stadtblatt-heidelberg-sonderbeilage-download-2024-15

8. Mai 2024 3 SONDERSEITEN KOMMUNALWAHL Alle Stimmen für eine Liste Ein Stimmzettel kann unverändert abgegeben werden. Damit erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Gültig abstimmen Jede Wählerin und jeder Wähler hat maximal 48 Stimmen zu vergeben. Wird diese Zahl überschritten, ist die Stimmabgabe ungültig. Stimmzettel, auf denen Namen durchgestrichen wurden, sind ungültig. Kumulieren Auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Statt eines Kreuzes oder einer 1 wird hierbei eine 2 oder eine 3 auf dem Stimmzettel eingetragen. Panaschieren Stimmen können auf mehrere Listen verteilt werden. Dazu entweder mehrere Stimmzettel abgeben oder die Namen in die freien Zeilen eines anderen Stimmzettels eintragen. Vergabe der Sitze Die Anzahl der Stimmen, die eine Liste erhält, bestimmt, wie viele Sitze im Gemeinderat sie besetzen darf. Welche Kandidatinnen und Kandidaten der Liste in den Gemeinderat einziehen, ist davon abhängig, wer von ihnen die meisten Stimmen bekommen hat. Erhält Liste X etwa fünf Sitze im Gemeinderat, werden diese von den fünf Kandidierenden dieser Liste belegt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Der Listenplatz ist dafür unerheblich. Briefwahl beantragen Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Dieser lässt sich schnell und unkompliziert beantragen: ›  QR-Code: Am einfachsten geht es mit dem Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. ›  Online-Antrag: Hier müssen alle Angaben zur Person sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden. www. heidelberg.de/wahlen ›  Antrag: Ausfüllen und Rückgabe des Antrags, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, oder schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag stellen ›  E-Mail: E-Mail an wahldienststel le@heidelberg.de unter Angabe der persönlichen Daten schicken. Briefwahlanträge müssen bis 7. Juni bei der Wahldienststelle eingegangen sein. Briefwahl rechtzeitig abschicken Wahlbriefe, die am Wahltag bis 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden ausgezählt. Später eingeworfene Briefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie kann ich wählen? Wahlbenachrichtigung Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich bis 24. Mai bei der Stadt zu melden. Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Wahl mitgebracht werden. 06221 58-42220 Stimmzettel Die Stimmzettel werden bis spätestens 8. Juni 2024 verschickt. Dies soll den Wahlberechtigten die Möglichkeit geben, sich in Ruhe einen Überblick über Kandidatinnen und Kandidaten zu verschaffen. Wer möchte, kann die Stimmzettel bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen. Stimmen vergeben Ins Wahllokal gehen Die Wahllokale haben am Sonntag, 9. Juni, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl wird ein Ausweis oder Pass benötigt. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, reicht dieser zur Wahl aus. Das nächste Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen? Mehr dazu auf S. 12 ›

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