Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 8. Januar 2025 / Ausgabe 1 / 33. Jahrgang STADTENTWICKLUNG Meilensteine erreicht So entwickelt sich die Bahnstadt Was für ein Bahnstadt-Jahr: Vier große Projekte sind 2024 im jüngsten Heidelberger Stadtteil eröffnet worden – das Heidelberg Congress Center (HCC), der Europaplatz mit der Fußgängerbrücke direkt am Hauptbahnhof sowie das Spitze Eck, die neue, naturnah gestaltete Grünfläche nahe der Haltestelle Eppelheimer Terrasse. Mit den vier Fertigstellungen, denen mehrere Jahre Planungs- und Bauzeit vorangingen, hat die Passivhaussiedlung mehrere Meilensteine erreicht. S. 5 › KINDERBETREUUNG Kita-Fachkräfte stärken Neues Beratungsangebot Wenn Kinder in der Kita verhaltensauffällig oder besonders herausfordernd sind, kommen auch geschulte Fachkräfte an ihre Grenzen. Seit 1. Dezember 2024 gibt es in den Heidelberger Kindertageseinrichtungen deshalb für Fachkräfte die Möglichkeit, sich von erfahrenen Psychologinnen beraten zu lassen. Die neue „Fachkräfteberatung an Kitas“ ist einer der Bausteine der Heidelberger Strategie zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften. S. 2 › NEUJAHR Ausblick für das Jahr 2025 Was in Heidelberg wichtig wird 2024war von vielen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen geprägt, die auch 2025 aktuell bleiben. Zugleich stehen zahlreiche Anlässe an, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger freuen können: Die Sanierung des Konzerthauses Stadthalle geht auf die Zielgerade. In der Südstadt zieht imFrühjahr das neue Kreativ- und KulturwirtschaftszentrumMARLENE 42 in die alten Stallungen. Das neue Fahrradparkhaus amEuropaplatz und die Gneisenaubrücke werden eröffnet. S. 3 › Der Heidelberger Sport steht am Sonntag, 19. Januar, von 11.30 bis 16 Uhr bei der Jahresauftaktveranstaltung der Stadt im Olympiastützpunkt (OSP), Im Neuenheimer Feld 710, im Mittelpunkt. Nach der Neujahrsansprache von Oberbürgermeister Eckart Würzner zu Beginn der Veranstaltung um 11.30 Uhr in der Boxhalle können die Besucherinnen und Besucher unter demMotto „Sport verbindet“ den OSP erkunden und Heidelberger Sportvereine kennenlernen. Den rund 120 Sportvereinen in Heidelberg gehören mehr als 50.000 Mitglieder an – so viele wie nie zuvor in der Stadt. Für viele in Heidelberg ist Sport weit mehr als Bewegung: Er steht für Gemeinschaft und Leidenschaft, Integration und I n k l u s i o n und ist ein fester Bestandteil des Lebens. Lieblingssport finden Die Vereine haben ein buntes Mitmachprogramm für Besucherinnen und Besucher jeden Alters und Fitnesslevels. Neben klassischeren Sportarten wie Fußball, Hockey und Basketball haben Gäste beispielsweise auch die Möglichkeit, an einer Kletterwand, imNinja Parcours oder bei anderen Aktivitäten ihre sportlichen Fähigkeiten zu testen und eine neue Lieblingssportart zu finden. Es stehen auch inklusive Angebote wie Para-Judo und Rollstuhlbasketball und -fechten zur Verfügung. Die Veranstaltungsfläche ist größtenteils barrierefrei zugänglich. Der Deutsche Behindertensportverband richtet für den Paralympischen Zyklus 2025 bis 2028 erstmalig einen Bundesstützpunkt Parajudo ein. Dieser wird im Rahmen des Jahresauftakts eröffnet. Anreise Zu der Veranstaltung lädt die Stadt gemeinsammit dem Sportkreis Heidelberg und demOlympiastützpunkt ein. Der Olympiastützpunkt imNeuenheimer Feld ist mit den Buslinien 20 (ab S-Bahnhof Altstadt über Seegarten und Hauptbahnhof) und 31 (bis zur Haltestelle Studentenwohnheim, Fußweg circa 7 Minuten) erreichbar. Vor dem OSP sind öffentliche Parkplätze vorhanden, außerdemsteht der Parkplatz am Tiergartenbad (Fußweg circa 5Minuten) zur Verfügung (beide kostenfrei). Die Jahresauftaktveranstaltung findet imWechsel mit demgroßen Neujahrsfest alle zwei Jahre statt. chb www.heidelberg.de/ jahresauftakt „Sport verbindet“ Stadt lädt am 19. Januar zum Jahresauftakt in den Olympiastützpunkt AUSSTELLUNG „gefährdet leben“ S. 8 › Beim Jahresauftakt können Heidelbergerinnen und Heidelberger das Angebot der Heidelberger Sportvereine kennenlernen und den Olympiastützpunkt erkunden. Hier trainieren unter anderem Ringer. (Foto Team Tokio MRN / Dittmer) stadtblatt.heidelberg.de
AKTUELLES 2 8. Januar 2025 Heidelberg stärkt Fachkräfte Neues Beratungsangebot in Kindertageseinrichtungen F achkräfte in Kindertageseinrichtungen stehen seit geraumer Zeit vor der enormen Herausforderung, eine steigende Anzahl von Kindern mit herausforderndem Verhalten im pädagogischen Alltag zu integrieren. Für sie gibt es deshalb seit Anfang Dezember ein neues Beratungsangebot. Eine notwendige Ergänzung bisheriger Maßnahmen, betont Bürgermeisterin Stefanie Jansen: „Heidelberg steht für Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch diejenigen gut unterstützen, die sich Tag für Tag genau dafür mit viel Engagement einsetzen.“ Als Pilot startet die Fachkräfteberatung im Kindergartenjahr 2024/25 zunächst gemeinsam mit der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Heidelberg e. V. – ein idealer Partner, da der Caritasverband als einer von sechs Trägern seit Jahren auch die Elternberatung an Kindertagesstätten anbietet. Immer öfter waren deshalb die sechs Träger der Elternberatung an Kitas mit der Situation konfrontiert, dass nicht nur Eltern, sondern auch Fachkräfte Rat bei ihnen suchten. Handlungssicherheit vermitteln „Das neue Angebot startet als Pilotprojekt, bei dem Fachkräfte niedrigschwellig und präventiv wie auch in Krisensituationen unterstützt werden sollen, um entstehenden Herausforderungen begegnen zu können“, erklärt Stephanie Hoffmann, Leiterin der Psychologischen Beratungsstelle des Caritasverbandes. Die Stadt investiert zunächst 80.000 Euro in das Projekt. Die Beratung findet auf Wunsch anonym entweder einzeln, in kleinen Gruppen oder im Team in der Regel vor Ort in den Kitas statt. Ziel ist es, die Fachkräfte zu stärken und zu entlasten und Handlungssicherheit zu vermitteln. Zusätzlich werden runde Tische, Fortbildungen, themenspezifische Vorträge und Einzelfall- sowie Teamsupervision angeboten. In Heideberg arbeiten rund 1.850 Teil- und Vollzeitfachkräfte in 137 Kitas. eu www.psychologische beratung-hd-caritas.de Dr. Preeti Purohit, Andrea Hafner-Preuß und Stephanie Hoffmann beraten Kita-Fachkräfte im Umgang mit Kindern, die herausforderndes Verhalten zeigen. (Foto Rothe) Die beliebtesten Vornamen 2024 Emilia und Noah in Heidelberg vorne Noah ist in Heidelberg auf Platz 1 der Jungennamen, die Eltern als ersten Vornamen für ihr Kind ausgesucht haben (43 Kinder). Es folgen Elias auf Platz 2 (40 Kinder) und Felix auf Platz 3 (35 Kinder). Bei den Mädchen liegt Emilia (35 Kinder) auf dem ersten Platz, gefolgt von Emma auf Platz 2 (33 Kinder) und Marie (31 Kinder) auf Platz 3. Die Rangliste bezieht sich ausschließlich auf den ersten eingetragenen Vornamen. Insgesamt kamen im Jahr 2024 in Heidelberg 5.252 Kinder zur Welt, teilt das Standesamt mit. Der Großteil der neuen Erdenbürgerinnen und Erdenbürger hat einen einzigen Vornamen (2.872 Kinder). 2.150 Kinder haben zwei Vornamen und 230 Kinder haben drei oder mehr Vornamen. Gestaltungsbeirat wird ausgesetzt Workshop zu weiterem Vorgehen geplant Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird der Gestaltungsbeirat der Stadt im ersten Halbjahr 2025 ausgesetzt. Das hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Ausschlaggebend dafür war ein gemeinsamer Sachantrag der Fraktionen CDU, Grüne, SPD, Die Heidelberger, HiB/Volt und FDP. Teil des Antrags ist auch, dass ein Workshop stattfinden soll, in dem die Weiterentwicklung des Gestaltungsbeirats besprochen werden soll. Der Gestaltungsbeirat tagt künftig jedoch nur noch zwei- statt viermal pro Jahr. Er berät zu Bauvorhaben von stadtbildprägender Bedeutung. Ziel ist es, die Planungs- und Baukultur in der Stadt zu stärken und die Qualität zu sichern. Unterstützung für Stadtteilzentren „Stadtteilkümmerin“ nimmt Arbeit auf Stadtteilzentren sind wichtige Versorgungs- und Identifikationsräume – daher sollen sie gestärkt werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft der Stadt Heidelberg engagiert sich in allen Stadtteilen, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern oder durch Einzelberatungen Geschäftsschließungen entgegenzuwirken und Neuansiedlungen zu unterstützen. Zusätzlich nimmt im Januar eine „Stadtteilkümmerin“ ihre Arbeit auf, die sich auf Stadtteile konzentriert, die Unterstützung einfordern und in denen bereits ein Engagement durch einzelne oder mehrere Unternehmen vorhanden ist. Hintergrund ist, dass Unternehmen in den Stadtteilen vor ähnlichen Herausforderungen wie in der Innenstadt stehen, insbesondere bei Betriebsnachfolge, Fachkräftemangel und Konsumverhalten. Während es in der Innenstadt aufgrund einer hohen Dynamik selten längere Leerstände gibt, sind in den Stadtteilen mitunter vermehrt Leerstände und schwierige Betriebsübernahmen zu beobachten. Die Stadtteile werden mit dem 2022 beschlossenen Einzelhandelsentwicklungskonzept unterstützt, das die Ansiedlung von Lebensmittelhändlern und großflächigem Einzelhandel regelt. stö www.wirtschaftsfoerderung. heidelberg.de Städtisch geförderte Einrichtungen Vorauszahlungen für 2025 beschlossen DieBeratungenzumHaushalt 2025/26 der Stadt starten aufgrund der angespannten finanziellen Lage erst am 25. Februar, die Verabschiedung ist am 5. Juni vorgesehen. Üblicherweise erhalten Zuwendungsempfänger vor Beginn des neuen Haushalts vorläufige Zuschussbewilligungen auf Grundlage der im Haushaltsentwurf enthaltenen Beträge. Aufgrund der aktuell schwierigen finanziellen Situation ist dies für den Haushalt 2025/26 derzeit nicht möglich. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und Liquidität in den ersten Monaten 2025 erhalten geförderte Einrichtungen und Institutionen in einemersten Schritt zunächst Vorauszahlungen in Höhe von bis zu 40 Prozent des für 2024 bewilligten Zuschusses. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die abschließenden Bewilligungen sollen nach Rechtskraft des Haushalts 2025/26 in Höhe der darin enthaltenen Beträge erfolgen. Eine große Anzahl von Institutionen und Einrichtungen Dritter erhält von der Stadt für seine Tätigkeit freiwillige Zuwendungen und Zuschüsse. Diese finanzielle Unterstützung umfasste allein 2024 einVolumen von über 173 Millionen Euro.
3 AKTUELLES 8. Januar 2025 65 Bäume in der Südstadt gepflanzt Neues Grün rund um die alten Stallungen und in der ElsaBrändström-Straße Auf dem früheren Kasernenareal in der Südstadt sind vor Jahresende 65 junge Bäume gepflanzt worden. Diese wachsen fortan in der John-Zenger-, Nina-Simone- und Billie-Holiday-Straße rund um die alten Stallungen sowie in der Elsa-Brändström-Straße zwischen dem Spielplatz und der Rheinstraße. Die jungen Bäume sind bereits bis zu vier Meter groß und haben einen Stammumfang von bis zu 30 Zentimetern. Rund um einige Bäume werden auch Staudenbeete angelegt. Ausgewählt wurden Baumsorten, die heiße und trockene Sommer gut überstehen. Die Bäume werden bevorzugt im Winter gepflanzt, da durch das fehlende Laub keine Verdunstung und Fotosynthese stattfinden. Man nennt diese Phase Vegetationsruhe. Mit dem Laubaustrieb können sich die Bäume bereits am neuen Standort etablieren und frischeWurzeln ausbilden. Zusätzlich wird eine Sträucherhecke entlang des Sportplatzes in der Elsa-BrändströmStraße angelegt. lst Die Südstadt wird grüner: Rund um die Stallungen am Marlene-Dietrich-Platz wurden 65 neue, klimaangepasste Bäume gepflanzt. (Foto Stadt Heidelberg) Das wird 2025 in Heidelberg wichtig Das neue Jahr im Überblick Trotz angespannter Haushaltslage sind für dieses Jahr einige Projekte geplant. Eine kleine Auswahl an Themen, die 2025 in Heidelberg wichtig werden: Haushalt: Die Stadt muss für den Haushalt 2025/26 von einer Finanzierungslücke von rund 100 Millionen Euro ausgehen, also rund 50 Millionen Euro im Jahr. In enger Abstimmung mit dem Gemeinderat arbeitet die Verwaltung an Lösungen vor der Haushaltseinbringung am 25. Februar. Oberbürgermeister Eckart Würzner betont: „Es gibt viele Gründe, weiterhin positiv in die Zukunft zu blicken. Heidelberg ist eine Stadt der Innovation, mit einem starken sozialen Miteinander, ausgezeichneten Bildungsangeboten und Wissenschaftseinrichtungen sowie attraktiven Arbeitsplätzen.“ Bundestagswahl: Die ursprünglich für September geplante Wahl wird bereits am 23. Februar stattfinden. Rund 100.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger sind wahlberechtigt. OASIS-Programm: In Bergheim sind Baumpflanzungen und eine kleinräumige Teilentsiegelung in der Vangerowstraße geplant. Wohnen: In Kürze geht eine städtische Wohnplattform online: gemeinschaftliche Wohnprojekte können sich mit Interessierten vernetzen, Wohnraum getauscht, Wohnen gegen Hilfe angeboten werden. Patrick-Henry-Village: Die Ankaufsverhandlungen für den südlichen Bereich sollen zum Abschluss kommen. Das Areal soll von Süden beginnend entwickelt werden. Das Land bringt die Planungen für den Neubau des Ankunftszentrums voran. Hospital: Ende 2025 sollen die ersten 191 Wohnungen der GGH fertiggestellt sein. Im F r ü h s o m m e r startet die Stadt mit dem Umbau der Chapel zum Begegnungs- und Nachbarschaftstreff. Straßenumbenennung: Im Februar entscheidet der Gemeinderat über die Umbenennung von neun Straßen. Mit der Umsetzung ist bis zum Sommer zu rechnen. Jugendberufsagentur: Mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur möchte die Stadt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit 2025 die Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Arbeitswelt und Gesellschaft verbessern. Fachkräftegewinnung Kitas: Ab Herbst werden erstmals kolumbianische Fachkräfte in Kitas im Einsatz sein. Dies ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Gewinnung von neuen Fachkräften. Sporthalle an der Geschwister-SchollSchule: Die Bauarbeiten am Gebäude sollen in den Sommerferien abgeschlossen werden. Kultur- und Kreativwirtschaft: Im März 2025 beginnt die Vermietung des neuen Kultur- und Kreativwirtschaftszentrums MARLENE 42 in den Alten Stallungen in der Südstadt. Fahrrad-Infrastruktur: Das neue Fahrradparkhaus am Europaplatz in der Bahnstadt soll im Frühjahr eröffnet werden und bietet Platz für rund 1.600 Fahrräder. Stadtmodelle und StraßennamenDatenbank: Das Geodatenportal wird um zwei neue 3D-Stadtmodelle erweitert. Zusätzlich wird im ersten Quartal eine Straßennamen-Datenbank freigeschaltet, die Informationen zu etwa 1.000 Straßen, Plätzen und Brücken in Heidelberg bietet. Konzerthaus Stadthalle: Die Sanierung geht auf die Zielgerade. Die Fertigstellung des Montpellierplatzes ist für August vorgesehen. Kurpfälzisches Museum: Das Kurpfälzische Museum wandelt vom 22. Februar bis 29. Juni „Auf Rembrandts Spuren“. Kelten: Im Frühjahr wird unter anderem ein rekonstruierter Abschnitt des keltischen Ringwalles auf dem Heiligenberg eröffnet. Sportinfrastruktur: Auf dem Landfriedgelände wird gemeinsam mit dem Heidelberger TV und dem Sportkreis ein neues, innovatives Indoor-Sportangebot in einer ehemaligen Diskothek geschaffen. red (Fotos Rothe, Dorn) Fernwärme-Ausbau in Neuenheim Der Gemeinderat hat dem weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes in Neuenheim einstimmig zugestimmt. Mit dieser Maßnahme reagieren die Stadtwerke Heidelberg auf die stark gestiegene Nachfrage nach Fernwärmeanschlüssen. In Neuenheim sollen imnächsten Schritt etwa acht Kilometer Fernwärmeleitungen verlegt werden. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2025 geplant, die Fertigstellung für das Jahresende 2027. Die Stimmen aus dem Gemeinderat pausieren bis zur Bundestagswahl am 23. Februar. Stimmen aus dem Gemeinderat
AKTUELLES 4 8. Januar 2025 Abfallkalender 2025 jetzt verfügbar Der neue städtische Abfallkalender steht ab sofort als PDF-Dokument auf der Homepage der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) zum Download bereit. Besonders praktisch: Die Kalender sind gezielt für jeden einzelnen Stadtteil verfügbar und beinhalten alle wichtigen Termine und Informationen rund um die Müllabfuhr und die Recyclinghöfe. Ausgedruckte Exemplare können in den Bürgerämtern mitgenommen werden. www.heidelberg.de/ abfallkalender Sperrgutabholung online anmelden Jeder Heidelberger Haushalt kann zweimal im Jahr eine kostenfreie Sperrgutabholung in Anspruch nehmen. Die Abholung muss angemeldet werden. Das ist künftig nur noch über ein OnlineFormular möglich. Die sogenannte Anmeldekarte wird in den Bürgerämtern nicht mehr ausgegeben. www.heidelberg.de/ sperrgut Neue Altglascontainer in der Bahnstadt In der Bahnstadt stehen ab sofort zwei neue Altglascontainer zur Verfügung. Diese werden übergangsweise in der Straße „Langer Anger“ zwischen der Haltestelle „Eppelheimer Terrasse“ und der „Agnesiestraße“ aufgestellt, bis dort im Boden versenkte, sogenannte Unterflurcontainer gebaut werden können. Alle Altglascontainer-Standorte sind in der MeinHeidelberg-App abrufbar und online unter www.heidelberg.de/ abfall Abfallentsorgung Sternsinger am Rathaus empfangen Am Freitag, 3. Januar, hat Oberbürgermeister Eckart Würzner im Namen der Stadt mehrere Sternsingergruppen im Heidelberger Rathaus empfangen. Gemeinsam mit Judith Englert, Gemeindereferentin der katholischen Stadtkirche, begrüßte Oberbürgermeister Würzner die Kinder und Jugendlichen im Großen Rathaussaal und dankte ihnen für ihren Einsatz. Nach der Weitergabe des Friedenslichtes schrieben die Sternsinger den Segensspruch neben den Haupteingang des Rathauses. (Foto Rothe) Einführung einer Verpackungssteuer Betroffene werden angeschrieben Eine verwaltungsinterne Projektgruppe arbeitet an vorbereitenden Maßnahmen, die eine Einführung der Verpackungssteuer ermöglichen sollen. Aktuell wird der umfangreiche Dialog mit den potenziell betroffenen Betrieben vorbereitet. Hierzu gab es kürzlich bereits eine Infoveranstaltung mit Interessenverbänden. Im nächsten Schritt sollen potenziell betroffene Betriebe angeschrieben werden. Sie sollen dann zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden. Der Schwerpunkt liegt bei der Beratung zur Abfallvermeidung. Im ersten Quartal 2025 sollen Details zu den Besteuerungsideen als Grundlage für eine Beratung in die Gremien eingebracht werden. Rund 10.000 Beiträge eingereicht Erfolgreicher Beteiligungsprozess zum STEK 2035 Wie soll unsere Stadt imJahr 2035 aussehen? Welche Angebote muss sie bieten? Und wie können wir schon jetzt daran arbeiten? Antworten darauf sucht die Stadt Heidelberg in einem intensiven Beteiligungsprozess, dessen Ergebnisse in das Stadtentwicklungskonzept 2035 (STEK) fließen. In Summe beteiligten sich im gesamten Prozess mehrere Tausend Menschen, die digital und analog rund 10.000 Beiträge einreichten. Stadt gemeinsam entwickeln Die Themen reichten von bezahlbarem Wohnraum über die Verkehrswende bis hin zu Umwelt- und Klimaschutz, kultureller Vielfalt, Barrierefreiheit und dem Erhalt des historischen Stadtbildes. Vor allem die Diskussion über die Ziele der Stadtentwicklung zeigen das große Interesse der Heidelberger Bevölkerung: Insgesamt gingen in dieser Phase 6.615 Beiträge und Rückmeldungen ein. Die am häufigsten diskutierten Themen waren „Lebenswerte, gemischte und inklusive Stadt“ (1221 Einträge), „Robuste, resiliente Infrastruktur“ (851 Einträge) sowie „Steigerung der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft“ (582 Einträge). Der Beteiligungsprozess geht 2025 weiter. Im März und April wird der Arbeitskreis STEK den Entwurf des Stadtentwicklungskonzepts diskutieren. Im Mai startet der Gremienlauf und im Juli plant der Gemeinderat die Verabschiedung des STEK 2035. Ein Abschlussereignis zur Rückkopplung der Bürgerbeteiligung ist für Oktober 2025 vorgesehen. Das Stadtentwicklungskonzept versteht sich als Wegweiser für eine nachhaltige Entwicklung Heidelbergs bis zum Jahr 2035. Im STEK werden gemeinsam mit der Stadtgesellschaft die Ziele der Stadtentwicklung erarbeitet und deren Umsetzung angestoßen. Auf globale Herausforderungen, die auch Heidelberg betreffen, sollen nachhaltig städtische Antworten erarbeitet werden. ls/lst Unter demMotto „Zukunft gestalten! Wege zu den Zielen“ kamen am 11. Dezember 2024 rund 100 engagierte Bürger und Bürgerinnen im Dezernat 16 zusammen. (Foto Zoyzoyla)
5 AKTUELLES 8. Januar 2025 Meilensteine in der Bahnstadt Heidelberg Congress Center, Europaplatz mit Fußgängerbrücke sowie Spitzes Eck eröffnet V ier große Projekte sind 2024 in der Bahnstadt eröffnet worden. „Das Jahr 2024 war einzigartig für die Stadtteilentwicklung der Bahnstadt. Mit dem HCC und dem Europaplatz haben wir Bauprojekte mit enormer Bedeutung für unsere Stadt realisiert, deren Anziehungskraft weit in die Region und das Land hineinreicht. Wir sind froh und dankbar, dass in den vergangenen wirtschaftlich schwierigen Jahren all diese großen Projekte mit vereinten Kräften fertiggestellt werden konnten“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck. Auch in puncto Bevölkerung wurde ein Meilenstein erreicht: Die Bahnstadt hat die 6.000-Einwohner-Marke geknackt und wächst weiter. Das ist für 2025 geplant › Die Gneisenaubrücke ist ein wesentlicher Bestandteil der Radachse zwischen den südlichen Stadtteilen und dem Neuenheimer Feld. Die Brücke wird im Sommer 2025 fertiggestellt. › Das Fahrradparkhaus unter dem Europaplatz mit knapp 1.000 öffentlichen Fahrradstellplätzen wird im Laufe des Jahres 2025 eröffnet. › Im Langen Anger werden derzeit drei neue Wasserbecken gebaut. Diese liegen zwischen Pfaffengrunder Terrasse und Kumamotostraße. › Die Bauarbeiten für das Kopernikusquartier sind im Gange. Der Wohnungsbau ist bereits weit fortgeschritten. Nach Fertigstellung soll es dort rund 200 Wohnungen geben. › Zum Jahresende 2025 können die Bauarbeiten für die Straße beginnen, die ein Unterfahren der Montpellierbrücke wieder ermöglicht. Beendet werden im Frühjahr 2025 auch die Gehwegarbeiten in der nordöstlichen Galileistraße. › Im Langen Anger, der Galileistraße und im Bereich der Gneisenaubrücke sollen weitere Bäume gepflanzt werden. cat/ls W eitere Informationen unter www.heidelberg- bahnstadt.de Nahe der Haltestelle Eppelheimer Terrasse gelegen, bietet das im November 2024 eröffnete Spitze Eck einen großen, komplett begrünten Freiraum. (Foto Buck) Über den neuen Europaplatz, der am 13. September eröffnet wurde, führt der Weg ins seit April geöffnete Heidelberg Congress Center. (Foto Buck) Ausbildungstage weiterentwickeln Aktuellen Bedürfnissen gerecht werden Die Heidelberger Ausbildungstage sollen perspektivisch weiterentwickelt werden, um den aktuellen Bedürfnissen der Unternehmen und der schulischen Berufsorientierung noch besser gerecht zu werden. Ein erweitertes Ausstellerangebot und eine breitere Zielgruppenansprache sollen es Unternehmen ermöglichen, neben Ausbildungsplätzen auch duale Studiengänge gezielt zu präsentieren. Die Ausstellungsfläche soll optimiert und alternative Veranstaltungsorte geprüft werden. Die Finanzierung erfolgt durch Sponsoren, die Stadt Heidelberg und eine Werbekostenpauschale. Die Ausbildungstage werden vom Regionalen Bildungsbüro und dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft organisiert. Neubau der WillyHellpach-Schule Weitere Planungsmittel bewilligt Der Gemeinderat hat einstimmig weitere Planungsmittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro für den Neubau der maroden, nicht mehr sanierungsfähigen beruflichen Willy-HellpachSchule und den Neubau des Campushauses auf dem neu entstehenden Bildungscampus Mitte bewilligt. Damit belaufen sich die Gesamtplanungskosten für die Erstellung der Entwurfsplanung auf rund 4,5 Millionen Euro. Der Neubau der Willy-Hellpach-Schule ist neben dem geplanten neuen Campushaus eines der Herzstücke des Bildungscampus zwischen West- und Südstadt. Der sogenannte Stelzenbau des Bestandsgebäudes der beruflichen Schule soll bei der Maßnahme erhalten bleiben und saniert werden. Erweiterung des Englischen Instituts Änderung des Bebauungsplans beschlossen Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung imBereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße sowie des Lenbachwegs beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Englischen Instituts zu schaffen. Das Englische Institut verzeichnet seit Jahren Raumnot, insbesondere im Gymnasium, wo viele Klassenräume nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Geplant ist der Neubau von Unterrichtsräumen, einer Mensa und einer Dreifeldsporthalle, die auch für den Vereinssport genutzt werden soll. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird zum Offenlagebeschluss erfolgen. Waldpflegearbeiten am Gaisberg Hochgebirgsseilkran im Einsatz Zu Beginn des neuen Jahres werden oberhalb des Gaisbergtunnels umfangreiche Waldpflegearbeiten durchgeführt. Um die Arbeiten effizient und sicher durchzuführen, wird ein Hochgebirgsseilkran eingesetzt. Diese Spezialtechnik ermöglicht es, auch in unwegsamem Gelände sicher zu arbeiten und das Holz aus dem Wald zu transportieren, ohne dabei den Waldboden zu befahren. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte und dauern rund zwei Wochen. Der Johannes-Hoops-Weg muss während der gesamten Maßnahme vollständig gesperrt werden. In dieser Zeit ist auch der Zutritt zu dem Waldgebiet rund um den Riesensteinweg untersagt.
6 8. Januar 2025 BEKANNTMACHUNGEN 2.3 Die Wahlen zur Aufstellung eines Kreiswahlvorschlags sind nur in Präsenz zulässig (§ 17 Parteiengesetz, § 21 Abs. 3 Satz 1 BWG). 3. Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge 3.1 Kreiswahlvorschläge sind spätestens am 20. Januar 2025 bis 18:00 Uhr bei dem unterzeichnenden Kreiswahlleiter (Marktplatz 10, 69117 Heidelberg) schriftlich einzureichen (§ 19 BWG i. V. m. der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 436)). Die Kreiswahlvorschläge werden auch während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters, Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, entgegengenommen. 3.2 Später eingehende Kreiswahlvorschlägemüssen vomKreiswahlausschuss zurückgewiesen werden (§ 26 BWG). Es genügt nicht, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zwar zur Post aufgegeben, beim Kreiswahlleiter aber noch nicht eingegangen sind. 4. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge 4.1 Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 13 BWO eingereicht werden. Sie müssen den Namen der einreichenden Partei (bei Verwendung einer Kurzbezeichnung auch diese) bzw. – bei anderen Kreiswahlvorschlägen – deren Kennwort enthalten. 4.2 Die Bewerber müssen mit Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) genau bezeichnet sein. 4.3 In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen und Anschrift angegeben werden. Wenn dies fehlt, gilt der erste Unterzeichnende des Kreiswahlvorschlags als Vertrauensperson und der zweite als stellvertretende Vertrauensperson. Ich bitte auch anzugeben, wie die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter telefonisch und per E-Mail zu erreichen sind. Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans für die Bundestagswahl bestellt werden (§ 9 Abs. 3 Satz 2 BWG). 4.4 Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften ausschließlich auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO zu erbringen, die von mir ausgegeben werden. Bei der Anforderung der Formblätter nach Anlage 14 BWO oder einer entsprechenden Druckvorlage oder der elektronischen Bereitstellung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Bei Wahlvorschlägen von Parteien sind außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen. Damit ich die Angaben zum Datenschutz auf der Rückseite des amtlichen Formblatts nach Anlage 14 BWO vor Ausgabe des Formblatts vollständig ausfüllen kann, bitte ich darum, bei der Anforderung des Formblatts nach Anlage 14 BWO die Kontaktdaten des Wahlvorschlagträgers und – sofern vorhanden – des Datenschutzbeauftragten anzugeben. Neben der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift und dem Tag der Unterzeichnung sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners auf dem Formblatt anzugeben. Die Wahlberechtigung des Unterzeichners im betreffenden Wahlkreis muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, auf dem Formblatt oder gesondert zu erbringen; gesonderte Bescheinigungen sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags mit den zugehörigen Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Von Wahlberechtigten im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BWG (Auslandsdeutsche mit früherer Wohnung / früherem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland) ist der Nachweis der Wahlberechtigung durch die Angaben nach Anlage 2 der BWO und durch die Abgabe einer Versicherung und von Wahlberechtigten im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BWG (Auslandsdeutsche, die aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen vertraut sind) durch die Angaben nach Anlage 2a der BWO und durch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbringen. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; unterzeichnet jemand mehrere Kreiswahlvorschläge, so sind alle seine weiteren Unterschriften ungültig. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 4.5 Dem Kreiswahlvorschlag müssen beigefügt werden: – die Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 BWO; – die Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde oder, bei Bewerbern mit Auslandswohnsitz, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, nach dem Muster der Anlage 16 BWO; – bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (vgl. oben Nr. 2.2) nach dem Muster der Anlage 17 BWO (im Falle eines Einspruchs auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung) mit den Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 BWO; – bei Kreiswahlvorschlägen, die von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften vonWahlberechtigten mit den Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wahlberechtigung der Unterzeichner entweder auf dem Formblatt für die Unterstützungsunterschrift selbst oder als gesonderte Bescheinigung BEKANNTMACHUNG des Kreiswahlleiters des Bundestagswahlkreises 274 Heidelberg über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 434) den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 436) eine Verkürzung von Fristen nach § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes vorgenommen. Die Durchführung der Bundestagswahl richtet sich nach dem Bundeswahlgesetz (BWG), der Bundeswahlordnung (BWO) und der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 435). Auf Grund von § 32 BWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 für den Wahlkreis 274 auf. Dazu weise ich auf Folgendes hin: 1. Wahlvorschlagsrecht 1.1 Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden von 1.1.1 Parteien Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 7. Januar 2025 bis 18:00 Uhr der Bundeswahlleiterin beim Statistischen Bundesamt in 65180 Wiesbaden (Hausanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss aufgrund der Beteiligungsanzeige ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen der Partei, unter dem sie sich an der Wahl beteiligen will, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind beizufügen. Der Anzeige sollen auch Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden. 1.1.2 mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises (nachstehend als „andere Kreiswahlvorschläge“ bezeichnet). 1.2 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat (Anlage 15 BWO); die Zustimmung ist unwiderruflich. 1.3 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind vonmindestens drei Mitgliedern des Landesvorstands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist (vgl. Nr. 3.1) nachweist, dass der Landeswahlleiterin eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 1.4 Kreiswahlvorschläge von Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). ImÜbrigen vgl. unten Nr. 4.4. 1.5 Andere Kreiswahlvorschläge (vgl. oben Nr. 1.1.2) müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Dabei haben die drei ersten Unterzeichner ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten (Anlage 13 BWO). Im Übrigen vgl. unten Nr. 4.4. 1.6 Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. 2. Aufstellung von Parteibewerbern 2.1 Als Bewerber einer Partei in einem Kreiswahlvorschlag kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied in einer anderen Partei ist und in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Partei im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist. Jeder stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Auf § 21 BWG wird verwiesen. Im Übrigen gilt die Parteisatzung (Wahl der Vertreterversammlung, Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, Verfahren der Bewerberwahl). 2.2 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und das Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen (Anlage 17 BWO). Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei weitere von der Versammlung bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Anforderungen zur Bewerberaufstellung nach § 21 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BWG beachtet worden sind (Anlage 18 BWO). Vordrucke hierfür werden von mir kostenfrei zur Verfügung gestellt.
7 8. Januar 2025 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN nach der Anlage 14 BWO. 4.6 Die vorstehend genannten Vordrucke werden auf Anforderung – auf Wunsch auch elektronisch – kostenlos von mir zur Verfügung gestellt. 5. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen 5.1 Nach Einreichung können Kreiswahlvorschläge durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch persönliche handschriftliche Erklärung zurückgenommen werden. 5.2 Für die Änderung von Kreiswahlvorschlägen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist nur bei Tod oder Wählbarkeitsverlust des Bewerbers möglich ist, gilt Nr. 5.1 Satz 1 entsprechend. Mängel können nach Ablauf der Einreichungsfrist nur noch bei an sich gültigen Wahlvorschlägen, nicht jedoch bei Mängeln nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 – 5 BWG behoben werden. 5.3 Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die am 24. Januar 2025 erfolgen wird, ist jede Zurücknahme, Änderung oder Mängelbeseitigung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Es wird empfohlen, die Kreiswahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt bzw. ergänzt werden kann. 6.2 Soweit Erklärungen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und bei der zuständigen Stelle im Original eingereicht werden müssen, reicht es nicht aus, sie durch Telefax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form zu übermitteln. Der Eingang von in dieser Form übermittelten Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fristen nicht. 6.3 Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifeln bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (siehe Nr. 3.1) gerichtet werden. 6.4 Ich bitte zu beachten, dass nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BWG der Kreiswahlvorschlag einer Partei vom Kreiswahlausschuss künftig nur noch unter dem Vorbehalt zugelassen werden kann, dass eine Landesliste für diese Partei vom Landeswahlausschuss zugelassen wird. 6.5 Alle Personenangaben beziehen sich auf männliche, weibliche und divers geschlechtliche Personen gleichermaßen. 7. Aufhebung der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 4. Dezember 2024 Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025 vom 4. Dezember 2024, veröffentlicht am 4. Dezember 2024 im Stadtblatt und zeitgleich in den Tageszeitungen Rhein-Neckar-Zeitung, Mannheimer Morgen und Weinheimer Nachrichten, wird aufgehoben. Heidelberg, den 08. Januar 2025 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 16. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bergheim: Dienstag, 21. Januar, 18 Uhr, Forum am Park, Poststraße 11 Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 22. Januar, 18 Uhr, Seniorenzentrum Rohrbach, Baden-Badener-Str. 11 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 28. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 29. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 30. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Wieblingen: Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, Evang. Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Vermessungsamt: Vermessungsingenieurin/ Vermessungsingenieur (m/w/d) Vollzeit| unbefristet | Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker oder Geomatikerin/Geomatiker (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Bei der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ): stellvertretende Platzmeisterin/ stellvertretender Platzmeister (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Beim Hochbauamt: Elektrotechnikerin/Elektrotechniker (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 10 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bautechnikerin/Bautechniker (m/w/d) Vollzeit | unbefristet| Entgeltgruppe 9 a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Abholung der Weihnachtsbäume Jugendvereine und die Müllabfuhr übernehmen die Einsammlung der Weihnachtsbäume. Die Bäume müssen bis spätestens 6 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Lametta und andere Dekorationen dürfen nicht mehr vorhanden sein. Die maximal zulässige Länge der Bäume beträgt 2,50 Meter. Diese Termine stehen noch aus: › Boxberg, Emmertsgrund: Donnerstag, 9. Januar › Handschuhsheim: Samstag, 11. Januar › Kirchheim (ohne Höllenstein): Samstag, 11. Januar › Neuenheim: Samstag, 11. Januar › Pfaffengrund: Samstag, 11. Januar › Rohrbach (einschließlich Höllenstein): Freitag, 10. Januar › Schlierbach: Freitag, 10. Januar › Südstadt: Freitag, 10. Januar › Wieblingen (einschließlich Grenzhof, ohne Ochsenkopf): Samstag, 11. Januar › Ziegelhausen: Samstag, 11. Januar Alternativ können Weihnachtsbäume jederzeit kostenlos bei den Recyclinghöfen abgegeben werden: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr (die Recyclinghöfe Kirchheim und Wieblingen haben durchgehend geöffnet), sowie samstags von 8 bis 15 Uhr. Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Laura Stahmer (lst), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de
8 AKTUELLES 8. Januar 2025 Queeres Leben von 1933 bis 1945 Ausstellung „gefährdet leben“ feiert Vernissage am 9. Januar / Jubiläumsjahr Rainbow City Heidelberg S eit 2020 ist die Stadt Heidelberg Mitglied im internationalen Rainbow Cities Network (RCN), einem Zusammenschluss von Städten, die sich für die Akzeptanz und Gleichstellung von queeren Menschen einsetzen. 2025 feiert die Stadt fünf Jahre engagierte Mitgliedschaft in diesem Netzwerk. Ambivalente Lebensgeschichten Den Auftakt macht die Eröffnung der Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933-1945“ der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Sie wird vom 10. Januar bis 16. Februar im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma zu sehen sein und beleuchtet die Lebensgeschichten queerer Menschen während der NS-Zeit, geprägt von Ausgrenzung, Verfolgung, aber auch von beeindruckenden Strategien der Selbstbehauptung. Begleitend dazu lädt ein vielfältiges Rahmenprogrammmit Führungen, Vorträgen und musikalischen Darbietungen ein, sich vertieft mit den Lebensrealitäten queerer Menschen in Geschichte und Gegenwart auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung wird gemeinsam organisiert vom Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, dem Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Heidelberg sowie dem Amt für Chancengleichheit. Die Eröffnung der Ausstellung findet am Donnerstag, 9. Januar, um 18 Uhr statt. Bürgermeisterin Stefanie Jansen betont die Bedeutung des Jubiläums: „Die fünfjährige Mitgliedschaft im Rainbow Cities Netzwerk ist für Heidelberg ein Grund, stolz zu sein. Sie steht für unser Engagement für eine vielfältige, solidarische und offene Stadtgesellschaft. Mit der Ausstellung setzen wir nicht nur ein Zeichen des Gedenkens, sondern auch der Wertschätzung und Anerkennung queerer Lebensrealitäten – damals wie heute.“ Den fachlichen Einstieg in die Ausstellung bietet eine Einführung von Dr. Insa Eschebach, Kuratorin der Ausstellung. eu Rahmenprogramm zur Austellung unter www.sintiundroma.de Bild aus der Ausstellung (Foto LWV-Archiv, K12, Nr. 1824, Gedenkstätte Hadamar) Reihe „Sammlung HD reformuliert“ startet Björn Ruppert trifft im Forum für Kunst auf Gotthard Glitsch Das Kulturamt präsentiert eine neue Ausstellungsreihe: „Sammlung HD reformuliert“ gibt aufstrebenden Kunstschaffenden aus Heidelberg und Umgebung die Möglichkeit, die städtische Kunstsammlung zu durchforsten, nach inhaltlichen, formalen oder konzeptuellen Gemeinsamkeiten zur eigenen Arbeit zu suchen oder bewusst Kontraste zu setzen. Durch die Gegenüberstellung der Werke der beiden Künstler Björn Ruppert undGotthardGlitscheröffnet die Ausstellung neue Sichtweisen auf die unterschiedlichen Generationen der Heidelberger Kunstszene. Björn Ruppert bezieht sich auf die Arbeiten von Glitsch, indem er sich von seinen Landschaftsradierungen inspirieren lässt und diese Eindrücke in abstrakte Linolschnitte verwandelt. Die städtische Kunstsammlung reicht bis in das Jahr 1878 zurück. Seit 1989 ergänzt das Förderprogramm „Stadt kauft Kunst“ die Sammlung durch Arbeiten von Heidelberger Kunstschaffenden. Die Vernissage findet statt am Freitag, 10. Januar, um 20 Uhr im Heidelberger Forum für Kunst, Heiliggeiststraße 21. Die Begrüßung undEinführung gestalten Dr. Andrea Edel, Leiterin des Kulturamts, und Kuratorin Susan Besara. Die Ausstellung kann bei kostenlosem Eintritt bis zum 16. Februar besucht werden. Das Forum für Kunst ist dienstags bis sonntags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. sba Blockierte Carsharing-Parkplätze Konsequenzen für Falschparker Die Stadt setzt im Sinne einer nachhaltigen Mobilität verstärkt auch auf Carsharing-Angebote. Dafür ordnet das Amt für Mobilität öffentliche Carsharing-Parkplätze an, die von den jeweiligen Anbietern eingerichtet werden. Bei Kontrollfahrten fiel auf, dass diese Flächen oft von dort unberechtigt abgestellten Fahrzeugen blockiert werden. Die Stadt setzt daher seit einiger Zeit auf konsequentere Maßnahmen, indem sie Falschparkende verwarnt und abschleppt. Die Stadt erinnert daher daran, auf das quadratische Schild auf weißem Grund mit den vier Personen und dem geteilten Auto-Symbol zu achten. Öffnungszeiten Michaelsbasilika Die Michaelsbasilika und der Heiligenbergturm auf dem Heiligenberg müssen im Januar und Februar 2025 geschlossen bleiben. Der bisherige Vertrag mit dem Schließdienst ist zum Jahresende ausgelaufen. Ab dem 1. März können beide Ausflugsziele mittwochs bis sonntags besucht werden. Abstimmung zur Energiekommune des Jahres Als einzige Stadt bundesweit wurde Heidelberg von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zweimal als „Energie-Kommune des Monats“ ausgezeichnet. Nun ist die Stadt im Rennen um den Titel „Energie-Kommune des Jahres“. Ab dem 6. Januar können alle Bürgerinnen und Bürger online über die „Energie-Kommune des Jahres“ abstimmen. www.empirio.de/s/ aDLtH2DlHM Baumarbeiten Auf dem Bergfriedhof müssen ab Mittwoch, 8. Januar, aus Sicherheitsgründen 17 Nadelbäume entfernt werden. Die Bäume sind aufgrund von Klimaschäden abgestorben und nicht mehr zu retten. Außerdem müssen eine Buche und eine Ulme entnommen werden. Demenz-Prävention Das Netzwerk Demenz Heidelberg lädt zum Vortrag „Demenz – ist Prävention möglich?“ am Dienstag, 14. Januar, 17.30-18.30 Uhr ins AGAPLESION Bethanien Krankenhaus, Rohrbacher Straße 149. Anmeldungen unter info@demenz- heidelberg.de Kurz gemeldet
www.heidelberg.deRkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1