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22. Januar 2025 AKTUELLES 2 Grundsteuer neu berechnet Neue Bescheide werden am 28. Januar an Grundstückseigentümer versendet D ie Stadt Heidelberg wird die neuen Grundsteuerbescheide am Dienstag, 28. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versenden. Ein beigefügtes Hinweisblatt enthält die wesentlichen Informationen zur Grundsteuerreform, unter anderem zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages. Neue Hebesätze beschlossen Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sofern eine Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung zu den genannten Terminen. Wurde eine Bankeinzugsermächtigung an die Stadt Heidelberg nicht erteilt, ist auf die Fälligkeit und rechtzeitige Zahlung zu achten. Das Gleiche gilt für Daueraufträge bei Kreditinstituten. Der Gemeinderat hat im Dezember 2024 die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Sie betragen für Grundvermögen 185 (Grundsteuer B) und für die Land- und Forstwirtschaft 750 (Grundsteuer A). Damit bewegen sich die Grundsteuereinnahmen der Stadt Heidelberg in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre. Durch das neue Bewertungsmodell müssen ab 2025 manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger an Grundsteuer zahlen. Wegen dieser Veränderungen ist mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen zu rechnen, die am besten per E-Mail an die Stadt gerichtet werden. Viele Steuerpflichtige haben bereits Einspruch beim Finanzamt gegen die Grundlagenbescheide eingelegt Dennoch bilden diese Bescheide die Basis des Grundsteuerbescheides für 2025. Das bedeutet, dass die neue Grundsteuer ab 2025 zunächst bezahlt werden muss. Bei erfolgreichem Einspruch erfolgt eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Grundsteuer. chb Rückfragen bitte an steuern@heidelberg.de Weitere Infos unter www.grundsteuer-bw.de Auch in Heidelberg haben sich die Grundsteuerhebesetze verändert. (Foto Stadt HD) Per Brief bei der Bundestagswahl wählen Jetzt Briefwahl beantragen Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinemWahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind ab dem 10. Februar bei den Bürgerämtern erhältlich. Wer möchte, kann mit den Briefwahlunterlagen auch amWahlsonntag in einembeliebigenHeidelberger Wahllokal wählen. Briefwahlunterlagen können weltweit verschickt werden. Diese Möglichkeiten zur Beantragung gibt es: › QR-Code: Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, kann das per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung tun. › Online-Antrag unter www.heidel berg.de/wahlen › Schriftlich und vor Ort: Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, gestellt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Montag, 10. Februar. Die Briefwahlanträgemüssen bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beimBürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. sba Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle wahldienststelle@ heidelberg.de 06221 58-42220 Briefwahl beantragen online, schriftlich oder mündlich Wahlschein zurücksenden › Versand in Deutschland mit der Deutschen Post kostenlos, Postlaufzeiten beachten › Einwurf in die Briefkästen von Rathaus (Marktplatz, Seiteneingang) und Wahldienststelle (Kurfürsten-Anlage 43) ist bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, möglich. ImWahllokal wählen Am Sonntag, 23. Februar, Briefwahlunterlagen mitbringen Briefwahl im Bürgeramt beantragen und direkt wählen Von Montag, 10. Februar, bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr Wahlbrief geht an Wunschadresse Versand ab 10. Februar Wahlbenachrichtigung erhalten Reperaturarbeiten am Boxbergknoten An der Boxbergknotenbrücke (Unterführung B 3) setzt die Stadt am Montag, 27. Januar, die Entwässerung der Brücke instand. Die Arbeiten finden zwischen 9 und 15.30 Uhr statt. Der Rad- und Fußweg muss an der Brücke teilgesperrt werden, bleibt jedoch passierbar. Für Autofahrende und den ÖPNV bestehen keine Einschränkungen. Sperrung an der Stettiner Straße wird verlängert Aufgrund der andauernden Arbeiten an dem Neubau der Kindertagesstätte an der Ecke Stettiner Straße/Schwetzinger Straße im Stadtteil Kirchheim muss die Sperrung des Rad- und Fußweges bis zum 4. April verlängert werden. Auf dem Grundstück an der Ecke Stettiner Straße/Schwetzinger Straße in Kirchheim entsteht eine neue Kindertageseinrichtung. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2025 geplant. Kurz gemeldet

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