8. Mai 2024 11 SONDERSEITEN KOMMUNALWAHL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Heidelberg am 09. Juni 2024 Bei der Wahl des Gemeinderates am 09. Juni 2024 kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 1. Wählerverzeichnis 1.1 In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten - mit Ausnahme der unter 1.2 Genannten- von Amts wegen eingetragen. Der Oberbürgermeister ist berechtigt, von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger) zur Feststellung ihres Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe ihrer Staatsangehörigkeit zu verlangen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann (vgl. 1.4). Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden (vgl. 1.2) und bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 1.2 Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: 1.2.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie amWahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 1.2.2 Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat die Unionsbürgerin/der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2024 bei der Stadt Heidelberg eingehen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürger- und Ordnungsamt bereit. Eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält die/der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie/er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 1.3 Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom Dienstag, dem 21. Mai 2024 bis Freitag, dem 24. Mai 2024 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme wie folgt aus: Dienstag und Donnerstag von 8:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 – 17:30 Uhr und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg. Der Zugang zum Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle ist nicht barrierefrei. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gem. § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät (Bildschirm) möglich. 1.4 Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Frist der Einsichtnahme, spätestens jedoch bis Freitag, dem 24. Mai 2024, 12:00 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt -Wahldienststelle- die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt werden. 1.5 Wahlberechtigte können grundsätzlich nur in demWahlraum des WahlbeBEKANNTMACHUNG In den Sonderseiten zur Kommunalwahl stellen sich die zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen vor. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sofia Leser Liste – WirSinn Heidelberg, Stadt mit Geschichte und Zukunft. Diese gemeinsam zu gestalten haben wir uns zur Aufgabe gemacht. W irSinn – unter diesem Motto möchten wir dazu beitragen ein bürgernahes Heidelberg zu gestalten. WirSinn, ein Schlagwort, welches wir gerne mit allen HeidelbergerInnen mit Leben füllen möchten. Es ist an der Zeit Politik, insbesondere Kommunalpolitik, anders zu gestalten. Anliegen der BürgerInnen wollen gehört und wahrgenommen werden. Unser Ziel ist es, ein Sprachrohr ALLER zu sein, um Bedürfnisse, Wünsche und Ideen, aber auch Nöte, zu thematisieren und ihnen Gehör zu verschaffen. Erst dann lassen sich in den unterschiedlichen Gremien auch tragfähige Konzepte und Lösungen entwickeln. Hier spielen vor allem auch die Stadtteilvereine eine tragende Rolle, kennen sie doch die Belange ihrer Mitmenschen am besten. WirSinn meint auch, gemeinsam an Zielen und ihrer Umsetzung zu arbeiten und die wertvolle Arbeit der Stadtteilvereine und ihrer BürgerInnen zu unterstützen. WirSinn meint auch, sich gemeinsam für ein zukunftsfähiges Heidelberg starkzumachen. Ein soziales, offenes, faires, innovatives und authentisches Heidelberg, dass bereit ist, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. WirSinn – mehr als nur eine Idee Gemeinsam haben wir die Chance die Zukunft aktiv zu gestalten, „Gemeinwohl“ konkret zu definieren und Demokratie wirklich zu leben. Gemeinsam können wir in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass demokratische Werte nicht zu leeren Worthülsen extremer politischer Strömungen verkommen. Heidelberg war schon immer weltoffen, ein Ort von Lehre und Forschung, streitbar, sozial, offen, diskursiv, fair, innovativ und authentisch. Das alles ist WirSinn – gemeinsam für Heidelberg! (Grafik Sofia Leser Liste)
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