stadtblatt-heidelberg-download-2024-35

Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 13. November 2024 / Ausgabe 35 / 32. Jahrgang KINDER Stadt sucht Pflegefamilien Zuhause für Kinder in Not Das Kinder- und Jugendamt sucht Familien oder Paare, die bereit und in der Lage sind, einem Kind zwischen null und fünf Jahren in Notsituationen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben. Die Stadt bietet Familien, die ein Pflegekind aufnehmen möchten, eine ausführliche Begleitung sowie eine finanzielle Vergütung. Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei Katie Gackenheimer, Telefon 06221 58-37770, oder Iris Söhngen, Telefon 06221 58-31701, sowie im Internet unter www. heidelberg.de/pflegekinder. STADTHALLE Montpellierplatz wird grün Umsetzung genehmigt Die Stadthalle wird derzeit umfassend saniert: Im Zuge der Sanierung erfolgt auch eine Neugestaltung des Montpellierplatzes an der Ostseite des Konzerthauses Stadthalle. Das Freiraumkonzept sieht eine attraktive Grünflächemit hoher Aufenthaltsqualität, mehr begrünten Flächen, Bäumen und Sitzmöglichkeiten sowie einemneuen, offenen Blick zumNeckar vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hat einstimmig die Ausführungsgenehmigung zur Umsetzung des Freiraumkonzeptes erteilt. S. 8 › Mit demProgramm „OASIS“ setzt die Stadt Heidelberg ein starkes Zeichen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Versiegelte Flächenwie Plätze, Teile von Straßen und Gehwegen sowie Parkplätzewerden zu neuen begrüntenArealen inmitten der Stadt. Ziel von OASIS ist, mithilfe eines höheren Grünanteils das innerstädtische Klima zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Etwa 20 Projekte im Stadtgebiet sind aktuell in Planung: Eine Umsetzung ist davon abhängig, ob entsprechende finanzielle Mittel über denHaushalt bereitgestellt werden. Erste Maßnahmen hat die Stadt unter anderemauf demBismarckplatz und rund umden Gadamerplatz in der Bahn s t a d t umgesetzt . Derzeit wird zudem ein OASIS-Projekt an der Julius-Springer-Schule in der Südstadt realisiert. AmMontag, 11. November, wurden die umgesetzten Maßnahmen am Bismarckplatz vor Ort vorgestellt. „Das OASIS-Projekt ist einwichtiger Schritt, umunsere Stadt widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner. Der Bismarckplatz wurde von Februar bis Oktober modernisiert und aufgewertet. Auf der gesamten Platzflächewurden neue Bänke und 30 neue Abfallbehälter aufgestellt. Zudem wurden die Leuchten neu geordnet und 40 Fahrradbügel installiert. Sechs neue Platanen sorgen nun in der Platzmitte für Schatten und Kühle an Sommertagen. Auf dem Bismarckplatz wachsen damit 34 Bäume. Zudem steht unter den Baumkronen eine Rundbank als neue Sitzgelegenheit zur Verfügung. Die Grünflächen entlang der Bismarckstraße wurden neu gestaltet und mit Bodendeckern und Gehölzen sowie saisonalen Pflanzen bestückt. Die zur Bushaltestelle liegende Beet-Einfassung erhielt Sitzauflagen für wartende Fahrgäste. Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Förderprogramms „Mittendrinnenstadt“, das auch Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ enthält, mit 505.000 Euro finanziert. „Das attraktive und aufgeräumte Erscheinungsbild wirkt sich positiv auf die Wahrnehmung der gesamten Innenstadt aus“, betonte der Erste Bürgermeister Jürgen Odszuck. „Durch dieModernisierung ist der Bismarckplatz zu einemeinladenden Raum geworden, der den Gästen des ÖPNV eine angenehme Wartezeit bietet“, ergänzte Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. cat/ls/stö www.heidelberg.de/oasis Mehr Grün in der Stadt Mit dem OASIS- Programm werden Flächen entsiegelt und Bäume gepflanzt TURNIER E-Sport-Tage am 29. und 30. November S. 8 › Die Beteiligten von „OASIS“ und der Mittendrinnenstadt stellten amMontag, 11. November, mit OBWürzner, ErstemBürgermeister JürgenOdszuck und Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain den neu gestalteten Bismarckplatz vor. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de KOMMUNALPOLITIK Gemeinderat tagt Sitzung am 14. November Der Gemeinderat tagt amDonnerstag, 14. November, gemeinsammit dem Jugendgemeinderat öffentlich ab 16 Uhr im Rathaus. Darauf folgt um 17.30 Uhr die Sitzung des Gemeinderats. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Anbahnung einer Städtepartnerschaft mit Odessa, die Planung einer Flusswärmepumpe an der Ernst-Walz-Brücke und die Neubebauung an der Kurfürsten-Anlage. Die Tagesordnung ist unter www.gemeinderat.heidel berg.de zu finden sowie auf: S. 6 ›

13. November 2024 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbstverantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de SPD Adrian Rehberger Fastnacht Nun geht es also endlich wieder los mit der närrischen Zeit. Schaut man auf die Welt- oder Bundespolitik, beschleicht einen der Verdacht, dass der 11.11. dieses Mal schon deutlich früher im Jahr lag … Der Terminkalender in den nächstenWochen füllt sich jedenfalls zusehends mit Ordensbällen und ersten Prunksitzungen. Hinter all diesen Veranstaltungen stecken monatelange Vorbereitungen und ein nicht zu verachtender finanzieller Aufwand für die ausrichtenden Vereine. Jeder Programmpunkt auf der Bühne erfordert nicht selten eine bis zu zehnmonatige Vorbereitung und zeitintensives Training. Die Veranstaltung selbst umfasst nicht nur den Zeitraum des dargebotenen Programms. Eine tagelange Vorbereitung ist notwendig, bis alles bestellt und aufgebaut ist. Und direkt nach der Veranstaltung steht der Abbau an. Das alles im Ehrenamt. Und dennoch lassen sich die Fastnachtsverrückten nicht beirren und zaubern für ihr Publikum immer wieder ein tolles Programm auf die Bühnen der Stadt mit nur dem Applaus als Lohn. Nicht selten entstehen bei dieser Arbeit feste Freundschaften und für viele wird ihr Verein zu einer zweiten Familie. Die Stadt unterstützt die Brauchtumspflege auf vielfältige Weise. Unterstützen auch Sie unsere Vereine und besuchen Sie eine der zahlreichen Fastnachtsveranstaltungen in Heidelberg. Lassen Sie sich für kurze Zeit aus dem Alltag entführen. Es lohnt sich und die ehrenamtlich Engagierten werden es Ihnen danken. Es grüßt mit Ahoi und Hajo, Ihr Adrian Rehberger 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Matthias Kutsch Mehr Raum für Kinder und Jugendliche Ein Lichtblick am Morgen nach den Wahlen in den USA: Die Kita Champini im Harbigweg 18/1 in Kirchheim wurde für 7,8Mio. Euro inweniger als einem Jahr Bauzeit im von unserem Hochbauamt entwickelten „Heidelberger Kita-Baukasten“ fertiggestellt. Lob und Dank an alle Beteiligten! Sport und Bewegung stehen imZentrumdes pädagogischen Konzepts. 70 Kinder können sich hier bald austoben. Gute Nachricht für alle Eltern: Es gibt noch freie Plätze. Am 18.11. findet von 16 bis 19 Uhr ein Tag der offenen Tür statt. Angesichts der angespannten Haushaltslage war es gut und richtig, dass wir in den letzten Jahren bereits viel Geld in den Ausbau der Betreuung, die Schulsanierung und Freizeit-Infrastruktur für unsere Kinder und Jugendlichen investiert haben. Beispielsweise werden das neue Haus der Jugend, das erweiterte Turnzentrum und neue Sportanlagen wie der Streetballplatz in Bergheim von den Kindern und Jugendlichen sehr gut genutzt. Das freut uns sehr. Unser politischer Einsatz und Mut, wichtige Projekte für Kinder und Jugendliche nicht den Corona-Sparzwängen zum Opfer fallen zu lassen, haben sich ausgezahlt. Einige Projekte wären heute nicht mehr oder nur noch äußerst schwierig zu realisieren. Wir setzen uns auch zukünftig für eine Stadtentwicklung ein, die Kinder und Jugendliche im Blick hat, ihre Sicherheit verbessert und Freiräume zur kreativen Entfaltung ihrer Persönlichkeit schafft. Dabei spielen die Jugendtreffs in den Stadtteilen eine wichtige Rolle. Hier gibt es vor allem in Neuenheim und Handschuhsheim einen Bedarf. Dies sehen auch Kinderbeauftragte und Jugendgemeinderat so, der unseren Antrag für ein Jugendzentrum im Heidelberger Norden letzte Woche einstimmig befürwortet hat. Wir bleiben dran. 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Frieda Fiedler Appell an die Menschlichkeit „Seid Menschen! Nichts weiter.“ – Das ist der Appell von Margot Friedländer an uns, ihre Zeitgenossen. Vor zwei Wochen hat die Holocaust-Überlebende zusammen mit dem Verein Zweitzeugen e.V. den Hermann-Maas-Preis erhalten. Die evangelische Kirche in Heidelberg verleiht ihn alle vier Jahre an Personen, die sich auf besondere Weise für den christlich-jüdischen Dialog und die Menschlichkeit einsetzen. Inzwischen ist Margot Friedländer 103 Jahre alt geworden, eine der wenigen noch lebenden Zeitzeuginnen. Damit die Botschaften und Geschichten der schon verstorbenen Holocaust-Überlebenden nicht aus dem Gedächtnis verschwinden, gibt es den Verein Zweitzeugen, der junge Menschen ermutigt, selbst zu sogenannten Zweitzeug*innen zu werden und gegen Ausgrenzung und Diskriminierung einzutreten. Am vergangenen Wochenende haben wir in Heidelberg der Reichspogromnacht vor 86 Jahren gedacht. Während der Gedenkstunde verlasen sechs junge Menschen, teilweise von der jüdischen Gemeinde, die Namen der ermordeten Heidelberger Jüdinnen und Juden. Jeder Name war die Erinnerung an ein Opfer des Nationalsozialismus. Jeder Name steht für eine Bürgerin oder einen Bürger unserer Stadt – mit Familie und Freund*innen. Jeder Name steht für einenMenschen. Veranstaltungen wie diese sind, gerade weil sie der Verbrechen gedenken, nicht nur in die Vergangenheit gerichtet – sie sind ein Auftrag an uns, nämlich den Appell „Nie wieder!“ täglich zu erneuern. Seit dem 7. Oktober 2023 hat es mehr Übergriffe auf Jüdinnen und Juden gegeben. Auch bei uns in Heidelberg nimmt die Anzahl antisemitischer Straftaten zu. Wir als Grünen-Fraktion stellen uns diesen Übergriffen entschieden entgegen. Heidelberg soll eine weltoffene, internationale und tolerante Stadt bleiben. Damit das gelingt, müssen wir uns alle mit Margot Friedländers Appell auseinandersetzen und ihn im öffentlichen Diskurs umsetzen. Als Stadträtin werde ich meinen Teil dazu beitragen. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de „Seid Menschen! Nichts weiter.“ – Dieser Appell von Margot Friedländer muss uns ein ständiger Auftrag sein. (Foto Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 Gemeinde- und Jugendgemeinderat: Donnerstag, 14. November, 16 Uhr; Gemeinderat: Donnerstag, 14. November, 17.30 Uhr Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 19. November, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. November, 17 Uhr Ausschuss fürKultur undBildung: Donnerstag, 21. November, 17 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank Heidelberg droht das Gleiche wie Mannheim Zur „Klimarettung“ schafft man dort das Gasnetz ab. Die betroffenen Bürger tragen die Kosten und verzweifeln. Heidelberg rief bereits den Klimanotstand aus. IDA wird alles tun, diesen Irrsinn zu verhindern. info@ida-hd.de Die PARTEI Björn Leuzinger The Office Returns Hurra, wir haben – ganz ohne Zutun des OB – ein Büro in der KurfürstenAnlage 58 gefunden! Endlich können wir wieder arbeiten und wichtige Staatsgäste wie Kaiser, Diktatoren, Pharaonen oder arbeitslose Finanzminister empfangen! Jeden Montag ab 17:30 finden Björns BürgerInnensprechstunden mit bestem Bier & besonderen Branntweinen aus der Bar im Büro in Bergheim (BBbBbBBBB) statt! Schauen Sie doch mal vorbei! Das neue Büro ist schöner, größer, heller und besser als jemals zuvor! info@die-partei-heidelberg.de AfD Sven Geschinski Das Gedenken zum 9. November … … fand auch dieses Mal wieder in einem würdigen Rahmen auf dem Synagogenplatz neben der Heuscheuer statt. Seit Jahren nehme ich an der Gedenkveranstaltung im Namen der AfD teil. Doch die Zeiten haben sich gewandelt. Kurz vor dem Jahrestag der Reichspogromnacht wurden wieder Juden durch die Straßen gejagt. In Amsterdam. Von „propalästinensischen“, augenscheinlich arabischen Einwanderern. Auch in Heidelberg wurden bereits jüdische und israelfreundliche Menschen tätlich angegangen. Der importierte Antisemitismus ist ein immer größeres Problem, vor dem die Augen weiterhin zu verschließen, gefährlich wäre. Altbundespräsident Joachim Gauck: „Bei Antisemitismus unter Zuwanderern haben wir zu lange weggeschaut“. stadtrat@sven-geschinski.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Karl Breer (FDP) Wohnungsknappheit = Personalknappheit Gastronomie, Bäckereien, Hotellerie, Kliniken, Arztpraxen, Handwerker etc., es gibt kaum eine Branche, die nicht dringend Personal sucht. Und wenn dann endlich der passende Mitarbeiter oder Azubi gefunden ist, scheitert die Anstellung nicht selten an einer passendenWohnmöglichkeit in Heidelberg. Einige Unternehmen bauen bereits eigeneWohnheime oder mieten Wohnungen für Mitarbeiter an. Auch die Stadt hilft. So baut die GGH bereits Wohnheime, ebenfalls ist ein zweites Ausbildungshaus in Planung. Sogar PPP Projekte, also gemeinsame Projekte von Unternehmen und der GGH, sind angedacht. Es könnte alles schneller gehen, aber wenigstens passiert etwas – ein Hoffnungsschimmer! info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Sahra Mirow (Die Linke) Wohnen für alle Früher gab es Betriebswohnungen und mehr Wohnungen in gemeinnütziger Hand. Die Folgen der Privatisierung vonWohnraumspüren alleMenschen, die zur Miete leben. Auch die damalige grün-rote Landesregierung beteiligte sich hieran. Nun versuchen die Kommunen – unter dem Eindruck klammer Kassen – hiergegen zu wirken. Ein richtiger Ansatz ist die Schaffung von Ausbildungshäusern durch die Stadt Heidelberg und auch die Planungen der evangelischen Stadtmission, die hier ebenfalls tätigwerden will. Die GGHplant zudemWohnungen für Beschäftigte des Uniklinikums. Das alles unterstützen wir sehr. Gleichzeitig muss der soziale Auftrag der städtischenWohnungsbaugesellschaftenwieder gestärkt werden, eine neue Wohngemeinnützigkeit muss her! gemeinderat@dielinke-hd.de Die Heidelberger Jochen Ricker Freiheit im Zwiespalt: Handlungsbedarf in der städtischen Bürokratie und Regulierung Kürzlich machte Prof. Dr. Paul Kirchhof in einem Vortrag deutlich, wie Bürokratie und Überregulierung die Freiheit des Einzelnen einschränken. Auch auf städtischer Ebene sehen wir, wie bürokratische Hürden den Alltag der Bürger, Unternehmen und Vereine erschweren. Kirchhof sprach von einem „Perfektionsdrang“ des Staates, der den Menschen die „Luft zum Atmen“ nimmt –genau das beobachten wir in unserer Stadt. Ob bei Genehmigungen, Steuererklärungen, Umweltauflagen oder Vereinsanmeldungen – die Anforderungen wachsen ständig, ohne den Bürgern zu dienen. Das führt zu Frus- tration und hemmt wirtschaftliche und soziale Eigeninitiative. Um Vertrauen zurückzugewinnen, müssen wir städtische Bürokratie entschlacken und Verwaltungsprozesse vereinfachen. Es braucht mehr Transparenz und eine Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürger dient. Die Thesen von Prof. Kirchhof sind eine wertvolle Grundlage für eine bürgerfreundlichere Politik, die zwischen notwendiger Regulierung und der Freiheit der Bürger eine bessere Balance findet. Es ist Zeit, die Verwaltung zu vereinfachen, mehr Freiraum für Eigenverantwortung zu schaffen und eine Stadtpolitik zu entwickeln, die nah an den Menschen ist. info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft Volt/HiB Klaudia Rzeźniczak Wem gehört die Altstadt? Anscheinend zwei Personen Seit über zwei Jahren lebe ich an der Unteren. Obwohl ich die Herausforderungen des Nachtlebens kenne, so ist die Altstadt doch weit mehr als ein Wohnviertel: Sie ist ein kulturelles Zentrum, ein Begegnungsort für alle Generationen, ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Sie gehört nicht den Anwohnenden allein, die sich der lebendigen Natur des Viertels bewusst sein sollten und diese nicht allein zu bestimmen haben. Die Interessen weniger dürfen nicht zumNachteil vieler werden. Zuerst günstig eine Immobilie kaufen, dann ihren Wert steigern durch sukzessive Umwandlung der Altstadt zur ruhigen Familiengegend - Gentrifizierung at its finest. Das ist keine soziale Gerechtigkeit. In Zeiten von Inflation und wachsender Einsamkeit müssen wir die Wirtschaftskraft des Viertels und Begegnungsräume erhalten. Als jüngste Stadt Deutschlands dürfen wir jungen Menschen das Jungsein nicht verbieten. Nun bleibt es nur, sich ans Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Kompromissvorschläge: städtische Subventionen für Lärmschutzfenster & Wohnungstauschbörse für Ruhebedürftige. Das Nachtleben gehört zur lebendigen Altstadt dazu – das zeigen die bislang 4033 Unterschriften der Petition Unsere Altstadt lebt. klaudia.rzezniczak@gmail.com 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 13. November 2024

AKTUELLES 4 13. November 2024 Stadt richtet „Meldestelle Antisemitismus“ ein OB Würzner: Jüdische Gemeinschaft in Heidelberg konsequent schützen Weil auch in Heidelberg die Anzahl antisemitischer Vorfälle im vergangenen Jahr zugenommen hat, verstärkt die Stadtverwaltung weiter ihr Engagement gegen Antisemitismus und richtet eine Meldestelle ein. Hier sollen künftig antisemitische Vorfälle inHeidelberg erfasst und dokumentiert werden und dies als Grundlage für zielgerichtete Präventionsmaßnahmendienen. „Heidelberg ist das Zuhause einer lebendigen und vielfältigen jüdischen Gemeinschaft. Mit der Hochschule für Jüdische Studien und dem Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland verfügen wir darüber hinaus über einzigartige Bildungs- und Forschungseinrichtungen zu jüdischen Kulturen und Gesellschaften. Dieses lebendige jüdische Leben in Heidelberg zu schützen und Antisemitismus in allen seinen Formen zu bekämpfen, ist uns ein zentrales Anliegen“, betont Oberbürgermeister Eckart Würzner. Betroffene von antisemitischer Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt, aber auch Menschen, die entsprechende Vorfälle beobachtet haben, können sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an das Amt für Chancengleichheit wenden. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist auch ein persönliches Gespräch möglich. eu meldestelle_antisemitismus@ heidelberg.de 06221 58-15545 www.heidelberg.de/ antisemitismus Antisemitische Vorfälle in Heidelberg können per E-Mail und telefonisch der Stadt gemeldet werden. (Foto Stadt HD) Winterhilfe für Obdachlose Notquartier öffnet am 14. November Die Stadt öffnet am 14. November wieder das Winter-Notquartier in Rohrbach. Bis Anfang April 2025 gibt es hier zusätzliche Übernachtungsplätze für wohnungslose Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Heidelberg haben. Neu ist in diesem Jahr, dass Schließfächer in der Notunterkunft installiert wurden, in die Übernachtende Wertsachen einschließen können. Weitere Hilfsangebote für Wohnungs- und Obdachlose gibt es bei Obdach e.V., der evangelischen Stadtmission, dem SKM und der Jugendagentur Heidelberg. Die Leiterin des Amtes für Soziales und Senioren, Angelika Haas-Scheuermann, weist darauf hin, dass die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben, dass nicht jeder Mensch ohne festen Wohnsitz im Winter automatisch eine der Obdachlosenunterkünfte ansteuert. „Teils kommen Betroffene auch bei Verwandten oder Freunden unter, andere nehmen die Angebote aus unterschiedlichsten persönlichen Gründen nicht an und bleiben auf eigenen Wunsch auf der Straße.“ Für sie bieten die Tagesstätte im KarlKlotz-Haus in der Weststadt sowie der „FrauenRaum“ im Margot-BeckeRing 17/2 eine Rückzugsmöglichkeit von der Straße. Unterstützung für Lernpatenschaften Mit einer Spende von 6.000 Euro unterstützt der Round Table 22 Heidelberg erneut das Projekt „Lernpatenschaften“ des städtischen Kinder- und Jugendzentrums Emmertsgrund. Bei den Lernpatenschaften helfen Schülerinnen und Schüler aus höheren Klassenstufen jüngeren bei ihren Hausaufgaben und bereiten sie auf Prüfungen vor. Am 7. November übergaben die Vertreter des Service Clubs die Spende im „Treff 22“ an die Patinnen und Paten sowie an die Verantwortlichen des Stadtteilvereins. (Foto Stadt HD) Wirtschaftssiegel für Epple Wohnungsbau-Unternehmen gewürdigt Das Familienunternehmen Epple GmbH ist mit dem Wirtschaftssiegel der Stadt Heidelberg ausgezeichnet worden. Das Wohnungsbau-Unternehmen ist ein wichtiger Akteur für die Heidelberger Stadtentwicklung. Viele Projekte mit einem hohen baukulturellen Anspruch gehen auf das Unternehmen zurück, wie beispielsweise das Quartier am Turm als eine der ersten großen Quartiersentwicklungen in Heidelberg überhaupt. Dafür hat Oberbürgermeister Eckart Würzner im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung des Unternehmens das Heidelberger Wirtschaftssiegel verliehen. Die Epple GmbH hatte jüngst ihr 40-jähriges Bestehen gefeiert. Rund 60 Mitarbeitende stehen hinter der Arbeit von Epple. Fahrbahnsanierung Kirchheimer Weg Sperrung wird für Arbeiten erweitert Der Kirchheimer Weg wird stadtauswärts ab der Rudolph-Diesel-Straße (Mediamarkt) erneuert. Die Arbeiten finden in der Woche vom 18. bis 22. November statt. Je nach Witterung kann sich der Baustart verschieben. Um die Fahrbahnsanierung schnell ausführen zu können, wird die aktuelle Sperrung des Kirchheimer Wegs genutzt und von der Rudolph-Diesel-Straße aus verlängert. Der Kirchheimer Weg ist in Richtung Kirchheim noch bis Mitte Dezember 2024 nicht befahrbar. Grund dafür sind die Bauarbeiten am Margot-Becke-Ring. Aufgrund der weiteren Baustelle entfällt an drei Tagen die Umleitung über denHeidelberg Innovation Park (hip). Für die Dauer kann vomKirchheimer Weg aus nicht in die Rudolph-DieselStraße eingebogen werden. Angsträume melden Bürgerinnen und Bürger können beim Amt für Chancengleichheit Orte im Stadtgebiet melden, an denen sie sich nicht sicher fühlen. Das Amt für Chancengleichheit berät dann mit den zuständigen Fachämtern, wie Abhilfe geschaffen werden kann. gleichstellung@ heidelberg.de 06221 58-15555 DiabetesNetz: Vortrag zur „Abnehmspritze“ Das DiabetesNetz, dem auch die Stadt angehört, lädt am Dienstag, 19. November, zum Vortrag „Lifestyle oder Diabetes-Therapie? Für wen eignet sich die Abnehmspritze?“ mit Prof. Dr. med. Erhard Siegel, Ärztlicher Direktor des St. Josefskrankenhauses, ein. Los geht es um 19 Uhr in der Volkshochschule, Bergheimer Straße 76. Anmeldungen unter www.vhs-hd.de Kurz gemeldet

13. November 2024 5 AKTUELLES ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigung Leimen (L 600) Landkreis Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Heidelberg Überleitungsbestimmungen vom 23.10.2024 zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans 1. Durch diese Überleitungsbestimmungen regelt das Landratsamt Rhein-NeckarKreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, ab wann und wie die neuen Grundstücke bewirtschaftet werden müssen. Dabei handelt es sich um die tatsächliche Überleitung aus dem bisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen. Rechtsgrundlage hierfür ist der Flurbereinigungsplan vom 17.05.2024. 2. Übernahme der neuen Grundstücke 2.1 Zeitpunkt Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen am 29.11.2024 auf die Empfänger der neuen Grundstücke über. Davon abweichend gelten die Regelungen 2.2 – 2.5. Als Empfänger der neuen Grundstücke gelten die Grundstückseigentümer, für die die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Grundstücke an die Stelle der in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachten Grundstücke treten, wie auch alle tatsächlichen Nutzer (z.B. Pächter) der neuen Grundstücke. 2.2 Bewirtschaftung und Nutzung 2.2.1 Die bisherigen Besitzer (selbstnutzende Eigentümer und Nutzungsberechtigte, z.B. Pächter) haben spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die Grundstücke abzuernten sowie Ernterückstände zu beseitigen. Andernfalls kann die Teilnehmergemeinschaft diese Arbeiten auf Kosten des bisherigen Eigentümers ausführen lassen. 2.2.2 Die alten Grundstücke dürfen über die oben festgesetzten Zeitpunkte hinaus nicht mehr bewirtschaftet werden. Das zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer (z.B. Pächter) vereinbarte Nutzungsrecht bleibt von der Besitzeinweisung unberührt und geht auf die entsprechenden neuen Grundstücke über. 2.2.3 Die Empfänger der neuen Grundstückemüssen diese ordnungsgemäß bewirtschaften. Ansonsten gehen Verschlechterungen des Kulturzustands der neuen Grundstücke zu Lasten der Empfänger. Von der Bewirtschaftung auszunehmen sind die als gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen wie Wege, Gräben oder Pflanzenflächen ausgewiesenen Grundstücksteile. Durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der neuen Grundstücke entsteht demjenigen, der einen Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan einlegt, kein Nachteil. 2.2.4 Sofern im Laufe dieses oder des vergangenen Jahres überwinternde Pflanzen oder mehrjährige Futterpflanzen auf den alten Grundstücken eingebracht wurden, kann die Nutzung der Flächen durch gegenseitige Vereinbarung zwischen dem bisherigen und dem neuen Besitzer geregelt werden, wenn dies für die Betriebsführung unbedingt erforderlich ist. Kommt zwischen den Beteiligten keine Einigung zustande, so führt das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - auf Antrag eine Regelung herbei. Hierzu werden der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie ein landwirtschaftlicher Sachverständiger gehört. Der Antrag ist bis spätestens zum 21.11.2024 zu stellen, damit dem Antragsteller keine Nachteile entstehen. Eine Entschädigung wegen eines verspätet gestellten Antrags ist nicht möglich. 2.2.5 Für Rotklee, Luzerne und sonstige Futterpflanzen, die auf den abzutretenden Flächen bereits im Jahre 2022 und früher eingesät wurden, wird keine Entschädigung gewährt. Stall- und Handelsdüngergaben werden ebenfalls nicht entschädigt. 2.2.6 Die in der Neuordnungskarte dargestellten Flurstücke sind in ihrer Nutzungsart zu belassen oder gegebenenfalls in die vorgesehene Nutzungsart zu überführen. Die Empfänger der neuen Grundstücke sind verpflichtet, die Grundstücke selbst in die vorgesehene Nutzungsart zu überführen. Im Übrigen gelten die Beschränkungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (Dauergrünland). 2.2.7 Entfällt. 2.2.8 Laufende Verpflichtungen aus dem „Gemeinsamen Antrag“ (wie z.B. Greening) werden durch die Besitzeinweisung nicht unterbrochen und sind im vollen Umfang zu gewährleisten. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - untere Landwirtschaftsbehörde. 2.2.9 FFH-Lebensraumtypen (z.B. Magere Flachlandmähwiesen) sind in der Neuordnungskarte zum Flurbereinigungsplan dargestellt. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie in bestehendem Umfang und bestehender Qualität erhalten werden. Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Heidelberg - untere Naturschutzbehörde. 2.2.10 Die in den Grundstücken angebrachten Vermessungszeichen sind zu dulden und erkennbar zu halten. Sie dürfen weder beschädigt noch versetzt oder entfernt werden. Dies gilt auch für alle Grenzzeichen, wie Grenzsteine, Grenzmarken oder Pflöcke, die eine Eigentums- oder Besitzregelung in der Örtlichkeit anzeigen oder vorbereiten. Hierauf ist bei der Bewirtschaftung der neuen Grundstücke besonders zu achten. 2.3 Regelung der Übernahme von Bäumen, Gehölzen, Hecken usw. Die Obstbäume und Beerensträucher dürfen im Jahre 2024 noch von den bisherigen Besitzern genutzt und abgeerntet werBEKANNTMACHUNGEN Eine Sport-Kita in Rekordzeit Gebäude für Kita am Harbigweg in Kirchheim fertiggestellt S chneller geht’s kaum: In weniger als einem Jahr Bauzeit hat das Hochbauamt auf dem Gelände am Harbigweg 18/1 eine neue Kindertageseinrichtung realisiert. Möglich war das durch die innovative Bauweise des „Heidelberger KitaBaukastens“ mit qualitativ hochwertigen, vorgefertigten Holzmodulen. Die Gesamtkosten des Neubaus belaufen sich auf 7,8 Millionen Euro. Die Einrichtung wird nach Fertigstellung der Außenanlage mit einem speziellen Bewegungs-Konzept ab Januar 2025 in Betrieb gehen und im Vollbetrieb 70 Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren anbieten. Träger ist Champini Sport - & Bewegungsstätten gGmbH/ gUG, ein Unternehmen aus Nürnberg, das in Heidelberg bereits eine BewegungsKita in Schlierbach betreibt. „Diese Kita passt hervorragend zu Heidelberg als Sportstadt und als Stadt, die auf qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote Wert legt“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Feier zur Baufertigstellung am 6. November. „Das ist nun die dritte Einrichtung, bei der sich die Vorteile des Heidelberger Baukastensystems zeigen. Wir bauen damit beeindruckend schnell, effizient und klimafreundlich“, erklärte Erster Bürgermeister und Baudezernent Jürgen Odszuck. „Die Kita stellt durch die Nähe zu den vielen unterschiedlichen Sportstätten in Kirchheim eine Besonderheit dar und bereichert die Vielfalt des Heidelberger Kita-Angebots in einem unserer kinderreichsten Stadtteile“, freute sich Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit. eu OB Würzner (2.v.l.), EBM Jürgen Odszuck (l.) und Bürgermeisterin Stefanie Jansen (5.v.l.) bei der Schlüsselübergabe mit „Champini“, Gemeinderat und Hochbauamt. (Foto Rothe) Wasserturm erhält kleinen Platz Gastronomie, Sitzplätze und Bäume geplant Er ist ein Hingucker und stadtbekannt: der Wasserturm am Czernyring in der Bahnstadt. Er ist ein Relikt aus den vergangenen Tagen des Heidelberger Güter- und Rangierbahnhofs, der im Jahr 1997 stillgelegt wurde. Derzeit wird der Wasserturm durch einen privaten Investor saniert und für eine künftige Nutzung als Gastronomiebetrieb erweitert. Auch das Areal rund um den denkmalgeschützten Wasserturm wird neu gestaltet. Auf der dreieckigen Fläche zwischen Czernyring, Grüner Meile und Straßenbahntrasse wird ein kleiner Platz angelegt, der mit einer vielfältigen Bepflanzung und mehreren Sitzgelegenheiten zum Verweilen einlädt. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss amMittwoch, 6. November, einstimmig beschlossen. Die Platzfläche wird von einer Bepflanzung mit Sträuchern, Stauden, Gräsern und vereinzelten Bäumen eingerahmt. Diese bieten künftig Insekten und Vögeln Nahrung und Unterschlupf. Der Zugang zur Platzfläche wird über eine Treppe und durch eine Rampe barrierefrei ermöglicht.

13. November 2024 BEKANNTMACHUNGEN 6 den. Als spätester Zeitpunkt für den Besitzübergang dieser Bestände wird der 31.12.2024 festgesetzt. Die bisherigen und die neuen Besitzer könnenmit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - hiervon abweichende Vereinbarungen treffen. Die Empfänger der neuen Grundstücke haben die darauf stehenden Obstbäume, Beerensträucher und Holzbestände – insbesondere Bäume, Feld- und Ufergehölze und Hecken zu übernehmen. Diese Bestände dürfen auch weiterhin weder von dem bisherigen Besitzer noch vom Empfänger der neuen Grundstücke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - verändert oder beseitigt werden. Die Holzbestände, Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze müssen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten werden. Regelungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bleiben von diesen Überleitungsbestimmungen unberührt. 2.4 Regelung der Übernahme sonstiger Grundstücksbestandteile Kulturdenkmale (Grabhügel, Bildstöcke, Feldkreuze usw.) und Landschaftsbestandteile, die aus Gründen des Denkmalschutzes, des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder aus anderen Gründen zu erhalten sind, haben die Empfänger der neuen Grundstücke zu übernehmen. Sie dürfen weder beeinträchtigt, beschädigt noch beseitigt werden. Die hierfür geltenden Schutzbestimmungen bleiben unberührt. Diese Objekte sind in der Neuordnungskarte dargestellt. Einfriedungen oder sonstige Anlagen, die den Wert des Grundstücks auf Dauer nicht beeinflussen, haben deren Eigentümer bis zum 29.11.2024 zu entfernen, andernfalls kann sie die Teilnehmergemeinschaft auf deren Kosten beseitigen. 2.5 Wege- und Gewässernetz Die Wege für die Bewirtschaftung der neuen Grundstücke sind bereits hergestellt. Es dürfen daher nur noch die neuen gemeinschaftlichen Anlagen (u.a. Wege und Überfahrtsrechte) benutzt sowie die vereinbarten oder im Flurbereinigungsplan festgesetzten Überfahrtsrechte ausgeübt werden. 3. Begründung Gemäß § 65 Abs. 2 i.V.m. § 62 Abs. 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) wird die tatsächliche Überleitung aus dembisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen durch diese Überleitungsbestimmungen geregelt. Hierdurch werden die Empfänger der neuen Grundstücke in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung ihrer neuen Grundstücke eingewiesen, um sie noch in diesem Herbst ordnungsgemäß bewirtschaften zu können. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde zu diesen Bestimmungen gehört. Die unter Nr. 2.3 und Nr. 2.4 festgesetzte Übernahmeverpflichtung beruht auf § 50 Abs. 1 FlurbG. Die Übernahme und Erhaltung der dort genannten Objekte ist aus Gründen des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalspflege oder deshalb erfolgt, um die Kulturlandschaft vor vermeidbaren Verlusten zu bewahren. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, KurfürstenAnlage 38-40, 69115 Heidelberg oder bei jeder anderen Dienststelle des Rhein-Neckar-Kreises eingelegt werden. (Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Amt für Flurneuordnung, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim). 5. Sofortvollzug Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBL. I S. 686) musste angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub des Besitzüberganges für einen großen Teil der BeteiligWerden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg ist folgende Stelle zu besetzen: Beim Amt für Soziales und Senioren: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe S 12 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. ten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Jede Verzögerung des Besitzübergangs würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur imHerbst stattfinden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Überleitungsbestimmungen liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. 6. Hinweise 6.1 Bestehen besondere Rechtsverhältnisse an Grundstücksbestandteilen oder an Erzeugnissen, so gehen diese Rechtsverhältnisse auf die neuen Grundstücke über. Die Empfänger der neuen Grundstücke gelten als deren Eigentümer. Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - kann in Einzelfällen abweichende Regelungen treffen. 6.2 Die zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums nach § 34 FlurbG, auf die bereits bei der Anordnung der Flurbereinigung hingewiesen wurde, gelten bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans. Daher dürfen weiterhin - in der Nutzungsart der Grundstücke ohne Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - nur Änderungen vorgenommen werden, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gehören, - Bauwerke, Brunnen, Gräben, Dränungen, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen nur mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, - Obstbäume, Beerensträucher, sowie sonstige Holzbestände - einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze - nur mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen muss das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - Ersatzpflanzungen auf Kosten des Verursachers anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). 6.3 Die Überleitungsbestimmungen können nach § 137 Abs. 1 FlurbG mit Zwang vollstreckt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann nach den §§ 6, 7, 9 Abs. 1 Buchst. b), 11 und 13 -16 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) vom 27.04.1953 (BGBl. I S. 157) ein Zwangsgeld bis zu 25.000 € festgesetzt werden. An dessen Stelle kann für den Fall, dass das Zwangsgeld nicht gezahlt wird, Ersatzzwangshaft bis zu 2 Wochen treten. Wer Maßnahmen zur Durchführung des Verfahrens vereitelt, kann zu den dadurch entstehenden Kosten herangezogen werden (§ 107 Abs. 2 FlurbG). 6.4 In den unter den Nummern 2.2.1, 2.2.3, 2.2.6, 2.4 und 2.5 genannten Fällen kann Ersatzvornahme angeordnet werden (§ 9 Abs. 1 Buchst. a), § 10 VwVG). Im Falle von Nummer 2.2.2 kann das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - auf Kosten des bisherigen Besitzers den alten Zustand wiederherstellen lassen. gez. Neubert, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Telefon 06221 522-5400 Telefax 06221 522-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein-ne ckar-kreis.de BEKANNTMACHUNG Erschließungsanlage „Hardtstraße“ in Heidelberg-Kirchheim - Abschnittsbildung für den Bereich zwischen Odenwaldstraße und Bogenstraße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 gemäß § 37 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) beschlossen, für die Erschließungsanlage „Hardtstraße“, im Bereich zwischen Odenwaldstraße und Bogenstraße, einen Abschnitt zu bilden. Der Geltungsbereich des gebildeten Abschnitts ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Auskünfte und Erläuterungen zur Bildung des Abschnitts werden unter der Telefonnummer 06221-58 23310 erteilt. Heidelberg, den 24.10.2024 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt GEMEINDERAT Einladung zur Sitzung des Gemeinderates amDonnerstag, 14.11.2024, um 17:30 Uhr, Großer Rathaussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Hinweis: Diese Sitzung findet in Präsenz statt. Zusätzlich kann die Sitzung per Livestreamüber die städtische Homepage oder imNeuen Sitzungssaal verfolgt werden. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen 2 Fragestunde 3 Bebauungsplan Bergheim „KurfürstenAnlage Nord, westlicher Teil“, hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss der Veröffentlichung, Beschlussvorlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Heidelberg Wieblingen - Solarpark im Gewann Weide“ Einleitungsbeschluss, Beschlussvorlage 5 SRH Campus – Fortschreibung Rahmenplan: Erschließung, Beschlussvorlage 6 Flusswärmepumpe am Standort Bergheim - Ernst-Walz-Brücke, Beschlussvorlage 7 Kunstrasenplätze in Heidelberg, Informationsvorlage 8 E-Tretroller-Konzept, Beschlussvorlage 9 Regionales Fahrradvermietsystem, Beschlussvorlage 10 Ergebnisse der Verkehrslärm-Kartierung 2022 und 3. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans, Beschluss-

13. November 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de vorlage 11 2. Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, Beschlussvorlage 12 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Heidelberg und für die Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung - GaAGS), Beschlussvorlage 13 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heidelberg, Beschlussvorlage 14 13. Änderung der Gemeinderatsgeschäftsordnung (Redezeitbegrenzung, Sitzungsende, Digitale Gremienarbeit), Beschlussvorlage 15 Anbahnung einer Städtepartnerschaft mit der Stadt Odessa, Ukraine, Beschlussvorlage 16 Bestellung einer/eines Bürgerbeauftragten, Beschlussvorlage 17 Rückführung der Sanierungs- und Stadterneuerungsaufgaben von der GGH zur Stadt Heidelberg, Aufhebungsvereinbarung Sanierungsträgertätigkeit zwischen der Stadt Heidelberg und der GGH, Beschlussvorlage 18 Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt: Finanzierungsausgleich Treuhandvermögen, Beschlussvorlage 19 Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen, Beteiligungsbericht 2023 der Stadt Heidelberg, Informationsvorlage 20 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg, Anpassung der NachkalkulationAbwassergebühren 2021 und Nachkalkulation Abwassergebühren 2022, Beschlussvorlage 21 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg, Nachkalkulation Wassergebühren 2023, Nachkalkulation Abwassergebühren 2023, Beschlussvorlage 22 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg, Preisanpassung der Dauerparkerstellplätze, Anwohnergaragen zum 01.03.2025, Beschlussvorlage 23 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg Anpassung der Tarife der Bergbahn zum 01.01.2025, Beschlussvorlage 24 Eigenbetrieb Stadtbetriebe Heidelberg, Sicherungsmaßnahme an der Stützwand obere Bergbahn: Maßnahmegenehmigung, Beschlussvorlage 25 Annahmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 20.000 Euro, Beschlussvorlage 26 Kinderbeauftragte in den Stadtbezirken - Neubesetzung in Neuenheim, Bergheim, Boxberg, Wieblingen, Emmertsgrund und Altstadt, Beschlussvorlage 27 Mehr Wohnheime für Auszubildende und Fachkräfte, Antrag von: HDer; 27.1 Mehr Wohnheime für Auszubildende und Fachkräfte, Informationsvorlage 28 Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle, Antrag von: GAL/FWV, Bunte Linke, LINKE, HiB; 28.1 Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle, Informationsvorlage 29 Einrichtung eines Bürger:innenrats zum Thema Klimaschutz ab 2025, Antrag von: SPD, HiB/Volt 30 Sachstand Situation Menschen in der Prostitution Heidelberg, Antrag von: LINKE/Bunte Linke 31 Berufung eines Mitglieds des Fahrgastbeirates als nicht gemeinderätliches beratendes ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (AKUM), Antrag von: CDU 32 Orte für neue Clubs und Bars in Heidelberg finden, Antrag von: Grüne, Die PARTEI, LINKE/Bunte Linke, SPD, GAL 33 Ausbildungshaus im Economy Park Heidelberg-Leimen, Antrag von: HDer 34 „Einfach Bauen“ in Heidelberg, Antrag von: HDer 35 Fragezeit 36 Offenlagen; 36.1 Bezirksbeirat Bahnstadt - Bestellung von Sebastian Derkau; 36.2 Bezirksbeirat Boxberg - Ausscheiden von Dr. Daniel Gerecht und Nachrücken von Doris Mrfka Nicht öffentliche Sitzung 1-3 Vertrauliche Tagesordnungspunkte. WEITERE GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 13. November, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1 Gemeinderat und Jugendgemeinderat: Donnerstag, 14. November, 16 Uhr; Gemeinderat: Donnerstag, 14. November, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 18. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 19. November, 17 Uhr, Rathaus Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 21. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Rohrbach: Donnerstag, 21. November, 18 Uhr, Hochschule Fresenius Heidelberg, Sickingenstr. 63-65 www.gemeinderat.heidelberg.de. Momo kommt ins Theater Karten fürs diesjährige Weihnachtsmärchen gewinnen Am Rande einer Stadt mit vielen Neubauvierteln wohnt in einem alten, zerfallenen Amphitheater ein kleines Mädchen mit braunem Lockenkopf – Momo. Sie besitzt eine ganz besondere Gabe: Sie ist eine herausragende Zuhörerin. Durch diese Gabe kann sie trösten, Streit schlichten und ihren Freunden, dem Fremdenführer Gigi oder dem Straßenkehrer Beppo, das Gefühl geben, ihren Platz in der Welt gefunden zu haben. Eine schöne Vorstellung! Doch eines Tages kommen merkwürdige Männer: Sie sind in Grau gekleidet und rauchen aschgraue Zigarren. Die Männer sind Agenten der Zeitsparkasse und wollen den Menschen ihre Zeit abringen. Als Momo schließlich hinter das dunkle Geheimnis der grauen Herren kommt, beschließt sie, den Menschen die gestohlene Zeit zurückzubringen. So beginnt ein spannendes Wettrennen, nicht nur gegen, sondern auch um die Zeit selbst. Das Familienstück von Michael Ende ist angesichts unserer schnelllebigen Zeit aktueller denn je und verzaubert zugleich mit seiner einfühlsam erzählten Geschichte. Wer Karten für das Stück gewinnen möchte, kann ab 13. November amGewinnspiel teilnehmen. Die Stadtwerke Heidelberg verlosen 239 Karten für die exklusive Sondervorstellung vom Theater und Orchester Heidelberg am 1. Dezember um 11 Uhr. Frei ab 6 Jahren. Die Teilnahme ist bis zum 25. November über die StadtwerkeHeidelberg-App »für dich« möglich, die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 25. November per E-Mail informiert. Die App steht kostenlos auf Google Play und im Appstore zum Download zur Verfügung. Das beliebte Weihnachtsmärchen im Theater und Orchester Heidelberg zeigt dieses Jahr „Momo“ für Kinder ab 6 Jahren. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Susanne Reichardt Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

8 KULTUR UND FREIZEIT 13. November 2024 Gedenken an Opfer von Trans*feindlichkeit Am 20. November ist der Transgender Day of Remembrance. An diesem internationalen Gedenktag wird weltweit auf trans*feindliche Gewalt und Diskriminierung aufmerksam gemacht. Die Rainbow City Heidelberg hisst zu diesem Anlass Flaggen der queeren Communities am Rathaus. Ausstellung: Stadt kauft Kunst Das Kulturamt stellt In Kooperation mit dem Verein KulturTandem International e.V. erneut die städtischen Kunstankäufe aus. Die Vernissage findet am 14. November um 19 Uhr in der Rheinstraße 17 statt. Die Ausstellung ist dort von 15. November, bis 30. November, mittwochs bis freitags von 15 bis 18.30 Uhr geöffnet. Woche der Abfallvermeidung Die Abfallberatung bietet am Mittwoch, 20. November, von 11 bis 16 Uhr in der Poststraße 13 einen Mitmachstand im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung an. Am Sonntag, 24. November, veranstalten Foodsharing e.V. Heidelberg und der Jugendtreff Kirchheim ein „Restekochen“. Gekocht wird von 14 bis 18 Uhr in der Hegenichstraße 2a. Weine aus Südfrankreich entdecken Bei der Weinmesse der Metropolregion Montpellier, organisiert durch das Montpellier-Haus, präsentieren 16 Winzerinnen und Winzer Weine aus Südfrankreich. Die Messe findet vom 15. bis 17. November im Karlstor 1 statt. Anmeldung unter www. montpellier-haus.de Kurz gemeldet E-Sport-Turnier geht in dritte Runde Süddeutschlands erstes und größtes Schüler-E-Sport-Turnier geht in die dritte Runde: Am 29. und 30. November veranstaltet der Jugendgemeinderat zusammen mit der Heidelberg iT Management GmbH & Co. KG im Pfaffengrund, Kurpfalzring 110/1, die Heidelberger E-Sport Tage. Schulen sind aufgerufen, bis spätestens 24. November Teams für die Spiele anzumelden. Das Event wird unter www.twitch.tv/esportheidelberg gestreamt. (Foto Goldschmidt) „Stadtentwicklung im Dialog“ Vorträge und Diskussion am 21. November Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Stadtentwicklung im Dialog“ lädt die Stadt zu einer wichtigen Diskussion über nachhaltige Baukultur und zukunftsfähige Architekturkonzepte ein. Die Veranstaltung zum Thema „Neue Umbaukultur“ findet am Donnerstag, den 21. November, von 17 bis 19 Uhr in der Chapel, Rheinstraße 12/4, statt. Ziel ist es, Impulse und Perspektiven zu beleuchten, die dazu beitragen, Gebäude mit einer Lebensdauer von bis zu 200 Jahren zu schaffen, die flexibel und anpassungsfähig auf sich verändernde Nutzungsbedürfnisse reagieren können. Anmeldung bis 15. November stadtentwicklung@ heidelberg.de Stadthalle: Sanierung geht voran Neugestaltung der Grünanlage am Montpellierplatz neben dem Konzerthaus genehmigt D er Montpellierplatz auf der Ostseite der Stadthalle soll neu gestaltet werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat nun die Ausführung des Freiraumkonzeptes genehmigt. Der Gemeinderat hatte das Konzept bereits imMai 2023 einstimmig beschlossen. Die geplante Grünanlage am Montpellierplatz gliedert sich in eine innere Grünfläche mit dem bereits bestehenden Blauglockenbaum und neu angelegten Staudenbeeten sowie eine repräsentative platzartige Fläche. An drei Seiten wird es großzügige Bänke geben. Die Lüftungsanlage für die Technikzentrale wird bestmöglich integriert, etwa durch Bepflanzung. Die Installation der Beleuchtung durch die Stadtwerke Heidelberg ist baubegleitend im Frühjahr 2025 geplant. Die Fertigstellung ist für August 2025 vorgesehen. Die Kosten betragen rund 970.000 Euro und werden über den Haushalt des Landschafts- und Forstamtes gedeckt. Unterdessen geht die Sanierung der Stadthalle mit großen Schritten voran. Im Großen Saal sind zuletzt die neuen Hubböden vollständig eingebaut worden. Nachträglich eingebaute Verkleidungen hinter der Bühne wurden entfernt, sodass aus dem Großen Saal wieder der Blick in Richtung Altstadt möglich wird. Zudem wurde im Sommer der Portikus – der historische Säulengang hin zum Neckar – verglast. Die umfassende Sanierung der Stadthalle ist nur dank dem Engagement von Wolfgang Marguerre, seiner Familie und seinem Unternehmen Octapharma möglich. chb www.stadthalle.heidelberg.de Der historische Säulengang der Stadthalle hin zum Neckar wurde kürzlich verglast. Die Sanierung des Konzerthauses wird 2025 abgeschlossen. (Foto Rothe)

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