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18. September 2024 11 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Nicolaus Niebylski (nni), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat), Christina Wagner (cwa) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de BEKANNTMACHUNG § 15 und § 24a Wehrpflichtgesetz wurden ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Gemäß § 58 c Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) übermitteln die Meldebehörden nur zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 30.03.2025 an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str. 69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei allen Bürgerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG Gruppenauskünfte für Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene - Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes – Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Beispiel für eine solche Gruppe: Wahlberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, den/die Vornamen, den Doktorgrad und die Anschrift. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Eine entsprechende Erklärung kann bei jedem Bürgeramt abgegeben oder an die Stadt Heidelberg –Bürger- und Ordnungsamt-, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, geschickt werden. Der Widerspruch kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen ausgeübt werden. Heidelberg im September 2024 Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG Gemäß § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes dürfen die Meldebehörden auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, folgende Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen: 1. Familienname 2. Vornamen 3. Doktorgrad 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Gemäß § 50 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes dürfen die Meldebehörden auf Verlangen von Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben folgende Auskunft erteilen: 1. Familienname 2. Vornamen 3. Doktorgrad und 4. derzeitige Anschriften Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen haben. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz vorliegt. Eine Auskunft an Adressbuchverlage darf außerdem nicht erteilt werden, wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Gemäß § 42 Abs. 2 darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Familienangehörige (Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft angehören folgende Daten übermitteln: 1. Vor- und Familienname 2. Geburtsdatum und Geburtsort 3. Geschlecht 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft 5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift 6. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 7. Sterbedatum Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Datenübermittlung für Zwecke des Ausbildungstage Mehr als 60 Betriebe kennenlernen Welcher Ausbildungsberuf oder dualer Studiengang passt zu mir? Welche Unternehmen in Heidelberg und der Region bilden aus? Und habe ich bei meinen Bewerbungsunterlagen an alles gedacht? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten die Besucherinnen und Besucher der Heidelberger Ausbildungstage am Mittwoch und Donnerstag, 16. und 17. Oktober, im Dezernat#16, EmilMaier-Straße 16. Mehr als 60 Ausbildungsbetriebe präsentieren sich und ihre Ausbildungsangebote an den beiden Tagen. Von Industrie, Handwerk und Einzelhandel über Hotellerie und Gastronomie, Kunst und Kultur, die Gesundheits- und Pflegebranche bis hin zu Logistik, Verkehr und die Stadtverwaltung Heidelberg – die Bandbreite der beteiligten Branchen und Betriebe ist groß. Die Veranstaltung bietet allen Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, sich vor Ort persönlich mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Unternehmen sowie anderen angehenden Auszubildenden über Ausbildungsangebote auszutauschen. Der Eintritt zu den Heidelberger Ausbildungstagen ist kostenlos. www.heidelberger- ausbildungstage.de Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str. 69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei allen Bürgerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt ERINNERUNG Ausweisdokumente rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen Wer feststellt, dass der Ausweis oder der Reisepass schon abgelaufen ist, oder nur noch eine kurze Gültigkeit besitzt, sollte einen Termin bei einem der Bürgerämter vereinbaren. Die große Anzahl an Reisepässen, die jährlich im Expressverfahren beantragt werden, lässt darauf schließen, dass eine große Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern erst kurz vor Reiseantritt die Gültigkeit der Ausweisdokumente prüft und in vielen Fällen zeitlich dringend ein Identitätsdokument benötigt. Um Probleme bei Kontrollen, z.B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument. Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. Ausweisdokumente verlieren unabhängig vom Ablaufdatum Ihre Gültigkeit, wenn diese eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulassen. Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung der Person z.B. anhand des Lichtbildes, noch zweifelsfrei möglich ist. Heidelberg, im September 2024 Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt GREMIENSITZUNGEN Jugendgemeinderat: Mittwoch, 18. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 19. September, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 19. September, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 24. September, 17.45 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 25. September, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de.

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