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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 11. Dezember 2024 / Ausgabe 39 / 32. Jahrgang STÄDTEBAUPREIS 2025 Südstadt in engerer Auswahl 25 weitere Projekte im Rennen Die Konversionsfläche Südstadt ist für den renommierten Deutschen Städtebaupreis (DSP) 2025 nominiert – eine Auszeichnung, die seit über 40 Jahren wegweisende Projekte der Planungs- und Stadtbaukultur würdigt. Mit insgesamt 85 Einreichungen aus ganz Deutschland ist der Wettbewerb in diesem Jahr besonders anspruchsvoll. Die Südstadt zeichnet sich durch den Co-Design-Prozess aus: Die Entwicklung der Fläche wurde auf mehreren Ebenen gleichzeitig geplant. Insgesamt ist der Deutsche Städtebaupreis mit 25.000 Euro dotiert. An der Feuerwache imBaumschulenweg laufen seit Anfang Oktober die Arbeiten zum Bau einer dringend benötigten Erweiterungshalle für die Berufsfeuerwehr. AmMittwoch, 4. Dezember, ist durch Oberbürgermeister Eckart Würzner die Grundsteinlegung erfolgt – gemeinsam mit dem Ersten Bürgermeister und Baudezernenten JürgenOdszuck, demLeiter der Feuerwehr Heidelberg Heiko Holler, demLeiter des Hochbauamtes Harald Heußer sowie JoachimGerstner von Gerstner + Hofmeister Architekten. Voraussichtlich im Frühjahr 2025 soll die Erweiterungshalle bereits durch die Berufsfeuerwehr genutzt werden können. OB Würzner betonte: „Mit dem Bau der Erweiterungshalle setzen wir einen weiteren Baustein dafür um, dass unsere Feuerwehr gut für die Zukunft aufgestellt ist. Heidelberg wächst stetig um weitere Wohn- und Innovationsquartiere – von der Bahnstadt über die Konversionsflächen bis hin zum Heidelberg Innovation Park. Es ist wichtig, dass unsere Feuerwehr in einer wachsenden Stadt mitwächst.“ Schneller bereit ImRahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans war auch die Zukunf tsfähigkei t der Wache der Berufsfeuerwehr am Baumschulenweg untersucht worden. Neben der Notwendigkeit eines zweitenWachstandortes wurde auch ein umfangreicher Bedarf an witterungsgeschützten Fahrzeugstellplätzen und Lagerflächen ermittelt. Aktuell befinden sich zwölf Abrollbehälter im ungeschützten Außenbereich der Feuerwache. Bereits jetzt wirkt sich der fehlendeWitterungsschutz negativ auf die rund 850.000 Euro teure Spezialausrüstung aus. Erschwerend kommt hinzu, dass im Winter Teile der Ausrüstung entnommen und frostsicher in der Feuerwache gelagert werden müssen. Die Zeit bis die Feuerwehrkräfte einsatzbereit sind, verzögert sich hierdurch erheblich. In der neuenHalle können künftig alle Abrollbehälter witterungsgeschützt untergebracht werden. Ein massiv gebautes, zweigeschossiges Lagergebäude wird sich anschließen. Der imHauptgebäude freiwerdende Raumwird anschließend zu einemAufenthaltsraum für die ehrenamtlichenHelferinnen und Helfer der Freiwilligen Feuerwehr umgestaltet, die bei länger andauernden Einsätzen die Feuerwache besetzen. Die Kosten für die Erweiterungshalle belaufen sich auf rund 3,1 Millionen Euro. Hiervon fördert das Land den Bau mit rund 540.000 Euro. chb Feuerwehr bekommt Erweiterung Grundsteinlegung für neue Halle zur Lagerung von Ausrüstung und Abrollbehältern OB Würzner spendet für „Familienpaten“ S. 8 › Bei der Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau (von links): Harald Heußer (Leiter des Hochbauamtes), Architekt Joachim Gerstner, OBWürzner, Heiko Holler (Leiter Feuerwehr Heidelberg) und Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de KOMMUNALPOLITIK Gemeinderat tagt Sitzung am 12. Dezember Der Gemeinderat tagt amDonnerstag, 12. Dezember, öffentlich ab 16 Uhr im Rathaus. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die künftige Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in Heidelberg, ein Konzept für das Gedenken an NS-Unrecht in Heidelberg sowie die Eintrittspreise des Theaters und Orchesters Heidelberg. Die Sitzung kann über die städtische Homepage verfolgt werden. Die Tagesordnung ist unter www.gemeinderat.heidelberg. de zu finden und auf: S. 7 › GNEISENAUBRÜCKE Meilenstein bei Brückenbau 112-Tonnen-Pylon aufgestellt Die Arbeiten beim Neubau der Gneisenaubrücke schreiten zügig voran: AmDienstag, 26. November, ist in einer aufwendigen Aktion der insgesamt 112 Tonnen schwere Pylon aufgestellt und montiert worden. Der Pylon ist zusammen mit den Tragseilen der bedeutendste Teil der Stahlbrücke, an dem die architektonische Charakteristik deutlich sichtbar wird. Im neuen Jahr sollen zwischen dem Pylonkopf und dem Überbau der Brücke Stahlseile gespannt werden. S. 4 ›

11. Dezember 2024 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de SPD Marvin Frank Warten auf die Verwaltung Gerne hätten wir im Ausschuss für Wirtschaft & Wissenschaft vom 4.12. inhaltlich eine Verpackungssteuer für Heidelberg diskutiert. Das war aber nicht möglich. Denn die Verwaltung hat seit unserem Antrag aus März 2022, die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Vorbild zu erarbeiten, nichts unternommen. Dabei könnte man die Tübinger Satzung schlicht übernehmen. Nicht einmal das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Tübinger Steuer im Wesentlichen rechtmäßig ist, hat die Verwaltung dazu bewegt, Konkretes vorzulegen. Stattdessen hat am 16.09.24 – anderthalb Jahre nach dem Urteil – erst eine einzige Infoveranstaltung stattgefunden. Das irritiert uns, denn die Steuer könnte eine wirksame Maßnahme gegen Müll und für eine nachhaltige, saubere Stadt sein. Daneben könnte sie aber auch den Wettbewerb fairer machen: Sie gleicht den Vorteil aus, den sich Unternehmen verschaffen, die auf billigere Einwegverpackungen setzen. Der öffentliche Raum in unserer Stadt wird durch diese stark belastet; die Kosten trägt die Stadtgesellschaft. Wer auf Mehrwegverpackungen setzt und damit Nachhaltigkeit und Sauberkeit unserer Stadt fördert, nimmt einen Nachteil durch höhere Kosten und Preise in Kauf. Das ist nicht gerecht. Am schönsten wäre natürlich eine Stadt ohne Einwegverpackungen. Bis es so weit ist müssenMaßnahmen wie eine Verpackungssteuer diskutiert werden. Ein weiteres Ausbremsen durch die Verwaltung werden wir nicht hinnehmen. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Dr. Peer Hübel Wirtschaftsförderung in Heidelberg: Herausforderungen und Chancen Heidelberg steht wirtschaftlich vor großen Herausforderungen. Ein dramatischer Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen belastet den Haushalt mit Ausfällen von vielenMillionen Euro. Gleichzeitig sehen sich zahlreiche Branchen mit Fachkräftemangel, hohen Energiekosten und gestiegenen Arbeitskosten konfrontiert. Die Folgen: steigende Insolvenzzahlen, Kurzarbeit und eine prognostizierte Zunahme der Arbeitslosigkeit. Ein starker Wirtschaftsstandort braucht Perspektiven. Eine erfolgreiche Wirtschaftsförderung sichert Heidelbergs Zukunft als innovativen Wissenschafts- undWirtschaftsstandort und entwickelt ihn in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmern und wissenschaftlichen Institutionen weiter. Ein Schwerpunkt muss der Bürokratieabbau sein, um Unternehmen zu entlasten; erste Expertenrunden wurden bereits initiiert, um Prioritäten zu setzen und Hemmnisse zu identifizieren. Dabei geht es nicht nur um Strategien auf dem Papier, sondern umwirkungsvolles Umsetzen von fünf Kernbereichen: Die Sicherung der Versorgung durch attraktiven Einzelhandel und ein starkes Handwerk, die Förderung von Ausbildung und Arbeit für Fachkräfte, der Ausbau des Innovationsparks mit Fokus auf Zukunftsfelder, die Optimierung von Gewerbeflächen sowie die Balance zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen für eine nachhaltige Entwicklung. Heidelberg hat enormes Potenzial: Als Gründungsstandort profitieren wir von führenden Institutionen wie dem DKFZ, EMBL und der Universität. Nutzen wir diese Stärken, setzen wir gemeinsam innovative Lösungen umund gestalten wir die wirtschaftliche Zukunft Heidelbergs aktiv mit. Herzlichst, Ihr Peer Hübel 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Dr. Ursula Röper und Frieda Fiedler Ehrenamt und Weihnachtszeit Heidelberg erstrahlt in weihnachtlichem Glanz: Der Duft von Mandeln, wärmender Punsch auf den Weihnachtsmärkten und die festlich geschmückten Straßen schaffen eine Atmosphäre, die Herzen höherschlagen lässt. Auch in den Stadtteilen finden besondere und kreative Weihnachtsmärkte statt, die nur durch viele Engagierte in Vereinen, Stadtteilvereinen, und ehrenamtliche Helfer*innen vor Ort möglich sind. Vielen Dank für Ihren Einsatz! Nicht nur in dieser Zeit ist die unermüdliche Arbeit der Ehrenamtlichen von unschätzbaremWert – sie sorgen nicht nur für festliche Momente, sondern auch dafür, dass Menschen in Not Unterstützung und Trost finden. Ein besonderer Dank gilt allen, die sich in Vereinen, Kirchen und Initiativen ehrenamtlich für die Menschen engagieren, denen es nicht so gut geht. So lenkte etwa der Adventsmarkt der guten Taten den Blick auf Menschen, die unsere Unterstützung brauchen. Am 28. November ehrte die Stadt Heidelberg 28 Einzelpersonen und Gruppen mit der Ehrenamtsmedaille 2024 für ihr herausragendes bürgerliches Engagement. Die Geehrten kommen aus allen 15 Stadtteilen, die Vielfalt ihres Engagements ist beeindruckend: Sie helfen armen oder kranken Menschen, fördern Kinder und Jugendliche, unterstützen Geflüchtete oder setzen sich für die Natur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Sie stehen für Solidarität, Demokratie und Menschlichkeit – Werte, die unsere Stadt prägen. Die in diesem Jahr geehrten Personen stehen beispielhaft für die zahlreichen Bürger*innen, die sich jeden Tag für ein gutes und demokratisches Miteinander hier in unserer Stadt einsetzen. Ihnen allen gilt unser herzlichster Dank! Wir sind froh, dass sich in Heidelberg die Menschen füreinander einsetzen und auch in schwierigen Zeiten zusammenhalten. Dieses Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen. Wir wünschen Ihnen im Namen der gesamten Grünen-Fraktion eine gute Adventszeit und ein offenes Herz. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Weihnachtsmärkte und festlich geschmückte Straßen in Heidelberg lassen die Herzen höherschlagen. (Foto Grünen-Fraktion Heidelberg)

Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 Gemeinderat: Donnerstag, 12. Dezember, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 In den Weihnachtsferien tagen die Gremien nicht. Der Gremienlauf startet wieder am Donnerstag, 16. Januar 2025. Alle Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank Der Abschlussbericht des US-Kongresses bestätigt die Corona-Positionen von IDA: VomLaborursprung des Virus bis zum Lockdown-Irrsinn, den Heidelberg exekutieren musste. Die Stadt sollte für die Schädigung ihrer Bürger vom Land Rechenschaft verlangen. info@ida-hd.de Die PARTEI Björn Leuzinger Das liebe Geld Wie Sie wissen, fehlt es überall. Wir müssen diverse Kürzungen vornehmen und Entgelte erhöhen. Im ÖPNV werden Leistungen gekürzt, die Schwimmbadpreise wurden stark erhöht, die Ämter dürfen nur noch dringend notwendige Ausgaben tätigen. Unsere größte Einzelausgabe, sind 30 Mio.€ fürs Theater. Was schlägt es zur Deckung vor? Die Eintrittspreise umganze 5 % zu erhöhen. Mehreinnahmen: 140 k€. ImHaFa hat man sich auf 10% geeinigt. Mein Vorschlag, Sitze für 500 € einzuführen, wurde abgelehnt. info@die-partei-heidelberg.de AfD Timethy Bartesch Fremdes Geld und der ÖPNV ÖPNV ist teuer, sehr teuer. Seit Jahrzehnten wird er absichtlich in ganz Deutschland unter hohen Verlusten betrieben – das fremde Geld – das Geld der Steuerzahler, war ja reichlich da und wurde von Politikern als „Geschenk“ „großzügig“ verteilt. Jetzt fehlen Heidelberg mindestens 90 Millionen im nächsten Haushalt und es braucht den Mut ehrlich zu sagen, wieviel ÖPNV wirklich den Menschen nutzt und was nur Umerziehungsmaßnahme weg von der individuellen Mobilität ist. Millionen von Heidelberger Steuergeld, um das Deutschlandticket zu subventionieren? Damit einige Heidelberger „kostenlos“ den ÖPNV in Köln oder Berlin nutzen können – und dafür (Sozial)Leistungen in unserer Stadt kürzen? Für mich nicht vermittelbar. timethy.bartesch@afd-bw.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Frank Beisel (FWV) Heidelberger Sparkurs Dass wir in Heidelberg sparenmüssen, hat nun wohl jeder mitbekommen. Auch anderen Kommunen geht es genauso oder sie sind noch schlimmer betroffen. Denn Bund und Land verlangen immer mehr Leistungen von den Städten, die wir durch normale Einnahmen nicht mehr decken können, nun müssen wir gemeinsam an allen Ecken sparen. Gewerbe, Handwerk und Industrie müssen wieder nach vorne gebracht werden, nur so können wir in eine positive Zukunft sehen. Es liegt in Ihrer Hand, bei der nächsten Bundestagswahl diese Zustände zu ändern. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, es ist wichtiger denn je. Trotz dieser Prognosenwünsche ich Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr, dass es uns 2025 besser geht! info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Zara Kızıltaş (Die Linke) Inklusion ist ein Menschenrecht – dafür soll der Tag vonMenschenmit Behinderungen am03. Dezember diesen und jedes Jahres dafür einBewusstsein schaffen. Man kann nur froh sein, dass es in Heidelberg engagierte und zugängliche Interessenvertretungen für und von Menschenmit Behinderungen gibt. Als Beispiele seien da nur der städtische Beirat vonMenschenmit Behinderungen, die kommunale Behindertenbeauftragte oder das BiBeZ, welches sich auf Frauen konzentriert, genannt. Dennoch gibt es in Heidelberg noch viel zu tun und viele Barrieren abzubauen. Das betrifft Wohnraum, Verkehr, Kultur und Bildung. Dass dies Geld kosten wird, ist klar. Es sollte aber auch klar sein, dass nicht an der Teilhabe und Inklusion vonMenschenmit Behinderungen gespart wird. gemeinderat@dielinke-hd.de Die Heidelberger Carmen Niebel KlaresNEINzurVerpackungssteuer Dass der Gemeinderat unseren Heidelberger Unternehmen eine Verpackungssteuer aufbürden soll, führt zu vielen Diskussionen. Die Einführung einer solchen Steuer würde ca. 1200 Betriebe in Heidelberg treffen, die „Außer Haus“ Gerichte bzw. Essen anbieten. Das sind z.B. Bäcker, Cafés, Feinkostläden, Fastfood-Läden, der Dönerladen oder Pizzabäcker um die Ecke oder das Restaurant mit AußerHaus-Service. Für uns ist das eine Doppelbesteuerung, da seit 2018/2019 im sogenannten lizensierten System schon alle Verpackungen, egal um welche es geht, vom Erst-Inverkehrbringer erfasst und bezahlt sind. Die Einführung dieser zusätzlichen Verpackungssteuer würde am Ende alle Bürger treffen, die Essen „to go“ konsumieren, also den Geldbeutel der Bürger weiter strapazieren und das darf nicht sein! Das Verfassungsgericht soll nun erst prüfen, ob das überhaupt zulässig ist. Wir sind der Meinung, dass man eher daran interessiert sein sollte, Müll zu vermeiden und zu trennen, statt Unternehmen zu bestrafen, die mit ihremGeschäft einen Beitrag für Stadt und Gewerbesteuer leisten. Das Gleiche gilt für Bürger, die hier vor Ort konsumieren. Wir sind klar gegen eine zusätzliche Verpackungssteuer und setzen uns entsprechend dafür ein! info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft HiB/Volt Thymon Matlas Die Bedeutung der Verwaltung Gerne wird sie kritisiert. Überbordende Bürokratie, Ineffizienz, unflexibel und hohe Kosten ohne sichtbaren Nutzen sind nur einige der Klischees, die mit ihr in Verbindung gebracht werden: Die Verwaltung. Ein falsches und zu negatives Bild, denn in der Realität würde unser städtisches Leben ohne sie völlig zum Erliegen kommen. Denn sie sorgt dafür, dass grundlegende Dienstleistungen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Unterstützung zuverlässig funktionieren. Doch in einer sich schnell wandelnden Welt müssen auch Verwaltungsstrukturen modernisiert werden, um den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Die Digitalisierung bietet hier eine große Chance: Durch sie wird die Verwaltung entlastet, werden Prozesse effizienter, Wartezeiten reduziert und die Transparenz erhöht. Ein Bürgerportal, das Anträge online ermöglicht, oder digitale Terminvergaben sind Beispiele, wie die Verwaltung bürgerfreundlicher werden könnte. Heidelberg hat als Vorzeigestadt das Potenzial, mit einer schlanken, digitalen Verwaltung zum Vorbild für andere Kommunen zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es jedoch einen klaren politischen Willen und den Mut, traditionelle Strukturen zu überdenken. thymon.matlas@volteuropa.org 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 11. Dezember 2024

11. Dezember 2024 STADTWERKE / AKTUELLES 4 112 Tonnen schwerer Pylon aufgestellt Meilenstein zur Fertigstellung der Gneisenaubrücke Ein 112 Tonnen schwerer Pylon ist am Dienstag, 26. November, an der Gneisenaubrücke aufgestellt und montiert worden. Die Montage des Pylons umfasst den Aufbau mehrerer beeindruckender und schwerer Bauteile. Er hat die Form eines umgedrehten Ypsilons und wurde aus drei vorgefertigten Teilen zusammengesetzt: zwei Füßen und dem Kopf. Diese bestehen aus Stahlrohren mit einem Durchmesser von jeweils einem Meter. Die Füße wurden auf Sockeln aus Beton montiert. Die Länge des Pylons beträgt 38 Meter. Er ist überdies mit einer leichten Neigung von 15 Grad nach Norden errichtet, was die Montage zusätzlich komplex machte. Zusammen mit dem Betonsockel ergibt sich eine Gesamthöhe von 39,3Metern. Imneuen Jahr sollen zwischen dem Pylonkopf und dem Überbau der Brücke Stahlseile gespannt werden. Erst danach können die Traggerüste zwischen den Bahngleisen wieder entfernt werden. ls/cat Mehr Infos und ein Film zur Gneisenaubrücke unter www.heidelberg.de/ gneisenaubruecke Der 112 Tonnen schwere Pylon in Form eines umgedrehten Ypsilons steht zum Einhub bereit. (Foto Buck) Entwicklung des Economy Parks Sanierung beschlossen Nachhaltiges Bauen und Medizintechnik – diese Branchen sollen künftig im Economy Park Heidelberg-Leimen schwerpunktmäßig vertreten sein. Bereits am 22. Juli hatte die Verbandsversammlung den Rahmenplan des fast 100 Hektar großen Areals beschlossen. Die denkmalgeschützte, ehemalige Eternit-Produktionshalle bildet einen städtebaulichen Identifikationspunkt für das Areal. Zusammen mit dem ebenfalls von Ernst Neufert gebauten Werkstatt- und Sozialgebäude weiter nördlich kann sie einen Nukleus für einen industriell-gewerblich geprägten Raum bilden, der auf das gesamte Gebiet ausstrahlt. Die Produktionshalle kann im Inneren Raum für neue innovative Konzepte mit kleineren vernetzten Gewerbeeinheiten bieten („Haus-inHaus-Konzept“). Geplant ist eine in Ost-West-Richtung führende Durchgangsstraße von der L 594 zur L 600 auf Leimener Gemarkung. Sie soll auch eine Straßenbahntrasse aufnehmen. Mehr dazu auf S. 5 › www.economypark.de Bildungsgerechtigkeit als Aufgabe Bildungsbeirat tagte In Heidelberg sollen alle möglichst gleiche Bildungschancen haben, unabhängig von Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft. Bildungsgerechtigkeit war deshalb auch Schwerpunktthema der Sitzung des Bildungsbeirats am 20. November im Bürgerhaus Emmertsgrund und damit verbunden die Frage, was auf diesem Weg in Heidelberg noch zu tun ist. Welche Auswirkungen der sozioökonomische Hintergrund der Familie auf den Bildungserfolg der Kinder hat, dass Jungs im Vergleich zu Mädchen zu den Bildungsverlierern der vergangenen Jahre gehören und dass es in Deutschland auch Nachholbedarf bei der Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler gibt, stellte der Leiter des Amtes für Schule und Bildung, Sascha Lieneweg, anhand aktueller Studien vor. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen für Heidelberg diskutiert. Die zentralen Ergebnisse sollen in der nächsten Steuergruppe der Bildungsregion, im Netzwerk mit den Schulen und dem Gesamtelternbeirat diskutiert werden. Im Ladenetz-Ranking vorne Nächstes Etappenziel im Blick Die Stadt Heidelberg liegt im bundesweiten Vergleich auf den vordersten Pätzen in Sachen Elektromobilität. Im kürzlich veröffentlichten Ladenetz-Ranking des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) verbesserte sich die Stadt weiter. Untersucht wurde die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Autos in 399 Städten und Landkreisen. Schon beim letzten Ranking lag der Stadtkreis Heidelberg weit vorne. › Bei der Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Verhältnis zu allen in der Stadt zugelassenen Autos ist Heidelberg von Platz 11 auf Platz 7 von 399 aufgestiegen – obwohl sich seit dem letzten Ranking die Anzahl der zugelassenen Elektroautos um 21 Prozent erhöht hat. › Bei der Anzahl der E-Fahrzeuge, die sich einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt teilen, konnte Heidelberg Platz 21 (2023: Platz 23) erreichen. Konkret bedeutet das: Im Juli 2024 kamen 8,6 (2023: 10,5) E-Autos auf einen Ladepunkt. Seit der Untersuchung ist der Ausbau weitergegangen: Die Stadtwerke Heidelberg, die den Großteil der Ladestationen in Heidelberg errichtet haben und betreiben, haben imHerbst 2024 die Marke von 300 eigenen öffentlichen Ladepunkten überschritten. Und der Ausbau geht weiter: Bis Ende 2025 soll in 80 Prozent aller 500 mal 500 Quadratmeter großen Planquadrate über dem Stadtgebiet mindestens eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung installiert sein. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Fernwärmepreise sinken Die Stadtwerke Heidelberg senken zum 1. Januar 2025 ihre Fernwärmepreise. Gleichzeitig entfällt ein Rabatt. Die realen Kosten sinken für einen Durchschnittshaushalt um 1,5 Prozent. Weitere Informationen zur Anpassung und Berechnung der Fernwärmepreise unter www.swhd.de/faq_preise Die Stadtwerke Heidelberg und die Stadt Heidelberg sind in Sachen E-Mobilität gut unterwegs.

5 11. Dezember 2024 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) inderNeufassung vom03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durchArtikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. GBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet HeidelbergLeimen“ in seiner Sitzung am 26. November 2024 folgende Satzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Ein Teil des Verbandsgebietes des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ wird förmlich als Sanierungsgebiet „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ festgelegt. Der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes wird im Norden durch die Hatschekstraße auf Heidelberger Gemarkung, im Osten durch die Karlsruher Straße auf Heidelberger Gemarkung und im weiteren Verlauf durch die Rohrbacher Straße auf Leimener Gemarkung, im Süden durch die südlichen Grundstücksflächen des ehemaligen Eternit-Werkes und im Osten durch Teilflächen der Gewanne „Krumme Morgen“ und „Fautenbühl“ mit Anschluss an die Schwetzinger Straße auf Leimener Gemarkung begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich auch aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Heidelberg: 20368/4 teilweise, 22217/3 teilweise, 22884, 22898, 22940/1, 23095, 23095/1, 23094, 23095/2, 23098/1, 23103, 24281/2 teilweise, 26386 teilweise, 26387 teilweise, 26412, 26412/5, 26416, 26418, 26419, 26420, 26424 teilweise; 26427 Gemarkung Leimen: 998, 999, 999/1, 1000, 1004, 1004/1, 1005, 1005/1, 1006/1, 1020/1, 1044, 1170 teilweise 1394 teilweise, 1395, 1396, 1397, 1398, 1405, 1406, 1407, 1408/1, 1440, 1441 teilweise; 1462/1, 1463, 1464/1, 1464/2, 1465, 1466, 1467, 1468, 1469, 1470, 1471, 1472, 1473, 1517, 1518, 1519, 1520/1, 1520/2, 1533 teilweise § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Damit finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a des Baugesetzbuch Anwendung. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. § 4 Zeitliche Befristung Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird auf eine Dauer von 15 Jahren befristet. § 5 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 Satz 4 Baugesetzbuch mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Leimen, den 5. Dezember 2024 John Ehret, Verbandsvorsitzender Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet HeidelbergLeimen“ liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ zur Einsichtnahme bereit. Dort können zudem Auskünfte zum Inhalt eingeholt werden. Ort: Geschäftsstelle Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ Bgm.-Weidemaier-Straße 35 69181 Leimen Telefon: 06221-58 10152 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg - Leimen“ hat gemäß § 143 Absatz 2 BauGB die Verpflichtung, demGrundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk). Analoge Anwendung des § 4 Absatz 4 und 5 GemO: Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Verbandsvorsitzende demBeschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber demZweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen Leimen, den 5. Dezember 2024 Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet HeidelbergLeimen“ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb der errichteten Landestellen für Personenschiffe im Bereich der Stadthalle, linkes Neckarufer, Neckar-km 24,62 - 25,00 und imBereich der Theodor-HeussBrücke, rechtes Neckarufer, Neckar-km 24,16 in Heidelberg. Es handelt sich um Landestellen im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 1 Wassergesetz BadenWürttemberg (WG), deren Errichtung und Betrieb einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedürfen. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nachMaßgabe der §§ 93 Abs. 1WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwa l tungsver f ahrensgese t z (LVwVfG) sowie demGesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) an demVerfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 19.12.2024 bis einschließlich Montag, den 20.01.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antragmit Unterlagen ab dem 19.12.2024 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentli che+Bekanntmachungen+Umweltrecht. html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 19.12.2024 bis einschließlich 03.02.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (EMail-Postfach: wasserbehoerde-einwen dungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie

11. Dezember 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jedermitmindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der COVID-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit demEinverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.hei delberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentli che+Bekanntmachungen+Umwelt recht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg.de/ hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 11.12.2024 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Verlängerung der baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für den weiteren Betrieb der schwimmenden Fahrgasthaltestelle für Personenschiffe, linkes Neckarufer - zwischen Neckarkm 24,820 und 24,861, Neckarstaden 25 in Heidelberg. Es handelt sich um eine standortfeste schwimmende Anlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Ziff. 3 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), deren Errichtung und Betrieb einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nachMaßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie demGesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 19.12.2024 bis einschließlich Montag, den 20.01.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 19.12.2024 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentliche+Bekanntmachungen+Umweltrecht. html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 19.12.2024 bis einschließlich 03.02.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwendun gen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt: Organisationsmanagerin/Organisationsmanager (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | bis Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bei der Stadtbücherei: Stellvertretende/r Leiterin/Leiter Abteilung Kultur (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jedermitmindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der Covid-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit demEinverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.hei delberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentli che+Bekanntmachungen+Umweltrecht. html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel berg. de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 11.12.2024 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die FirmaHenke und Partner GmbH reichte im Auftrag und Namen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) eine Änderungsanzeige zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung eines Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 5932, Im Neuenheimer Feld 240, ein. Für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung eines Gebäudes auf dem Grundstück Flst. Nr. 5932, Im Neuenheimer Feld 240 wurde mit Bescheid vom 19.03.2024 eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Es wird nun beabsichtigt künftig anstatt der genehmigten Grundwassermenge von 28.000 m³/Jahr insgesamt 51.000 m³/Jahr an Grundwasser zu entnehmen und wieder einzuleiten. Für das Vorhaben ist einewasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förm-

11. Dezember 2024 7 BEKANNTMACHUNGEN liches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nachMaßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie demGesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 19.12.2024 bis einschließlich Montag, den 20.01.2025 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 19.12.2024 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentli che+Bekanntmachungen+Umweltrecht. html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 19.12.2024 bis einschließlich 03.02.2025 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-einwendungen@ heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jedermitmindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der Covid-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit demEinverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.hei delberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentliche+Bekanntmachungen+Umweltrecht. html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg.de/ hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen wer-den. Heidelberg, den 11.12.2024 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeGEMEINDERAT Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 12.12.2024, um 16:00 Uhr, Großer Rathaussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Hinweis: Diese Sitzung findet in Präsenz statt. Zusätzlich kann die Sitzung per Livestream über die städtische Homepage oder im Neuen Sitzungssaal verfolgt werden. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen 2 Fragestunde 3 Bebauungsplan „Südstadt - Änderung im Bereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße und Lenbachweg“, hier: Aufstellungsbeschluss, Beschlussvorlage 4 Bebauungsplan Kurfürsten-Anlage Nord, westlicher Teil; Städtebauliche Verträge, Beschlussvorlage 5 Fernwärmeausbau in Neuenheim –Cluster 3-: Straßenerneuerung sowie Verlegung von Mischwasserkanälen und Wasserleitungen im Zuge der Leitungsmaßnahmen durch die Stadtwerke, hier: Maßnahmegenehmigung, Beschlussvorlage 6 Ertüchtigung und Erweiterung der DLRG-Rettungswache, Uferstraße 17 in Heidelberg, Informationsvorlage 7 Verlängerung des XXII. Sportförderungsprogramms 2023–2024 sowie der institutionellen Förderung des Sportkreis Heidelberg e.V. bis zur Rechtskraft des neuen XXIII. Sportförderungsprogramms 20252026, Beschlussvorlage 8 Schulcampus Mitte, Neubau und Sanierung der Willy-Hellpach-Schule - Beauftragung der noch offenen Fachplanungsleistungen für den Abschluss der Leistungsphasen 1 – 3 HOAI - Bereitstellung einerweiteren überplanmäßigenVerpflichtungsermächtigung in 2024, Beschlussvorlage 9 Neuer Schulname nach Zusammenlegung der Marie-Baum-Schule und der Hotelfachschule (Fritz-Gabler-Schule), Beschlussvorlage 10 Veranstaltungsplakatierung; Vergabe von Kontingentnetzen für 2025, Beschlussvorlage 11 Bestellung der Mitglieder für den Beirat für Architektur und Stadtgestaltung (Gestaltungsbeirat - GBR), hier: Wiederberufung beziehungsweise Wechsel und Neuberufung gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung, Beschlussvorlage 12 Gedenken an NS-Unrecht in Heidelberg „Gesamtstädtisches Konzept für ein vielfältiges Gedenken an NS-Unrecht in Heidelberg“, Informationsvorlage 13 Treuhandvermögen Bahnstadt - Genehmigung des Wirtschaftsplans 2025, Beschlussvorlage 14 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg, Kalkulation der Frischwassergebühren; Änderung der Wasserversorgungssatzung, Kalkulation der Abwassergebühren; Änderung der Abwassersatzung, Kalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung, Beschlussvorlage 15 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg Wirtschaftsplan 2025, Beschlussvorlage 16 Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen (ESB), Jahresabschluss 2023, Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung der Betriebsleitung, Beschlussvorlage 17 Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen (ESB) Wirtschaftsplan 2025, Beschlussvorlage 18 Eigenbetrieb Theater und Orchester Heidelberg: 1. Jahresabschluss 2022/2023 Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022/2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2022/2023 mit Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung der Theaterleitung; 2. Finanzielle Entlastung für den städtischen Haushalt 2025/2026, Beschlussvorlage 19 Eintrittspreiserhöhung für den Eigenbetrieb Theater und Orchester Heidelberg ab der Spielzeit 2025/2026, Beschlussvorlage 0393/2024/BV 20 Zuschuss an die Theater- undOrchesterstiftung Heidelberg in Höhe von bis zu 400.000 €, Beschlussvorlage 21 Gewährung von Abschlags-/Vorauszahlungen an Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2025, Beschlussvorlage 22 Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei, Beschlussvorlage 23 Änderung der Gehwegreinigungsgebührensatzung, Beschlussvorlage 24 Änderung der Bestattungsgebührensatzung, Beschlussvorlage 25 Klimawandelanpassung: StadtklimaAnalyse 2023 mit Klima-Scanner zur klima-ökologischen Bewertung von Freiflächen und Unterstützung der Bebauungsplanung, Beschlussvorlage 26 Haushaltsstrukturkommission „Finanzierung ÖPNV“, Beschlussvorlage 27 Zuschussprojekt #hd4mobility - Weiteres Vorgehen, Beschlussvorlage 28 Heidelberger Ausbildungstage - Zukunftsorientierte Weiterentwicklung, Beschlussvorlage 29 Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Heidelberg, Informationsvorlage 30 E-Books für den Schulbetrieb, Antrag von: SPD; 30.1 E-Books für den Schulbetrieb, Informationsvorlage 31 Langfristige Schulentwicklungsplanung, Antrag von: CDU; 31.1 Langfristige Schulentwicklungsplanung, Informationsvorlage 32 Veranstaltungen an Schulen – Anwendung der Versammlungsstättenverordnung, Antrag von: SPD; 32.1 Veranstaltungen an Schulen - Anwendung der Versammlungsstättenverordnung, Informationsvorlage 33 Umgestaltung der Freifläche vor dem Gebäude Dossenheimer Landstraße 36, Antrag von: Grünen; 33.1 Umgestaltung der Freifläche vor dem Gebäude Dossenheimer Landstraße 36, Informationsvorlage 34 Prüfauftrag mögliche lärmschutztechnische Ertüchtigung des Klub K im neuen Karlstorbahnhof, Antrag von: SPD; 34.1 Prüfauftrag mögliche lärmschutztechnische Ertüchtigung des Klub im neuen Karlstorbahnhof, Beschlussvorlage 35 Sachstandsbericht Einführung Verpackungssteuer, Antrag von: SPD; 35.1 Sachstandsbericht Einführung Verpackungssteuer, Informationsvorlage 36 Neue Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral gestalten, Antrag von: AfD; 36.1 Grundsteuerreform/Festsetzung Grundsteuerhebesätze/Beschluss Hebesatzsatzung, Beschlussvorlage 37 Geschäftsschließungen in den Stadtteilen entgegenwirken, Antrag von: HDer; 37.1 Geschäftsschließungen in den Stadtteilen entgegenwirken, Informationsvorlage 38 Fragezeit 39 Offenlagen; 39.1 Bezirksbeirat Neuenheim - Ausscheiden von Frau Eva Fritsch und Nachrücken von Frau Dr. Florentine Wust (Offenlage 0010/2024/OF ) Nicht öffentliche Sitzung 1-16 Vertrauliche Tagesordnungspunkte WEITERE GREMIENSITZUNGEN Gemeinderat: Donnerstag, 12. Dezember, 16 Uhr , Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Schlierbach: Dienstag, 17. Dezember, 18 Uhr, Bürgerhaus Schlierbach, Schlierbacher Landstraße 130 Bezirksbeirat Ziegelhausen: Donnerstag, 19. Dezember, 18 Uhr, Bürgerbegegnungsstätte Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107 In den Weihnachtsferien tagen die Gremien nicht. Der Gremienlauf startet wieder am Donnerstag, 16. Januar 2025, mit dem Bezirksbeirat Neuenheim Alle Tagesordnungen unter www.gemein derat.heidelberg.de.

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