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7 22. Januar 2025 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Das Grundwasser soll für den Schlammentwässerungsprozess und zu Reinigungszwecken, insbesondere für die Säuberung der Regenüberlaufbecken, verwendet werden. Die Grundwasserentnahmemenge beträgt max. 99.800 m³/ Jahr. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, Ziff. 3 und § 9 Abs. 1, Ziff. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 30.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.03.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 30.01.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oef fentliche+Bekanntmachungen+Umwelt recht.html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 30.01.2025 bis einschließlich 17.03.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg. de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 22.01.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeGREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 22. Januar, 18 Uhr, Seniorenzentrum Rohrbach, Baden-Badener-Str. 11 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 28. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 29. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 30. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, Evang. Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. heidelberg VEREINT Unterstützung für Sportvereine und Klimaschutz Die Stadtwerke Heidelberg und der Sportkreis Heidelberg haben eine gemeinsame Aktion gestartet, um Sportvereine in der Region zu unterstützen – und gleichzeitig das Klima zu schützen: Mit heidelberg VEREINT erhält ein Sportverein eine Prämie in Höhe von 50 Euro, sobald eines seiner Mitglieder Neukunde für das Ökostrom-Produkt heidelberg KLIMA wird. Zusätzlich zahlt der Energieversorger 15 Euro in einen Klimaschutzfonds. Den Fonds verwalten die Stadtwerke Heidelberg zusammen mit drei regionalen Umweltschutzverbänden, die damit Klimaschutzprojekte realisieren. Vereinsmitglieder, die sich für das Produkt entscheiden, erhalten mit dem Ökostrom-Produkt heidelberg KLIMA 100-prozentigen Ökostrom, mit dessen Kauf zusätzlich Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien ausgelöst werden. Dafür steht das Siegel ok-Power. Laut der Nachhaltigkeitsplattform Utopia.de ebenso wie für die Verbraucherzentrale zählt das Siegel zu den besonders wertvollen Ökostrom-Labeln. Die Aktion soll dazu beitragen, dass Sportvereine ihr wichtiges soziales Engagement fortführen können. Weitere Informationen unter www.swhd.de/heidelberg- vereint Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg, istock Alle Angaben ohne Gewähr Gemeinsam reparieren im Repair Café Am Samstag, den 1. Februar 2025, lädt Ökostadt Rhein-Neckar von 14 bis 18 Uhr zum Repair Café ins Dezernat 16 ein. Hier gibt’s Hilfe bei der Reparatur von Alltagsgegenständen. Das Repair Café wird aus dem Klimaschutzfonds der Stadtwerke Heidelberg unterstützt. Mit der Aktion heidelberg VEREINT wollen die Stadtwerke Heidelberg und der Sportkreis Heidelberg das soziale Engagement von Sportvereinen fördern.

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