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6 22. Januar 2025 BEKANNTMACHUNGEN Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Landschafts- und Forstamt: Ingenieurin/Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder Landespflege (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/Naturwissenschaftler für den Gewässerschutz (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A12 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Mobilität: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Baustellen (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Bergheim mit örtlichen Bauvorschriften „Kurfürsten-Anlage Nord – westlicher Teil“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 02. Juni 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Kurfürsten-Anlage Nord – westlicher Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24. August 2022 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 14. November 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans Bergheim Kurfürsten-Anlage Nord – westlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung mit Umweltbericht -jeweils in der Fassung vom 26. September 2024- zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › Umweltbezogene Stellungnahmen › Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.03.2024 › Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept vom 02.08.2024 › Ermittlung der Luftschadstoffimmissionen vom 29.05.2024 › Schalltechnische Untersuchung vom 26.09.2024 › Handlungsleitfaden Dachbegrünung, Fassung von Februar 2024 In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Mensch Immissionen durch Ver kehr-, Gewerbe- und Schie- nenlärm, Wegebeziehungen Boden Bodenversiegelungen, Ver- sickerungsfähigkeit, Altlas- ten Wasser Lage innerhalb Wasser- schutzgebietszone III B Luft/Klima Verbesserung des Mikrokli- mas durch Begrünungs- maßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien Vegetation Verbesserung des Vegetati- und Fauna onszustands durch Begrü nungsmaßnahmen, Erhalt Baumbestand Kurfürsten- Anlage und Ersatz-/Neu pflanzungen, Vorkommen von Fledermausarten: Zwergfledermaus, Breitflü- gelfledermaus und Großer Abendsegler und von Vogel -arten: Haussperling, Mauersegler, Silbermöwe, Grundstück zur Vergabe im Erbbaurecht Die Stadt Heidelberg vergibt im Stadtteil Wieblingen ein Grundstück mit Gebäude am Neckarhamm 48 mit 408 m² zur Nutzung im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 80 Jahren. Die sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte verfügt über eine Wohnfläche von ca. 80 Quadratmetern und wird freibleibend gegen Gebot ausgeschrieben. Darüber hinaus fällt ein jährlicher Erbbauzins an. Das Grundstück grenzt nordöstlich an den Neckar an und befindet sich in direkter Nähe zum Klärwerk Süd. Alle Unterlagen stehen unter www.heidelberg.de (Rathaus/Stadtverwaltung/Immobilienangebote und Grundstücke) zur Verfügung. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, sofern Sie an einer Sammelbesichtigung Interesse haben. Die Aufhebung der Ausschreibung bleibt vorbehalten. Anfragen und schriftliche Bewerbungen werden bis zum 15. Februar 2025 (Ausschlussfrist) erbeten an: Stadt Heidelberg, Amt für Liegenschaften Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg Tel. : 06221/58-15182 Fax : 06221/58-48230 E-Mail: liegenschaften@heidelberg.de Stockente und Wanderfalke Kultur- und Ein Kulturdenkmal und Sachgüter, vier archäologische Kultur Stadtbild denkmale Die o.g. Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden im Internet auf der Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg. de/planverfahren sowie dem zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de › Stadtplanungsamt Heidelberg › Bebauungsplanverfahren – Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren (https://stdhd.de/s/bebauungsplanver fahrenservicebw) veröffentlicht. Die Unterlagen stehen während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 26. Februar 2025 zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus. Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung@hei delberg.de möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung abgegeben werden. E-Mail: beteiligung-stadt planung@heidelberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Heidelberg, 14. Januar 2025 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Abwasserzweckverband Heidelberg beantragte die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb des Grundwasserbrunnens im Klärwerk Süd in Heidelberg-Wieblingen.

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