20. November 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNG 2. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 14. November 2024 Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, der § 17 Absatz 1, 19, 20 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. März 2023 (BGBl. I Nr. 56) geändert worden ist, der §§ 10 Absatz 1 und 2, 9 Absatz 1 Satz 3 und 28 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44) geändert worden ist, des § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist, sowie der §§ 2, 6, 13, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 14. November 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung Die Abfallwirtschaftssatzung vom 15. November 2023 (Heidelberger Stadtblatt vom 22. November 2023), die zuletzt durch die 1. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 01. Februar 2024 (Heidelberger Stadtblatt vom 07. Februar 2024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 wird nach demWort „Ausleuchtung“ die Angabe „(mindestens 50 lx)“ eingefügt. bb) Der folgende Satz wird angefügt: „Befinden sich auf dem Transportweg Türen, Tore oder andere Schließvorrichtungen, müssen diese mit einer Feststelleinrichtung versehen sein, die ein automatisches Schließen dauerhaft verhindert.“ b) Folgender Absatz 11 wird angefügt: „(11) Es ist zulässig die nach § 13 zur Verfügung gestellten Behälter in Behälterschränken oder ähnlichen Einhausungen unterzubringen. Dabei sind die Absätze 1 bis 10 zu beachten. Darüber hinaus dürfen Behälter, die sich in Behälterschränken oder ähnlichen Einhausungen befinden, nicht in diesen verankert oder anderweitig befestigt BEKANNTMACHUNGEN werden. Behälterschränke oder ähnliche Einhausungen dürfen nicht verschlossen sein. Etwaige Schließvorrichtungen sind rechtzeitig vor dem Entsorgungstag zu öffnen oder zu lösen; die Nutzung von Vorhängeschlössern ist nicht zulässig.“ 2. § 16 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „(Vollservice)“ gestrichen. b) Nach Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt: „Die Beauftragten der Stadt nutzen dabei Hausklingeln oder Schlüssel, die in sogenannten Schlüsseltresoren untergebracht sind, um Zugang zu Standplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, zu erhalten (Vollservice).“ 3. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1 Buchstabe b) wird folgender Satz angefügt: „In diesen Fällen werden die Behälter ausschließlich im Teilservice geleert.“ bb) In Nummer 2 wird Satz 2 aufgehoben. cc) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. In Streusiedlungen werden Restmüll-, Bioabfall- und Papierbehälter nur 14-täglich geleert.“ b) In Absatz 4 wird Satz 4 aufgehoben. c) In Absatz 5 wird nach der Angabe „Absatz 4 Satz 2“ die Angabe „und 3“ eingefügt. d) Absatz 6 wird aufgehoben. 4. Änderung der Anlage 1 („Abfallgebührenverzeichnis“) Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 14. November 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Gewinnen im Advent Tägliche Gewinnspiele im Adventskalender der App »für dich« In ihrer App »für dich« bieten die Stadtwerke Heidelberg einen Adventskalender mit 24 Türchen. Zwischen dem 1. und 24. Dezember gibt es dort jeden Tag von 6 bis 22 Uhr ein neues Gewinnspiel. Als Preise locken Tickets für die Heidelberger Bergbahnen, Hallenbäder oder Parkhäuser. Sportfans können Eintrittskarten für Sportveranstaltungen etwa mit den Eppelheimer Eisbären oder für die Eislaufbahn auf dem Karlsplatz gewinnen. Und auch für Kulturbegeisterte sind im Adventskalender spannende Veranstaltungen der halle02 und des Karlstorbahnhof e.V. dabei, wie zum Beispiel The Magical Music of Harry Potter oder NightWash. Einfach die App »für dich« über Google Play oder App Store herunterladen und mitmachen. Weihnachtlicher Malwettbewerb Die Stadtwerke Heidelberg veranstalten außerdem einen Malwettbewerb für Kinder bis einschließlich 12 Jahren. Bei dem Wettbewerb geht es darum, mit dem Weihnachtself Fips denWeihnachtsbaum zum Leuchten zu bringen. Zu gewinnen gibt es eine Familienkarte für die Heidelberger Bäder und ein kleines Kinderüberraschungspaket. Die Malvorlage kann zwischen dem 28. November und dem 12. Dezember 2024 im ENERGIEladen, Hauptstraße 120, oder im Kundenzentrum, Kurfürsten-Anlage 42-50, abgeholt und wieder abgegeben werden. Alle Bilder, die bis zum 12. Dezember eingereicht werden, nehmen amWettbewerb teil. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird am 13. Dezember per E-Mail informiert. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Bäder bleiben am 22. November geschlossen Am Freitag, den 22. November 2024, sind alle Bäder sowie die Saunen der Stadtwerke Heidelberg Bäder geschlossen. Grund dafür sind interne Schulungsmaßnahmen des BäderTeams. Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten auf www.swhd.de/baeder Im Advent wartet jeden Tag ein Gewinnspiel mit tollen Preisen in der Stadtwerke Heidelberg-App »für dich«.
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