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Weihnachtsgruß des Oberbürgermeisters Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, unsere Stadt ist dieses Jahr wieder enger zusammengewachsen. Im September haben wir den Europaplatz am Bahnhof eröffnet. Er verbindet Bergheimmit dem Heidelberger Süden, ist ein Sinnbild für das moderne, urbane Heidelberg und heißt Reisende aus der ganzen Welt Willkommen. Diese Willkommenskultur zeichnet uns als Stadt aus. Dass sich in unserer Stadt alle wohlfühlen, ist den vielenMenschen zu verdanken, die sich dieses Jahr für ein gutes Zusammenleben, Vielfalt und Demokratie eingesetzt haben. Im Juni haben Sie einen neuen Gemeinderat gewählt. Dieser sieht sich gleich zu Beginn seiner Legislaturperiode einer Herausforderung gegenüber: Die Haushaltslage ist wie in fast allen deutschen Städten ernst. Wir müssen auch in Heidelberg Einsparungen vornehmen, da drastische Kostensteigerungen, insbesondere durch Beschlüsse auf Bundesebene, uns zu hohen Ausgaben zwingen. Das wird auch an der einen oder anderen Stelle wehtun. Wir bewegen uns aber in Heidelberg bei den Angeboten auf einem sehr hohen Niveau. Das bietet uns noch viele Möglichkeiten, zu reagieren und auch weiterhin einen Haushalt aufzustellen, der soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz ermöglicht. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit dem Gemeinderat gute Lösungen finden. Wir sind gut aufgestellt: Heidelberg ist eine Stadt der Innovation, mit ausgezeichneten Bildungsangeboten und Wissenschaftseinrichtungen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer hohen Lebensqualität. Wir haben allen Grund, positiv in die Zukunft zu blicken. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein frohes, friedliches Fest und alles Gute für das Jahr 2025. Ihr Eckart Würzner Oberbürgermeister Jahresinterview auf S. 5 › Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 18. Dezember 2024 / Ausgabe 40 / 32. Jahrgang (Foto Becke / AdobeStock) stadtblatt.heidelberg.de Nächste Ausgabe am 8. Januar JAHRESRÜCKBLICK Das war 2024 wichtig Fokus auf Zusammenhalt Wie wollenwir zusammen inHeidelberg leben? Mit dieser Frage haben sich dieses Jahr viele Heidelbergerinnen undHeidelberger auseinandergesetzt – bei Aktionstagen auf den Konversionsflächen, am neu gegründeten Runden Tisch gegen Rassismus oder bei derWahl des Gemeinderats. Gut für das Zusammenleben sind auch die vielen neuenOrte der Begegnung, wie das Heidelberger Congress Center, der Queer Space oder der Pentapark in Bergheim. Mehr dazu im Jahresrückblick auf S. 6 › GEMEINDERAT Grundsteuer in Heidelberg Neue Hebesätze festgelegt Die Grundsteuerreform des Bundes erfordert auch für Heidelberg die Festsetzung von neuen Hebesätzen für die Grundsteuer zum 1. Januar 2025: In seiner Sitzung am 12. Dezember hat der Gemeinderat für die Grundsteuer B (Grundvermögen) den Hebesatz 185 und für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) den Hebesatz 750 festgelegt. Die neuen Hebesätze orientieren sich an dem Grundsatz der Aufkommensneutralität. Dies hat zur Folge, dass ab 2025 manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen müssen. MOBILITÄT Finanzierung des ÖPNV Maßnahmen beschlossen Der Gemeinderat hat imRahmen der Finanzierungsstrategie für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Sitzung am 12. Dezember ein Teilpaket von Maßnahmen verabschiedet. Ziel ist es, die finanziellen Herausforderungen der Stadt zu bewältigen und gleichzeitig eine nachhaltige Mobilitätsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Diverse Maßnahmen zur Optimierung bestimmter Linien wurden direkt verabschiedet. S. 12 ›

18. Dezember 2024 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de SPD Sören Michelsburg Gemeinsamdurch schwierigeZeiten – Solidarität und Verantwortung Das Jahr neigt sich dem Ende zu und es ist Zeit, innezuhalten, um zurückzublicken und nach vorn zu schauen. Das Jahr 2024 ist in ganz Deutschland von der schwierigen Wirtschaftslage überschattet und hat diese Woche durch die gescheiterte Vertrauensfrage Neuwahlen ausgelöst. Auch in Heidelberg geht die Wirtschaftslage nicht ohne Spuren vorbei. Schon dieses Jahr muss die Stadt Kredite aufnehmen, um die laufenden Kosten begleichen zu können. In den kommenden zwei Jahrenwerdenwohl über 100 Mio. € fehlen, weil die Einnahmen bei der Gewerbesteuer und Einkommensteuer stark sinken und gleichzeitig die Kosten in vielen Bereichen stark steigen. Anders als in Berlin hat der Gemeinderat in großer Geschlossenheit erste schwierige, aber bedachte Entscheidungen beimÖPNV getroffen. Besonders wichtig war uns hierbei, dass das Angebot weiterhin gut ist. Das macht aber weniger als 10 % der Mindereinnahmen aus. Diese gute Zusammenarbeit lässt mich positiv ins neue Jahr blicken. Ich bin mir sicher, dass wir auch den Doppelhaushalt mit Bedacht beschließen werden. In der Weihnachtszeit wird uns bewusst, wie wichtig Gemeinschaft und Solidarität sind. Als SPD-Fraktion möchten wir diese Werte ins neue Jahr tragen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches Weihnachtsfest, eine erholsame Zeit und einen guten Start ins neue Jahr! Herzlichst im Namen der SPD-Fraktion, Sören Michelsburg 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Prof. Dr. Nicole Marmé Frohe Weihnachten und alles Gute für 2025! Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, ein politisch turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir von der CDUGemeinderatsfraktion tragen Heidelberg in unseren Herzen und werden uns auch im neuen Jahr 2025 für Ihre Belange einsetzen. An dieser Stelle möchten wir allen Menschen danken, die sich politisch, sozial oder ehrenamtlich für das Gemeinwohl unserer Stadt en- gagieren. Ein herzliches Dankeschön geht auch an unsere Gemeinderatskollegen und an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr 2025! Herzliche Grüße Ihre Prof. Dr. Nicole Marmé 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Dr. Ursula Röper Blick nach vorne Ein anspruchsvolles Jahr liegt hinter uns, das wir am Ende jedoch gut gemeinsam gemeistert haben. Hervorhebenmöchte ich die gute Zusammenarbeit mit den anderen demokratischen Fraktionen im Gemeinderat und mit der Stadtverwaltung. Vielen Dank dafür! Die Verantwortung haben wir bei vielen wichtigen Themen gemeinsam übernommen, zuletzt bei der Finanzierung des ÖPNV. Dies halten wir auch in Zukunft bei zentralen Themen für wichtig. Der öffentliche Verkehr bleibt bezahlbar, der Lärmaktionsplan wird umgesetzt und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Kurfürsten-Anlage werden eingeleitet. Wir unterstützen es, den Karlstorbahnhof so zu ertüchtigen, dass Konzerte und Clubbetrieb uneingeschränkt stattfinden können und die Anwohner*innen trotzdem zu ihrem Schlaf kommen. Wir machen Vorschläge, wie die lokale Wirtschaft nachhaltig gestärkt werden kann. Herausfordernd wird die Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts angesichts der aktuellen Finanzlage. In dieser angespannten Situation sind wir gezwungen, verantwortungsvoll mit den verfügbaren Mitteln umzugehen und uns auf Wesentliches zu konzentrieren. Trotzdemwerden wir darauf achten, dass insbesondere Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen weiterhin ausreichend Unterstützung bekommen. Weder Klima- und Naturschutz noch Kultur sind nice-to-have, sondern unverzichtbar für unsere gemeinsame Zukunft und den Zusammenhalt in einer lebendigen Stadt. Darüber hinaus gibt es in unserer Stadt so viel Engagement fürs und Interesse amGemeinwohl, das ist wichtig und freut uns, wir werden das weiter unterstützen. Lassen Sie uns mit Zuversicht ins Jahr 2025 starten! Ihnen und Ihren Liebsten wünschen wir feierliche Festtage und fürs neue Jahr Zufriedenheit, Gesundheit und viele schöne Kontakte mit lieben Menschen. Sie sind herzlich eingeladen zu unserem Grünen Neujahrsempfang am Sonntag, den 12.1. um 16 h; Anmeldung unter: https://gruenlink.de/ r6yvlr6wtc 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Wir wünschen allen Heidelberger*innen wunderbare Festtage und ein gutes Jahr 2025. (Foto Freundt)

Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 In den Weihnachtsferien tagen die Gremien nicht. Der Gremienlauf startet wieder am Donnerstag, 16. Januar 2025. Der Gremienlauf der öffentlichen Sitzungen startet wieder am 28. Januar mit demStadtentwicklungs- und Bauausschuss. Alle Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank Ein Verein, der mit extremistischen und gewaltbereiten Gruppen zusammenarbeitet, wird in Heidelberg an der Planung des Gedenkens an NS-Unrecht beteiligt. Aber wer den Opfern des Terrors gedenkt, muss sich von Einschüchterung und Gewalt distanzieren. info@ida-hd.de GAL Michael Pfeiffer Täglich lese ich ... ... in der RNZ von Menschen, die ohne Selbstverschulden in Not geraten sind und häufig nicht wissen, wie sie ihren Kindern anWeihnachten eine Freude bereiten könnten. So viel Not in unserer Stadt und wir bekommen es oft nicht mit. Ich bitte Sie daher, unterstützen Sie die „Weihnachtsaktion 2024“ der RNZ, Konto: IBAN DE20 6725 0020 0000 0010 07. Übrigens: Die Stadt bietet eine Übersicht mit Unterstützungsangeboten, wenn‘s nicht reicht unter www.heidelberg.de/gegenar mut. Frohe Weihnachten! mp-pfeiffer@gmx.net AfD Albert Maul Es wird immer klarer … wie sehr die regierende Politik unser Land an die Wand fährt. Das riesige Loch im städtischen Haushalt hat aber nicht nur Heidelberg zu verantworten. Entscheidende Weichenstellungen werden in Berlin getroffen, besonders bei der unsinnigen, ruinösen Energie- und Wärmewende. Oder bei den direkten und indirekten Kosten der Masseneinwanderung, die allen Kommunen aufgebürdet werden und uns wesentlichen Spielraum nehmen. Schon am 23.Februar haben Sie die Chance, solche Irrwege zu beenden und Ihrer Stadt mit der richtigen Wahlentscheidung einen Dienst zu erweisen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auch im Namen meiner beiden AfD-Fraktionskollegen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein hoffentlich besseres neues Jahr 2025! albert.maul@afd-bw.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Tim Nusser (FDP) Verantwortung zeigen Der Gemeinderat hat schweren Herzens Kürzungen imÖPNV beschlossen, darunter die Streichung der Linie 32. Grund dafür ist das Haushaltsloch von über 100 Mio. €. Wenn wir dieses nicht selbst schließen, so wird das RP Karlsruhe entscheiden – ohne Rücksicht auf Heidelbergs Bedürfnisse. Selbst mit den nun beschlossenen Einschnitten werden die Ausgaben im ÖPNV steigen. Die Streichung der Linie 32 reduziert aber das zusätzliche Defizit um 1,1 Mio. €. Dies müsste sonst z.B. bei Kitas, sozialen Projekten oder beimÖPNV in den äußeren Stadtteilen gekürzt werden. Bei solchen Abwägungen gibt es keine perfekte Lösungen, aber wir stellen uns der Verantwortung. Hoffen wir, dass das auch imHaushalt der ganze Gemeinderat tun wird. info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Hildegard Stolz (BunteLinke) Ein turbulentes Jahr endet Nach dem für uns harten Ergebnis der Kommunalwahl kam gleich der nächste Tiefschlag: 100.000.000 Euro zu wenig im städtischen Haushalt! Wie kann das ausgeglichen werden? Unsere Richtschnur ist klar: Die vielen Vereine und Organisationen, die mit ihrem professionellen Angebot und ehrenamtlichen Aktivitäten eine funktionierende Stadtgesellschaft erst ermöglichen, dürfen nicht kaputtgespart werden. Auch die großen und übergeordneten Zukunftsaufgaben Armutsbekämpfung und Umwelt- und Klimaschutz haben Priorität. Und die Pflichtaufgaben der Stadt sind auch zu erledigen. Eine Quadratur des Kreises scheint nötig! Unsere Fraktion wird zum Austausch dazu einladen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr. buntelinke@gmx.de Die Heidelberger Jochen Ricker Wirtschaftliche Lage in Heidelberg: Alarmstufe rot Die wirtschaftliche Lage in Heidelberg ist alarmierend. Ein Fehlbetrag von mehr als 90 Millionen Euro im Haushalt 2025/26 und drohende Einnahmeverluste bei der Gewerbesteuer von etwa 30 Millionen Euro für 2024 werfen einen Schatten auf die Stadt. Diese Zahlen sind nicht nur eine Folge der gesamtwirtschaftlichen Stagnation, sondern auch ein Resultat schwieriger politischer Entscheidungen in der Vergangenheit. Trotz der angespannten Situation bleibt die Notwendigkeit für eine zukunftsorientierte Politik unumstritten. Der Gemeinderat muss jetzt entschlossen handeln, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Heidelbergs zu sichern. Dazu gehört nicht nur die dringende Überprüfung der Haushaltsführung, sondern auch eine klare Ausrichtung auf nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur und die Wirtschaft. Es ist höchste Zeit, den Kurs zu korrigieren, um die finanzielle Zukunft Heidelbergs zu stabilisieren und die Weichen für eine positive Entwicklung zu stellen. In diesem Sinne wünschen wir allen Heidelbergerinnen und Heidelbergern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2025! info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft HiB/Volt Klaudia Rzeźniczak Zu Weihnachten nicht allein Für viele ist Weihnachten ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Doch für einige kann diese Zeit Einsamkeit oder Konflikte bedeuten. WerWeihnachten oder Silvester nicht alleine verbringen möchte, kann durch die Initiative Keiner bleibt allein mit Menschen zusammengebracht werden, die gerne einen Platz an ihrem Tisch anbieten. Anmeldung bis 20.12. bzw. 27.12. Einen Überblick über lokale Treffpunkte und Aktionen bietet das Kompetenznetz Einsamkeit. Auch neben an.de vernetzt Nachbar:innen für gemeinsame Aktivitäten und Austausch. Für Unterstützung stehen 24/7 die Telefonseelsorge (0800 1110111) und das Silbernetz 0800 470 88090, ab 60 Jahren) bereit. Junge Menschen können sich an krisenchat.de wenden. Betroffene von Gewalt finden Hilfe bei von der Stadt Heidelberg unterstützten Einrichtungen wie Frauenhaus Heidelberg (06221 833088), Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” (116 016) und dem Männernotruf Heidelberg (06221 6516767). Die Fraktion HiB/Volt wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr voller Gesundheit, Seelenfreude und geistiger Offenheit! Passen wir aufeinander auf! Ich blicke auf vier lehrreiche Monate imGemeinderat zurück, bin dankbar und gespannt darauf, was kommt und was wir zusammen bewirken werden. klaudia.rzezniczak@gmail.com 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 18. Dezember 2024

18. Dezember 2024 STADTWERKE HEIDELBERG 4 Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien Kundenzentrum, ENERGIEladen, Hallenbäder und Bergbahnen Am 23. Dezember sind das Kundenzentrum und der ENERGIEladen der Stadtwerke Heidelberg wie gewohnt von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Auch der Kundenservice ist telefonisch unter 0800 513 513 2 erreichbar. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Kundenzentrum geschlossen. Für den persönlichen Kontakt hat der ENERGIEladen in der Hauptstraße am 27., 28. und 30. Dezember zwischen 10 und 16 Uhr geöffnet. An- und Ummelden sowie das Übermitteln von Zählerständen ist online unter www.swhd.de/online-kundenservice rund um die Uhr möglich. Die Büros der Stadtwerke Heidelberg haben zwischen dem 23. und 31. Dezember zu. Schwimmen und Saunieren Zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Januar hat täglich mindestens ein Hallenbad mit Sauna geöffnet: › Dienstag, 24.12.: City-Bad, Hallenbäder Hasenleiser und Köpfel, 8-14 Uhr › Mittwoch, 25.12.: Hallenbad Köpfel, 10-18 Uhr › Donnerstag, 26.12.: Hallenbad Hasenleiser, 10-18 Uhr › Dienstag, 31.12.: City-Bad, Hallenbäder Hasenleiser und Köpfel, 8-14 Uhr › Mittwoch, 1.1.: Hallenbad Hasenleiser, 10-18 Uhr › Montag, 6.1.: Hallenbad Köpfel, 10-18 Uhr An allen anderen Tagen gelten die regulären Öffnungszeiten. Die Sauna im Hallenbad Hasenleiser öffnet während der Weihnachtsferien zu den gleichen Zeiten wie das Bad. Bergbahnen an Heiligabend Ausschließlich am 24. Dezember fahren die Bergbahnen aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten des Heidelberger Schlosses kürzer: Die letzte Bahn ab Kornmarkt hoch zur Molkenkur bereits um 14 Uhr, die letzte Bahn vom Königstuhl abwärts um 14.28 Uhr. Alle Fahrzeiten auf www.bergbahn-heidelberg.de. Die Stadtwerke Heidelberg wünschen allen einen ruhigen, erholsamen Jahresausklang und einen guten Start ins neue Jahr 2025. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg, iStock Alle Angaben ohne Gewähr Impressum BEKANNTMACHUNG Verkürzte Fassung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Gebietsfestlegung der Sperrzone I und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) sowie der Schweinepest-Verordnung Aufgrund Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2 VO (EU) 2023/594 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 lit. b), Abs. 2, 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. §§ 14d und 14e der Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juli 2020 (BGBl. I. S. 1605), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 06. November 2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist, ergeht für das gesamte Gebiet der Stadt Heidelberg folgende: Allgemeinverfügung vom 06.12.2024 I. Die Allgemeinverfügung zur Gebietsfestlegung der Sperrzone I (sog. Pufferzone) und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest der Stadt Heidelberg vom 10.09.2024 wird aufgehoben und durch diese ersetzt. Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen bleibt das gesamte Gebiet der Stadt Heidelberg als Sperrzone I (sog. Pufferzone) bestehen. Die Außengrenzen der Sperrzone I bilden weiterhin die Grenzen zu den umliegenden Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. II. 1. Die Anordnung unter Ziffer II. 1.4. der Allgemeinverfügung vom 10.09.2024 wurde wie folgt geändert: a) Ziffer II 1.4. wird wie folgt gefasst: „Über die gesetzlich bestehenden Verbote hinaus ist es verboten, außerhalb geschlossener Räume Feuerwerkskörper im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 SprengG sowie pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 6 SprengG abzubrennen. Ebenso untersagt ist die Nutzung entsprechender Böllerschüsse o.ä.. Auf Antrag kann eine Ausnahme unter Auflagen genehmigt werden, wenndurchdie geplante Feuerwerk-/ Pyrotechniknutzung bzw. das Böllerschießen die Tierseuchenbekämpfung nicht gefährdet wird. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung bzw. vor dem beabsichtigten Böllerschießen einzureichen. Sofern die Nutzung innerhalb der nächsten vier Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung beabsichtigt, ist, darf übergangsweise der Antragszeitraum unterschritten werden. Dem Antrag ist ein Veranstaltungskonzept beizulegen, aus dem insbesondere Ort, Art und Umfang der geplanten Feuerwerk-/ Pyrotechniknutzung bzw. des Böllerschießens sowie die verantwortliche Person für die Veranstaltung hervorgehen. Abweichend von der vorstehenden Regelung ist innerhalb von geschlossenen Ortschaften das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen, im Zeitraum vom 31.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 erlaubt.“ 2. Die getroffenen Anordnungen unter Ziffer II. 1.1. – 1.3. und 1.5. – 1.6. in ihrer Fassung vom 10.09.2024 werden unverändert Bestandteil dieser Allgemeinverfügung und behalten ihre Wirksamkeit weiter bei. Hinweis: Die vollständige Allgemeinverfügung vom 06.12.2024 ist über die Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de oder direkt über den Link https:// www.heidelberg.de/afrikanische+schweinepest+in+heidelberg.htm einsehbar und abrufbar. III. Die unter Ziffer I und II getroffenen Anordnungen sind solange gültig, bis eine neue Allgemeinverfügung zur Gebietsfestlegung der Sperrzone I und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest in Kraft tritt, längstens für sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. IV. 1. Die sofortige Vollziehung der in Nr. I. und Nr. II. 1.1. – 1.6. dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird, soweit die Anordnungen nicht gemäß § 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) sofort vollziehbar sind, gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Heidelberg (mit Sitz in Heidelberg) Widerspruch eingelegt werden. Heidelberg, den 06.12.2024 Bernd Köster, Amtsleiter Hinweise: a. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können nach § 25 Nr. 3 der Schweinepest-Verordnung i. V. m. § 32 Abs. 2 Nr. 4 a) und Abs. 3 TierGesG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. b. Ein etwaiger Rechtsbehelf gegen Nummer I. oder II. dieser Allgemeinverfügung hat aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bzw. gemäß § 37 TierGesG keine aufschiebende Wirkung. c. Die Allgemeinverfügung mit der Begründung und den Anlagen kann während der üblichen Öffnungszeiten beimBürger- und Ordnungsamt, Veterinärabteilung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingesehen werden (§ 41 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz). Anlage: Karte des Stadtgebiets Heidelberg zur Festlegung als Sperrzone I (abrufbar auf der Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de oder direkt über den Link https://www.heidelberg.de/afrikani sche+schweinepest+in+heidelberg.html) Weitere Bekanntmachungen ab Seite 8 BEKANNTMACHUNGEN

5 JAHRESINTERVIEW 18. Dezember 2024 „Viel kreatives und innovatives Potenzial“ Jahresinterview mit Oberbürgermeister Eckart Würzner Herr Würzner, was war ihr Highlight-Moment 2024? Oberbürgermeister Eckart Würzner Die Eröffnung des Kongresszentrums. Ich bin seit 18 Jahren OB – und fast genau so lange haben wir auf diesen Tag hingearbeitet. Die Wissenschaftsstadt Heidelberg hat nun endlich einen hervorragenden Ort für Tagungen und Konferenzen. Das Jahr geht mit einer Auflösung des Bundestags zu Ende – macht Ihnen die politische Großwetterlage Sorgen? Würzner Es ist bedenklich, wenn extreme Positionen immer mehr Zulauf bekommen. In Heidelberg sind wir aber in einer sehr guten Situation. Die Kommunalwahl hat zwar zu einem sehr heterogenen Gemeinderat mit 14 Parteien und Gruppierungen geführt. Aber es gibt ein gutes Miteinander und bei der übergroßen Mehrheit einen demokratischen Grundkonsens. Und die internationale Lage? Würzner Die Kriege in der Ukraine und in Nahost sind bedrückend. Wir erfahren viel über unsere engen Verbindungen nach Odessa oder Rehovot. Mit Odessa gehen wir nun eine Städtepartnerschaft ein – das ist unser Zeichen als Stadt, dass wir auf der Seite von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen. Mit Rehovot haben wir so eine Partnerschaft schon lange. Gerade dieses Jahr hatten wir eine Delegation aus Israel zu Gast. Wenn man deren Berichte hört, kann man nur froh sein, dass wir in einer friedlichen Nachbarschaft leben dürfen. Mehr Wertschätzung für die Wirtschaft Zu der überregionalen Krisenstimmung kommt in Heidelberg nun eine schwierige Finanzlage. Würzner Die ist wirklich ernst – aktuell fehlen uns im kommenden Doppelhaushalt mindestens 100 Millionen Euro. Das ist eine Größenordnung, wie wir sie noch nie hatten. Es muss sich jeder darauf einstellen, dass es in seinem Lebensumfeld zu Einschnitten kommen kann oder man für städtische Leistungen mehr bezahlen muss. Warum muss die Stadt nach vielen guten Jahren nun sparen? Würzner Es kommen mehrere Dinge zusammen. Bund und Land geben immer mehr Aufgaben an die Kommunen ab, aber sorgen nicht für eine Gegenfinanzierung. Dadurch steigen unsere Ausgaben enorm an. Hinzu kommt die allgemeine Wirtschaftskrise. Das lässt unsere Gewerbesteuereinnahmen einbrechen. 2022 haben wir noch die Rekordsumme von 169 Millionen Euro verbucht. 2024 kommen wir maximal auf 125 Millionen Euro. Was lässt sich dagegen tun? Würzner Ich sage schon seit Jahren, dass wir für die Wirtschaft in Heidelberg eine größere Wertschätzung brauchen. Das Wachstum wurde zu lange als selbstverständlich hingenommen. Wir können wenig gegen Entwicklungen auf dem Weltmarkt ausrichten. Aber wir können unseren Unternehmen hier vieles einfacher machen. Wir kümmern uns als Stadt zum Beispiel darum, dass die „weißen Flecken“ bei der Versorgung mit schnellem Internet verschwinden. Und wir müssen unsere Gewerbeflächen auch tatsächlich für Gewerbe nutzen. Was meinen Sie damit? Würzner Wir haben einen hohen Bedarf an Gewerbeflächen – man sieht das am Interesse am gemeinsamen Gewerbepark mit Leimen oder an unserem Heidelberg Innovation Park an der Speyerer Straße. Dort haben wir vor fünf Jahren angefangen und es sind schon über 70 Unternehmen eingezogen. Aber es kommt mir zu oft vor, dass Flächenentwicklungen scheitern, weil beispielsweise Eidechsen gefunden werden. Das ist in Baden-Württemberg dann ein Riesenproblem, in anderen Ländern sind die Tiere gar nicht mehr geschützt! Wegen der Versiegelung kommt es bei solchen Ansiedlungen auch oft zu Konflikten mit Klimaschützern … Würzner Ich bin selbst ein großer Klimaschützer und räume diesem Thema oberste Priorität ein. Die EU hat uns dieses Jahr sogar in den Kreis der besonders ambitionierten Städte aufgenommen und das EUMission-Label verliehen. Wir würden einem Unternehmen, das nicht zu Heidelberg passt, auch keine Entwicklung ermöglichen. Aber wir dürfen nicht innovationsfeindlich werden und jeden Fortschritt im Keim ersticken, wenn eine unangenehme Entscheidung ansteht. Haben Sie ein Beispiel? Würzner Wir wollen möglichst schnell klimaneutral werden. Das bedeutet, wir müssen die Produktion aus erneuerbaren Energien mit Partnern wie unseren Stadtwerken schnell hochfahren – über Solaranlagen, eine neue Flusswärmepumpe und auch mithilfe der Windenergie. Ich kann jeden verstehen, der mit Windrädern in unseren Hanglagen im Wald Probleme hat. Aber dort weht nun einmal der Wind. Wir können es uns nicht erlauben, solche Potenziale ungenutzt zu lassen. Ein attraktives Umfeld schaffen Positive Nachrichten gab es vom Heidelberger Wohnungsmarkt. Fast 400 neue Wohnungen fertig, fast 1000 sind noch im Bau. Wie geht das angesichts einer bundesweiten Bauflaute? Würzner Wir ernten hier Erfolge, die schon vor Jahren gesät wurden. In der Bahnstadt und bei den ArmyFlächen sind wir selbst als Entwickler aufgetreten oder haben Entwicklungen mit Partnern wie unserer GGH auf den Weg gebracht. Deshalb entstehen dort heute Hunderte Wohnungen, viele davon im preisgünstigen Segment. Die Stadt hat ja auch einen prominenten Leerstand – der Kaufhof am Bismarckplatz. Sind hier für Sie auch Wohnungen vorstellbar? Würzner Die Stadt ist nicht der Eigentümer, wir haben da nichts in der Hand. Ich denke aber, dass in dieser Lage immer ein Handelsangebot hingehört, zumindest in den unteren Etagen. Wir haben mit der Aufwertung des Bismarckplatzes jetzt schon unseren Teil für ein attraktives Umfeld geleistet – mehr Grün, mehr Bäume, neue Sitzmöbel. Und seit ein paarWochen hat das Gebäude einen neuen Besitzer und das stimmt mich optimistisch, dass es hier vorwärts geht. Was lässt Sie noch positiv nach 2025 schauen? Würzner Da fällt mir sehr viel ein: Wir sind die jüngste Stadt Deutschlands, es gibt in Heidelberg so viel kreatives und innovatives Potenzial. Wir haben ein großartiges soziales Miteinander, lebendige Stadtteile und viele Bürgerinnen und Bürger, die sich für ihr Umfeld und ihre Mitmenschen engagieren – ganz oft sogar ehrenamtlich. Ich bin deshalb sicher, dass wir trotz der finanziellen Herausforderungen weiter eine der lebenswertesten Städte in Europa sein werden. tir Am 20. April eröffnete OB Eckart Würzner das Heidelberg Congress Center am Europaplatz in der Bahnstadt. (Fotos Buck, Huth)

6 18. Dezember 2024 JAHRESRÜCKBLICK 2024 Das war 2024 in Heidelberg wichtig 21. Januar Neujahrsfest in der Südstadt Beim Neujahrsfest erkunden 12.000 Menschen die neue Südstadt rund um den Marlene-Dietrich-Platz. 15. Februar KLIMA-INVEST Die Stadtwerke Heidelberg bringen erstmals ein Anlageprodukt auf den Markt. Die Zielsumme ist nach wenigen Tagen erreicht. 7. April fips startet Das neue Mobilitätsangebot fips geht in Rohrbach, Ziegelhausen und Schlierbach an den Start. 6. November Kita Harbigweg Dank „Heidelberger Kita-Baukasten“ ist die neue Kita im Harbigweg in Kirchheim nach nur einem Jahr Bauzeit fertiggestellt. 21. Oktober hip Stallungen Die Sanierungen der ehemaligen Stallungen im Heidelberg Innovation Park gehen voran. Hier entstehen Gastronomie und Gewerbe. 1. Oktober Gremien neu besetzt Der neue Migrationsbeirat konstituiert sich. Wie der Beirat von Menschen mit Behinderungen und die Bezirksbeiräte ist er neu besetzt worden. 11. Oktober Benz-Medaille Stifterin Gerda Tschira wird für ihr Engagement von der Stadt mit der Richard-Benz-Medaille ausgezeichnet. 20. Februar Antirassismus 15 AntirassismusTrainerinnen und -Trainer können ab sofort für Schulworkshops gebucht werden. 14. März Neubau Betriebshof Der Gemeinderat beschließt ein Konzept für den Neubau des Betriebshofs am alten Standort. 18. September „Housing First“ Das Pilotprojekt „Housing First“ startet. Obdach- und Wohnungslosen soll ohne Vorbedingungen eine Wohnung vermittelt werden. 8. April Eröffnung Quersteg Die Fußgängerbrücke zwischen Hauptbahnhof und Europaplatz wird eröffnet. 11. November OASIS Bei dem OASIS-Programm werden Plätze entsiegelt und begrünt. 2024 wurde unter anderem der Bismarckplatz umgestaltet. 1. Februar Starke Allianz für Kita-Fachkräfte Stadt und private Träger arbeiten im Schulterschluss daran, Kitaberufe in Heidelberg noch attraktiver zu machen. ECC Die Europäisch Rassismus (ECCAR) d kommunale Ha 29. November 10 Jahre UNESCO City of Literature Heidelberg feiert 10 Jahre City of Literature. Teile des Jubiläumsprogramms sind ein Schreibwettbewerb und ein Wandgemälde. 1. Februar Erklärung „Zusammenleben in Vielfalt“ Der Gemeinderat verabschiedet eine Erklärung für ein respektvolles Miteinander und die Chancengleichheit aller in der Stadt. 26. November Arbeit mit digitalen Medien lernen In der Waldparkschule wird der „Fuchsbau“ eröffnet – ein digitales Zentrum mitten in der Schule. 4. Dezember Digitale Angebote für Ältere Die hilver-App vermittelt Unterstützung für Ältere. Weitere digitale Angebote konnten sie bei der „Eingeloggt!“-Woche kennenlernen. 20. April Eröffnung Heidelberg Rund 7.000 Menschen e der offenen Tür das neu gress Center in der Bah Januar Februar März April Oktober November Dezember Fotos oben (von links nach rechts): Dittmer, Stadt HD, Dorn, Rothe, Stadt HD, Buck, Rothe) Fotos unten (von rechts nach links): Dittmer, Haubner, Rothe, Pohl, Rothe, Neidhardt, Stadt HD

7 18. Dezember 2024 JAHRESRÜCKBLICK 2024 4. Mai „Hallo Hospital!“ Zahlreiche Menschen kommen zum Tag der Städtebauförderung ins neue Rohrbacher Quartier auf dem Gelände des ehemaligen US-Hospitals. 25. Juli Waffenverbot In der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße tritt eine Waffenverbotszone in Kraft. 14. September Queer Space Heidelbergs erstes queeres Zentrum wird im ehemaligen Bahnhofsgebäude am Altstadt-Bahnhof eröffnet. 25. Juli Montpellierbrücke Die Montpellierbrücke wird für weitere 25 Jahre nutzbar gemacht. Die Brücke ist während der Sommerferien voll gesperrt. 17. September Runder Tisch Vertreterinnen und Vertreter von 30 Initiativen aus Heidelberg gründen einen Runden Tisch gegen Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus. 24. April Boot „Maria“ Ein buntgestaltetes Boot dient am Neckarort Römerbad als Sitzgelegenheit. 22. Juli Kunstrasen Das Hauptspielfeld des TSV Pfaffengrund wird in einen Kunstrasenplatz aus nachhaltigen Materialien umgewandelt. 12. September Sirenentest Anlässlich des bundesweiten Warntags wird Heidelbergs neues Sirenennetz getestet. 3. Juni Fahrradparkhaus Der Spatenstich für ein neues unterirdisches Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof findet statt. 13. Juli „Reingeguckt!“ Beim ersten Festival der Jugendkultur können Jugendliche neue Hobbys kennenlernen und zu Livemusik feiern. 16. Mai Gneisenaubrücke Ein Autokran setzt das erste große Brückenteil auf einen Brückenpfeiler. 23. bis 25. September CAR-Generalkonferenz he Städtekoalition gegen diskutiert in Heidelberg andlungsmöglichkeiten. 7. Juni Eröffnung Emil-Maier-Park In der Emil-Maier-Straße wird ein temporärer Park eröffnet. Die Aktion ist Teil des Förderprogramms „Mittendrinnenstadt“. 26. Juli „Reinschauen, draufschauen“ 700 Menschen informieren sich auf dem Airfield über die Planungen für den ehemaligen Flugplatz und bringen Wünsche ein. g Congress Center erkunden beim Tag ue Heidelberg Conhnstadt. 13. September Eröffnung Europaplatz Der Europaplatz am Südausgang des Hauptbahnhofs wird eröffnet. Hier gibt es Bänke, 29 Bäume und einen Trinkwasserbrunnen. 9. Juni Kommunal- und Europawahl Heidelberg wählt einen neuen Gemeinderat und das Europaparlament. Die Grünen bleiben in der Stadt die stärkste Kraft. 1. August Dossenheimer Landstraße Die Gleisarbeiten an der Dossenheimer Landstraße beginnen. Die Verkehrsader in Handschuhsheim wird seit März neu gestaltet. 3. Juni Hochwasser Der Neckar tritt über seine Ufer. Das Hochwasser erreicht einen Höchststand von rund 5,12 Metern. 7. Juni Pentapark Der Pentapark mit neu gestaltetem Teich wird eröffnet. Mai Juni Juli August September

18. Dezember 2024 BEKANNTMACHUNGEN 8 BEKANNTMACHUNG 4. Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung vom 12. Dezember 2024 Aufgrund der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist und des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229,231) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Bestattungsgebührensatzung Die Anlage zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis) vom 20. Dezember 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018), die zuletzt durch Satzung vom 15. Dezember 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 21. Dezember 2022) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu dieser Änderungssatzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 12. Dezember 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis - GebVerz-BGS) 1 Gebühren für alle Bestattungsarten 1.1 Benutzung der Betriebsräume 1.1.1 Benutzung der Leichenhal le 260,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 1.1.1 enthalten: a) Übernahme des Sarges in der Leichenhal le (Tätigkeiten des Leichenhal lenaufsehers) b) Kühlzel lenbenutzung und Aufbahrung bis zur Beisetzung, Einäscherung oder Überführung nach auswärts 1.1.2 Benutzung des muslimischen Waschraumes (nur im Friedhof Pfaffengrund) 35,00 € 1.2 Benutzung der Feierhalle (einschl. gärtnerische Dekoration und Kranzständer in der Feierhal le) 1.2.1 Regelbenutzungszeit (30 Minuten) 360,00 € 1.2.2 Zuschlag für verlängerte Benutzungszeit (weitere 30 Minuten) 140,00 € 1.2.3 Benutzung des Abschiedsraumes am Krematorium 220,00 € 1.2.4 Beiwohnung bei der Feuerbestattung (Sargeinführung in den Verbrennungsofen) 49,00 € 1.3 Orgel- oder Harmoniumspiel durch einen Organisten des Friedhofsamtes Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das städtische Instrument durch einen Dritten benutzt wird. 1.3.1 Honorar bei Regelbenutzungszeit gem. Nr. 1.2.1 (einschl. Benutzung des Instruments) 66,00 € 1.3.2 Zuschlag bei verlängerter Benutzungszeit gem. Nr. 1.2.2 (einschl. Benutzung des Instruments) 33,00 € 1.4 Bei Kindern unter 10 Jahre ermäßigen sich die Gebühren der Nr. 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 um jeweils 50 v.H. 2 Gebühren für Erdbestattung 2.1 Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab (auch Beisetzung im jüdischen Friedhof ) 1 190,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 2.1 enthalten: a) Verbringen des Sarges zum Grab und Versenken des Sarges mit 4 Sargträgern b) Ausheben und Schließen des Grabes c) Ausschlag des Grabes mit Grabmatten d) Verbringen des Blumenschmucks zum Grab innerhalb des Friedhofes e) Verwaltungsaufwand 2.2 Bereitstel lung von 2 zusätzlichen Sargträgern 114,00 € 2.3 Zuschlag für Tiefbettung (nur in Wahlgräbern möglich) 370,00 € 2.4 Zuschlag für Tiefumbettung innerhalb der Ruhezeit 1 718,00 € 3 Gebühren für Feuerbestattung und Urnenbeisetzung 3.1 Feuerbestattung inkl. Aschekapsel (gewerbliche Leistung - netto zzgl. Umsatzsteuer) 320,00 € 3.2 Feuerbestattung (hoheitliche Leistungen) Enthalten ist der Verwaltungsaufwand für die ortspolizeiliche Genehmigung der Feuerbestattung. 74,00 € 3.3 Urnen 3.3.1 Beisetzung einer Urne 249,00 € Folgende Leistungen sind in Nr. 3.3.1 enthalten: a) Verbringen der Urne zum Grab/zur Urnennische und Versenken/Einstel len der Urne b) Öffnen und Schließen des Grabes bzw. der Urnennische c) Transport des Blumenschmucks innerhalb des Friedhofes 3.3.2 Versand einer Urne im Inland (gewerbliche Leistung - netto zzgl. Umsatzsteuer) 44,00 € Gebührenverzeichnis zur Bestattungsgebührensatzung (Bestattungsgebührenverzeichnis - GebVerz-BGS) 3.3.3 Beisetzung einer Urne von auswärts (Einäscherung erfolgte nicht in Heidelberg) Enthalten sind die in Nr. 3.3.1 genannten Leistungen. 264,00 € 3.3.4 Umbettung einer Urne (innerhalb der Heidelberger Friedhöfe) 407,00 € 3.3.5 Ausbettung einer Urne zum Versand nach auswärts 215,00 € 4 Gebühren für Bestattungsplätze 4.1 Reihengräber - auf die Dauer der Ruhezeit (18 Jahre) 4.1.1 Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 10 Jahre 1 390,00 € 4.1.2 Reihengrab für Kinder unter 10 Jahre 680,00 € 4.1.3 Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 730,00 € 4.1.4 Urnenreihengrab 770,00 € 4.1.5 Anonymes Urnengrab 710,00 € 4.1.6 Besonderes Urnengrab - einschl. Namensplatte (nur Friedhof Kirchheim) 980,00 € 4.1.7 Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 460,00 € 4.1.8 Besonderes Reihengrab -einschl. Namensplatte (nur Friedhof Kirchheim) 1 300,00 € 4.2 Wahlgräber für Erdbestattungen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.2.1 Einzelgrab in 1. Reihe 2 750,00 € 4.2.2 Jede weitere Grabstel le einer Grabstätte in 1. Reihe 2 860,00 € 4.2.3 Einzelgrab in 2. und 3. Reihe 2 420,00 € 4.2.4 Jede weitere Grabstel le einer Grabstätte in 2. und 3. Reihe 2 600,00 € 4.2.5 Einzelgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 730,00 € 4.2.6 Jede weitere Grabstel le einer Grabstätte in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 950,00 € 4.3 Urnenwahlgräber mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4.3.1 Einzelgrab in 1. Reihe 2 195,00 € 4.3.2 Einzelgrab in 2. Reihe 1 980,00 € 4.3.3 Besonderes Urnenwahlgrab 2 470,00 € 4.3.4 Baumgrab 2 460,00 € 4.3.5 Urnenwahlgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 185,00 € 4.3.6 Baumgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 1 255,00 € 4.4 Urnennischen mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 4,4,1 Urnennischen in Mauern und Stelen 2 200,00 € 4.4.2 Urnennische im denkmalgeschützten Gebäudeteil des Krematoriums 3 600,00 € 4.5 Nebenland mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren je qm 730,00 € 4.6 Für den erneuten Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern sind die Gebühren der Nr. 4.2 bis 4.5 anteilig nach der Dauer der Verlängerung zu Grunde zu legen. 5 Gebühren für andere Leistungen auf den Friedhöfen 5.1 Ausbettungen - zur Überführung nach auswärts 1 774,00 € 5.2 Ausbettung und Wiederbeisetzung der sterblichen Überreste 3 000,00 € 5.3 Beisetzung von Verstorbenen, die von auswärts zugeführt werden (Umbettungsfäl le) 1 282,00 € 5.4 Tiefzuschlag in Höhe der Nr. 2.3 auf die Leistungen der Nr. 5.1 bis 5.3 450,00 € 5.5 Sonderleistungen: Sonstige im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 5.6 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 5.6.1 Erdbestattung - Samstagszuschlag 358,00 € 5.6.2 Trauerfeier ohne Beisetzung - Samstagszuschlag 115,00 € 5.6.3 Urnenbeisetzung - Samstagszuschlag 115,00 € 5.6.4 Orgel- und Harmoniumspiel (je 30 Minuten) - Samstagszuschlag 13,00 € 6 Verwaltungsgebühren 6.1 Genehmigungsgebühr für das Aufstel len von Grabzeichen oder Auflegen von Grabplatten 6.1.1 Grabmalgenehmigung 89,00 € 6.1.2 Kleinstgrabzeichen 44,00 € 6.2 Ausstel lung eines Leichenpasses 37,00 € 6.3 Ausstel lung einer Grabbescheinigung 38,00 € 6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ortspolizeibehörde 21,00 € 6.5 Ausnahmegenehmigung nach § 33 Bestattungsgesetz 57,00 € 7 Umsatzsteuer Sol lten einzelne der vorgenannten Gebühren ab dem 1. Januar 2025 der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, so sind diese jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer zu erheben.

18. Dezember 2024 9 BEKANNTMACHUNGEN Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer (Hebesatzsatzung – HebesS) vom 12. Dezember 2024 (Heidelberger Stadtblatt vom 18. Dezember 2024) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, sowie der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 1 Absatz 2, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes vom 04. November 2020, das zuletzt durch Gesetz vom 13. Juni 2023 geändert worden ist (GBl. S. 170), hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Erhebung der Grundsteuer Die Stadt Heidelberg erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes. § 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer werden festgesetzt 1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 750 vom Hundert, 2. für die im Stadtgebiet liegenden Grundstücke (Grundsteuer B) auf 185 vom Hundert der Steuermessbeträge. § 3 Fälligkeit von GrundsteuerKleinbeträgen (1) Grundsteuer-Kleinbeträge werden fällig 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. (2) Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend von Absatz 1 Nummer 2 am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, 12. Dezember 2024 Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG 4. Satzung zur Änderung der Gehwegreinigungsgebührensatzung vom 12. Dezember 2024 Auf Grund des § 41 des Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 329, ber. S. 683), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 46) geändert worden ist, des § 2 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, und des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Gehwegreinigungsgebührensatzung Die Gehwegreinigungsgebührensatzung vom 24. Juli 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 1. August 2018), die zuletzt durch Satzung vom 14. Dezember 2023 (Heidelberger Stadtblatt vom 20. Dezember 2023) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Gebühr je Meter Straßenfrontlänge beträgt › in Reinigungsklasse 1 6,31 € jährlich bei 1 Reinigung je Woche, › in Reinigungsklasse 3 18,93 € jährlich bei 3 Reinigungen je Woche, › in Reinigungsklasse 5 31,55 € jährlich bei 5 Reinigungen je Woche, › in Reinigungsklasse 7 44,17 € jährlich bei 7 Reinigungen je Woche.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 12. Dezember 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG 4. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 12. Dezember 2024 Auf Grund von § 46 Absatz 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 43) geändert worden ist, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung inderFassungderBekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, und §§ 2, 8 Absatz 2 und 13 bis 17 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Abwassersatzung § 27 der Abwassersatzung vom 20. Dezember 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 2018), die zuletzt durch Satzung vom 15. Dezember 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 21. Dezember 2022) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „1,68 €“ durch die Angabe „1,50 €“ ersetzt. 2. In Absatz 2 wird die Angabe „0,66 €“ durch die Angabe „0,54 €“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 12. Dezember 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung

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