7 BEKANNTMACHUNGEN 6. November 2024 Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de cc) über 30 qm ohne Zentralheizung 9,95 € / qm“ b) Nach Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Gebühren nach Absatz 2 erhöhen sich monatlich bei Bereitstellung 1. der Stromversorgung um 1,49 € / qm 2. eines Stellplatzes in einer Garage oder Tiefgarage um jeweils 30,00 € 3. eines sonstigen Stellplatzes um jeweils 15,00 €“ c) Nach Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt: „(4) Der/die Benutzer/in hat spätestens zum Beginn des Benutzungsverhältnisses unter Vorlage etwaiger Nachweise vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Leistungsbezuges im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 zu machen. Diesbezügliche Änderungen, die während des Benutzungsverhältnisses eintreten, sind unverzüglich mitzuteilen.“ d) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 5 und 6. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Heidelberg, den 17.10.2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans „Neuenheim-Mitte - Teilbereich 2, Alter Dorfkern“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einenweiteren Bereich in Neuenheim-Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet liegt nördlich des Neckars und umfasst das Zentrum des alten Dorfkerns von Neuenheim. Es erstreckt sich von der Lutherstraße bis zur Brückenstraße. Im Süden markieren die Uferstraße und im Norden die Rahmengasse die äußeren Grenzen des Geltungsbereichs. Der Marktplatz ist in dieser Umfassung enthalten. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 S. 1BauGB entsprechend. Danach wird in diesem Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist für das Bebauungsplanverfahren ebenfalls nicht vorgesehen, daher entfällt auch die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB. Ziele der Planung Mit dem Bebauungsplan soll der besonderen historischen Situation im alten Dorfkern Neuenheims Rechnung getragen werden - eine künftige bauliche Entwicklung des Gebietes soll durch den Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen geordnet und städtebaulich gestalterische Qualitäten sollen gesichert werden. Information der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern. Es besteht daher die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 24.11.2024 nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (06221 – 58 23100) oder per E-Mail (Natalie.vonBothmer-Eichkorn@Heidelberg. de) einzusehen und sich über die Planung zu unterrichten. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Äußerung zur Planung möglich. Diese kann elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf auch postalisch erfolgen oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden: E-Mail: beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de Postanschrift: Stadtverwaltung Heidelberg – Stadtplanungsamt –, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg Heidelberg, den 29.10.2024 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Die im Planauszug markierte Teilfläche des Europlatzes wurde am 13.09.2024 dem öffentlichen Verkehr überlassen und gilt damit ab diesem Zeitpunkt gemäß § 5 des Straßengesetzes von Baden-Württemberg als gewidmet. Heidelberg, den 06.11.2024 -Der OberbürgermeisterORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahnstadt „An der Czernybrücke“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2024 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Einleitungsbeschluss vom 22. Juli 2021 aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Heidelberg, den 21. Oktober 2024 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt GREMIENSITZUNGEN Sportausschuss: Mittwoch, 6. November, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 6. November, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Donnerstag, 7. November, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Handschuhsheim: Donnerstag, 7. November, 18 Uhr, Carl-Rottmann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13 Bezirksbeirat Bahnstadt: Mittwoch, 13. November, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1 Gemeinderat und Jugendgemeinderat: Donnerstag, 14. November, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Gemeinderat: Donnerstag, 14. November, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de.
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