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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 20. November 2024 / Ausgabe 36 / 32. Jahrgang INTERNATIONALES Gelebte Solidarität Städtepartnerschaft mit Odessa Die Stadt will die bestehenden Beziehungen zur ukrainischen Stadt Odessa in einer Städtepartnerschaft verfestigen: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, einstimmig beschlossen, dass die Stadtverwaltung – bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen auch in Odessa – einen Vertrag zur Städtepartnerschaft vorbereiten soll. Heidelberg und Odessa sind Mitgliedsstädte im Netzwerk UNESCO City of Literature und stehen darüber im Austausch. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges wurde der Kontakt intensiviert. BILDUNG Schulwegweiser ist online Die passende Schule finden Eltern von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen stehen im Frühjahr 2025 vor der Entscheidung, eine weiterführende Schule für ihr Kind auszuwählen. Dafür stehen in Heidelberg viele Türen offen, denn die Stadt bietet ein breites Spektrum an Schulen. Einen kompakten Überblick über das vielfältige Angebot der mehr als 30 weiterführenden und beruflichen Schulen, über Fremdsprachenfolgen und die Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung bietet der digitale Schulwegweiser der Stadt unter www.heidelberg.de/schulwegweiser. PRÄVENTION Aktion „Orange the World“ Tag gegen Gewalt an Frauen Am 25. November wehen in Heidelberg orangefarbene Flaggen im Stadtgebiet als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Orange ist seit Jahren die Aktionsfarbe des Internationalen Gedenktags. Am Abend des 25. November beleuchtet die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH diesen Tag im wahrsten Sinne des Wortes: Eine im Innenraum orange leuchtende historische Straßenbahn der rnv, fährt vom Bismarckplatz zum Hans-Thoma-Platz und von dort zum Hauptbahnhof. S. 5 › Die Start-ups eloquio und PAICON sind die diesjährigen Sieger des Heidelberger Gründungspreises. Die beiden jungen Unternehmen wurden am Freitag, 15. November, bei einer Preisverleihung in der Commissary im Patrick-Henry-Village ausgezeichnet. Die beiden Gewinner erhielten einen Preis imWert von jeweils 10.000 Euro. Das Preisgeld für die Kategorie „Mut“ wurde von der Sparkasse Heidelberg gestiftet und für die Kategorie „Innovation“ von der Volksbank Kurpfalz. „Mit dem Heidelberger Gründungspreis wollen wir unsere Wertschätzung und Anerkennung für Gründerinnen und Gründer ausdrücken“, betonte Oberbürgermeister EckartWürzner: „Startups sind die Keimzellen des städtischen Fortschritts – aus ihnen heraus entstehen attraktive Jobs, eine positiveWirtschaftsentwicklung und finanzieller Spielraum für Angebote imSozialen, imSport und in der Kultur. In Heidelberg finden Gründerinnen und Gründer hervorragende Bedingungen vor. Unsere Stadt zählt bundesweit zu den Top-Standorten für Start-ups.“ Die Preisträger Die eloquio GmbH setzte sich in der Kategorie „Mut“ gegen die Mitfinalisten Enzo und Windcatcher durch. Das Social Impact Start-upwurde 2022 gegründet, hat 13 Mitarbeitende und ist in Wieblingen zu Hause. Eloquio will Kinder für die deutsche Sprache begeistern. Musikerinnen undMusiker schaffen eine motivierende Lernumgebung. Für ihre Ausbildung wurde eigens eine Lernplattform entwickelt. In der Kategorie „Innovation“ verwies PAICON dieMitkonkurrenten FLEXOO und Declareme auf die Plätze. PAICON sammelt in der Krebsforschung und -diagnostik mithilfe von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen einen vielfältigen Datenpool. PAICON schließt damit kritische Lücken in der Krebsforschung und -diagnostik. Insgesamt hatten sich 55 Unternehmen um den zweiten Heidelberger Gründungspreis beworben. Bewerben konnten sich Gründerinnen und Gründer, die nach dem 1. Januar 2019 ihr Start-up gegründet und dessen Hauptsitz in Heidelberg angemeldet haben Der Gründungspreis wurde durch die Stadt – unter Federführung des Amtes fürWirtschaftsförderung undWissenschaft – gemeinsammit denHeidelberg Startup Partners, der IHKRhein-Neckar und demTechnologiepark Heidelberg konzipiert. stö www.heidelberg.de/ gruendungspreis Gründungspreis 2024 verliehen Start-ups eloquio und PAICON überzeugten in Kategorien „Mut“ und „Innovation“ ALTSTADT Weihnachtsmarkt ab 25. November S. 12 › Die Sieger des Heidelberger Gründungspreises 2024 wurden am 15. November in der Commissary im Patrick- Henry-Village ausgezeichnet. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de

20. November 2024 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbstverantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de SPD Sören Michelsburg Haushaltseinsparungen im ÖPNV – eine folgenschwere Weichenstellung Die aktuelle finanzielle Lage der Stadt Heidelberg stellt uns vor große Herausforderungen. Einsparungen sind notwendig, doch wir sehen die geplanten Kürzungen imÖffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Sorge. Gerade in Zeiten, in denen nachhaltige Mobilität und Klimaschutz zentrale Themen unserer Stadtpolitik sind, wäre es ein falsches Signal, den ÖPNV zu schwächen. Busse und Bahnen sind das Rückgrat der klimafreundlichen Mobilität und tragen zur Lebensqualität aller Heidelberger*innen bei. Weniger Fahrten treffen besonders die Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind: Schüler*innen, Pendler*innen, ältere Bürger*innen und Menschen mit geringem Einkommen. Die SPD-Fraktion setzt sich daher dafür ein, die Einschnitte nur dort vorzunehmen, wo die Auswirkungen gering sind. Vor zwei Jahren hat der Oberbürgermeister den kostenlosen ÖPNV propagiert, jetzt soll damit Schluss sein. Geplante Erhöhungen für HD-Pass-Inhabende von 9 € auf 29 € und für Schüler*innen auf 39 € sind für viele Familien nicht zu stemmen. Auch wenn die Haushaltslage schwierig ist, dürfen die Einschnitte gerade bei der Grundversorgung wie demÖPNV niemanden von der Teilhabe ausschließen. Ein attraktiver, zuverlässiger und gut ausgebauter ÖPNV ist kein Luxus, sondern eine Investition in eine gerechte und zukunftsfähige Stadt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch in schwierigen Zeiten der ÖPNV Priorität behält. Ihr Stadtrat Sören Michelsburg 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Prof. Dr. Nicole Marmé, Yasmin Sedighi Renani Die Zukunft der Hochschulen in Heidelberg Unsere Stadt lebt von ihrer vielfältigen Hochschullandschaft und steht weltweit für exzellente Bildung und innovative Forschung. Weit über 50.000 engagierte Menschen studieren und forschen an zahlreichen staatlichen und privaten Hochschulen und prägen unser Stadtbild. Doch vor demHintergrund der schwächelndenWirtschaft stehen auch unsere Bildungseinrichtungen vor großen Herausforderungen. Insbesondere die geplante Hochschulfinanzierungsvereinbarung III des Landes sorgt für erhebliche Unsicherheit in der Hochschullandschaft. Effektiv drohen Kürzungen, die direkte Auswirkungen auf den Alltag von Studierenden und Lehrenden haben könnten – weniger Stellen, eingeschränkte Bibliothekszeiten oder sogar die Streichung von Studiengängen. Umso wichtiger ist es, dass wir von kommunaler Seite alles tun, um den Bildungs- undWissenschaftsstandort Heidelberg zu stärken. Ein wesentlicher Bereich, der in städtischer Verantwortung liegt, ist die Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur. Deshalb freuen wir uns sehr, dass in der letzten Gemeinderatssitzung eine zukunftsweisende Verkehrs- und Bauplanung für den SRH-Campus beschlossen werden konnte. Mit der „Grünen Mitte“ entsteht ein Raum, der den Campus belebt und zeigt, wie moderne Bildungsinfrastruktur nachhaltig und zukunftsorientiert gestaltet werden kann. Auch die Verbesserung der Verkehrsanbindung des Neuenheimer Feldes mit seinen zahlreichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie die Schaffung vonWohnraum für Studierende undMitarbeiter müssen weiterhin auf der Agenda bleiben. Wir setzen uns als Fraktion weiterhin dafür ein, dass Heidelberg ein Ort bleibt, an dem Bildung und Wissenschaft auch in Zukunft gedeihen können. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Frieda Fiedler Städtepartnerschaft für europäische Solidarität —Odessa und Heidelberg In einer von Unsicherheit und Konflikten geprägten Zeit zeigt Heidelberg Stärke, indem es sich klar an die Seite der Ukrainer*innen stellt. Die vergangene Woche im Gemeinderat beschlossene Anbahnung der Städtepartnerschaft mit Odessa ist mehr als ein symbolisches Zeichen: Sie ist ein konkreter Beitrag zur Stärkung eines vereinten Europas und zur Hilfeleistung. Der Deutsche Städtetag fördert gezielt deutsch-ukrainische Städtepartnerschaften, um Kommunen in beiden Ländern zu vernetzen. Ziel ist es, durch direkte Kontakte praktische Unterstützung zu leisten, Solidarität sichtbar zu machen und Brücken für den Wiederaufbau zu schaffen. Die Stadtverwaltung Heidelberg hat sich an dieser Initiative beteiligt und die Partnerschaft vorbereitet. Das Projekt hat unsere volle Unterstützung. Kommunen spielen eine wichtige Rolle für konkrete Solidarität. Wir haben hier die Chance, nicht nur symbolische Gesten zu setzen, sondern durch gemeinsame Projekte und direkte Hilfe einen Unterschied zu machen. Odessa hat als Hafenstadt und „Tor zur Welt“ eine zentrale wirtschaftliche und strategische Rolle in der Ukraine. Die Unterstützung ist essenziell für die Stabilität und den Wiederaufbau des Landes. Bereits jetzt bestehen neben humanitären Hilfsaktionen auch kulturelle Kooperationen zwischen den zwei Städten. Beide sind Teil des UNESCO City of Literature-Netzwerks und verfügen über eine starke kulturelle Basis. Ein intensiver Austausch von Kulturschaffenden, Institutionen und Bildungseinrichtungen kann das Verständnis füreinander vertiefen und die europäische Identität stärken. Beide Städte sind Universitätsstädte, was zusätzliche Chancen für einen kulturellen Dialog eröffnet, der über den akademischen Bereich hinaus wertvolle Impulse für die Gesellschaft liefern kann. Diese Partnerschaft sendet zudem ein wichtiges Signal an hier lebende Ukrainer*innen: Ihr seid nicht allein. Für Geflüchtete und von den Kriegsfolgen Betroffene ist das Wissen um aktive Unterstützung ein starkes Zeichen des Beistands. Heidelberg zeigt, dass es nicht bei bloßen Worten bleibt, sondern handelt – imGeist der Solidarität und im Sinne gemeinsamer Werte. Ein oft übersehener, aber bedeutender Aspekt ist der persönliche Kontakt, den eine solche Städtepartnerschaft fördert. In Zeiten von Desinformation und Manipulation, insbesondere in sozialen Medien, ist der direkte Austausch von Mensch zu Mensch von hohem Wert. Er ermöglicht es, ein authentisches Bild der Realität zu gewinnen, Falschinformationen zu entkräften und Vertrauen aufzubauen. Gemeinsam können wir Brücken bauen und Werte wie Menschlichkeit, Zusammenhalt und Verantwortung leben – im Gemeinderat, in der Stadt und darüber hinaus. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Solidarität mit der Ukraine - neben humanitären Hilfsaktionen sind auch kulturelle Kooperationen eine wichtige Säule. (Foto Mathias Reding / Pexels)

Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 21. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 27. November, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Konversionsausschuss: Mittwoch, 4. Dezember, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 4. Dezember, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank Heidelberg kämpft mit viel Geld gegenExtremismus undRassismus. Doch warum spielen linker oder religiöser Extremismus nie eine Rolle? Geht es eher um medienwirksame Feindbilder, umvon realen Problemen wie Altersarmut oder Energiepreisen abzulenken? info@ida-hd.de GAL Michael Pfeiffer Anna ist eine von Stadt und Diakonie geförderte Einrichtung, die sich umProbleme in der Prostitution arbeitender Frauen kümmert. In der Ausstellung „Gesichtslos“ konnte man Einblicke über das Projekt gewinnen, wenn es um z.B. Rechtsstreitigkeiten, Gesundheitsvorsorge, Ausstiegsmöglichkeiten oder gar Notunterkünfte geht. Die Kommentare der Prostituierten zu ihrer Arbeit, ihren Gefühlen, Ängsten, Wünschen und Hoffnungen haben mich sehr bewegt. Ein extrem wichtiges Projekt für betroffene Frauen. mp-pfeiffer@gmx.net AfD Timethy Bartesch Ein Hoch auf Tiktok-Tradwives! Sehr erfreut war ich, in der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Jugendgemeinderats zu lernen, dass sich unsere Jugend in Heidelberg intensiv mit anderen Meinungen auf Tiktok auseinandersetzt. In der Diskussion wurden Tradwife-Influencer auf Tiktok mehrmals als rückständig bezeichnet und als Lebensentwurf von Frauen, den man bekämpfen muss. Herzlichen Dank an euch Tradwives für eure Inhalte – Ihr wirkt! Ihr seid Thema bei der Heidelberger Jugend. Eure Argumente sind die besseren! Viele der Jugendlichen, die der JGR zu euren Kanälen schicken wird, werdet ihr gewinnen. Immer mehr jungen Frauen wird klar, dass Feminismus eine Lüge ist und eben nicht mehr Freiheit bringt, sondern Frauen Wahlfreiheit nimmt. timethy.bartesch@afd-bw.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Frank Beisel (FWV) Heidelberg erstrahlt imWeihnachtsglanz Ab dem 25.11. findet in Heidelberg wieder an verschiedenen Plätzen unser herrlicher Weihnachtsmarkt statt, der von Heidelberg Marketing organisiert wird. Die Altstadt erstrahlt wieder im Weihnachtszauber. Aber auch in verschiedenen Stadtteilen gibt es im Dezember wieder die örtlichen Weihnachtsmärkte. Genießen Sie die Zeit mit Weihnachtspunsch und Glühwein und lassen Sie den Alltag zu Hause. Nutzen Sie aber auch die regionalen Angebote der Einzelhändler vor Ort, denn online ist zwar bequem, bringt aber unseren Einzelhändlern leider wenig. Nur so können unsere Innenstädte weiterhin attraktiv gestaltet werden. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche und schöne Vorweihnachtszeit! info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Zara Kızıltaş (Die Linke) Ohne Jugend läuft nichts … … und ohne Jugend läuft’s nicht. Deshalb freuen wir uns über die gemeinsame Sitzung von Jugendgemeinderat und Gemeinderat letzte Woche, bei welcher wichtige Themen angesprochen und uns wichtige Empfehlungen mitgegeben wurden. Auch die Notwendigkeit eines Jugendzentrums im Norden wurde diskutiert. Es ist offensichtlich, dass es mehr Räumlichkeiten für die Heidelberger Jugend braucht: für das Zusammenkommen, Austauschen und Feiern. Deshalb sehen auch wir, dass es ein Jugendzentrum dringend braucht. Idealerweise wäre das ein selbstverwaltetes Jugendzentrum, welches Jugendliche für Jugendliche gestalten. Das würde jungen Menschen auch erlauben, Verantwortung zu übernehmen und sich am Stadtgeschehen zu beteiligen. gemeinderat@dielinke-hd.de Die Heidelberger Larissa Winter-Horn „Einfach Bauen“ in Heidelberg Bauen ist in Deutschland zu teuer: Immer nach dem höchsten Standard zu bauen, macht das Planen und Bauen aufwendig und teuer. Das muss geändert werden! Bei der Klausurtagung in Bad Aibling wurde gezeigt, dass es wesentlich kostengünstigere Methoden gibt als das Passivhaus, die in der CO2-Bilanz sogar besser abschneiden, wennman den kompletten Stoffkreislauf betrachtet. Mit einemneuen „Gebäudetyp E“ wird einfaches Bauen ermöglicht: Es kann rechtssicher von Baustandards abgewichen werden, um einen Bau schneller und kostengünstiger zu realisieren. Die Gebäudesicherheit bleibt davon unberührt. Heidelberg war Pionier beim Thema Passivhaus. Dieselbe Vorreiterrolle sollten wir auch beimThema „Einfach Bauen“ einnehmen. PVH wäre prädestiniert für dieses Thema. Auf diese Weise können die Baukosten erheblich reduziert und der Mietzins ohne Subvention geringer gehalten werden. Deshalb haben wir beantragt, dass die GGH als Beispiel vorangehen soll, aber auch Immobilienentwickler, Wohnprojekte und Privatpersonen darin unterstützt werden, einfach zu bauen. Und mit der Interims-Grundschule, die auf PHV realisiert werden soll, könnte ein Bestandsgebäude für den öffentlichen Zweck erstmalig als Gebäudetyp E gebaut werden. info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft HiB/Volt Waseem Butt Wohnen: Politik muss auf Sorgen reagieren! Als im Sommer 2024 die GGH Mieterhöhungen im Quartier Höllenstein (Kirchheim) ankündigte, wandten sich verzweifelte Mieter*innen zunächst mit einer Unterschriftenliste an die GGH, dann an Politik und den Oberbürgermeister. Sie kritisieren, dass Transparenz fehlt, die Kommunikation von oben herab ist, sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden und dass die Mieten zu schnell angestiegen sind und die Schmerzgrenze erreicht haben. Bisher wurden sie ignoriert. Das finde ich falsch. Wenn Bürger*innen berechtigte Fragen stellen und Sorgen haben, dann müssen sie ernst genommen werden und Antworten bekommen. Alles andere stärkt nur die Politikverdrossenheit und die Populisten. Auch die GGH ist kein beliebiger privater Wohnungskonzern, sondernmuss sich auch gemeinwohlorientiert verhalten. Um den Ärger der Mieter*innen aufzufangen und das Verhältnis der GGH zu ihnen zu entspannen, bot die HiB/ Volt-Fraktion konstruktive Vorschläge im Stadtblatt vom 25.9. an. Die GGH solle im Gespräch mit den Betroffenen die Mieterhöhungen erläutern. Notwendige Erhöhungen soll sie zeitlich strecken, sodass die Betroffenen diese besser verkraften können, und eine Härtefallkommission soll das Schlimmste verhüten. stadtrat@waseembutt.de 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 20. November 2024

AKTUELLES 4 20. November 2024 Änderungen bei der Abfallabholung Gemeinderat fasst Beschlüsse für 2025 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, einstimmig Änderungen bei den Abfallgebühren für das Jahr 2025 beschlossen. Die beschlossenen Änderungen sind Teil eines größeren Entwicklungsprozesses. Konkret geht es um drei Änderungen: › Ab dem 1. Januar 2025 werden Bioabfallbehälter ganzjährig wöchentlich geleert, um die Sauberkeit zu verbessern und Geruchsbildung vorzubeugen. › Alle Restabfallbehälter im Bedarfssystemwerden ab 2025 nur noch im Teilservice angeboten. Das bedeutet, dass die Nutzenden ihre Behälter selbst zur Leerung bereitstellen und sie nach der Leerung auch selbst wieder zurückziehen. › Im kommenden Jahr gibt es keine Erhöhung der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr für den Restabfall. Andere Gebührensätze, beispielsweise der Stundensatz oder die Schadstoffentsorgung, erhöhen sichmoderat um0,03 Prozent. Mehr dazu ab S. 7 › jkl www.heidelberg.de/abfall Die durchschnittlichen Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt (120-Liter-Restabfallbehälter mit acht Leerungen) bleiben 2025 bei 161 Euro pro Jahr. (Foto Cordes) Bebauung Heidelberger-Druck-Areal Klimagerechtes Stadtquartier geplant Ein großer Wurf in Sachen Stadtteilentwicklung für Bergheim: Auf dem sechs Hektar großen Areal nahe dem Hauptbahnhof, auf dem sich zuvor die Niederlassungen der Heidelberger Druckmaschinen und der Stadtwerke Heidelberg befanden, entsteht ein neues Quartier. Gekauft hat das Areal die Firma Epple Immobilien aus Heidelberg, die plant, das ehemalige Betriebsgelände zwischen Kurfürsten-Anlage und Römerstraße zu einem Wohn- und Gewerbequartier zu entwickeln. Auf Basis eines Wettbewerbes wurde bereits ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt, der die Grundlage des Bebauungsplanes bildet. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 14. November, den Entwurf des Bebauungsplans und seine Veröffentlichung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll auf dem Gelände Baurecht für das neue vielfältige und klimagerechte Stadtquartier aus Miet- und Eigentumswohnungen sowie Gewerbeeinheiten geschaffen werden. Die Tiefgaragen bleiben erhalten und sollen weiter genutzt werden. Im nächsten Verfahrensschritt kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und damit in Kraft gesetzt werden. SRH-Campus wird neu erschlossen Gemeinderat stimmt für Trassenführung parallel zur B 37 Der Gemeinderat hat der Erschließung des SRH-Campus in Wieblingen mit großer Mehrheit zugestimmt und sich für die Umsetzung einer neuen Trassenführung südlich des Campusgeländes ausgesprochen. Diese Variante verfolgt das Ziel, den Campus langfristig als nachhaltiges und weitgehend autofreies Quartier mit einer zentralen „Grünen Mitte“ zu entwickeln. Damit alle Baufelder, die Siedlung Ochsenkopf und das Sportgelände erreichbar bleiben, wird eine neue Straße südlich des Campus parallel zur B 37 verlaufen. Die geplante Straße verbindet den Campus mit der Mannheimer Straße, während sie imWesten die OEG-Trasse in Verlängerung der Ludwig-GuttmannStraße kreuzt. Das schafft eine direkte Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz des Kurpfalzrings. Die Verlegung der Haltestelle „SRH-Campus“ an die neue Querung verbessert künftig die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Für den motorisierten Individualverkehr bedeutet das: Mit Ausnahme der Sackgasse in der Ludwig-GuttmannStraße wird das Straßennetz innerhalb des Campus für den motorisierten Individualverkehr größtenteils zurückgebaut werden. Parkplätze gibt es dann an den Campuseingängen, womoderne Parkgaragen errichtet werden. ls Lärmkartierung wird offengelegt Einsichtnahme bis 17. Januar möglich Eine aktuelle Lärmkartierung hat ergeben, dass der Verkehrslärm in vielen Bereichen zu hoch ist. Um die Lärmbelastung zu reduzieren, hat die Stadt ihren Lärmaktionsplan überarbeitet. Ein zentraler Punkt dabei ist die Einführung von Tempo-30-Zonen. Vom 25. November 2024 bis zum 17. Januar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird dem Gemeinderat vorraussichtlich im zweiten Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Mehr dazu auf S. 11 › Kartierung und Plan einsehen www.heidelberg.de/umwelt › Luft & Lärm Neue Kinderbeauftragte bestellt Ansprechpersonen für sechs Stadtteile Im Zuge der Neubesetzung der Bezirksbeiräte werden auch die ehrenamtlichen Kinderbeauftragten vom Gemeinderat neu bestellt. In seiner Sitzung am 14. November hat der Gemeinderat für sechs Stadtteile folgende Besetzungen einstimmig beschlossen: › Neuenheim: Dr. Frank Kischkel und Tassilo Heller (Stellvertreter) › Bergheim:MarissaDietrichundMelanie Hund (Stellvertreterin) › Boxberg: Ralf Kelle › Wieblingen: Thorsten Röver und Christine Lehlbach (Stellvertreterin) › Emmertsgrund: Margarita Sirotkin und Eva Dworatzek-Josephy (Stellvertreterin) › Altstadt: Gisela Lasser und Ellen Möller (Stellvertreterin) Die Kinderbeauftragten sind das Sprachrohr der Kinder. Ob Spielplätze, Verkehr oder Kinderstadtpläne, die Themen sind vielfältig. Anregungen können direkt oder über die zentrale E-Mail-Adresse gerichtet werden. Für die Stellvertretung des Kinderbeauftragten im Stadtteil Boxberg sucht die Stadt derzeit noch Engagierte. Infos und Kontaktdaten www.heidelberg.de/ kinderbeauftragte Carola de Wit bleibt Bürgerbeauftragte Neutrale Vermittlerin Carola de Wit bleibt für weitere drei Jahre Bürgerbeauftragte der Stadt. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Carola deWit ist seit 2022 Bürgerbeauftragte und tritt nun eine weitere Amtszeit als Vermittlerin an. Sie ist die direkte Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die bei Unklarheiten oder Konflikten mit der Stadtverwaltung Unterstützung benötigen. Kontakt zur Bürgerbeauftragten buergerbeauftragte@ heidelberg.de 06221 58-10260 (Foto Rothe)

5 AKTUELLES 20. November 2024 Bundesverdienstkreuz für Hans W. Berg Oberbürgermeister Eckart Würzner hat am Mittwoch, 13. November, Hans W. Berg, Senator im Senat der Wirtschaft Deutschland e. V., mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Hans W. Berg hat sich besonders darum verdient gemacht, die zerstörungsfreie Materialprüfung voranzutreiben. Er hat 1985 die BMB Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung mbH (BMB) in Bad Rappenau gegründet, war als ehrenamtlicher Dozent tätig und engagiert sich seit den 80er-Jahren in der katholischen Stadtkirche Heidelberg. (Foto Rothe) Pilotprojekt „Meine Schule, deine Schule“ Bürgerrat Bildung und Lernen regt Austausch zwischen Schulen an Wie können Schulen Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihr Leben in der Zukunft vorbereiten? Welche Ansätze und Ideen gibt es dafür? Mit dem Pilotprojekt „Meine Schule, deine Schule“ will der bundesweit aktive Bürgerrat Bildung und Lernen der Bonner „Montag Stiftung Denkwerkstatt“ diese Fragen auf die kommunale Ebene bringen. Das Amt für Schule und Bildung begleitet den Prozess. DenAuftaktmachte am12. November ein Treffen in der Südstadt-Chapel. Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter von Heidelberger Schulen, Gesamtelternbeirat und Jugendgemeinderat sammelten dort erste Ideen und sprachen über den zentralen zweiten Schritt des Pilotprojekts: Gegenseitige Schulbesuche. Bei diesen Besuchen von jeweils etwa zehn Schülerinnen und Schülern sollen diese einen Eindruck davon bekommen, wie an anderen Schulen unterrichtet wird, welche Angebote die Schule macht, was dort gelingt und wo es Herausforderungen gibt. Während des Besuches sollen sich die Kinder dazu austauschen, welche Ideen sie in den Bürgerrat einbringen wollen oder auch, welche Ideen sie in ihre Schule mitnehmen könnten. Im Frühjahr 2025 gibt es ein Abschlusstreffen, bei dem diese Ideen gemeinsam formuliert und dem Bürgerrat übergeben werden. eu Aktion „Orange the World“ Programm rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November Orange ist in Anlehnung an die weltweite UN-Kampagne „Orange the World“ seit Jahren die Aktionsfarbe des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November. Auch in Heidelberg gibt es ein vielfältiges Aktionsprogramm rund um den Gedenktag. Eine im Innenraum orange leuchtende historische Straßenbahn der rnv, fährt am Montag, 25. November, zwischen 18.30 Uhr und 19.30 Uhr vom Bismarckplatz zum Hans-ThomaPlatz und von dort zum Hauptbahnhof. An den Haltestellen verteilen Bürgermeisterin Stefanie Jansen und Mitarbeiterinnen der rnv und des Amtes für Chancengleichheit Infomaterialien zum Thema Gewalt gegen Frauen. An jeder Haltestelle gibt es die Möglichkeit zum Austausch. 2024 liegt ein Schwerpunkt des Aktionstags in Heidelberg auf den Erfahrungen von Frauen mit Behinderung. Hierzu fördert das Amt für Chancengleichheit ein neues Beratungsangebot des Frauennotrufs gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V., das in Zusammenarbeit mit dem BiBeZ e.V. umgesetzt wird. Laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland mehr als 256.000 Opfer von häuslicher Gewalt erfasst. Über 70 Prozent der Opfer sind weiblich, während die Täter zumeist männlich sind. Von den 331 Menschen, die 2023 durch häusliche Gewalt zu Tode kamen, waren über 80 Prozent weiblich. Programmauswahl › 24. November, 14 bis 18 Uhr, Queer Space Heidelberg, Am Karlstor 1: Ausstellung genähter Kunstwerke › 25. November, 17 bis 18.30 Uhr, Café Leitstelle, Emil-MaierStraße 16: Gegen Ausgrenzung, für Zusammenhalt: Verschiedene Gruppen erläutern ihre Positionen zum Gewalthilfegesetz und stehen zum direkten Austausch bereit. › 27. November, 14.30 bis 18 Uhr: Digitaler Fachtag „Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt an Frauen* und Mädchen* mit Behinderung“. eu Das komplette Programm unter www.heidelberg.de/ orangedays Hilfe bei Gewalt www.heidelberg.de/beratung Kristina Scheuermann (r.), Diversity-Beauftragte der rnv, und Nicoline Erichsen (l.) vom Amt für Chancengleichheit werden gemeinsammit Bürgermeisterin Stefanie Jansen in der Bahn über Gewaltschutz informieren. (Foto rnv) Planungen für Flusswärmepumpe Machbarkeitsstudie zugestimmt Der Gemeinderat hat am 14. November der Machbarkeitsstudie zum Bau einer Flusswärmepumpe am Neckar mit großer Mehrheit zugestimmt und damit den Weg für die weitere Planung des Projekts geebnet. Die geplante Großwärmepumpe an der Ernst-Walz-Brücke soll regenerative Wärme aus dem Neckar gewinnen und somit eine klimafreundliche Wärmeversorgung sicherstellen. Die geplante Anlage umfasst zwei Wärmepumpen mit einer Gesamtleistung von 30 Megawatt und soll ab 2029 rund ein Viertel des städtischen Fernwärmebedarfs decken. Neben der technischen Infrastruktur ist eine Freiraumplanung vorgesehen, die attraktive, öffentlich zugängliche Grün- und Erholungsflächen schafft. Dabei soll der Baumbestand entlang der Mittermaierstraße grundsätzlich erhalten bleiben und nach den Bauarbeiten erweitert werden. Zudem könnte das Projekt neue gastronomische Angebote am Fluss ermöglichen. Im Rahmen einer geplanten Veranstaltung wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie informiert und zur Mitgestaltung eingeladen. Ziel ist es, nachhaltige Nutzungskonzepte zu entwickeln.

6 MOBILITÄT 20. November 2024 Umweltfreundlicher unterwegs im Job Zertifikat für „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ für vier weitere Unternehmen Die Stadt fördert gemeinsam mit Partnern umweltfreundliche Arbeitswege und unterstützt die Mobilitätswende für Unternehmen und Institutionen mit dem Programm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ (BMM). Imdiesjährigen dritten Durchgang des Förderprogramms haben die Unternehmen AGC Biologics, Celonic Deutschland, C. Josef Lamy und das Studierendenwerk Heidelberg teilgenommen. „Durch die Beratung und Maßnahmenentwicklung können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden ein umfassendes Mobilitätspaket anbieten. Das hilft uns dabei, gemeinsam das Ziel zu erreichen, Heidelberg bis 2040 klimaneutral zu machen“, sagte Mobilitäts- und Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain am 11. November bei der Übergabe der Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme. Das Programmbietet den teilnehmenden Unternehmen und Institutionen individuelle Lösungen, um das Mobilitätsverhalten ihrer Mitarbeitenden umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Das BMM unterstützt gezielt den Umstieg auf nachhaltige Mobilitätsoptionen wie den öffentlichen Nahverkehr, das Fahrrad sowie alternative Antriebe und Kraftstoffe für den Fuhrpark. Auch Home-Office-Modelle sind ein wichtiger Bestandteil des Programms. jkl Gemeinderat beschließt E-Tretroller-Konzept Nutzung und Abstellung in der Stadt nachhaltig steuern Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, mit großer Mehrheit ein Sondernutzungskonzept für das zukünftige Abstellen von E-Tretrollern (umgangssprachlich E-Scooter) beschlossen. Mit dem Konzept möchte die Stadt die Nutzung und Abstellung von ETretrollern in der Stadt nachhaltig steuern und gleichzeitig ein Angebot für die „erste und die letzte Meile“ ermöglichen. Das Konzept der Stadtverwaltung sieht unter anderem vor: › BegrenzteAnzahlvonFahrzeugen: Die Anzahl der zur Vermietung angebotenen E-Tretroller wird auf maximal 1.200 Fahrzeuge beschränkt. › Wettbewerb: Die Stadt wird die Anzahl der Unternehmen, die E-Tretroller anbieten dürfen, auf maximal drei beschränken. › Festlegung von Abstellzonen: Es werden spezielle Zonen für das Abstellen definiert. In der stark frequentierten Kernzone (z. B. Altstadt, Weststadt) sind Abstellflächen nur an festgelegten Orten erlaubt. In der Außenzone ist das Abstellen auf öffentlichen Straßen gestattet, solange keine Verkehrsbehinderungen entstehen. Die Umsetzung wird laufende Kosten von etwa 135.000 Euro verursachen. Die Sondernutzungsgebühr soll diese Kosten ausgleichen. jkl Verkehr in zweiter Bauphase Angepasste Verkehrsführung in der Dossenheimer Landstraße I n der zweiten Bauphase der Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße befindet sich das Baufeld nun auf der östlichen Straßenseite. Deshalb wird die Verkehrsführung ab dieser Woche angepasst. In der zweiten Bauphase quert der Autoverkehr sowohl südlich als auch nördlich des Baufelds die Straßenbahngleise. Die Johann-Fischer-Straße, die Biethsstraße, die Friedensstraße und die Kriegsstraße sind nicht von der Dossenheimer Landstraße aus erreichbar. Während der zweiten Bauphase sind sie rund ein Jahr lang Sackgassen, die über die Burgstraße aus Süden kommend angefahren werden können. Dadurch muss die Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße in Süd-Nord-Richtung auf den Abschnitt zwischen Kriegsstraße und Johann-Fischer-Straße erweitert werden. Eine Zufahrt in diesen Bereich ist dann nur aus Richtung Tiefburg möglich. jkl www.heidelberg.de/DoLa Dossenheimer Landstraße Burgstraße Hans-ThomaPlatz Johann-Fischer-Straße Biethstraße Friedensstraße Kriegsstraße Handschuhsheim Baustelle, Sperrung Richtung Dossenheim Umleitung nach Handschuhsheim Neue Einbahnstraßenregelung Bauphase 2 Ab Mitte November 2024 Umleitungen Dossenheimer Landstraße Mühlingstraße Trübnerstraße Fritz-Frey-Straße Neue Säulenblitzer in der Weststadt und Rohrbach Die Stadt stellt von Montag, 25. November, bis Freitag, 29. November eine neue Geschwindigkeitsmessanlage (Säulenblitze) in der Rohrbacher Straße Höhe Zähringer Straße in der Weststadt auf. Außerdem werden drei Bestandsanlagen auf Höhe Römerstraße 7, in der Karlsruher Straße und an der Kreuzung Karlsruher Straße/ Christian-Bittner-Straße in Rohrbach durch neue Geräte mit Lasertechnik ersetzt. Vertrag für Fahrradmietsystem bis 2027 verlängert Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November einstimmig beschlossen, das bestehende Fahrradvermietsystem VRNnextbike bis 31. März 2027 fortzuführen. Mit 41 Stationen und 360 Fahrrädern bietet VRNnextbike eine attraktive Alternative zum motorisierten Verkehr. Kurz gemeldet

20. November 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNG 2. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 14. November 2024 Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, der § 17 Absatz 1, 19, 20 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. März 2023 (BGBl. I Nr. 56) geändert worden ist, der §§ 10 Absatz 1 und 2, 9 Absatz 1 Satz 3 und 28 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44) geändert worden ist, des § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist, sowie der §§ 2, 6, 13, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 14. November 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung Die Abfallwirtschaftssatzung vom 15. November 2023 (Heidelberger Stadtblatt vom 22. November 2023), die zuletzt durch die 1. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 01. Februar 2024 (Heidelberger Stadtblatt vom 07. Februar 2024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 wird nach demWort „Ausleuchtung“ die Angabe „(mindestens 50 lx)“ eingefügt. bb) Der folgende Satz wird angefügt: „Befinden sich auf dem Transportweg Türen, Tore oder andere Schließvorrichtungen, müssen diese mit einer Feststelleinrichtung versehen sein, die ein automatisches Schließen dauerhaft verhindert.“ b) Folgender Absatz 11 wird angefügt: „(11) Es ist zulässig die nach § 13 zur Verfügung gestellten Behälter in Behälterschränken oder ähnlichen Einhausungen unterzubringen. Dabei sind die Absätze 1 bis 10 zu beachten. Darüber hinaus dürfen Behälter, die sich in Behälterschränken oder ähnlichen Einhausungen befinden, nicht in diesen verankert oder anderweitig befestigt BEKANNTMACHUNGEN werden. Behälterschränke oder ähnliche Einhausungen dürfen nicht verschlossen sein. Etwaige Schließvorrichtungen sind rechtzeitig vor dem Entsorgungstag zu öffnen oder zu lösen; die Nutzung von Vorhängeschlössern ist nicht zulässig.“ 2. § 16 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „(Vollservice)“ gestrichen. b) Nach Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt: „Die Beauftragten der Stadt nutzen dabei Hausklingeln oder Schlüssel, die in sogenannten Schlüsseltresoren untergebracht sind, um Zugang zu Standplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, zu erhalten (Vollservice).“ 3. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 1 Buchstabe b) wird folgender Satz angefügt: „In diesen Fällen werden die Behälter ausschließlich im Teilservice geleert.“ bb) In Nummer 2 wird Satz 2 aufgehoben. cc) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. In Streusiedlungen werden Restmüll-, Bioabfall- und Papierbehälter nur 14-täglich geleert.“ b) In Absatz 4 wird Satz 4 aufgehoben. c) In Absatz 5 wird nach der Angabe „Absatz 4 Satz 2“ die Angabe „und 3“ eingefügt. d) Absatz 6 wird aufgehoben. 4. Änderung der Anlage 1 („Abfallgebührenverzeichnis“) Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 14. November 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Gewinnen im Advent Tägliche Gewinnspiele im Adventskalender der App »für dich« In ihrer App »für dich« bieten die Stadtwerke Heidelberg einen Adventskalender mit 24 Türchen. Zwischen dem 1. und 24. Dezember gibt es dort jeden Tag von 6 bis 22 Uhr ein neues Gewinnspiel. Als Preise locken Tickets für die Heidelberger Bergbahnen, Hallenbäder oder Parkhäuser. Sportfans können Eintrittskarten für Sportveranstaltungen etwa mit den Eppelheimer Eisbären oder für die Eislaufbahn auf dem Karlsplatz gewinnen. Und auch für Kulturbegeisterte sind im Adventskalender spannende Veranstaltungen der halle02 und des Karlstorbahnhof e.V. dabei, wie zum Beispiel The Magical Music of Harry Potter oder NightWash. Einfach die App »für dich« über Google Play oder App Store herunterladen und mitmachen. Weihnachtlicher Malwettbewerb Die Stadtwerke Heidelberg veranstalten außerdem einen Malwettbewerb für Kinder bis einschließlich 12 Jahren. Bei dem Wettbewerb geht es darum, mit dem Weihnachtself Fips denWeihnachtsbaum zum Leuchten zu bringen. Zu gewinnen gibt es eine Familienkarte für die Heidelberger Bäder und ein kleines Kinderüberraschungspaket. Die Malvorlage kann zwischen dem 28. November und dem 12. Dezember 2024 im ENERGIEladen, Hauptstraße 120, oder im Kundenzentrum, Kurfürsten-Anlage 42-50, abgeholt und wieder abgegeben werden. Alle Bilder, die bis zum 12. Dezember eingereicht werden, nehmen amWettbewerb teil. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird am 13. Dezember per E-Mail informiert. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Bäder bleiben am 22. November geschlossen Am Freitag, den 22. November 2024, sind alle Bäder sowie die Saunen der Stadtwerke Heidelberg Bäder geschlossen. Grund dafür sind interne Schulungsmaßnahmen des BäderTeams. Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten auf www.swhd.de/baeder Im Advent wartet jeden Tag ein Gewinnspiel mit tollen Preisen in der Stadtwerke Heidelberg-App »für dich«.

20. November 2024 BEKANNTMACHUNGEN 8 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. Gebührenverzeichnis zur Abfallwirtschaftssatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AWS) 1. Jahresgebühr bemessen am Volumen des Restabfal lbehälters beträgt - Für einen 120-Liter-Behälter 111,00 Euro / Jahr - Für einen 240-Liter-Behälter 222,00 Euro / Jahr - Für einen 660-Liter-Behälter 610,50 Euro / Jahr - Für einen 1100-Liter-Behälter 1 017,50 Euro / Jahr 2. Leistungsgebühr 2.1 ohne den Service des Raus-und Reinstel lens (Teilservice) beträgt a) Für einen 120-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 327,60 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 163,80 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 655,20 Euro / Jahr - für Leerung im Bedarfssystem 6,30 Euro / Leerung - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 12,60 Euro / Leerung - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 6,30 Euro / Sack b) Für einen 240-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 655,20 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 327,60 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 1 310,40 Euro / Jahr - für Leerung im Bedarfssystem 12,60 Euro / Leerung - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 25,20 Euro / Leerung c) Für einen 660-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 1 801,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 900,90 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 3 603,60 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 69,30 Euro /Leerung d) Für einen 1100-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 3 003,00 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 1 501,50 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 6 006,00 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 115,50 Euro /Leerung 2.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstel lens bei satzungskonformen Standplätzen (Vol lservice) beträgt a) Für einen 120-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 348,40 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 174,20 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 696,80 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 13,00 Euro / Leerung b) Für einen 240-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 681,20 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 340,60 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 1 362,40 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 25,70 Euro / Leerung c) Für einen 660-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 1 853,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 926,90 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 3 707,60 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 70,30 Euro / Leerung d) Für einen 1100-Liter-Behälter - bei wöchentlicher Leerung 3 060,20 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 1 530,10 Euro / Jahr - bei zweimalwöchentlicher Leerung 6 120,40 Euro / Jahr - für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 116,60 Euro / Leerung Gebührenverzeichnis zur Abfallwirtschaftssatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AWS) 2.3 Für das Raus- und Reinstel len bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des §15 entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 2.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten a) Für einen 120-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 38,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 76,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 152,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung - in der Komfortstufe 1 19,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 38,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 76,00 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 76,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 152,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 304,00 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 76,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 152,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 304,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung - in der Komfortstufe 1 38,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 76,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 152,00 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 152,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 304,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 608,00 Euro / Jahr c) Für einen 660-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 209,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 418,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 836,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung - in der Komfortstufe 1 104,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 209,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 418,00 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 418,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 836,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 672,00 Euro / Jahr d) Für einen 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 348,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 697,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 1 394,00 Euro / Jahr bei 14-täglicher Leerung - in der Komfortstufe 1 174,25 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 348,50 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 697,00 Euro / Jahr bei zweimal wöchentlicher Leerung - in der Komfortstufe 1 697,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 2 1 394,00 Euro / Jahr - in der Komfortstufe 3 2 788,00 Euro / Jahr 2.4 Die Gebühren für Restabfal l-Großraumbehälter betragen: a) Für einen 5 m³-Großraumbehälter Jahresgebühr Euro / Jahr Leistungsgebühr Euro / Jahr gesamt Euro / Jahr bei einm. Abholung/Woche 4 625,00 13 795,60 18 420,60 bei zweim. Abholung/Woche 9 250,00 27 591,20 36 841,20 bei dreim. Abholung/Woche 13 875,00 41 386,80 55 261,80 bei fünfm. Abholung/Woche 23 125,00 68 978,00 92 103,00 bei jeder Zwischenleerung und sonstigen Abholung 525,00 Euro / Abh. b) Für einen 10 m³-Großraumbehälter - je Tonne Restabfal l 172,00 Euro - Behältermiete 32,00 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfäl le. c) Für einen 35 m³-Großraumbehälter

20. November 2024 9 BEKANNTMACHUNGEN Gebührenverzeichnis zur Abfallwirtschaftssatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AWS) - je Tonne Restabfal l 172,00 Euro - Behältermiete 57,00 Euro / Monat Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfäl le. 2.5 Die Gebühren für Pressbehälter betragen: für einen Behälter für gepressten Abfal l - je Tonne Restabfal l 172,00 Euro Hinzu kommen nach Nr. 5.1 die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren der Abfäl le. 2.6 Bei zugelassenem Verdichten des Restabfal ls (§ 15 Absatz 8 Satz 2) wird ein Gebührenzuschlag von 70% der ohne Verpressung zu zahlenden Leistungsgebühr erhoben. 3 Behälter für Abfäl le zur Verwertung 3.1 Die Gebühren für Bioabfal lbehälter betragen: 3.1.1 ohne den Service des Raus- und Reinstel lens (Teilservice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfal lbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei - für Spitzenmengen in von der Stadt hierfür ausgegebenen Säcken 1,00 Euro / Sack b) Für einen 240-Liter-Bioabfal lbehälter - bei wöchentlicher Leerung gebührenfrei 3.1.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstel lens (Vol lservice) a) Für einen 120-Liter-Bioabfal lbehälter - bei wöchentlicher Leerung 20,80 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Bioabfal lbehälter - bei wöchentlicher Leerung 26,00 Euro / Jahr 3.1.3 Für das Raus- und Reinstel len bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 3.1.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter die in Nr. 2.3 a) und b) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 3.2 Die Gebühren für Papierbehälter aus Haushaltungen betragen: 3.2.1 ohne den Service des Raus- und Reinstel lens (Teilservice) Bei 14-täglicher Leerung gebührenfrei a) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 173,80 Euro / Jahr b) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 289,60 Euro / Jahr 3.2.2 inklusive des Service des Raus- und Reinstel lens (Vol lservice) a) Für einen 120-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 10,40 Euro / Jahr b) Für einen 240-Liter-Papierbehälter - bei 14-täglicher Leerung 13,00 Euro / Jahr c) Für einen 660-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 225,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 26,00 Euro / Jahr d) Für einen 1100-Liter-Papierbehälter - bei wöchentlicher Leerung 346,80 Euro / Jahr - bei 14-täglicher Leerung 28,60 Euro / Jahr 3.2.3 Für das Raus- und Reinstel len bei Standplätzen (Komfortservice), die nicht den Anforderungen des § 15 entsprechen, sind Gebühren nach Nr. 3.2.2 und zusätzlich folgende Gebühren zu entrichten: Für einen 120-Liter und 240-Liter-Behälter bei 14-täglicher Leerung sowie für einen 660-Liter und 1100-Liter-Behälter bei wöchentlicher und 14- täglicher Leerung die in Nr. 2.3 a) bis d) dieses Gebührenverzeichnisses festgelegten zusätzlichen Gebühren. 4.1 Die Bearbeitungsgebühr für den jährlichen erneuten Anschluss an die öffentlich-rechtliche Abfal lentsorgung (§ 28 Abs. 8) beträgt 15,00 Euro / Bereitst. 4.2 Die Gebühr für eine Änderung der Zahl, Art, Größe, des Entsorgungsrhythmus oder der Serviceart der Abfal lbehälter (§ 28 Abs. 9, S. 5) beträgt: 15,00 Euro / Änderung 5.1 Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren von Abfäl len al ler Behälter betragen a) je Stunde Arbeitszeit pro Mitarbeiter 58,40 Euro b) je Betriebsstunde des Leerungsfahrzeuges - Absetzkipper 46,90 Euro Gebührenverzeichnis zur Abfallwirtschaftssatzung (Abfallgebührenverzeichnis - GebVerz-AWS) - Abrol lkipper 52,40 Euro - Mül lwagen, Umleerwagen 70,60 Euro Bei den Gebühren wird auch die anteilige An- und Abfahrtszeit berücksichtigt. c) je Behälter - 4,4 m³ 4,55 Euro / Woche - 7 m³ 4,70 Euro / Woche - 10 m³ 8,00 Euro / Woche - 11 m³ 13,55 Euro / Woche - 20 m³ 14,80 Euro / Woche - 35 m³ 15,00 Euro / Woche Hinzu kommen die Gebühren für die Entsorgung der Abfal lmenge in der Abfal lentsorgungsanlage Wieblingen gemäß Nr. 8. 5.2 Gebühr für das separate Anfahren al ler Behälter bis 5 m³ zur Abfal lentsorgung 46,85 Euro / Anfahrt Hinzu kommen nach Nr. 2.1, 2.2, 2.4 und 2.5 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung. 5.3 Gebühr für das separate Stel len und Holen al ler Behälter bis 5 m³ 42,45 Euro / Transport Hinzu kommen nach Nr.2.1, 2.2, 2.4 und 2.5 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung. 6. Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren unerlaubt abgelagerter Abfäl le werden nach der unter Nr. 5 getroffenen Regelung erhoben. Hinzu kommen die Gebühren für die Entsorgung der Abfäl le nach Nr. 7 bis 11 7.1 Gebühren für die Entsorgung von nicht recyclingfähigem Erdaushub und Bauschutt - An den Recyclinghöfen können Mengen bis maximal einer PKW-Kofferraumladung angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 16,00 Euro / Anlieferung - An der Abfal lentsorgungsanlage Wieblingen können Mengen bis maximal 1000 kg angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 133,60 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen. - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 16,00 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 53,40 Euro / Anlieferung 7.2 Gebühren für die Annahme von recyclingfähigem Bauschutt An den Recyclinghöfen können nur Kleinmengen (Ladung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintransporters) angeliefert werden. Die Gebühren betragen - Ladung eines Lastenrades 4,00 Euro / Anlieferung - PKW-Kofferraums 6,00 Euro / Anlieferung - Ladung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintransporters 12,00 Euro / Anlieferung 7.3 Gebühren für die Entsorgung von Sperrgut, Holz, Flach- und Spiegelglas, Teppichboden, Baumstämme und Baumwurzeln bei Selbstanlieferung an den Recyclinghöfen Bei Kleinmengen bis zur Ladung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintransporters betragen die Gebühren - Ladung eines Lastenrades 4,00 Euro / Anlieferung - PKW-Kofferraums 6,00 Euro / Anlieferung - Ladung eines PKW mit Anhänger oder eines Kleintransporters 12,00 Euro / Anlieferung An der Abfal lentsorgungsanlage Wieblingen werden auch größere Mengen angenommen. Die Gebühren richten sich nach Nummer 8. 8. Gebühren für die Entsorgung von Abfäl len und Wertstoffen in der Abfal lentsorgungsanlage Wieblingen 8.1 Restabfal l und Sperrgut 172,00 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen. - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 20,60 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 68,80 Euro / Anlieferung 8.2. Grünschnitt aus Handel, Handwerk und Gewerbe 77,45 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen. - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 10 t 9,00 Euro / Anlieferung - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 10 t 31,00 Euro / Anlieferung 8.3 Asbesthaltige Abfäl le 257,60 Euro / t

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