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4 4. Dezember 2024 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG des Kreiswahlleiters des Bundestagswahlkreises 274 Heidelberg über die Einreichung vonKreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 28. September 2025 als Wahltag bestimmt. Sofern zuvor der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Die Durchführung der Bundestagswahl richtet sich nach dem Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, ber. S. 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) und nach der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283). Im Falle einer Auflösung des Bundestags ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung abzukürzen (§ 52 Abs. 3 BWG). Ich bitte zu beachten, dass sich die in den folgenden Ausführungen genannten Fristen und Termine auf den durch die oben genannte Anordnung vom 23. August 2024 bestimmtenWahltermin 28. September 2025 beziehen und an entsprechender Stelle einen Hinweis auf eine Verkürzung im Falle einer vorgezogenen Neuwahl enthalten. Verkürzte Fristen und Termine im Falle einer vorgezogenen Neuwahl nach Auflösung des Bundestages stehen erst mit Inkrafttreten der genannten Rechtsverordnung fest. Auf Grund von § 32 BWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages für den Wahlkreis 274 auf. Dazu weise ich auf Folgendes hin: 1. Wahlvorschlagsrecht 1.1 Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden von 1.1.1 Parteien Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 23. Juni 2025 bis 18:00 Uhr / bei vorgezogener Neuwahl spätestens an dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Tag bis 18:00 Uhr der Bundeswahlleiterin beim Statistischen Bundesamt in 65180 Wiesbaden (Hausanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss aufgrund der Beteiligungsanzeige ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen der Partei, unter dem sie sich an der Wahl beteiligen will, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind beizufügen. Der Anzeige sollen auch Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden. 1.1.2 mindestens 200 Wahlberechtigten desWahlkreises (nachstehend als „andere Kreiswahlvorschläge“ bezeichnet). 1.2 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat (Anlage 15 BWO); die Zustimmung ist unwiderruflich. 1.3 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist (vgl. Nr. 3.1) nachweist, dass der Landeswahlleiterin eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 1.4 Kreiswahlvorschläge von Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf AbgeordDigitales Zentrum eingeweiht In der Waldparkschule lernen Schülerinnen und Schüler die Arbeit mit digitalen Medien im „Fuchsbau“ I n der Waldparkschule ist am 26. November ein digitales Zentrum eröffnet worden. In Anlehnung an eines der Schulmaskottchen wird das Zentrum künftig „Fuchsbau“ genannt werden. Die Stadt hat die Einrichtung des „Fuchsbaus“ mit 578.000 Euro finanziert, ergänzend gab es eine private Spende. Mitten in der Schule „An unseren Schulen haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte im Bereich der Digitalisierung gemacht. Das digitale Zentrum der Waldparkschule ist ein besonderes Beispiel dieser Bemühungen. Hier wird individuell selbstbestimmtes Lernen mit modernen Möglichkeiten unterstützt, für alle sichtbar mitten in der Schule“, sagte Bildungsbürgermeisterin Stefanie Jansen bei der Eröffnung. Insgesamt wurden für den „Fuchsbau“ 150 Quadratmeter vorhandene Fläche in der Pausenhalle neu genutzt. Es mussten keine zusätzlichen Flächen versiegelt, keine zusätzlichen Außenwände mit Dach errichtet und keine neue Beheizung installiert werden, denn der Fuchsbau wurde als Raum-in-Raum-Konzept geplant. Durch die Vorfertigung von Schrankmodulen konnte die Bauzeit reduziert werden. Offene Durchgänge zwischen den Schrankmodulen lassen Einblicke zu. Das digitale Zentrum ist so abgetrennt, aber nicht abgeschottet. Digitale Medienkompetenz steht im Fokus des neuen Angebots. Schülerinnen und Schüler können dort recherchieren, Präsentationen erstellen, sich austauschen. Rektor Thilo Engelhardt: „Der Fuchsbau zwingt uns, unsere schulischen Gewohnheiten zu hinterfragen. Durch diese Räumlichkeit lösen sich tradierte Raum- und Zeitstrukturen auf. Es ist nun möglich, an einem Ort in der Schule jahrgangs- und klassenübergreifend an schulischen Projekten zu arbeiten.“ eu Im sogenannten„Fuchsbau“ können Schülerinnen und Schüler jahrgangs- und klassenübergreifend an Projekten arbeiten und dabei digitale Hilfsmittel nutzen. (Foto Rothe) Stadtrat Waseem Butt feierte kürzlich seinen 50. Geburtstag. Seine ersten politischen Erfahrungen sammelte er im Ausländer- und Migrationsrat (AMR). Diese Tätigkeit motivierte ihn 2014, die Liste der Vielfalt mitzugründen, über die er direkt in den Gemeinderat gewählt wurde. 2019 folgte die Gründung der Wählervereinigung Heidelberg in Bewegung (HiB). Seit 2024 ist er Fraktionsvorsitzender der HiB/Volt-Fraktion. Geprägt durch seinen Werdegang als Geflüchteter, setzt er sich für die Werte Menschenwürde, Vielfalt, Fortschritt, Nachhaltigkeit und Mitgestaltung ein. Diese Grundsätze vertritt er im Haupt- und Finanzausschuss und in den Ausschüssen für Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Bildung sowie Sport. Waseem Butt ist Mitglied des Migrationsbeirats, lebt in Rohrbach und arbeitet in der Weststadt. Runder Geburtstag

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