15. Januar 2025 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN 6 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heidelberg Wieblingen – Solarpark im Gewann Weide“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. November 2024 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich an der westlichen Stadtgrenze von Heidelberg im Gewann Weide ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Einleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele der Planung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenenBebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photo- voltaik-Anlage geschaffen werden. Heidelberg, den 19. Dezember 2024 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb der Landestelle für Personenschiffe im Bereich des Klosters Stift Neuburg, rechtes Neckarufer, Neckar-km 27,902 in Heidelberg. Es handelt sich um eine Landestelle im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), deren Errichtung und Betrieb einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 23.01.2025 bis einschließlich Montag, den 24.02.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 23.01.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rat haus/Oeffentliche+Bekanntmachun gen+Umweltrecht.html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 23.01.2025 bis einschließlich 10.03.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei Aktueller Stadtplan online und im Print Das Vermessungsamt hat 2024 den Stadtplan um zahlreiche Flächen aktualisiert, allen voran in der Bahnstadt und auf den Konversionsflächen. Der Plan ist in allen Bürgerämtern, an den Touristeninformationen, im Vermessungsamt, Gaisbergstraße 7, und in vielen Buchhandlungen für 8,60 Euro zu haben. Der Stadtplan ist auch online über das Geoportal der Stadt zu finden. Dort können auch Infos wie Spielplatzstandorte, Baustellen und WLAN-Zugangspunkte abgerufen werden. www.heidelberg.de/geoportal (Foto Stadt Heidelberg) Wie gewinnt man internationale Fachkräfte? Veranstaltungsreihe für Unternehmen von Stadt und Welcome Center Der Fachkräftemangel betrifft viele Unternehmen in Heidelberg – ob IT-Branche, Gastronomie oder Handwerk. Internationale Fachkräfte können eine Lösung sein. Doch sie anzuwerben, stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht es, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland effizient und rechtssicher nach Deutschland zu holen. Vorgestellt wird das Verfahren bei der Veranstaltungsreihe „Fachkräfte für Heidelberg: Direkte Unterstützung bei der qualifizierten Einwanderung“. Sie startet Ende Januar, richtet sich gezielt an unterschiedliche Branchen und wird angeboten vom Heidelberger Bündnis für Ausbildung und Arbeit gemeinsam mit der Ausländerbehörde Heidelberg und demWelcome Center Rhein-Neckar. Die Veranstaltungen finden jeweils von 14 bis 16 Uhr im Interkulturellen Zentrum Heidelberg, Bergheimer Straße 147, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. In zwei Stunden bekommen Unternehmen einen praxisnahen Einblick in das beschleunigte Fachkräfteverfahren und erhalten eine Schritt-fürSchritt-Anleitung. Sie können sich direkt mit der Ausländerbehörde Heidelberg und dem Welcome Center Rhein-Neckar austauschen und bekommen Antworten auf individuelle Fragen. Der deutsche Arbeitsmarkt ist einer aktuellen Studie – im Auftrag der Bertelsmann Stiftung – zufolge langfristig jedes Jahr auf Zuwanderer in substanziellem Umfang angewiesen. Demnach wären bis 2040 jährlich rund 288.000 internationale Arbeitskräfte erforderlich. Termine › Donnerstag, 30. Januar: IT-Branche › Donnerstag, 13. Februar: Gastronomie und Hotellerie › Donnerstag, 27. Februar: Pflege und Gesundheit › Donnerstag, 13. März: Handwerk › Donnerstag, 27. März: Handel stö Anmeldungen unter buendnis-arbeit@heidelberg.de
RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1