18. Dezember 2024 BEKANNTMACHUNGEN 8 BEKANNTMACHUNG 4. Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung vom 12. Dezember 2024 Aufgrund der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist und des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229,231) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Bestattungsgebührensatzung Die Anlage zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis) vom 20. Dezember 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018), die zuletzt durch Satzung vom 15. Dezember 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 21. Dezember 2022) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu dieser Änderungssatzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 12. Dezember 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis - GebVerz-BGS) 1 Gebühren für alle Bestattungsarten 1.1 Benutzung der Betriebsräume 1.1.1 Benutzung der Leichenhal le 260,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 1.1.1 enthalten: a) Übernahme des Sarges in der Leichenhal le (Tätigkeiten des Leichenhal lenaufsehers) b) Kühlzel lenbenutzung und Aufbahrung bis zur Beisetzung, Einäscherung oder Überführung nach auswärts 1.1.2 Benutzung des muslimischen Waschraumes (nur im Friedhof Pfaffengrund) 35,00 € 1.2 Benutzung der Feierhalle (einschl. gärtnerische Dekoration und Kranzständer in der Feierhal le) 1.2.1 Regelbenutzungszeit (30 Minuten) 360,00 € 1.2.2 Zuschlag für verlängerte Benutzungszeit (weitere 30 Minuten) 140,00 € 1.2.3 Benutzung des Abschiedsraumes am Krematorium 220,00 € 1.2.4 Beiwohnung bei der Feuerbestattung (Sargeinführung in den Verbrennungsofen) 49,00 € 1.3 Orgel- oder Harmoniumspiel durch einen Organisten des Friedhofsamtes Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das städtische Instrument durch einen Dritten benutzt wird. 1.3.1 Honorar bei Regelbenutzungszeit gem. Nr. 1.2.1 (einschl. Benutzung des Instruments) 66,00 € 1.3.2 Zuschlag bei verlängerter Benutzungszeit gem. Nr. 1.2.2 (einschl. Benutzung des Instruments) 33,00 € 1.4 Bei Kindern unter 10 Jahre ermäßigen sich die Gebühren der Nr. 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 um jeweils 50 v.H. 2 Gebühren für Erdbestattung 2.1 Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab (auch Beisetzung im jüdischen Friedhof ) 1 190,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 2.1 enthalten: a) Verbringen des Sarges zum Grab und Versenken des Sarges mit 4 Sargträgern b) Ausheben und Schließen des Grabes c) Ausschlag des Grabes mit Grabmatten d) Verbringen des Blumenschmucks zum Grab innerhalb des Friedhofes e) Verwaltungsaufwand 2.2 Bereitstel lung von 2 zusätzlichen Sargträgern 114,00 € 2.3 Zuschlag für Tiefbettung (nur in Wahlgräbern möglich) 370,00 € 2.4 Zuschlag für Tiefumbettung innerhalb der Ruhezeit 1 718,00 € 3 Gebühren für Feuerbestattung und Urnenbeisetzung 3.1 Feuerbestattung inkl. Aschekapsel (gewerbliche Leistung - netto zzgl. Umsatzsteuer) 320,00 € 3.2 Feuerbestattung (hoheitliche Leistungen) Enthalten ist der Verwaltungsaufwand für die ortspolizeiliche Genehmigung der Feuerbestattung. 74,00 € 3.3 Urnen 3.3.1 Beisetzung einer Urne 249,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 3.3.1 enthalten: a) Verbringen der Urne zum Grab/zur Urnennische und Versenken/Einstel len der Urne b) Öffnen und Schließen des Grabes bzw. der Urnennische c) Transport des Blumenschmucks innerhalb des Friedhofes 3.3.2 Versand einer Urne im Inland (gewerbliche Leistung - netto zzgl. Umsatzsteuer) 44,00 € Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis - GebVerz-BGS) 3.3.3 Beisetzung einer Urne von auswärts (Einäscherung erfolgte nicht in Heidelberg) Enthalten sind die in Nr. 3.3.1 genannten Leistungen. 264,00 € 3.3.4 Umbettung einer Urne (innerhalb der Heidelberger Friedhöfe) 407,00 € 3.3.5 Ausbettung einer Urne zum Versand nach auswärts 215,00 € 4 Gebühren für Bestattungsplätze 4.1 Reihengräber - auf die Dauer der Ruhezeit (18 Jahre) 4.1.1 Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 10 Jahre 1 390,00 € 4.1.2 Reihengrab für Kinder unter 10 Jahre 680,00 € 4.1.3 Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 730,00 € 4.1.4 Urnenreihengrab 770,00 € 4.1.5 Anonymes Urnengrab 710,00 € 4.1.6 Besonderes Urnengrab - einschl. Namensplatte (nur Friedhof Kirchheim) 980,00 € 4.1.7 Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 460,00 € 4.1.8 Besonderes Reihengrab -einschl. Namensplatte (nur Friedhof Kirchheim) 1 300,00 € 4.2 Wahlgräber für Erdbestattungen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.2.1 Einzelgrab in 1. Reihe 2 750,00 € 4.2.2 Jede weitere Grabstel le einer Grabstätte in 1. Reihe 2 860,00 € 4.2.3 Einzelgrab in 2. und 3. Reihe 2 420,00 € 4.2.4 Jede weitere Grabstel le einer Grabstätte in 2. und 3. Reihe 2 600,00 € 4.2.5 Einzelgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 730,00 € 4.2.6 Jede weitere Grabstel le einer Grabstätte in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 950,00 € 4.3 Urnenwahlgräber mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.3.1 Einzelgrab in 1. Reihe 2 195,00 € 4.3.2 Einzelgrab in 2. Reihe 1 980,00 € 4.3.3 Besonderes Urnenwahlgrab 2 470,00 € 4.3.4 Baumgrab 2 460,00 € 4.3.5 Urnenwahlgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 185,00 € 4.3.6 Baumgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 1 255,00 € 4.4 Urnennischen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4,4,1 Urnennischen in Mauern und Stelen 2 200,00 € 4.4.2 Urnennische im denkmalgeschützten Gebäudeteil des Krematoriums 3 600,00 € 4.5 Nebenland mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren je qm 730,00 € 4.6 Für den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern sind die Gebühren der Nr. 4.2 bis 4.5 anteilig nach der Dauer der Verlängerung zu Grunde zu legen. 5 Gebühren für andere Leistungen auf den Friedhöfen 5.1 Ausbettungen - zur Überführung nach auswärts 1 774,00 € 5.2 Ausbettung und Wiederbeisetzung der sterblichen Überreste 3 000,00 € 5.3 Beisetzung von Verstorbenen, die von auswärts zugeführt werden (Umbettungsfäl le) 1 282,00 € 5.4 Tiefzuschlag in Höhe der Nr. 2.3 auf die Leistungen der Nr. 5.1 bis 5.3 450,00 € 5.5 Sonderleistungen: Sonstige im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 5.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 5.6.1 Erdbestattung - Samstagszuschlag 358,00 € 5.6.2 Trauerfeier ohne Beisetzung - Samstagszuschlag 115,00 € 5.6.3 Urnenbeisetzung - Samstagszuschlag 115,00 € 5.6.4 Orgel- und Harmoniumspiel (je 30 Minuten) - Samstagszuschlag 13,00 € 6 Verwaltungsgebühren 6.1 Genehmigungsgebühr für das Aufstel len von Grabzeichen oder Auflegen von Grabplatten 6.1.1 Grabmalgenehmigung 89,00 € 6.1.2 Kleinstgrabzeichen 44,00 € 6.2 Ausstel lung eines Leichenpasses 37,00 € 6.3 Ausstel lung einer Grabbescheinigung 38,00 € 6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ortspolizeibehörde 21,00 € 6.5 Ausnahmegenehmigung nach § 33 Bestattungsgesetz 57,00 € 7 Umsatzsteuer Sol lten einzelne der vorgenannten Gebühren ab dem 1. Januar 2025 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, so sind diese jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer zu erheben.
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