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8. Mai 2024 SONDERSEITEN KOMMUNALWAHL 2 „Informieren Sie sich, wie Sie am 9. Juni Ihre Stimmen abgeben können“ Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, vor Ihnen liegt die erste von insgesamt drei Stadtblatt-Sonderbeilagen, die die Stadt Heidelberg zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 herausgibt. Die 15 zur Gemeinderatswahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen haben in dieser Ausgabe und in den Ausgaben am15. Mai und 5. Juni Gelegenheit, ihre kommunalpolitischen Schwerpunkte und Ziele sowie ihre Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Für die Beiträge auf den Seiten 4 bis 11 dieser Ausgabe sind allein die Parteien und Wählervereinigungen verantwortlich. Mit diesen Sonderbeilagen wollen die Stadt Heidelberg und der Gemeinderat ihren Teil dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gut informiert zur Wahlurne gehen. Bei der Kommunalwahl sind 48 Stimmen zu vergeben, so viele, wie es Stadträtinnen und Stadträte gibt. Es gibt viele Möglichkeiten, diese Stimmen zu verteilen. Darüber informiert die Stadt Heidelberg auf den Seiten 2, 3 und 12 dieser Sonderbeilage. Dort erfahren Sie noch mehr Wissenswertes rund um den Ablauf der Wahl. Ich hoffe, dass unser Informationsangebot Ihr Interesse findet und appelliere an Sie: Gehen Sie zur Wahl! Eckart Würzner Oberbürgermeister Eckart Würzner Oberbürgermeister Was wird gewählt? Der Gemeinderat beschließt, kontrolliert und regelt, wie die Stadtverwaltung arbeitet D er Gemeinderat ist die Vertretung der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat entscheidet über Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht dem Oberbürgermeister übertragen hat oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat beschließt wichtige Weichenstellungen der Stadtentwicklung. Er entscheidet zum Beispiel über die Sanierung von Schulen, den Ausbau der Kinderbetreuung, den Bau von Spielplätzen. Der Bau und die Sanierung von Verkehrswegen, die Förderung von lokalen (Sport-)Vereinen, von Kultureinrichtungen und sozialen Institutionen ist nur mit seiner Zustimmung möglich. Als Hauptorgan der Stadt legt der Gemeinderat die Grundsätze für die Verwaltung fest, bestimmt und kontrolliert ihre Arbeit sowie die Ausführung der Gremiumsbeschlüsse. Weil die Vorberatung wichtiger Entscheidungen Zeit braucht, hat der Gemeinderat Ausschüsse gebildet, deren Besetzung den politischen Kräfteverhältnissen im Plenum entsprechen. Insgesamt neun solcher Ausschüsse gibt es in Heidelberg. Der Gemeinderat entsendet weitere Mitglieder in Verwaltungsräte, Beiräte und Aufsichtsräte der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung. Die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse sind öffentlich. Die Tagungen im Plenum können live auf der Webseite der Stadt verfolgt werden. www.gemeinderat. heidelberg.de Egal, ob im Wahllokal oder dank Briefwahl bequem vom Sofa: Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, kann über Heidelbergs Zukunft mitbestimmen. (Foto Stadt Heidelberg) Der Gemeinderat tagt im Großen Rathaussaal. Er wird in den nächsten fünf Jahren Heidelbergs weitere Entwicklung maßgeblich prägen. (Foto Stadt Heidelberg) Wer darf wählen? 111.000 Menschen sind wahlberechtigt Darüber, wer künftig die Weichen in Heidelberg stellt, entscheiden in diesem Jahr insgesamt mehr als 111.000 wahlberechtigte Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. › Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Heidelbergs, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind › am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind › seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind (spätester Zuzugstag: 9. März 2024) › nicht das Wahlrecht verloren haben. In Heidelberg lebende EU-Bürgerinnen und -bürger, die noch nicht im Wählerverzeichnis geführt sind, müssen einen Aufnahmeantrag stellen, um für diese und die Europawahlen registriert zu sein. Die Vordrucke und Merkblätter können beim Bürger- und Ordnungsamt abgeholt beziehungsweise angefordert werden. Die Frist für den Antrag endet am 19. Mai 2024.

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