8. Mai 2024 12 BEKANNTMACHUNG / SONDERSEITEN KOMMUNALWAHL zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer aus wichtigem Grund in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählenmöchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe 2.). 2. Wahlschein 2.1 Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. 2.1.2 Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten einen Wahlschein, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (vgl. 1.2.1 bis 1.2.2) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen (vgl. 1.4); dies gilt auch, wenn Unionsbürger nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die zur Feststellung ihres Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung vorzulegen, b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, c) wenn das Wahlrecht imWiderspruchsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Oberbürgermeister bekannt geworden ist. 2.2 Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 07. Juni 2024,18:00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, beantragt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 2.1.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine Wahlberechtigte/Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich gem. § 30 Kommunalwahlordnung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der/vom Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten/des Wahlberechtigten ersetzt, verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat. Versichert eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann bis zum 08. Juni 2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 2.3 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum für die Gemeinderatswahl der Stadt Heidelberg oder durch Briefwahl wählen. DemWahlschein ist jeweils beigefügt: 1. der amtliche Stimmzettel für die Wahl mit dazugehörigem Merkblatt, 2. der amtliche gelbe Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 3. ein amtlicher gelber Wahlbriefumschlag, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“. Diese unter 1. bis 3. genannten Wahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bis spätestens am Wahltag, 15.00 Uhr von der Wahldienststelle beim Bürger- und Ordnungsamt, in der Kurfürsten-Anlage 43 ausgehändigt. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. (§ 11 Abs. 5 Kommunalwahlordnung) Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 2.4 Bei der Briefwahl müssen die Wählerinnen/Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Heidelberg, den 08. Mai 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Wahlleiter Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung Timm Herre Redaktion Hannah Lena Puschnig Gestaltung Marcel Geiger Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Umgezogen oder mobil eingeschränkt? Wahlschein für einen anderen Bezirk beantragen F ür die Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni, gibt es in Heidelberg insgesamt 91 Wahlbezirke in 27 öffentlichen Gebäuden. In jedem Stadtteil gibt es mindestens ein Wahllokal. Allen Wahlberechtigten ist im Wählerverzeichnis ein Wahllokal zugeordnet. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 19. Mai 2024 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einenWahlschein. Der Großteil der Wahllokale ist für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zugänglich. Wer in einem der rollstuhlgerechtenWahlräume wählen möchte, ohne dort wahlberechtigt zu sein, muss ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Wahlscheine können ab dem 8. Mai 2024 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 7. Juni 2024; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. Nicht rollstuhlgerecht FolgendeWahllokale sind nicht rollstuhlgerecht: › Landhausschule: Landhausstraße 20 › Johannes-Kepler-Realschule: Mönchhofstraße 24 › Waldparkschule: Am Waldrand 21 › Neckarschule: Peterstaler Straße 15 Alle Wahlberechtigten sind einem bestimmten Wahllokal zugeteilt. (Foto Stadt Heidelberg) Weitere Infos unter www.heidelberg.de/wahlen
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