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5. Juni 2024 3 SONDERSEITEN ZUR KOMMUNALWAHL Am 9. Juni im Wahllokal wählen Stimmen können in 91 Wahllokalen in Heidelberg abgegeben werden Am Sonntag, 9. Juni, werden in ganz Heidelberg insgesamt 91 Wahllokale eingerichtet, in denen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben können. In jedem Stadtteil gibt es für die Wählenden mindestens einWahllokal. Spätestens bis zum 19. Mai ist allenWählerinnen und Wählern automatisch die Wahlbenachrichtigung zugestellt worden, mit der die Verwaltung mitteilt, dass man wählen darf und in welchem Wahllokal. Das muss mitgebracht werden Für die Stimmabgabe im Wahllokal brauchen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann im Wahllokal nur den Pass oder Ausweis vorzeigen, um wählen zu können. Alle Wahlberechtigten haben vorab die Stimmzettel zur Kommunalwahl erhalten. Diese können bereits zu Hause gekennzeichnet werden. Damit kann im Wahlraum ein rascher Ablauf gewährleistet werden. Im Wahllokal werden auch Stimmzettel ausgehändigt. So haben die Wahllokale geöffnet Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 9. Juni, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies telefonisch erfragen: 06221 58-42220 Bis 7. Juni Briefwahl beantragen Briefwahl rechtzeitig beantragen, abschicken oder direkt einwerfen Wahlberechtigte, die verreist sind oder aus anderen Gründen nicht im Wahllokal wählen möchten, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich bei allen Bürgerämtern, durch Einscannen des QRCodes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Internet anfordern unter: www.heidelberg.de/wahlen Rechtzeitig einwerfen Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell als möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die vor 18 Uhr am Wahlsonntag bei der Wahldienststelle eingegangen sind. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 7. Juni, 18 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69) oder im Briefkasten beim Rathaus (Marktplatz 10) eingegangen sein. Der Briefkasten befindet sich am Seiteneingang Kornmarkt. Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 8. Juni, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen. Die Wahldienststelle ist am Tag vor der Wahl von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Wie gebe ich meine Stimmen ab? Gültig abstimmen Jede Wählerin und jeder Wähler hat maximal 48 Stimmen zu vergeben. Wird diese Zahl überschritten, ist die Stimmabgabe ungültig. Stimmzettel, auf denen Namen durchgestrichen werden, sind ungültig. Alle Stimmen für eine Liste Ein Stimmzettel kann unverändert abgegeben werden. Damit erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Mehrere Stimmen für einen Kandidaten Auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten können bis zu drei Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Statt eines Kreuzes oder einer 1 wird hierbei eine 2 oder eine 3 auf dem Stimmzettel eingetragen. Stimmen auf mehrere Listen aufteilen Stimmen können auf mehrere Listen verteilt werden (Panaschieren). Dazu entweder mehrere Stimmzettel abgeben oder die Namen in die freien Zeilen eines anderen Stimmzettels eintragen. Die Wahllokale haben am Sonntag, 9. Juni, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. (Foto Stadt Heidelberg) Wer noch kurzfristig Briefwahl beantragt hat, kann seinen Wahlbrief auch direkt einwerfen. (Foto Stadt Heidelberg) 3

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