3 AKTUELLES 22. Januar 2025 Baumarbeiten auf Ochsenkopfwiese Klimawandel begünstigt Pilzbefall Die Folgen des Klimawandels sind auch auf der Ochsenkopfwiese spürbar. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit und eines aggressiven Pilzbefalls sind mehrere Bäume, insbesondere Birken, schwer geschädigt und müssen leider gefällt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hatte das Landschafts- und Forstamt bereits im Spätsommer 2024 erste Maßnahmen ergriffen. Da Birken aufgrund von Fäule schnell umstürzen können, werden die betroffenen Bäume gefällt. Im nördlichen Bereich sind zudem zwei Walnussbäume abgestorben. Auch sie werden entnommen. Umdie ökologische Vielfalt zu erhalten, wurden bereits sechs Ersatzpflanzungen vorgenommen. Sanierung fast abgeschlossen Die Nepomuk-Terrasse ist ab Mitte Februar wieder in vollem Umfang nutzbar D ie Aussichtsplattform Nepomukterasse an der Alten Brücke auf Höhe der Ziegelhäuser Landstraße kann voraussichtlich ab Mitte Februar wieder voll genutzt werden. Seit Mitte 2024 laufen hier Arbeiten an der Stützmauer, um diese langfristig zu sichern. Daher war die Terrasse in Teilen gesperrt. Die Arbeiten waren dringend notwendig, weil die Mauer nur so wieder standsicher gemacht werden konnte. Charakteristischer Sandstein Alle Arbeiten verliefen trotz zusätzlicher Leistungen nach Plan. Die Nepomuk-Statue auf der Terrasse wurde beispielsweise fachgerecht wieder stabilisiert und auf der Brüstung der Stützmauer ein neues Geländer angebracht, um den aktuellen Anforderungen der Absturzsicherung gerecht zu werden. Bei der Auswahl der Materialien achtete die Stadt besonders auf die historische Korrektheit und die Vereinbarkeit mit dem Stadtbild. Verwendet wurde der für Heidelberg charakteristische Sandstein für die Vierungen. Den historischen Fugenmörtel, stimmte die Stadt mit der Denkmalschutzbehörde ab. Besonders herausfordernd waren der Koordinierungsaufwand der Arbeiten mit den auf der Nepomuk-Terrasse stattfindenden Veranstaltungen und der Denkmalschutz des Objekts, der eine speziell historisch korrekte Fugenfarbe erforderte. Die Sanierung der denkmalgeschützten NepomukTerrasse wurde durch die finanzielle Unterstützung des Regierungspräsidiums Stuttgart im Rahmen des Förderprogramms für den Denkmalschutz ermöglicht. Die Terrasse wird durch eine etwa sechs Meter hohe und circa 37 Meter lange Sandsteinmauer gestützt. Die denkmalgeschützteMauer anderNepomuk-Terrassemusste wegen früheren Efeubewuchses sowie Alterungs- und Witterungsschäden auf einer Länge von rund 50 Metern saniert werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Aufsatzgeländer als Absturzsicherung auf der Mauer angebracht. lst Blick von der Alten Brücke auf die Nepomuk-Terrasse. Die Terrasse kann voraussichtlich ab Mitte Februar 2025 wieder vollumfänglich genutzt werden. (Foto Stadt Heidelberg) Gefrorenen Abfall verhindern So klappt die Leerung auch bei Frost Wenn die Temperaturen sinken, wird die Entsorgung von Abfällen zur Herausforderung: Häufig gefrieren Abfälle in den Bioabfall- und Restabfallbehältern. Dadurch können die Behälter gar nicht oder nicht vollständig geleert werden. Die Abfallberatung der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg gibt Tipps, wie sich gefrorener Abfall vermeiden lässt: › Keine feuchten Abfälle in den Behälter werfen: Feuchte Abfälle, wie beispielsweise Kaffeefilter, sollten gut abtropfen oder gänzlich getrocknet werden, bevor sie entsorgt werden. › Nutzung von Zeitungspapier: Eine Schicht Zeitungspapier auf dem Behälterboden und zwischen den Abfällen nimmt die Feuchtigkeit der Abfälle auf. So kann der Abfall nicht festfrieren. › Auflockern der Abfälle: Es bietet sich an, vor der Leerung die Abfälle leicht mit einem Besenstiel von den Innenwänden zu lösen. Dabei muss vorsichtig vorgegangen werden, da die Behälter reißen können. › F rostsicherer Platz: Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Behälter an einem frostgeschützten Ort stehen, beispielsweise an einer Hauswand. Die „Stimmen“ pausieren bis zur Bundestagswahl. Stimmen aus dem Gemeinderat Sperrgut anmelden Online und per Telefon Die Stadt bietet pro Haushalt zweimal im Jahr eine kostenfreie Sperrgutabholung an. Abgeholt werden Metalle, Holz, Elektroschrott und andere sperrige Gegenstände, die auch nach Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter passen. Die Abfälle sind nach Abfallart sortiert zur Abholung bereitzustellen. Die Anmeldung erfolgt online. Bürgerinnen und Bürger ohne digitalen Zugang können sich an die Abfall-Hotline (Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr) wenden. 06221 58-29999 www.heidelberg.de/sperrgut Gehwege im Winter sichern Bei Schnee und Glätte gilt die Räum- und Streupflicht Bei Schnee und Glätte gilt werktags von sieben Uhr morgens bis 21 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von acht Uhr morgens bis 21 Uhr abends die Räum- und Streupflicht für Anwohnerinnen und Anwohner. Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschobenwerden, dass die Benutzung der Gehwege gewährleistet ist. Das Überqueren der Straße muss möglich sein. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu räumen. Ebenfalls von der Räum- und Streupflicht erfasst sind Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von zwei Metern, Parkflächen, Bänke, Bepflanzungen oder Ähnliches, die nahezu bis zur Grundstücksgrenze reichen, sowie Fuß- und Treppenwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege. Mengen beachten Zum Bestreuen darf grundsätzlich nur abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nasse ist die Verwendung von auftauenden Stoffen wie Streusalz erlaubt. Zu beachten ist, dass die Menge auf maximal 20 Gramm pro Quadratmeter beschränkt ist. Es muss sichergestellt sein, dass die Mittel nicht in denWurzelbereich von Bäumen oder Sträuchern gelangen. jkl
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