanzfestival – die Tanzbiennale Heidelberg 2025. Die diesjährige sechste Ausgabe ist die letzte unter der Intendanz Holger Schultzes. Unter seiner Leitung veranstaltet das Theater und Orchester Heidelberg in Kooperation mit dem UnterwegsTheater Heidelberg als TANZallianz seit 2013 die Tanzbiennale – eine deutschlandweit einmalige Kooperation aus freier Szene und Stadttheater. Das tanzinteressierte Publikum darf sich 2025 auf international erfolgreiche Gastspiele aus aller Welt freuen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Tanzbiennale Heidelberg 2025 außerdem auf die vielseitige Tanzszene Baden-Württembergs und bei Workshops, Partys oder auch dem „Church Battle“ in der Heiliggeistkirche können alle, die möchten, selbst in Bewegung kommen. Den Startschuss macht in diesem Jahr das inklusive Jugendtanzstück „touch_taff“ im Zwinger 1. Weitere Informationen unter www.theater.heidelberg.de 29. Januar 2025 Gastspiel-Highlight der Tanzbiennale: Die belgische Choreografin Astrid Boons entwirft in „Khôra“ ein in der Zukunft gelegenes Paralleluniversum. (Foto Derine) 9. Europäische Quilt-Triennale Austellung in Textilsammlung Max Berk In der Textilsammlung Max Berk sind 45 zeitgenössische Quilt- und Textilkunstwerke aus elf Nationen zu sehen. Sie zeigen in dieser Schau, dass Kreativität und zeitkritische Aussagen nicht allein der Malerei, Bildhauerei, Grafik und Fotokunst vorbehalten sind. Eine fünfköpfige internationale Jury wählte die hochkarätigen Exponate aus über 130 Einsendungen aus. Die Entwicklung der Kunstform „Quilt“ von der funktionalen Decke hin zum autonomen Kunstwerk innerhalb der letzten 50 Jahre ist beeindruckend. So findet sich in der Ausstellung Raumgreifendes und zugleich Politisches in Form eines Bodenobjektes mit dem Titel „Eisbär, ich möchte kein Eisbär sein, im warmen Polar“. Erfreulich hoch war der Anteil junger Bewerberinnen, von denen es sieben Künstlerinnen in die Ausstellung geschafft haben. Den Nachwuchspreis gewannen Quilterinnen aus der Slowakei für eine dreidimensionale Arbeit, die sich mit Generationenzusammenhalt beschäftigt. Die Ausstellung ist vom 9. Februar bis 4. Mai immer mittwochs, samstags und sonntags von 13 bis 18 geöffnet. www.museum-heidelberg.de „Seeing Truth“ im Mark Twain Center Gespräch mit Fotograf und Historikerin In seinen Arbeiten hinterfragt der US-amerikanische Fotograf Ben Ripley die Rolle der Bildenden Kunst bei der Ausbreitung weißer Dominanzvorstellung. Das Gespräch findet am Donnerstag, 6. Februar, um 19 Uhr im Sonderausstellungsbereich statt. Ripleys Arbeiten in der Ausstellung des Mark Twain Center „Seeing Truth“ öffnen neue Perspektiven auf das bildhauerische Werk der Amerikanerin Malvina Hoffmann aus den 1930er-Jahren. Im Gespräch mit Kunsthistorikerin Alexis Boylan (University of Connecticut) und UweWenzel (Leiter Mark Twain Center) diskutiert Ripley auf Englisch historische Hintergründe seiner Arbeiten und die Rolle von Museen bei der Herstellung von Wahrheiten. Große Oper „Werther“nach Goethes Briefroman Jules Massenets Oper „Werther“ feiert am Freitag, 31. Januar, um 19.30 Uhr unter der Regie von Jan Eßinger in französischer Sprache mit deutschen Übertiteln im Marguerre-Saal Premiere. Die musikalische Leitung übernimmt Generalmusikdirektor Mino Marani. Für die Premiere gibt es noch wenige Restkarten. Mehr unter www. theater.heidelberg.de Klaviermusik von Arnold Mendelssohn Am Sonntag, dem 2. Februar, findet um 11 Uhr im Kurpfälzischen Museum die 99. „Bachstunde“ statt. Auf dem Programm stehen Lieder des Komponisten Arnold Mendelssohn, eines Großenkels von Felix Mendelssohn Bartholdy. www.museum- heidelberg.de Kurz gemeldet Martina Pfister im Kulturausschuss Dezernentin im Deutschen Städtetag Der Deutsche Städtetag hat Martina Pfister zum Mitglied des Kulturausschusses benannt. Die Heidelberger Kulturbürgermeisterin wurde zum Jahreswechsel in das höchste kommunale Gremium für Kultur auf Bundesebene berufen. Nach Oberbürgermeister Eckart Würzner, der als Vizepräsident amtiert, ist Pfister die zweite Heidelberger Stimme im Städtetag. „Ich freue mich, gerade in diesen herausfordernden Zeiten die Ziele und Bedürfnisse der Städte im Kulturbereich in die Bundespolitik tragen zu können. Kultur als verbindendes Element in unserer Gesellschaft zu stärken und den Austausch und die Zusammenarbeit zu intensivieren ist wichtiger denn je“, sagt Martina Pfister. Schwarze Geschichte sichtbar machen Veranstaltungsreihe zum Black History Month Im Februar 2025 startet der dritte Black History Month in Heidelberg. Mit einem facettenreichen Programm, das Lesungen, Tanz, Workshops und Raum für Austausch bietet, rückt die Veranstaltungsreihe Geschichten Schwarzer Menschen in den Mittelpunkt. Los geht’s am Mittwoch, 5. Februar, mit dem„Afrofluencer“ Stève Hiobi, der als „Dein Bruder Stève“ auf TikTok und Instagram Videos über Kultur und Geschichte Afrikas veröffentlicht und dafür 2023 den Grimme-Online-Award gewann. Das Team des Afro-Festivals, zahlreiche Organisationen und Initiativen der afrikanischen Diaspora gestalten das Programm gemeinsam mit dem Amt für Chancengleichheit. „Afrofluencer“ und Grimme-Online-AwardPreisträger Stève Hiobi (Foto Hiobi)

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