stadtblatt-heidelberg-download-2025-01

7 8. Januar 2025 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN nach der Anlage 14 BWO. 4.6 Die vorstehend genannten Vordrucke werden auf Anforderung – auf Wunsch auch elektronisch – kostenlos von mir zur Verfügung gestellt. 5. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen 5.1 Nach Einreichung können Kreiswahlvorschläge durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch persönliche handschriftliche Erklärung zurückgenommen werden. 5.2 Für die Änderung von Kreiswahlvorschlägen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist nur bei Tod oder Wählbarkeitsverlust des Bewerbers möglich ist, gilt Nr. 5.1 Satz 1 entsprechend. Mängel können nach Ablauf der Einreichungsfrist nur noch bei an sich gültigen Wahlvorschlägen, nicht jedoch bei Mängeln nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 – 5 BWG behoben werden. 5.3 Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die am 24. Januar 2025 erfolgen wird, ist jede Zurücknahme, Änderung oder Mängelbeseitigung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Es wird empfohlen, die Kreiswahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt bzw. ergänzt werden kann. 6.2 Soweit Erklärungen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und bei der zuständigen Stelle im Original eingereicht werden müssen, reicht es nicht aus, sie durch Telefax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form zu übermitteln. Der Eingang von in dieser Form übermittelten Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fristen nicht. 6.3 Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifeln bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (siehe Nr. 3.1) gerichtet werden. 6.4 Ich bitte zu beachten, dass nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BWG der Kreiswahlvorschlag einer Partei vom Kreiswahlausschuss künftig nur noch unter dem Vorbehalt zugelassen werden kann, dass eine Landesliste für diese Partei vom Landeswahlausschuss zugelassen wird. 6.5 Alle Personenangaben beziehen sich auf männliche, weibliche und divers geschlechtliche Personen gleichermaßen. 7. Aufhebung der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 4. Dezember 2024 Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025 vom 4. Dezember 2024, veröffentlicht am 4. Dezember 2024 im Stadtblatt und zeitgleich in den Tageszeitungen Rhein-Neckar-Zeitung, Mannheimer Morgen und Weinheimer Nachrichten, wird aufgehoben. Heidelberg, den 08. Januar 2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 16. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bergheim: Dienstag, 21. Januar, 18 Uhr, Forum am Park, Poststraße 11 Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 22. Januar, 18 Uhr, Seniorenzentrum Rohrbach, Baden-Badener-Str. 11 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 28. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 29. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 30. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, Evang. Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Vermessungsamt: Vermessungsingenieurin/ Vermessungsingenieur (m/w/d) Vollzeit| unbefristet | Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker oder Geomatikerin/Geomatiker (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Bei der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ): stellvertretende Platzmeisterin/ stellvertretender Platzmeister (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Beim Hochbauamt: Elektrotechnikerin/Elektrotechniker (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 10 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bautechnikerin/Bautechniker (m/w/d) Vollzeit | unbefristet| Entgeltgruppe 9 a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Abholung der Weihnachtsbäume Jugendvereine und die Müllabfuhr übernehmen die Einsammlung der Weihnachtsbäume. Die Bäume müssen bis spätestens 6 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Lametta und andere Dekorationen dürfen nicht mehr vorhanden sein. Die maximal zulässige Länge der Bäume beträgt 2,50 Meter. Diese Termine stehen noch aus: › Boxberg, Emmertsgrund: Donnerstag, 9. Januar › Handschuhsheim: Samstag, 11. Januar › Kirchheim (ohne Höllenstein): Samstag, 11. Januar › Neuenheim: Samstag, 11. Januar › Pfaffengrund: Samstag, 11. Januar › Rohrbach (einschließlich Höllenstein): Freitag, 10. Januar › Schlierbach: Freitag, 10. Januar › Südstadt: Freitag, 10. Januar › Wieblingen (einschließlich Grenzhof, ohne Ochsenkopf): Samstag, 11. Januar › Ziegelhausen: Samstag, 11. Januar Alternativ können Weihnachtsbäume jederzeit kostenlos bei den Recyclinghöfen abgegeben werden: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr (die Recyclinghöfe Kirchheim und Wieblingen haben durchgehend geöffnet), sowie samstags von 8 bis 15 Uhr. Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de

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