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Beispielhaftes Engagement ausgezeichnet Die Stadt hat am Donnerstag, 28. November, Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenamtsmedaille 2024 geehrt. Oberbürgermeister Eckart Würzner überreichte 21 Auszeichnungen an engagierte Menschen in den 15 Stadtteilen. Weitere sieben Medaillen erhielten Gruppen von Engagierten sowie Einzelpersonen, deren Wirken auf die gesamte Stadt ausstrahlt. „Ihr Engagement steht beispielhaft für soziales Miteinander in Heidelberg und trägt unsere solidarische Stadtgesellschaft. Dafür möchte ich mich im Namen der Stadt und des Gemeinderates ganz herzlich bedanken“, sagte Würzner bei der Verleihung. „Ich bin überzeugt davon, dass jede und jeder einzelne von Ihnen bereits andere dazu inspiriert hat, selbst aktiv zu werden. Sie alle machen anderen Menschen Mut. Mut zum Handeln ist das, was wir als Gesellschaft gut gebrauchen können. Das solidarische Miteinander trägt uns durch gute und weniger gute Zeiten. Es macht das Leben lebenswert und reicher. Und es kann auch unsere Hoffnung bestätigen, durch unser Handeln Dinge besser zu machen, sie zu verändern – im Großen wie im Kleinen.“ So vielfältig wie die Orte, an denen die Trägerinnen und Träger der Ehrenamtsmedaillewirken, ist auchdie Art ihrer Arbeit. Die Geehrten helfen armen und kranken Menschen. Sie trainieren Kinder und Jugendliche oder sorgen dafür, dass Familien auf der Flucht ein Zuhause finden. Sie engagieren sich in ihrem Stadtteil für Menschen mit Einschränkungen, für die Natur, für das Brauchtum, für ihren Verein. Manche sorgen dafür, dass die Bürgerbeteiligung gelebt wird, oder sie helfen ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Ernstfall, etwa bei Hochwasser oder wenn es brennt. Kurzportraits aller Geehrten www.heidelberg.de/ ehrenamtsmedaille2024 Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 4. Dezember 2024 / Ausgabe 38 / 32. Jahrgang Oberbürgermeister Eckart Würzner (vorne links) übergab am Donnerstag, 28. November, 28 Ehrenamtsmedaillen an Menschen, die sich in Heidelberg engagieren. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de KIRCHHEIM Kirchheimer Weg offen Bauarbeiten früher beendet Der Kirchheimer Weg in Richtung Kirchheim ist seit Freitag, 29. November, wieder befahrbar. Rund einen halben Monat früher als geplant konnte die Stadt die Sperrung aufheben, da die Bauarbeiten zügiger abgeschlossen werden konnten. Grund für die Sperrung des Kirchheimer Wegs war der seit Herbst 2023 laufende Ausbau des Margot-BeckeRings (ehemals Mörgelgewann). Die Fertigstellung ist im Herbst 2025 geplant. Im Margot-Becke-Ring besteht weiterhin – bis zum Ende der Bauzeit – eine Vollsperrung. BILDUNG „Fuchsbau“ eingeweiht Digital an der Waldparkschule Die Waldparkschule hat jetzt ein besonderes digitales Zentrum. Am 26. November ist es von Bürgermeisterin Stefanie Jansen offiziell eröffnet worden. Der „Digital Hub“, der in Anlehnung an eines der Schulmaskottchen künftig „Fuchsbau“ genannt wird, ist seit Juni 2024 an zentraler Stelle im Schulgebäude entstanden, als „Raum im Raum“-Konzept in der Pausenhalle. Dadurch wird die Arbeit mit digitalen Medien sichtbar gemacht und das digitale Angebot vielfältiger. S. 4 › KOMMUNALPOLITIK Gemeinderat tagt Sitzung am 12. Dezember Der Gemeinderat tagt amDonnerstag, 12. Dezember öffentlich ab 16 Uhr im Rathaus. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die künftige Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in Heidelberg, ein Konzept für das Gedenken an NS-Unrecht in Heidelberg, die Eintrittspreise des Theaters und Orchesters Heidelberg und der neue Schulname von Marie-Baum-Schule und Hotelfachschule. Die Sitzung kann über die städtische Homepage verfolgt werden. Die Tagesordnung ist unter www. gemeinderat.heidelberg.de zu finden.

4. Dezember 2024 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de SPD Daniel Hauck Lebenswerte Stadtentwicklung Liebe Heidelberger:innen, wirtschaftlich, aber auch lebenswert bauen – gelingt uns das? Attraktiver und bezahlbarer Wohnraum ist essenziell, umHeidelberg als Wirtschaftsstandort zu stärken und dennoch eine soziale, nachhaltige und lebenswerte Stadt zu bleiben. Viel wurde in den neuen Stadtteilen und Technologieparks bereits umgesetzt, doch manches bedarf noch kluger Anpassungen. Ein kritisches Beispiel ist das geplante Parkhaus zwischen Zollhofgarten und Grüner Meile inmitten der Bahnstadt: 800 Parkplätze auf 14 Etagen, direkt amHauptbahnhof. Dieses Bauwerk ist an diesem Standort fehlplatziert. Falls zusätzliche Parkplätze für Arbeitnehmer:innen erforderlich sind, sollten sie in kleinerem Umfang und weiter außerhalb, etwa am Czernyring, entstehen, um Schleichverkehr im dicht bewohnten Stadtteil zu vermeiden. Zudem würde ein solches Parkhaus die geplante Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt beeinträchtigen, die der Stadt jährlich bis zu 1,5 Millionen Euro Einnahmen bringen kann. Die Bebauungspläne – etwa in der Bahnstadt, Südstadt am HIP und im angrenzenden Gewerbegebiet der Weststadt – müssen gezielt überarbeitet werden. Es braucht den Mut, gemeinsammit Bewohnern, Investoren und der Stadtverwaltung die besten Lösungen für einen funktionierenden Innovationspark (HIP) und lebenswerte Quartiere zu finden. Herzliche Grüße, Daniel Hauck 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Matthias Kutsch 10 Jahre City of Literature Heidelberg ist seit Jahrhunderten Literaturstadt. Goethe, Hölderlin, Brentano und viele mehr genossen den lebendigen Geist amNeckar. Scheffel schwärmte: „Alt-Heidelberg, du Feine/ Du Stadt an Ehren reich“. Seit einem Jahrzehnt sind wir um eine Ehre reicher: als erste deutsche Stadt UNESCO City of Literature. Auszeichnung und Auftrag zugleich! Im Netzwerk der Creative Cities profitieren wir vom weltweitenWissensaustausch. In zehn Jahren ist viel passiert: u.a. Vernetzung und Förderung der Literatur- und Poetry-Slam-Szene, der Literaturfestivals FeeLit und Literaturherbst, Gastresidenzen, Planung des Hip-HopArchivs, Talentförderung mit den Literaturscouts, Shared Reading-Angebote und Projekte wie „Eine Stadt schreibt“. Das Engagement von Kulturamt, Stadtbücherei, Buchhandlungen, Bibliotheken, Bürgerstiftung, Kultureinrichtungen, Verlagen und Autorinnen und Autoren füllt unsere Literaturstadt mit Leben. Danke an alle! Sie haben Ideen für die Zukunft? Schreiben Sie uns gerne. Wie wichtig die UNESCO-Grundidee, durch Förderung der Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens beizutragen, heute ist, zeigte sich bei der Jubiläumsfeier am Freitag. In bewegenden Worten schilderten die Vertreterinnen aus Lviv und Odessa ihren Alltag nachmehr als 1.000 Tagen russischem Angriffskrieg. Es ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität und Hoffnung, dass wir im Gemeinderat beschlossen haben, eine Städtepartnerschaft mit Odessa aufzubauen. Als CDU stehen wir nach wie vor fest an der Seite der Ukraine und unterstützen sie bestmöglich in ihrem Kampf für Frieden und Freiheit. Wir wünschen Ihnen eine friedliche und schöne Adventszeit. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Dr. Dorothea Kaufmann, Nora Schönberger Warummüssen wir über Antifeminismus reden? In einer Zeit, in der wir Gleichheit und Selbstbestimmung für alle Geschlechter fordern, zeigt sich eine besorgniserregende Gegenbewegung. Antifeministische Strömungen, häufig durch das Internet und soziale Medien verstärkt, wollen überholte Rollenbilder wieder etablieren und damit Machtstrukturen erhalten. Feminismus bedeutet Selbstbestimmung und führt zur Stärkung von Frauenrechten und den Rechten von Minderheiten. Antifeminismus bereitet den Boden für Gewalt gegen Frauen. Am 25. November war der Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Aus diesem Anlass haben wir eine Veranstaltung organisiert, die sich vor allemmit Antifeminismus in der digitalen Sphäre beschäftigt hat. Die große Resonanz zeigt, dass es Gesprächsbedarf gibt. Wir habenmit Expert*innen darüber gesprochen, wie im digitalen Raum reaktionäre und antifeministische Inhalte verbreitet werden, wie man sie identifizieren und Strategien dagegen erarbeiten kann. Besonders interessiert hat uns die Perspektive junger Menschen, die – wie auf dem Podium zur Sprache kam – an Heidelberger Schulen erleben, wie antifeministische Haltungen unter den Schüler*innen an Raum gewinnen. Bei den Inhalten auf TikTok und Co. handelt es sich nämlich nicht etwa um „andere Meinungen“ oder harmlose Koch- und Backvideos, sondern um gefährliche Versuche zur Radikalisierung und Anwerbung in Richtung rechter Ideologien. Der Jugendgemeinderat hat eine Informationskampagne zum Thema Hate im Internet geplant. Wir als Grüne Fraktion unterstützen diese Initiative, um das Bewusstsein für die Gefahren von Antifeminismus und Hassrede zu schärfen und eine breitere Diskussion in Heidelberg anzuregen. Ein ganz zentrales Anliegen des Feminismus ist der Gewaltschutz. Konkret bedeutet das für Heidelberg: Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass vier Frauenhausplätze institutionell durch die Stadt gefördert werden. Diese Plätze sind entscheidend, umbetroffenen Frauen einen sicherenRückzugsort zu bieten. Was wir auch tun können, ist die Unterstützung vonBeratungsstellen inHeidelbergwie fairmannund Frauen helfen Frauen e.V. Diese Einrichtungen leistenwichtige Arbeit. Zudemmüssen wir die Präventions- und Aufklärungsarbeit in Schulen stärken. Antifeminismus betrifft uns alle, da er Frauen, FLINTA* Personen (Frauen, Lesben, Inter-, Trans- und Agender-Personen) und nicht zuletzt auch Männer in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben einschränkt. Wenn Heidelberg weiterhin eine Stadt der Vielfalt und Gleichheit bleiben soll, müssen wir entschieden gegen die Rückschritte kämpfen, die uns durch antifeministische Strömungen und die damit verbundenen politischen Agenden drohen. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Antifeministische Strömungen, vor allem über soziale Medien, verunsichern vor allem junge Menschen, hier in einer Diskussionsrunde zum Thema. (Foto Grünen Fraktion Heidelberg)

Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 Konversionsausschuss: Mittwoch, 4. Dezember, 17 Uhr Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 4. Dezember, 18 Uhr Gemeinderat: Donnerstag, 12. Dezember, 16 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank IDA wünscht sich von Stadt und Gemeinderat ... ... den Opfern des Nationalsozialismus 2025 mit Würde zu gedenken. Unbequeme Meinungen im anmaßenden „Kampf gegen rechts“ als rechtspopulistisch oder „Nazi“ zu denunzieren, beschädigt dieses Andenken. info@ida-hd.de GAL Michael Pfeiffer Die Ehrenamtsmedaille … ... der Stadt Heidelberg wird jährlich und so auch wieder am letzten Freitag an Menschen verliehen, die sich sowohl für die vielfältige Kulturlandschaft, den Sport oder soziale Projekte einsetzen. Ich war bei der Vorauswahl in der Jury und, wie schon in den letzten Jahren, beeindruckt, mit welch großem Engagement sich die Geehrten, die im Alter von 8 bis 85 Jahren waren, für das Gemeinwohl in unserer Stadt einsetzen. Sie sind der Kitt unserer Gesellschaft. Herzlichen Dank hierfür. mp-pfeiffer@gmx.net AfD Sven Geschinski Neue Grundsteuer aufkommensneutral gestalten So lautete der Antrag, den ich im Namen unserer Fraktion eingebracht habe. Soziale Härten sollen durch die Verringerung des Hebesatzes ausgeschlossen werden, so der Tenor. Um dies zu erreichen, stelltenwir imHAFA einen Änderungsantrag mit demniedrigsten Hebesatz aller Vorschläge. Unser Vorschlag bewegte sich imRahmen der vom Land vorgeschlagenen Bandbreite – anders als der Verwaltungsvorschlag. Leider wurde unser Vorschlag zum Hebesatz abgelehnt. Die etablierten Parteien möchten offensichtlich eine höhere Belastung unserer Heidelberger Bürger. Bedauerlich auch, dass die RNZ-Leser nicht in der ersten Reihe sitzen, denn sie erfuhren in der Zeitung nichts über unsere bürgerfreundlichen Anträge. stadtrat@sven-geschinski.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Karl Breer (FDP) Grund-(S)-Teuer Nie erreichten uns vor einer HaFa-Sitzung so viele E-Mails besorgter Bürgerinnen und Bürger. Viele Bewohner von kleinen Häusern auf großen Grundstücken haben Angst, durch die neuen Bodenrichtwerte, in Verbindung mit dem gerade beschlossenen Hebesatz von 185, in finanzielle Schieflage zu geraten. Da viele dieser nur gering bebauten Grundstücke wichtige Naturflächen und Biotope darstellen, kann ein „Notverkauf“ nicht im Sinne der Stadt sein. Glücklicherweise bieten die am 29.06.22 vom Gutachterausschuss Heidelberg erschienenen Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten eine mögliche Entlastung, insbesondere wenn die Bebauung der Grünfläche rechtlich ausgeschlossen ist. Wenden Sie sich imZweifelsfall an Ihren Steuerberater. info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Sahra Mirow (Die Linke) Wir müssen sparen, aber wo? Wie in vielen anderen Kommunen klafft auch in Heidelberg ein riesiges Haushaltsloch. Das ist die Folge einer Politik auf Landes- und Bundesebene, die den Kommunen zwar immer mehr Aufgaben, aber nicht ausreichend Mittel überträgt. Dabei wäre das so wichtig, schließlich findet hier die Daseinsvorsorge statt. Hier entscheidet sich, ob es genug bezahlbareWohnungen und Kitaplätze gibt oder ob der Bus regelmäßig fährt. Besonders schmerzhaft ist es daher, wenn es Einsparungen im ÖPNV geben soll. Für uns als Linke ist klar, dass wir bei den geplanten Kürzungen immer die soziale Frage in den Mittelpunkt stellen werden. Familien und Haushalte mit kleinen undmittleren Einkommen dürfen nicht weiter belastet werden. gemeinderat@dielinke-hd.de Die Heidelberger Marliese Heldner Adventsparken im Heidelberg Innovation Park Bereits imMai 2023 wurde eines der modernsten Parkhäuser der Stadt imHeidelberg Innovation Park (HIP) – auf den ehemaligen Patton Barracks – mit 671 Park- und 657 Fahrradstellplätzen sowie zahlreichen ELadestationen eingeweiht. Da noch längst nicht alle Flächen auf dem HIP bebaut sind, ist auch das Parkhaus noch nicht ausgelastet. Um den Parkdruck in der Innenstadt zu reduzieren, haben die Stadtwerke Heidelberg Garagen, die das Parkhaus betreiben, wie letztes Jahr unsere Idee aufgegriffen, das Parkhaus an den Adventswochenenden als Park-and-Ride-Station anzubieten. So kann das Auto an allen Adventswochenenden in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr für drei Euro abgestellt werden. Das Parkhaus P20 liegt im Norden Kirchheims direkt an der Speyerer Straße und ist von der A5 und auch aus dem Umland gut zu erreichen. ÖPNV-Haltestellen liegen an der Speyerer Straße und am SNPDome. Von dort gelangt man mit dem Bus bequem in die Innenstadt. Dieses Parkhaus ist auch ein gutes Beispiel für nachhaltige Stadtplanung und umweltbewusste Mobilität, daher würden wir uns über mehr solcher Quartiersgaragen und Park-and-Ride-Möglichkeiten freuen – am besten mit einem Kombiticket der RNV! info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft HiB/Volt Andreas Gottschalk Öffentlicher Nahverkehr: Wir lassen niemanden stehen Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen und des Anstiegs der Pflichtausgaben müssen beim Doppelhaushalt 2025/26 insgesamt 90 Mio € eingespart werden. Auch der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) leistet dazu einen Beitrag. Nach den jüngsten Vorschlägen der Verkehrsgesellschaft rnv sollen möglichst wenige Menschen betroffen sein. Allerdings würden auf diesem Wege vor allem die Einwohner in den Bergstadtteilen und eher jüngere Menschen, die am Wochenende und am Abend den ÖPNV nutzen, tiefere Einschnitte erfahren. Die Fraktion HiB/ Volt setzt sich für die Erhaltung des bestehenden ÖPNV-Angebots in den Bergstadtteilen und für eine angemessene Abend- undWochenendtaktung für junge Leute ein. Lieber sollen viele Menschen in der Stadtmitte, wo es ausreichend Alternativen gibt, ein kleines bisschen länger warten, als dass wenige Menschen am Stadtrand viel länger warten müssen. Darüber hinaus gilt für alle Stadtgebiete: Bei der Verminderung des Taktes müssen größere Busse eingesetzt werden, die mehrere Kinderwagen und Rollstuhlfahrer transportieren können. Die Fraktion HiB/Volt fordert, dass notwendige Einsparungen für alle Menschen in Heidelberg stets gerecht und solidarisch vorgenommenwerden. andreas.gottschalk@volteuropa.org 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 4. Dezember 2024

4 4. Dezember 2024 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG des Kreiswahlleiters des Bundestagswahlkreises 274 Heidelberg über die Einreichung vonKreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 28. September 2025 als Wahltag bestimmt. Sofern zuvor der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Die Durchführung der Bundestagswahl richtet sich nach dem Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, ber. S. 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) und nach der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283). Im Falle einer Auflösung des Bundestags ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung abzukürzen (§ 52 Abs. 3 BWG). Ich bitte zu beachten, dass sich die in den folgenden Ausführungen genannten Fristen und Termine auf den durch die oben genannte Anordnung vom 23. August 2024 bestimmtenWahltermin 28. September 2025 beziehen und an entsprechender Stelle einen Hinweis auf eine Verkürzung im Falle einer vorgezogenen Neuwahl enthalten. Verkürzte Fristen und Termine im Falle einer vorgezogenen Neuwahl nach Auflösung des Bundestages stehen erst mit Inkrafttreten der genannten Rechtsverordnung fest. Auf Grund von § 32 BWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages für den Wahlkreis 274 auf. Dazu weise ich auf Folgendes hin: 1. Wahlvorschlagsrecht 1.1 Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden von 1.1.1 Parteien Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 23. Juni 2025 bis 18:00 Uhr / bei vorgezogener Neuwahl spätestens an dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Tag bis 18:00 Uhr der Bundeswahlleiterin beim Statistischen Bundesamt in 65180 Wiesbaden (Hausanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss aufgrund der Beteiligungsanzeige ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen der Partei, unter dem sie sich an der Wahl beteiligen will, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind beizufügen. Der Anzeige sollen auch Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden. 1.1.2 mindestens 200 Wahlberechtigten desWahlkreises (nachstehend als „andere Kreiswahlvorschläge“ bezeichnet). 1.2 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat (Anlage 15 BWO); die Zustimmung ist unwiderruflich. 1.3 Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist (vgl. Nr. 3.1) nachweist, dass der Landeswahlleiterin eine schriftliche, dem Satz 1 entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 1.4 Kreiswahlvorschläge von Parteien, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf AbgeordDigitales Zentrum eingeweiht In der Waldparkschule lernen Schülerinnen und Schüler die Arbeit mit digitalen Medien im „Fuchsbau“ I n der Waldparkschule ist am 26. November ein digitales Zentrum eröffnet worden. In Anlehnung an eines der Schulmaskottchen wird das Zentrum künftig „Fuchsbau“ genannt werden. Die Stadt hat die Einrichtung des „Fuchsbaus“ mit 578.000 Euro finanziert, ergänzend gab es eine private Spende. Mitten in der Schule „An unseren Schulen haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte im Bereich der Digitalisierung gemacht. Das digitale Zentrum der Waldparkschule ist ein besonderes Beispiel dieser Bemühungen. Hier wird individuell selbstbestimmtes Lernen mit modernen Möglichkeiten unterstützt, für alle sichtbar mitten in der Schule“, sagte Bildungsbürgermeisterin Stefanie Jansen bei der Eröffnung. Insgesamt wurden für den „Fuchsbau“ 150 Quadratmeter vorhandene Fläche in der Pausenhalle neu genutzt. Es mussten keine zusätzlichen Flächen versiegelt, keine zusätzlichen Außenwände mit Dach errichtet und keine neue Beheizung installiert werden, denn der Fuchsbau wurde als Raum-in-Raum-Konzept geplant. Durch die Vorfertigung von Schrankmodulen konnte die Bauzeit reduziert werden. Offene Durchgänge zwischen den Schrankmodulen lassen Einblicke zu. Das digitale Zentrum ist so abgetrennt, aber nicht abgeschottet. Digitale Medienkompetenz steht im Fokus des neuen Angebots. Schülerinnen und Schüler können dort recherchieren, Präsentationen erstellen, sich austauschen. Rektor Thilo Engelhardt: „Der Fuchsbau zwingt uns, unsere schulischen Gewohnheiten zu hinterfragen. Durch diese Räumlichkeit lösen sich tradierte Raum- und Zeitstrukturen auf. Es ist nun möglich, an einem Ort in der Schule jahrgangs- und klassenübergreifend an schulischen Projekten zu arbeiten.“ eu Im sogenannten„Fuchsbau“ können Schülerinnen und Schüler jahrgangs- und klassenübergreifend an Projekten arbeiten und dabei digitale Hilfsmittel nutzen. (Foto Rothe) Stadtrat Waseem Butt feierte kürzlich seinen 50. Geburtstag. Seine ersten politischen Erfahrungen sammelte er im Ausländer- und Migrationsrat (AMR). Diese Tätigkeit motivierte ihn 2014, die Liste der Vielfalt mitzugründen, über die er direkt in den Gemeinderat gewählt wurde. 2019 folgte die Gründung der Wählervereinigung Heidelberg in Bewegung (HiB). Seit 2024 ist er Fraktionsvorsitzender der HiB/Volt-Fraktion. Geprägt durch seinen Werdegang als Geflüchteter, setzt er sich für die Werte Menschenwürde, Vielfalt, Fortschritt, Nachhaltigkeit und Mitgestaltung ein. Diese Grundsätze vertritt er im Haupt- und Finanzausschuss und in den Ausschüssen für Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Bildung sowie Sport. Waseem Butt ist Mitglied des Migrationsbeirats, lebt in Rohrbach und arbeitet in der Weststadt. Runder Geburtstag

4. Dezember 2024 5 BEKANNTMACHUNGEN neten vertretenwaren, müssen außerdem vonmindestens 200Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Im Übrigen vgl. unten Nr. 4.4. 1.5 Andere Kreiswahlvorschläge (vgl. oben Nr. 1.1.2) müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Anlage 14 BWO). Dabei haben die drei ersten Unterzeichner ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten (Anlage 13 BWO). ImÜbrigen vgl. unten Nr. 4.4. 1.6 Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. 2. Aufstellung von Parteibewerbern 2.1 Als Bewerber einer Partei in einem Kreiswahlvorschlag kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied in einer anderen Partei ist und in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Partei im Wahlkreis oder in einer Versammlung der von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei imWahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist. Jeder stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Auf § 21 BWG wird verwiesen. Im Übrigen gilt die Parteisatzung (Wahl der Vertreterversammlung, Einberufung und Beschlussfähigkeit derMitglieder- oder Vertreterversammlung, Verfahren der Bewerberwahl). 2.2 Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und das Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen (Anlage 17 BWO). Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei weitere von der Versammlung bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Anforderungen zur Bewerberaufstellung nach § 21 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BWG beachtet worden sind (Anlage 18 BWO). Vordrucke hierfür werden von mir kostenfrei zur Verfügung gestellt. 2.3 Die Wahlen zur Aufstellung eines Kreiswahlvorschlags sind nur in Präsenz zulässig (§ 17 Parteiengesetz, § 21 Abs. 3 Satz 1 BWG). 3. Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge 3.1 Kreiswahlvorschläge sind spätestens am 21. Juli 2025 bis 18:00 Uhr / bei vorgezogener Neuwahl spätestens an dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Tag bis 18:00 Uhr bei dem unterzeichnenden Kreiswahlleiter (Marktplatz 10, 69117 Heidelberg) schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die Kreiswahlvorschläge werden auch während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters, Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, entgegengenommen. 3.2 Später eingehende Kreiswahlvorschläge müssen vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen werden (§ 26 BWG). Es genügt nicht, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zwar zur Post aufgegeben, beim Kreiswahlleiter aber noch nicht eingegangen sind. 4. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge 4.1 Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 13 BWO eingereicht werden. Sie müssen den Namen der einreichenden Partei (bei Verwendung einer Kurzbezeichnung auch diese) bzw. – bei anderen Kreiswahlvorschlägen – deren Kennwort enthalten. 4.2 Die Bewerber müssen mit Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) genau bezeichnet sein. 4.3 In jedem Kreiswahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson mit Namen und Anschrift angegeben werden. Wenn dies fehlt, gilt der erste Unterzeichnende des Kreiswahlvorschlags als Vertrauensperson und der zweite als stellvertretende Vertrauensperson. Ich bitte auch anzugeben, wie die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertreter telefonisch und per E-Mail zu erreichen sind. Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern einesWahlorgans für die Bundestagswahl bestellt werden (§ 9 Abs. 3 Satz 2 BWG). 4.4 Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften ausschließlich auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO zu erbringen, die von mir ausgegeben werden. Bei der Anforderung der Formblätter nach Anlage 14 BWO oder einer entsprechenden Druckvorlage oder der elektronischen Bereitstellung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Bei Wahlvorschlägen von Parteien sind außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen. Damit ich die Angaben zum Datenschutz auf der Rückseite des amtlichen Formblatts nach Anlage 14 BWO vor Ausgabe des Formblatts vollständig ausfüllen kann, bitte ich darum, bei der Anforderung des Formblatts nach Anlage 14 BWO die Kontaktdaten des Wahlvorschlagträgers und – sofern vorhanden – des Datenschutzbeauftragten anzugeben. Neben der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift und dem Tag der Unterzeichnung sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners auf dem Formblatt anzugeben. Die Wahlberechtigung des Unterzeichners im betreffenden Wahlkreis muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, auf dem Formblatt oder gesondert zu erbringen; gesonderte Bescheinigungen sind bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags mit den zugehörigen Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Von Wahlberechtigten im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 BWG (Auslandsdeutsche mit früherer Wohnung / früherem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland) ist der Nachweis der Wahlberechtigung durch die Angaben nach Anlage 2 der BWO und durch die Abgabe einer Versicherung und von Wahlberechtigten im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BWG (Auslandsdeutsche, die aus anderen Gründen mit den politischen Verhältnissen vertraut sind) durch die Angaben nach Anlage 2a der BWO und durch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbringen. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; unterzeichnet jemand mehrere Kreiswahlvorschläge, so sind alle seine weiteren Unterschriften ungültig. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eineMitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 4.5 Dem Kreiswahlvorschlag müssen beigefügt werden: - die Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 BWO; - die Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde oder, bei Bewerbern mit Auslandswohnsitz, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, nach dem Muster der Anlage 16 BWO; - bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (vgl. oben Nr. 2.2) nach dem Muster der Anlage 17 BWO (im Falle eines Einspruchs auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung) mit den Versicherungen an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 BWO; - bei Kreiswahlvorschlägen, die von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten mit den Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wahlberechtigung der Unterzeichner entweder auf dem Formblatt für die Unterstützungsunterschrift selbst oder als gesonderte Bescheinigung nach der Anlage 14 BWO. 4.6 Die vorstehend genannten Vordrucke werden auf Anforderung – auf Wunsch auch elektronisch – kostenlos von mir zur Verfügung gestellt. 5. Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen 5.1 Nach Einreichung können Kreiswahlvorschläge durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch persönliche handschriftliche Erklärung zurückgenommen werden. 5.2 Für die Änderung von Kreiswahlvorschlägen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist nur bei Tod oder Wählbarkeitsverlust des Bewerbers möglich ist, gilt Nr. 5.1 Satz 1 entsprechend. Mängel können nach Ablauf der Einreichungsfrist nur noch bei an sich gültigen Wahlvorschlägen, nicht jedoch bei Mängeln nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 – 5 BWG behoben werden. 5.3 Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge, die am 1. August 2025 / bei vorgezogener Neuwahl an dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Tag erfolgen wird, ist jede Zurücknahme, Änderung oder Mängelbeseitigung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Es wird empfohlen, die Kreiswahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit bei eventuellen Mängeln der Kreiswahlvorschlag nach Möglichkeit noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend berichtigt bzw. ergänzt werden kann. 6.2 Soweit Erklärungen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und bei der zuständigen Stelle im Original eingereicht werden müssen, reicht es nicht aus, sie durch Telefax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form zu übermitteln. Der Eingang von in dieser Form übermittelten Unterlagen wahrt vorgeschriebene Fristen nicht. 6.3 Anfragen über sonstige Einzelheiten oder wegen Zweifeln bei der Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen können direkt an die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (siehe Nr. 3.1) gerichtet werden. 6.4 Ich bitte zu beachten, dass nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BWG der Kreiswahlvorschlag einer Partei vom Kreiswahlausschuss künftig nur noch unter dem Vorbehalt zugelassen werden kann, dass eine Landesliste für diese Partei vom Landeswahlausschuss zugelassen wird. 6.5 Alle Personenangaben beziehen sich auf männliche, weibliche und diversgeschlechtliche Personen gleichermaßen. Heidelberg, den 04. Dezember 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Kreiswahlleiter BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Digital-Agentur Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Digital-Agentur Heidelberg GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen und den Jahresfehlbetrag von EUR 6.772,43 auf das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäftsräumen der Digital-Agentur Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Digital-Agentur Heidelberg GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG der Tierseuchenkasse (TSK) BadenWürttemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zumTierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 01.01.2025. Die Meldebögen werden Mitte Dezember

6 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde , Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinenHobbyhaltung stehen – für dieMeldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2025 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Melde-bogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tskbw.de. Telefon: 0711/9673-666; E-Mail: beitrag@ tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH am 18.10.2024 wurde be-schlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen. Die Verlustübernahme ist durch den am 05.11.1975 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Stadtwerke Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss/Konzernabschluss und Lagebericht/Konzernlagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss/Konzernabschluss festzustellen sowie den Lagebericht/Konzernlagebericht zu genehmigen. Die Gesellschafterversammlung beschloss den Bilanzgewinn von EUR 10.142.116,02 auf das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen. Die Auslegung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in denGeschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lage-bericht zu genehmigen. Die Verlustübernahme ist durch den am 17.11.2020 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Hei- 4. Dezember 2024 BEKANNTMACHUNGEN Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg ist folgende Stelle zu besetzen: Leiterin/Leiter des Ordnungsamtes (m/w/d) Vollzeit| Besoldungsgruppe A16 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 15 TVöD-V mit Zulage Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. delberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Stadtwerke Heidelberg Technische Dienste GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Technische Dienste GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen. Die Verlustübernahme ist durch den am 16.05.2011 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg Technische Dienste GmbH, Kurfürsten-Anlage 4250, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen. Die Gewinnabführung ist durch den am 29.06.2007 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäfts-räumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen. Die Gewinnabführung ist durch den am 02.11.1992 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

BEKANNTMACHUNGEN 7 STADTWERKE HEIDELBERG 4. Dezember 2024 Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lage-bericht zu genehmigen. Die Gewinnabführung ist durch den am 29.06.2007 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäfts-räumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH am 18.10.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen. Die Gewinnabführung ist durch den am 27.09.2007 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Heidelberg GmbH festgelegt. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäfts-räumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die wärme.netz.werk Rhein-Neckar GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der wärme.netz.werk Rhein-Neckar GmbH am 24.04.2024 wurde beschlossen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht zu genehmigen und den Jahresüberschuss von EUR 30.842,46 auf das Geschäftsjahr 2024 vorzutragen. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 19.12.2024 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Heidelberg GmbH, Zimmer 262, Kurfürsten-Anlage 42-50, Heidelberg, während der üblichen Geschäftszeiten. wärme.netz.werk Rhein-Neckar GmbH Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH), Heidelberg, gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der GGH am 12.11.2024 wurde be- schlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht festzustellen. Die Gesellschafterversammlung beschloss, den Bilanzgewinn in Höhe von 5.294.723,09 € wie folgt aufzuteilen: 4.744.723,09 € werden den anderen Gewinnrücklagen zugeführt, 550.000,00 € werden als Gewinn auf die neue Rechnung vorgetragen. Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht liegen von Montag, den 09. Dezember 2024 bis Freitag, den 20. Dezember 2024 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der GGH, Bergheimer Str. 109, Heidelberg, zur Einsichtnahme offen. GGH, Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH, Bergheimer Str. 109, 69115 Heidelberg GREMIENSITZUNGEN Konversionsausschuss: Mittwoch, 4. Dezember, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 4. Dezember, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Migrationsbeirat: Donnerstag, 5. Dezember, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Kirchheim: Dienstag, 10. Dezember, 18 Uhr, Vereinsraum im Bürgerzentrum (Eingang über den Kerweplatz), Hegenichstr. 2 Gemeinderat: Donnerstag, 12. Dezember, 16 Uhr , Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Schlierbach: Dienstag, 17. Dezember, 18 Uhr, Bürgerhaus Schlierbach, Schlierbacher Landstraße 130 Bezirksbeirat Ziegelhausen: Donnerstag, 19. Dezember, 18 Uhr, Bürgerbegegnungsstätte Peterstal, Wilhelmsfelder Straße 107 Alle Tagesordnungen unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Winter-Kinder-Wasserspaß Aktionstag im Hallenbad Hasenleiser Am Samstag, den 7. Dezember, findet im Hallenbad Hasenleiser wieder der Winter-Kinder-Wasserspaß statt: Dann gehört das Bad zwischen Rohrbach und Kirchheim ganz den Kindern und Jugendlichen. Zwischen 14 und 18 Uhr erwartet die Gäste ein abwechslungsreicher Nachmittag mit vielen spannenden Mitmach-Aktionen: Große Spielgeräte in den Becken und eine Wasserlaufbahn sorgen für ausgelassene Stimmung. Darüber hinaus gibt es Schwimm- und Wasserspiele, bei denen Mut, Schnelligkeit und Teamgeist gefragt sind. Für den besonderen Überraschungsmoment sorgt der Besuch vom Nikolaus gegen 16.45 Uhr. Das Angebot ist im Eintrittspreis enthalten. Kinder bis einschließlich sechs Jahren brauchen eine volljährige Begleitperson. Am Tag der Veranstaltung findet kein regulärer Badebetrieb statt, auch die Saunen sind geschlossen. Das Hallenbad Hasenleiser ist nur für die Veranstaltung von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Preise unter www.swhd.de/baeder Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Adventsparken im Parkhaus hip Die Stadtwerke Heidelberg Garagen bieten auch in diesem Jahr wieder ein Adventsparken im Parkhaus hip an. Wer an den Adventswochenenden zwischen dem 1. und dem 21. Dezember 2024 zwischen 9 und 20 Uhr in das Parkhaus einfährt, kann dort für 3 € parken und mit der Linie 33 in die Innenstadt fahren. Die Fahrkarte für den ÖPNV ist nicht im Parkticket enthalten. Spiel und Spaß in vorweihnachtlicher Stimmung: Das Hallenbad Hasenleiser lädt Kinder und Jugendliche zum Winter-Kinder-Wasserspaß ein.

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