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6 BEKANNTMACHUNGEN / AKTUELLES 9. Oktober 2024 Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Personal- und Organisationsamt: Leiterin/Leiter der Abteilung Personal (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A15 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 15 TVöD-V Beim Vermessungsamt: Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieur (m/w/d) verbunden mit der Funktion als Leitung des Sachgebiets Qualitätssicherung und Datenhaltung und der stellvertretenden Leitung der Abteilung Liegenschaftskataster Vollzeit| unbefristet | Besoldungsgruppe A 13 g LBesGBW Beim Amt für Schule und Bildung: Schulbaukoordinatorin/Schulbaukoordinator (m/w/d) Vollzeit |unbefristet | Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Altstadträtin und Spitzensportlerin Ursel Wirth-Brunner Frau Wirth-Brunner war zwischen 1989 und 1994 Mitglied des Heidelberger Gemeinderates. Während dieser Zeit brachte sie sich mit herausragendem Engagement in unsere Stadtgesellschaft ein. Als eine der größten Schwimmerinnen ihrer Zeit werden ihre zahlreichen Erfolge – wie die beiden Bronze-Medaillen bei den Olympischen Spielen 1960 – unvergessen bleiben. Gleichwohl ihrer internationalen sportlichen Karriere engagierte sie sich in ihrer Heimatstadt vorbildlich, wobei ihr speziell die Förderung von jungen Menschen am Herzen lag. In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von ihr. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie. Stadt Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigung Leimen (L600) Stadt Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 09.10.2024 Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Leimen (L600) zusammen. Er enthält die neuen gemein- schaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse. Auslegung: Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von Dienstag, den 15.10.2024 bis Freitag, den 15.11.2024 im Rathaus in Leimen, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, aus. Die Öffnungszeiten des Rathauses während der Auslegung sind Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag von 14:30 – 18:30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 13:30 – 17:00 Uhr. Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2711) eingesehen werden. Erläuterung: Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung – auf Wunsch an Ort und Stelle – werden Beauftragte des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuordnung, von Montag, den 04.11.2024 bis Freitag, den 15.11.2024 im Rathaus in Leimen, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen während der o.g. Öffnungszeiten anwesend sein. Nur in dieser Zeit können dort die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden. Anhörungstermin: Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am: Donnerstag, den 21. November 2024 um 11:00 bis 12:00 Uhr im Rosensaal, Nußlocher Straße 14 in 69181 Leimen Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen. Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben. Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen. gez. Andreas Neubert Amtsleiter, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Telefon +49 6221 522-5400 Telefax +49 6221 522-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@rheinneckar-kreis.de ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Jugendliche gestalten Trafohäuschen Im September verwandelte sich ein schlichtes Trafohäuschen im Quartier am Turm in Rohrbach in ein farbenfrohes Kunstwerk. Unter der Leitung des Graffiti-Künstlers Michel Vogt und organisiert vom Quartiersverein, gestalteten insgesamt neun Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren die Außenwände des Gebäudes im Bereich Fabrikstraße/Lindenweg. Die Aktion wurde größtenteils durch Fördermittel aus dem Stadtteilbudget ermöglicht. www.heidelberg.de/stadtteilbudgets (Foto Stadt Heidelberg)

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