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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 22. Januar 2025 / Ausgabe 3 / 33. Jahrgang EVENTS Freizeit- und Spitzensport Die Highlights des Jahres Sportbegeisterte können sich 2025wieder auf zahlreicheHöhepunkte inHeidelberg freuen. Viele Veranstaltungen sind für Freizeit- und Leistungssportlerinnen und -sportler ebenso attraktiv wie für Zuschauerinnen und Zuschauer. Zu den Ausrichtern zählen die Stadt Heidelberg, der Sportkreis Heidelberg, diemehr als 120 Sportvereine und vieleweitereOrganisationen. Besonders beliebt ist der ATOS Halbmarathon, die Heidelberger Ruderregatta, der Drachenboot-Cup und der Heidelberg Triathlon. S. 4–5 › STEUER Grundsteuer neu berechnet Bescheide werden verschickt Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach demneuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Die Stadt wird die neuen Grundsteuerbescheide am Dienstag, 28. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versenden. Ein beigefügtes Hinweisblatt enthält die wesentlichen Infos zur Grundsteuerreform, unter anderemzur Ermittlung des Grundsteuerbetrages. Der Gemeinderat hat die neuenHebesätze imDezember beschlossen. S. 2 › NECKARUFER Terrasse an der Alten Brücke Sanierung fast abgeschlossen Von hier ist die Aussicht auf das Heidelberger Schloss und die Alte Brücke am schönsten: Die Nepomuk-Terrasse ist ein kleiner Geheimtipp bei einem Besuch in der Altstadt. Nun sind auch die Sanierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Stützmauer und Statue nahezu beendet. Die Aussichtsplattform an der Alten Brücke auf Höhe der Ziegelhäuser Landstraße kann voraussichtlich ab Mitte Februar 2025 wieder vollständig genutzt werden. S. 3 › Der Heidelberger Sport stand bei der Jahresauftaktveranstaltung der Stadt am Sonntag, 19. Januar, im Olympiastützpunkt (OSP) Rhein-Neckar im Mittelpunkt. Über den Tag kamen rund 3.500 Besucherinnen und Besucher zum „Open Sports Event“ ins Neuenheimer Feld, testeten unterschiedliche Sportarten aus und erlebten spektakuläre Vorführungen. Unter dem Motto „Sport verbindet“ erkundeten die Gäste, darunter viele Familien mit Kindern, den OSP und lernten die teilnehmenden Heidelberger Sportvereine und ihre vielfältigen Angebote kennen. „Sport verbindet Menschen ganz unterschiedl ichen Alters und unterschiedlicher Herkunft. Hier lernt man Fähigkei ten, die ganz zentral sind für die Entwicklung eines jeden – Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen und das Miteinander“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner in seiner Neujahrsansprache. Nach der gemeinsamen Begrüßung mit Daniel Strigel, Leiter des Olympiastützpunktes, ging Oberbürgermeister Würzner auf die Sportstadt Heidelberg und zentrale Themen für die Stadt im Jahr 2025 ein. Darunter waren auch die Beratungen zum Haushalt 2025/26 und die finanzielle Situation angesichts sinkender Einnahmen bei der Gewerbesteuer bei zugleich steigenden Kosten, auch aufgrund von Beschlüssen des Bundes, die nicht gegenfinanziert werden. „Wo wir im Haushalt mit wenig Geld viel bewegen, werden wir auch in Zukunft weiter stark unterstützen. Ich bin davon überzeugt, dass wir in eine gute Zukunft gehen“, sagte Würzner. Heidelberg sei in allen Bereichen gut aufgestellt: Die Stadt zählt laut dem Städteranking der WirtschaftsWoche zu den nachhaltigsten Städten Deutschlands, hatte 2024 die meisten Start-up-Gründungen pro Einwohner und hat bundesweit die niedrigsten Werte beimAnteil der Schulabgänger ohne Abschluss und bei der Jugendarbeitslosenquote. Drei Bereiche seien dabei für Heidelberg von zentraler Bedeutung, so Würzner weiter: „Innovation, Forschung undWissenschaft werdenwir weiter fördern, Unternehmen in Heidelberg wollen wir stärken. Zweitens nehmen wir Kinder und Jugendliche weiter in den Fokus. Da werden wir nicht nachlassen und entwickeln wir weiter Perspektiven. Und auch der Klimaschutz wird ein ganz zentraler Schwerpunkt bleiben.“ chb Mehr zum Jahresauftakt auf S. 4–5 Jahresauftakt auf dem Olympiastützpunkt Rund 3.500 Menschen erlebten die Welt des Sports VORVERKAUF Schlossfestspiele 2025 S. 8 › Oberbürgermeister Eckart Würzner und Para-Judoka Lennart Sass, Gewinner der Bronzemedaille bei den Paralympischen Spielen, freuten sich beim Jahresauftakt über die Eröffnung des Bundesstützpunkts Para-Judo. (Foto Dittmer) stadtblatt.heidelberg.de

22. Januar 2025 AKTUELLES 2 Grundsteuer neu berechnet Neue Bescheide werden am 28. Januar an Grundstückseigentümer versendet D ie Stadt Heidelberg wird die neuen Grundsteuerbescheide am Dienstag, 28. Januar, an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versenden. Ein beigefügtes Hinweisblatt enthält die wesentlichen Informationen zur Grundsteuerreform, unter anderem zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages. Neue Hebesätze beschlossen Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sofern eine Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung zu den genannten Terminen. Wurde eine Bankeinzugsermächtigung an die Stadt Heidelberg nicht erteilt, ist auf die Fälligkeit und rechtzeitige Zahlung zu achten. Das Gleiche gilt für Daueraufträge bei Kreditinstituten. Der Gemeinderat hat im Dezember 2024 die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2025 beschlossen. Sie betragen für Grundvermögen 185 (Grundsteuer B) und für die Land- und Forstwirtschaft 750 (Grundsteuer A). Damit bewegen sich die Grundsteuereinnahmen der Stadt Heidelberg in etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre. Durch das neue Bewertungsmodell müssen ab 2025 manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger an Grundsteuer zahlen. Wegen dieser Veränderungen ist mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen zu rechnen, die am besten per E-Mail an die Stadt gerichtet werden. Viele Steuerpflichtige haben bereits Einspruch beim Finanzamt gegen die Grundlagenbescheide eingelegt Dennoch bilden diese Bescheide die Basis des Grundsteuerbescheides für 2025. Das bedeutet, dass die neue Grundsteuer ab 2025 zunächst bezahlt werden muss. Bei erfolgreichem Einspruch erfolgt eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Grundsteuer. chb Rückfragen bitte an steuern@heidelberg.de Weitere Infos unter www.grundsteuer-bw.de Auch in Heidelberg haben sich die Grundsteuerhebesetze verändert. (Foto Stadt HD) Per Brief bei der Bundestagswahl wählen Jetzt Briefwahl beantragen Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinemWahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind ab dem 10. Februar bei den Bürgerämtern erhältlich. Wer möchte, kann mit den Briefwahlunterlagen auch amWahlsonntag in einembeliebigenHeidelberger Wahllokal wählen. Briefwahlunterlagen können weltweit verschickt werden. Diese Möglichkeiten zur Beantragung gibt es: › QR-Code: Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, kann das per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung tun. › Online-Antrag unter www.heidel berg.de/wahlen › Schriftlich und vor Ort: Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, gestellt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Montag, 10. Februar. Die Briefwahlanträgemüssen bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beimBürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. sba Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle wahldienststelle@ heidelberg.de 06221 58-42220 Briefwahl beantragen online, schriftlich oder mündlich Wahlschein zurücksenden › Versand in Deutschland mit der Deutschen Post kostenlos, Postlaufzeiten beachten › Einwurf in die Briefkästen von Rathaus (Marktplatz, Seiteneingang) und Wahldienststelle (Kurfürsten-Anlage 43) ist bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, möglich. ImWahllokal wählen Am Sonntag, 23. Februar, Briefwahlunterlagen mitbringen Briefwahl im Bürgeramt beantragen und direkt wählen Von Montag, 10. Februar, bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr Wahlbrief geht an Wunschadresse Versand ab 10. Februar Wahlbenachrichtigung erhalten Reperaturarbeiten am Boxbergknoten An der Boxbergknotenbrücke (Unterführung B 3) setzt die Stadt am Montag, 27. Januar, die Entwässerung der Brücke instand. Die Arbeiten finden zwischen 9 und 15.30 Uhr statt. Der Rad- und Fußweg muss an der Brücke teilgesperrt werden, bleibt jedoch passierbar. Für Autofahrende und den ÖPNV bestehen keine Einschränkungen. Sperrung an der Stettiner Straße wird verlängert Aufgrund der andauernden Arbeiten an dem Neubau der Kindertagesstätte an der Ecke Stettiner Straße/Schwetzinger Straße im Stadtteil Kirchheim muss die Sperrung des Rad- und Fußweges bis zum 4. April verlängert werden. Auf dem Grundstück an der Ecke Stettiner Straße/Schwetzinger Straße in Kirchheim entsteht eine neue Kindertageseinrichtung. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2025 geplant. Kurz gemeldet

3 AKTUELLES 22. Januar 2025 Baumarbeiten auf Ochsenkopfwiese Klimawandel begünstigt Pilzbefall Die Folgen des Klimawandels sind auch auf der Ochsenkopfwiese spürbar. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit und eines aggressiven Pilzbefalls sind mehrere Bäume, insbesondere Birken, schwer geschädigt und müssen leider gefällt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hatte das Landschafts- und Forstamt bereits im Spätsommer 2024 erste Maßnahmen ergriffen. Da Birken aufgrund von Fäule schnell umstürzen können, werden die betroffenen Bäume gefällt. Im nördlichen Bereich sind zudem zwei Walnussbäume abgestorben. Auch sie werden entnommen. Umdie ökologische Vielfalt zu erhalten, wurden bereits sechs Ersatzpflanzungen vorgenommen. Sanierung fast abgeschlossen Die Nepomuk-Terrasse ist ab Mitte Februar wieder in vollem Umfang nutzbar D ie Aussichtsplattform Nepomukterasse an der Alten Brücke auf Höhe der Ziegelhäuser Landstraße kann voraussichtlich ab Mitte Februar wieder voll genutzt werden. Seit Mitte 2024 laufen hier Arbeiten an der Stützmauer, um diese langfristig zu sichern. Daher war die Terrasse in Teilen gesperrt. Die Arbeiten waren dringend notwendig, weil die Mauer nur so wieder standsicher gemacht werden konnte. Charakteristischer Sandstein Alle Arbeiten verliefen trotz zusätzlicher Leistungen nach Plan. Die Nepomuk-Statue auf der Terrasse wurde beispielsweise fachgerecht wieder stabilisiert und auf der Brüstung der Stützmauer ein neues Geländer angebracht, um den aktuellen Anforderungen der Absturzsicherung gerecht zu werden. Bei der Auswahl der Materialien achtete die Stadt besonders auf die historische Korrektheit und die Vereinbarkeit mit dem Stadtbild. Verwendet wurde der für Heidelberg charakteristische Sandstein für die Vierungen. Den historischen Fugenmörtel, stimmte die Stadt mit der Denkmalschutzbehörde ab. Besonders herausfordernd waren der Koordinierungsaufwand der Arbeiten mit den auf der Nepomuk-Terrasse stattfindenden Veranstaltungen und der Denkmalschutz des Objekts, der eine speziell historisch korrekte Fugenfarbe erforderte. Die Sanierung der denkmalgeschützten NepomukTerrasse wurde durch die finanzielle Unterstützung des Regierungspräsidiums Stuttgart im Rahmen des Förderprogramms für den Denkmalschutz ermöglicht. Die Terrasse wird durch eine etwa sechs Meter hohe und circa 37 Meter lange Sandsteinmauer gestützt. Die denkmalgeschützteMauer anderNepomuk-Terrassemusste wegen früheren Efeubewuchses sowie Alterungs- und Witterungsschäden auf einer Länge von rund 50 Metern saniert werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Aufsatzgeländer als Absturzsicherung auf der Mauer angebracht. lst Blick von der Alten Brücke auf die Nepomuk-Terrasse. Die Terrasse kann voraussichtlich ab Mitte Februar 2025 wieder vollumfänglich genutzt werden. (Foto Stadt Heidelberg) Gefrorenen Abfall verhindern So klappt die Leerung auch bei Frost Wenn die Temperaturen sinken, wird die Entsorgung von Abfällen zur Herausforderung: Häufig gefrieren Abfälle in den Bioabfall- und Restabfallbehältern. Dadurch können die Behälter gar nicht oder nicht vollständig geleert werden. Die Abfallberatung der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg gibt Tipps, wie sich gefrorener Abfall vermeiden lässt: › Keine feuchten Abfälle in den Behälter werfen: Feuchte Abfälle, wie beispielsweise Kaffeefilter, sollten gut abtropfen oder gänzlich getrocknet werden, bevor sie entsorgt werden. › Nutzung von Zeitungspapier: Eine Schicht Zeitungspapier auf dem Behälterboden und zwischen den Abfällen nimmt die Feuchtigkeit der Abfälle auf. So kann der Abfall nicht festfrieren. › Auflockern der Abfälle: Es bietet sich an, vor der Leerung die Abfälle leicht mit einem Besenstiel von den Innenwänden zu lösen. Dabei muss vorsichtig vorgegangen werden, da die Behälter reißen können. › F rostsicherer Platz: Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Behälter an einem frostgeschützten Ort stehen, beispielsweise an einer Hauswand. Die „Stimmen“ pausieren bis zur Bundestagswahl. Stimmen aus dem Gemeinderat Sperrgut anmelden Online und per Telefon Die Stadt bietet pro Haushalt zweimal im Jahr eine kostenfreie Sperrgutabholung an. Abgeholt werden Metalle, Holz, Elektroschrott und andere sperrige Gegenstände, die auch nach Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter passen. Die Abfälle sind nach Abfallart sortiert zur Abholung bereitzustellen. Die Anmeldung erfolgt online. Bürgerinnen und Bürger ohne digitalen Zugang können sich an die Abfall-Hotline (Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr) wenden. 06221 58-29999 www.heidelberg.de/sperrgut Gehwege im Winter sichern Bei Schnee und Glätte gilt die Räum- und Streupflicht Bei Schnee und Glätte gilt werktags von sieben Uhr morgens bis 21 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von acht Uhr morgens bis 21 Uhr abends die Räum- und Streupflicht für Anwohnerinnen und Anwohner. Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschobenwerden, dass die Benutzung der Gehwege gewährleistet ist. Das Überqueren der Straße muss möglich sein. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,50 Meter zu räumen. Ebenfalls von der Räum- und Streupflicht erfasst sind Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von zwei Metern, Parkflächen, Bänke, Bepflanzungen oder Ähnliches, die nahezu bis zur Grundstücksgrenze reichen, sowie Fuß- und Treppenwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege. Mengen beachten Zum Bestreuen darf grundsätzlich nur abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nasse ist die Verwendung von auftauenden Stoffen wie Streusalz erlaubt. Zu beachten ist, dass die Menge auf maximal 20 Gramm pro Quadratmeter beschränkt ist. Es muss sichergestellt sein, dass die Mittel nicht in denWurzelbereich von Bäumen oder Sträuchern gelangen. jkl

1 2 3 4 5 6 4 SPORT IN HEIDELBERG Die Sportereign Fähigkeiten testen und neuen Lieblingssport f 22. Januar 2025 Beim Jahresauftakt standen auch Fitnesstests und inklusive Angebote wie Para-Judo und Rollstuhlbasketball und -fechten zur Verfügung. (Foto Dittmer) Mehr als ein Dutzend Heidelberger Sportvere Besucher jeden Alters konnten sich ausprobi 27. April ATOS-Halbmarathon der TSG 78 Heidelberg Er bietet eine der anspruchsvollsten und schönsten Strecken Deutschlands: Rund 3.500 Menschen gehen an den Start. 28./29. Juni Heidelberg Rugby Junior & Girls Seven Bei dem internationalen Siebener-Rugby-Turnier sich rund 20 Teams der U16-Jungen und der U184. Mai Sport im Park: Auftaktveranstaltung Das kostenfreie Sportangebot startet mit einem Bewegungsfest in die neue Saison. 5. Juli Drachenboot-Cup Drachenbootsport ist zugle sport und Freizeitspaß auf 9. Mai KiB Kinder-Olympiade Hier können Kinder ihr motorisches Können demonstrieren und dabei Teamgeist erfahren. 5./6. Ju Deuts Im Rol Behind 31. Mai/1. Juni Heidelberger Ruderregatta Auf demNeckar messen sich mehrere hundert Boote aus Süddeutschland und Europa. Beim Jahresauftakt gab es ein buntes Mitmachprogramm Die Vielfalt des Heidelberger Sports wurde auch bei den Vorführungen und Mitmachangeboten in den verschiedenen Hallen des OSP deutlich: Athletinnen und Athleten des Turnzentrums Heidelberg zeigten bei einer Vorführung Salti, Überschläge und mehr. Der Turnerbund 1889 Rohrbach bot eine Parkour-Show. Das kostenlose Sportprogramm „Sport im Park“ in den Stadtteilen, angeboten von Stadt, Sportkreis und Vereinen, lud zu Zumba-Fitness ein. Zu der Veranstaltung hatte die Stadt gemeinsam mit dem Sportkreis Heidelberg und dem Olympiastützpunkt eingeladen.

5 SPORT IN HEIDELBERG 22. Januar 2025 nisse des Jahres finden eine stellten ihr Angebot vor. Besucherinnen und ieren. (Fotos Dittmer) r messen -Mädchen. 13. September Rudern gegen Krebs Bei der Benefizregatta werden Spenden für das Projekt „Sport und Krebs“ gesammelt. eichWettkampff demNeckar. 14. September Lion-Team-Challenge BeimMannschaftstriathlon bewältigt jedes Team-Mitglied ein Zehntel der Ironman-Distanz. Ob am gleichen Tag der Heart Racer Junior Triathlon stattfindet, wird noch bekannt gegeben. uli sche Rollstuhlbasketballmeisterschaft der Frauen llstuhlbasketball spielen Menschen mit und ohne derung zusammen. 29. November Finale Deutsche Turnliga Die Deutsche Turnliga trägt ihr Finale im SNP dome aus. 21. September - unter Vorbehalt Trail Marathon Eine Herausforderung der besonderen Art über 1.800 Höhenmeter und drei Gipfel. 12. Juli Bahnstadtlauf Die Teilnehmenden absolvieren einen Rundkurs durch den jüngsten Heidelberger Stadtteil. 27. Juli Heidelberg Triathlon Über 1.200 Menschen nehmen eine der attraktivsten Triathlonstrecken Deutschlands in Angriff. Heidelberg fördert den Sport Sportförderprogramm und Angebote für Engagierte stärken den Vereinssport S port und Bewegung zu fördern, ist der Stadt ein besonderes Anliegen. In den Jahren 2023 und 2024 flossen insgesamt rund 21,4 Millionen Euro in den Sportbereich. Wichtiger Partner der Stadt ist der Sportkreis Heidelberg, der die Interessen der Sportvereine in Heidelberg vertritt. Durch das Sportförderungsprogramm können Vereine unter anderem Zuschüsse für nebenberufliche Übungsleiter, Fahrtkosten von Vereinen oder Sport-Projekte beantragen. Außerdem bezuschusst die Stadt Baumaßnahmen und Neubeschaffungen etwa von Sportgeräten. Für das Training überlässt die Stadt unentgeltlich die städtischen Freisportanlagen an Vereine sowie Schulen. In den Jahren 2023/2024 stellte die Stadt aus dem Sportförderungsprogramm rund 3,18 Millionen Euro bereit (inklusive Zuschuss an den Sportkreis in Höhe von insgesamt rund 454.000 Euro). Moderne Sportangebote schaffen Auf dem Landfriedgelände wird gemeinsam mit dem Heidelberger TV und dem Sportkreis ein neues, innovatives Indoor-Sportangebot in einer ehemaligen Diskothek geschaffen. Die „Sportschicht“ – so der Arbeitstitel – soll jungen Menschen im Spätjahr 2025 moderne Sportangebote bieten. Darüber hinaus aktualisiert die Stadt mit dem Institut für Sport und Sportwissenschaft die Sportentwicklungsplanung für die gesamte Stadt, um das Sportangebot langfristig auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Fortbildungsreihe für Engagierte Die Stadt veranstaltet gemeinsam mit der Volkshochschule Heidelberg (vhs) eine Fortbildungsreihe für ehrenamtlich Engagierte in Vereinen. Angeboten werden praxisorientierte Seminare, um Ehrenamtliche bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben zu unterstützen und ihre Arbeit in den Vereinen zu erleichtern. Diese stehen allen ehrenamtlich Engagierten in Heidelberg und Umgebung offen, die Mitglied in einem Verein sind. Die Kurse finden in der vhs oder digital statt. stö Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/sport

6 22. Januar 2025 BEKANNTMACHUNGEN Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Landschafts- und Forstamt: Ingenieurin/Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder Landespflege (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/Naturwissenschaftler für den Gewässerschutz (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A12 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Mobilität: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Baustellen (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Bergheim mit örtlichen Bauvorschriften „Kurfürsten-Anlage Nord – westlicher Teil“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 02. Juni 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Kurfürsten-Anlage Nord – westlicher Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24. August 2022 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 14. November 2024 dem Entwurf des Bebauungsplans Bergheim Kurfürsten-Anlage Nord – westlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung mit Umweltbericht -jeweils in der Fassung vom 26. September 2024- zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor: › Umweltbezogene Stellungnahmen › Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.03.2024 › Artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept vom 02.08.2024 › Ermittlung der Luftschadstoffimmissionen vom 29.05.2024 › Schalltechnische Untersuchung vom 26.09.2024 › Handlungsleitfaden Dachbegrünung, Fassung von Februar 2024 In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Mensch Immissionen durch Ver kehr-, Gewerbe- und Schie- nenlärm, Wegebeziehungen Boden Bodenversiegelungen, Ver- sickerungsfähigkeit, Altlas- ten Wasser Lage innerhalb Wasser- schutzgebietszone III B Luft/Klima Verbesserung des Mikrokli- mas durch Begrünungs- maßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien Vegetation Verbesserung des Vegetati- und Fauna onszustands durch Begrü nungsmaßnahmen, Erhalt Baumbestand Kurfürsten- Anlage und Ersatz-/Neu pflanzungen, Vorkommen von Fledermausarten: Zwergfledermaus, Breitflü- gelfledermaus und Großer Abendsegler und von Vogel -arten: Haussperling, Mauersegler, Silbermöwe, Grundstück zur Vergabe im Erbbaurecht Die Stadt Heidelberg vergibt im Stadtteil Wieblingen ein Grundstück mit Gebäude am Neckarhamm 48 mit 408 m² zur Nutzung im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 80 Jahren. Die sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte verfügt über eine Wohnfläche von ca. 80 Quadratmetern und wird freibleibend gegen Gebot ausgeschrieben. Darüber hinaus fällt ein jährlicher Erbbauzins an. Das Grundstück grenzt nordöstlich an den Neckar an und befindet sich in direkter Nähe zum Klärwerk Süd. Alle Unterlagen stehen unter www.heidelberg.de (Rathaus/Stadtverwaltung/Immobilienangebote und Grundstücke) zur Verfügung. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, sofern Sie an einer Sammelbesichtigung Interesse haben. Die Aufhebung der Ausschreibung bleibt vorbehalten. Anfragen und schriftliche Bewerbungen werden bis zum 15. Februar 2025 (Ausschlussfrist) erbeten an: Stadt Heidelberg, Amt für Liegenschaften Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg Tel. : 06221/58-15182 Fax : 06221/58-48230 E-Mail: liegenschaften@heidelberg.de Stockente und Wanderfalke Kultur- und Ein Kulturdenkmal und Sachgüter, vier archäologische Kultur Stadtbild denkmale Die o.g. Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden im Internet auf der Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg. de/planverfahren sowie dem zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter www.service-bw.de › Stadtplanungsamt Heidelberg › Bebauungsplanverfahren – Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren (https://stdhd.de/s/bebauungsplanver fahrenservicebw) veröffentlicht. Die Unterlagen stehen während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 26. Februar 2025 zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus. Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung@hei delberg.de möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift beim Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung abgegeben werden. E-Mail: beteiligung-stadt planung@heidelberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Heidelberg, 14. Januar 2025 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Abwasserzweckverband Heidelberg beantragte die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb des Grundwasserbrunnens im Klärwerk Süd in Heidelberg-Wieblingen.

7 22. Januar 2025 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Das Grundwasser soll für den Schlammentwässerungsprozess und zu Reinigungszwecken, insbesondere für die Säuberung der Regenüberlaufbecken, verwendet werden. Die Grundwasserentnahmemenge beträgt max. 99.800 m³/ Jahr. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, Ziff. 3 und § 9 Abs. 1, Ziff. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 30.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.03.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 30.01.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oef fentliche+Bekanntmachungen+Umwelt recht.html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 30.01.2025 bis einschließlich 17.03.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg. de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 22.01.2025 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeGREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 22. Januar, 18 Uhr, Seniorenzentrum Rohrbach, Baden-Badener-Str. 11 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 28. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 29. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 30. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, Evang. Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. heidelberg VEREINT Unterstützung für Sportvereine und Klimaschutz Die Stadtwerke Heidelberg und der Sportkreis Heidelberg haben eine gemeinsame Aktion gestartet, um Sportvereine in der Region zu unterstützen – und gleichzeitig das Klima zu schützen: Mit heidelberg VEREINT erhält ein Sportverein eine Prämie in Höhe von 50 Euro, sobald eines seiner Mitglieder Neukunde für das Ökostrom-Produkt heidelberg KLIMA wird. Zusätzlich zahlt der Energieversorger 15 Euro in einen Klimaschutzfonds. Den Fonds verwalten die Stadtwerke Heidelberg zusammen mit drei regionalen Umweltschutzverbänden, die damit Klimaschutzprojekte realisieren. Vereinsmitglieder, die sich für das Produkt entscheiden, erhalten mit dem Ökostrom-Produkt heidelberg KLIMA 100-prozentigen Ökostrom, mit dessen Kauf zusätzlich Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien ausgelöst werden. Dafür steht das Siegel ok-Power. Laut der Nachhaltigkeitsplattform Utopia.de ebenso wie für die Verbraucherzentrale zählt das Siegel zu den besonders wertvollen Ökostrom-Labeln. Die Aktion soll dazu beitragen, dass Sportvereine ihr wichtiges soziales Engagement fortführen können. Weitere Informationen unter www.swhd.de/heidelberg- vereint Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg, istock Alle Angaben ohne Gewähr Gemeinsam reparieren im Repair Café Am Samstag, den 1. Februar 2025, lädt Ökostadt Rhein-Neckar von 14 bis 18 Uhr zum Repair Café ins Dezernat 16 ein. Hier gibt’s Hilfe bei der Reparatur von Alltagsgegenständen. Das Repair Café wird aus dem Klimaschutzfonds der Stadtwerke Heidelberg unterstützt. Mit der Aktion heidelberg VEREINT wollen die Stadtwerke Heidelberg und der Sportkreis Heidelberg das soziale Engagement von Sportvereinen fördern.

8 KULTUR UND FREIZEIT 22. Januar 2025 Internationales Festival Stummfilm & Livemusik Das Deutsch-Amerikanische Institut (DAI) präsentiert vom 30. Januar bis 2. Februar Stummfilme mit Livemusik. Den Auftakt machen am Donnerstag, 30. Januar, ab 20 Uhr die beiden Charlie-Chaplin-Filme „Moderne Zeiten“ und „Leichte Straße“. Karten und Programm unter www.dai-heidel berg.de Jugend musiziert vom 24. bis 26. Januar AmWochenende vom 24. bis 26. Januar findet in der Musik- und Singschule der 62. Regionalwettbewerb Jugend musiziert statt. Rund 190 junge Musikerinnen und Musiker nehmen in verschiedenen Solo- und Ensemblekategorien teil. Die Wertungsspiele sind öffentlich. Das Publikum herzlich willkommen, junge Talente zu erleben. Weitere Infos unter www. jugend-musiziert.de Kurz gemeldet So soll es in der Stadthalle aussehen Sanierung auf der Zielgerade Die Sanierung des Konzerthauses „Stadthalle“ geht auf die Zielgerade: Es stehen noch abschließende Innenausbauarbeiten an, vor allem an den Podien und bühnentechnischen Anlagen, Fenster- und Fassadenarbeiten sowie Arbeiten an den haustechnischen Anlagen. Der Abschluss der Sanierung und die Wiedereröffnung sind noch in diesem Jahr geplant. Dafür arbeiten die Projektleiter der GGH und die beteiligten Firmen mit voller Kraft. Betreiber & Nutzer des Konzerthauses ist die Heidelberger Kultur & Kongress GmbH. Die Sanierung ist dank der großzügigen Unterstützung von Wolfgang Marguerre mit seiner Familie und seinem Unternehmen möglich. Parallel zu den Arbeiten im Inneren der Stadthalle wird auch der Montpellierplatz an der Ostseite neugestaltet. Geplant ist eine attraktive Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität undmehr begrünten Flächen und Bäumen. Die Arbeiten sollen bis zur Eröffnung der Stadthalle abgeschlossen werden. chb Die Visualisierung zeigt, wie aus dem Großen Saal künftig wieder der Blick zum Neckar möglich ist. Neben Parkett sind dank der Hubböden auch ansteigende Sitzreihen möglich. (Visualisierung Waechter + Waechter Architekten BDA Darmstadt) Sommerabende am Schloss Vorverkauf für Heidelberger Schlossfestspiele 2025 hat begonnen D as Theater und Orchester Heidelberg bringt vom 13. Juni bis 3. August wieder ein abwechslungsreiches Theater- und Konzertprogramm auf die schönsten Bühnen der Stadt. Die Tickets für die Sommerabende vor der atemberaubenden Kulisse des Heidelberger Schlosses können an der Theaterkasse oder über die Internetseite des Theaters erworben werden. Los geht es im Schlosshof am 13. Juni mit der Wiederaufnahme von Dumas’ Abenteuerklassiker „Der Graf von Monte Christo“. Ab 22. Juni erteilen im Englischen Bau zwei gewitzte Weber dem Kaiser eine Lektion. „Des Kaisers neue Kleider – Mottenzeit“, das Kunstmärchen von Hans Christian Andersen aus dem Jahr 1837, erzählt für die kleinen Schlossbesucherinnen und -besucher von der Willkür der Macht und dass es immer Mutige braucht, die sich trauen, die Wahrheit auszusprechen – auch heute. Regie führt Ekat Cordes. In der diesjährigen Premiere im Schlosshof wird es ab dem 28. Juni leidenschaftlich, emotional und sexy: Georges Bizets melodienreiches Meisterwerk „Carmen“ in einer Neuinszenierung unter freiem Himmel ist eine der am häufigsten aufgeführten Opern. Von Chanson bis Tango Gleich elf Mal hat man im Sommer die Chance, einen unvergesslichen Konzertabend mit dem Philharmonischen Orchester Heidelberg im Schlosshof zu erleben. Alle drei Schlosskonzerte werden an jeweils drei Terminen zu hören sein und führen von der italienischen Belcanto-Tradition über die große Zeit des französischen Chansons bis zum argentinischen Tango Nuevo. Bis 1. April 2025 erhalten Frühbucherinnen und Frühbucher einen Rabatt von 10 Prozent. In diesem Zeitraum wird der Kartenpreis bereits abzüglich des Rabattes ausgewiesen. red Programm und Karten unter www.theater.heidelberg.de Liebe und Geld, Recht und Unrecht, Macht und Rache – darum geht es in dem Abenteuerklassiker „Der Graf von Monte Christo“ (Foto Reichardt) Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: RheinNeckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de

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