Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 18. September 2024 / Ausgabe 28 / 32. Jahrgang ENGAGEMENT Freiwilligentage 2024 Helfende Hände gesucht Der 9. Freiwilligentag findet ab Samstag, 21. September, in Heidelberg und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar statt. Neu ist, dass der bewährte Freiwilligentag auf einen Aktionszeitraum von zehn Tagen bis zum 30. September ausgedehnt wurde. Die diesjährigen Freiwilligentage in Heidelberg verzeichnen mit über 50 Angeboten eine Rekordzahl an Projekten und eine noch nie da gewesene Vielfalt. Die meisten Anbieter suchen noch engagierte Helferinnen und Helfer. S. 5 › HEIDELBERG-STUDIE 2023 95 Prozent fühlen sich wohl Fokus auf Lebenslagen Die neue Heidelberg-Studie 2023 ist erschienen. Schwerpunkt der Bürgerumfrage, die ihren festen Platz im Jahreskalender der Stadt Heidelberg hat, sind diesmal die wirtschaftlichen Lebenslagen der Heidelbergerinnen und Heidelberger. Dabei zeigte sich unter anderem: 16 Prozent der Befragten sind armutsgefährdet, darunter sind fast 40 Prozent Studierende. 95 Prozent der Studienteilnehmenden gaben an, sich in Heidelberg wohl zu fühlen. S. 7 › DOPPELHAUSHALT 2025/26 Schwierige Haushaltslage Einbringung verschoben Die angespanntewirtschaftliche Situation inDeutschland schlägt sich auch auf die finanzielle Lage der Stadt Heidelberg nieder – das gilt bereits für das laufende Haushaltsjahr, aber auch gravierend für die Planungen zum Doppelhaushalt 2025/2026, wo aktuell ein Defizit von 90 Millionen Euro steht. Vor diesemHintergrund wird der neue Doppelhaushalt nicht wie geplant im Oktober eingebracht, sondern erst imFebruar 2025. Die Verabschiedung ist für den 5. Juni 2025 vorgesehen. S. 5 › Der neue Europaplatz zwischen Hauptbahnhof und Heidelberg Congress Center wurde am Freitag, 13. September eröffnet. „Mit dem neuen Europaplatz erhält Heidelberg einen zentralen Platz direkt am Hauptbahnhof. Dieser wird künftig ein Ort des Ankommens, des Zusammentreffens vonMenschen aus aller Welt, die hier an Konferenzen teilnehmen. Wir widmen den Platz einem starken Europa und setzen damit ein deutliches Zeichen: für Weltoffenheit und für Demokratie“, erklärte Oberbürgermeister Eckart Würzner. „Der neue Platz verbindet die Innenstadt mit der Bahnstadt und dem Konferenzzentrum. Dafür wurde die Höhe des Areals so angepasst, dass ein schwellenloser Übergang zwischen Fußgängerbrücke und Czernyring möglich wurde“, sagte Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck. Der Höhenunterschied zwischen dem Max-Planck-Ring auf Bahngleis-Niveau und dem Czernyring beträgt 6,40 Meter. Ein lebendiger Ort „Unter dem Platz liegt ein riesiges Fahrradparkhaus mit insgesamt 1.600 Stellplätzen. Trotzdem ist es gelungen, zahlreiche Bäume auf dem Europaplatz zu pflanzen, wofür spezielle vertiefte Baumgruben in die Tiefgarage hinein gebaut wurden“, erklärte Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. Insgesamt wachsen 29 Bäume auf dem Platz. Wer auf den Zug wartet oder anderweitig dort verweilt, findet am Europaplatz bald gastronomische Angebote, drinnen und draußen. Platz nehmen lässt es sich auf den zahlreichen Bänken und Sitzrondellen. Wer durstig ist, kann in Kürze seine Trinkflasche an einem Trinkwasserbrunnen auffüllen. „Ich bin überzeugt, dass der Europaplatz ein riesiges Potenzial für einen lebendigen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität hat und die Stadt Heidelberg bereichern wird,“ erläutert Kurt Zech, Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE und Stifter der Gustav Zech Stiftung. Platz erkunden und gewinnen Die Stadt lädt mit der Gustav Zech Stiftung zur Europaplatz-Rallye ein. Wer mitmacht, nimmt gleichzeitig an einer Verlosung teil. Die Gewinne stellt das ATLANTIC Hotel. Die Rallye läuft bis 3. November 2024. cat/ls www.heidelberg.de/ europaplatz Europaplatz am Bahnhof eröffnet Ort des Ankommens für Heidelberger, Konferenzgäste und Pendelnde MITTEN- DRINNENSTADT Picknick in Bergheim S. 12 › Der Europaplatz ist das perfekte Bindeglied zwischen Bergheim und Bahnstadt – das Heidelberg Congress Center (HCC) ist in Laufweite und der Hauptbahnhof von hier aus zugänglich. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de
18. September 2024 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbstverantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de SPD Zoe Dickhaut Für ein gerechtes und queerfeministisches Heidelberg! Liebe Heidelberger*innen, es ist mir eine große Freude, Ihre Interessen im Gemeinderat vertreten zu dürfen. Ich danke Ihnen von Herzen für Ihr Vertrauen! In den Ausschüssen Soziales & Chancengleichheit, Wirtschaft & Wissenschaft und Jugendhilfe setze ich mich für einHeidelberg ein, das Vielfalt lebt und Diskriminierung konsequent entgegenwirkt. Meine persönlichen Werte sind auch die Grundlagemeiner politischen Arbeit: Queerfeminismus, Antifaschismus und Solidarität. Queerfeminismus bedeutet für mich, aktiv gegen patriarchale Strukturen und jede Form von Unterdrückung vorzugehen. Dazu gehört aber auch queere Kultur und Räume in Heidelberg zu fördern und bestehende Angebote zu unterstützen. Antifaschismus heißt nicht nur unsere Vergangenheit aufzuarbeiten, sondern auch jeder Form von Faschismus und Diskriminierung aktiv entgegenzutreten. In der Gremienarbeit, auf der Straße, strukturell und im Alltag. Als Gewerkschafterin liegt mir die Solidarität mit Azubis und jungen Arbeitnehmenden besonders amHerzen. Bezahlbarer Wohnraum ist gerade für sie eine Grundvoraussetzung, um in Heidelberg zu leben. Ebenso ist es mir ein Anliegen, mehr konsumfreie Räume zu schaffen, um allen die Möglichkeit zu geben, sich ohne finanziellen Druck zu entfalten. Politik lebt vom Engagement der Bürger*innen und einem offenen Dialog. Deshalb lade ich Sie herzlich ein, sich mit Ihren Anliegen, Fragen und auch konstruktiver Kritik an mich zu wenden. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Hans Breitenstein, Matthias Kutsch Eine Stadt für alle Höchstleistungen, Emotionen, Euphorie. Nach Olympia haben auch die Paralympischen Spiele begeistert. Merci Paris. Das war super! Herzlichen Glückwunsch an alle Sportlerinnen und Sportler aus HD und der Sportregion Rhein-Neckar zu den tollen Leistungen und Medaillen. Wir sind stolz auf euch. Die Paralympics waren nicht nur ein super Sportereignis, sondern auch ein Appell für mehr Chancengleichheit. Die Sportlerinnen und Sportler habenmit ihren Leistungen für mehr Gleichheit und Inklusion geworben: für sich und für 1,3 Milliarden Menschen mit Behinderungen weltweit. Für Chancengleichheit und Barrierefreiheit setzen wir uns als CDU-Fraktion auch im Gemeinderat ein. Menschen mit Behinderung sind eine Bereicherung und wir wollen, dass sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen können. Im Dezember 2021 haben wir deshalb einen Antrag gestellt, um ihnen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. In den letzten beiden Jahren wurde von der Stadtverwaltung mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten und demBeirat vonMenschen mit Behinderungen ein Taxi-Gutschein-Modell für diesen Personenkreis erarbeitet. In HD lebende Menschenmit Behinderung und geringem Einkommen können seit April bei der Gestaltung ihrer Freizeit, bei Besorgungen des täglichen Lebens, Verwandtenbesuchen oder zur Teilnahme am kulturellen, sportlichen sowie gesellschaftlichen Leben unter bestimmten Voraussetzungen Taxi-Gutscheine erhalten. Die Fahrscheine und weitere Informationen zum Pilotprojekt sind in den Bürgerämtern erhältlich. Wir freuen uns über diesen wichtigen Beitrag zur Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe. Herzliche Grüße, Hans Breitenstein undMatthias Kutsch 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Leander von Detten Stadtentwicklung – einfach, ökologisch, bezahlbar Stadträt*innen und Vertreter*innen der Verwaltung fuhren im Juli auf eine Exkursion nach Bad Aibling zum Thema „Nachhaltiges Bauen“ und besichtigten dort und auf dem Weg Objekte zu nachhaltigem Bauen: von einer Holz-Passivhaussiedlung über modularen Holzbau, Aufstockungsbauten für Parkraum, einem Holzparkhaus bis hin zu experimentellen Ton-, Lehm- und Hybridbauten. Auf dem Forschungscampus der B&OGruppe werden Testbauten von der Planung und Ausführung bis zur Nutzung wissenschaftlich begleitet sowie Ressourcenverbrauch und Emissionen gemessen, um Alternativen zur konventionellen Baupraxis zu prüfen und vorzuführen. Ergänzend hörten wir Fachvorträge zu Baukultur, Stadtentwicklung, Zertifizierungen, BaustoffRecycling sowie CO2-Bilanzen. Nachhaltigkeit kann nicht nur über eine Steigerung der Gebäudeeffizienz, sondern auch über simple Bauweisen und natürliche Rohstoffe erreicht werden. Auch das Wiederverwenden von Hauselementen oder die Umnutzung von Funktionsbauten stellen gute Ansätze für die Heidelberger Stadtentwicklung dar. Nach einem so umfassenden Input sind wir gespannt, wie sich der neue Gemeinderat angesichts des Handlungsdrucks durch die Klima- und Wohnraumkrise engagieren wird, ummehr bezahlbaren, ökologischen Wohnraum zu schaffen. Aus der Exkursion können wir konkrete Beispiele für eine pragmatische, aber zukunftsweisende Stadtentwicklung mitnehmen. Wir sehen uns darin bestärkt, bei der Entwicklung auf PHV die Rolle von grauen Emissionen ins Zentrum der weiteren Entwicklung aufzunehmen sowie einen Vorrang von Sanierung, Umnutzung und Wiederverwendung vor Abriss und Neubau zu etablieren. Für uns wird die Frage nach bezahlbarem Wohnraum in Heidelberg in Zukunft im Bestand und vor allem der effizienten und sozial gerechten Nutzung entschieden. Das bedeutet für uns eine Priorisierung von hochwertigen Gemeinschaftsflächen und bezahlbarem Wohnraum vorzunehmen. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Holz-Passivhaus im Prinz-Eugen-Park in München: ein Beispiel für eine pragmatische, aber zukunftsweisende Stadtentwicklung. (Foto Grünen-Fraktion Heidelberg)
Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 19. September, 16 Uhr Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 19. September, 18 Uhr Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 24. September, 17.45 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 25. September www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik sind kommunale Themen Als Stadtrat undMediziner diskutiere ich jede Woche aktuelle und kommunale Themen inmeiner Online-Sprechstunde (www.ida-hd.de) und berichte Ihnen vonmeiner Gemeinderatsarbeit. info@ida-hd.de GAL Michael Pfeiffer Dynamit auf Rädern Klimaschutz und Verkehrswende beschäftigen den Gemeinderat fortwährend – umso erstaunlicher, welche Veranstaltungen in Heidelberg genehmigt werden. So gab es kürzlich auf demMessplatz für 25-30 € Eintritt ohrenbetäubende Motorengeräusche, rußigen Feuerqualm, zersplittertes Glas, verbranntes Gummi durchdrehender Reifen und Autowracks zu erleben. Die Stunts der Akteure sind sicher bemerkenswert, dennoch frage ich mich, ob solche Veranstaltungen für unsere Stadt noch zeitgemäß sind. mp-pfeiffer@gmx.net AfD Albert Maul Mal schauen, … ... ob sich die aktuelle Debatte über die dringend gebotene Reduktion der irregulären Migration via Asylticket wieder mal nur als ein verzweifeltes Schauspiel der Altparteien bis zur Wahl am Sonntag entpuppt. Falls nein – was wir für Deutschland und Europa sehr hoffen – wäre das ein sehr wichtiges Signal an die Stadt Heidelberg und die Landesregierung: Das „Ankunftszentrum“ aus Sicht der AfD schon immer ein Symbol völlig fehlgeleiteter Politik, muss abgewickelt und die Planung des neuen sofort beendet werden! Sinnvoll wäre vorübergehend die Nutzung der Bestandsbauten als Remigrationszentrum. Der Entwicklung vom PHV zu einem lebenswerten Stadtteil stände danach nichts mehr imWege. Dafür werden wir uns als AfD-Fraktion einsetzen! albert.maul@afd-bw.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Karl Breer (FDP) Heidelberg und Regensburg ... ... sind sich sehr ähnlich: Die Lage am Fluss, die Bevölkerungsstruktur (HD: 162.273 EW; 36.817 Studis-R: 157.443 EW; 31.555 Studis), aber es gibt einen gravierenden Unterschied: Die Regensburger Altstadt wirkt deutlich entspannter. Der verblüffende Grund: Im Juli 2023 schaffte eine breite Mehrheit des Gemeinderates gegen den Willen der Verwaltung die Sperrzeiten ab. Selbst anfangs skeptische Hoteliers sowie die Polizei sind inzwischen überzeugt. So gingen die angezeigten Ruhestörungen um über 30 % zurück. Die Wirte sehen sich inzwischen als Teil der Lösung für die Lärmproblematik u.a. durch flexiblere Reaktionen auf die jeweilige Situation in den Kneipen. Wäre dies inzwischen verlängerte Modell nichts für Heidelberg? info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Hildegard Stolz (Bunte Linke) GGH muss sozialer werden Durch die laufende Mieterhöhungsserie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GGH geraten immer mehr ihrer Mieter:innen in echte Not. Es wird vomGemeinderat geduldet, dass alle Mieten maximal möglich erhöht werden. Bunte Linke und Linke haben gegen dieses Vorgehen gestimmt, zumal weder Wohnungsqualität noch Service verbessert werden. Für alle Mieten, die vomSozialamt (mit-)finanziert werden, bedeuten die Erhöhungen eine demokratisch legitimierte zusätzliche Erhöhung der Sozialausgaben der Stadt zugunsten ihrer 100 %-Tochter GGH. So finanziert der Sozialhaushalt die GGH und damit auch die vielen Projekte jenseits des Wohnungsbaus. Die GGH muss dringend auf den Prüfstand, auch bezüglich fehlender Klimaschutzmaßnahmen! h_stolz@gmx.de Die Heidelberger Jochen Ricker Und damit sind es 5! Mit großer Dankbarkeit darf ich mich als neuen Stadtrat vorstellen und freue mich, Teil dieser großartigen Gemeinschaft zu sein – der Fünfte im Bunde! Hier geboren, im elterlichen Handwerksbetrieb aufgewachsen, lernte ich, wie wichtig Verantwortung und Zuverlässigkeit sind – das prägt bis heute. Meine Ausbildung im Neuenheimer Feld vermittelte ein tiefes Verständnis für wissenschaftliche Zusammenhänge. Ich bin überzeugt, Wissenschaft und Innovation sind entscheidend für die Zukunft Heidelbergs. Zudem ist mir die Bewahrung und Erforschung unserer Geschichte persönlich wichtig und ich setze mich dafür ein, dass unser historisches Erbe geschätzt wird. Als Bezirksbeirat erlebte ich hautnah, wie wertvoll der Dialog mit den Bürgern ist. Aktuell arbeite ich in einer Hilfsorganisation und treffe täglich auf Menschen aus verschiedenen Lebenslagen. Diese Begegnungen zeigen, dass ein offenes Ohr für die Bedürfnisse anderer unglaublich wichtig ist. Als Vater weiß ich, wie unabdingbar eine kinderfreundliche Stadt ist – ein Ort, an dem unsere Kleinen sicher aufwachsen. Mit Leidenschaft setze ich mich dafür ein, gemeinsam an einer lebendigen zukunftsorientierten Stadt zu arbeiten. Lassen Sie uns Heidelberg noch schöner machen! info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft Volt/HiB Andreas Gottschalk (Volt) Stärkung der Heidelberger Wirtschaft Die Fraktion HiB/Volt setzt sich gezielt für die Stärkung inhabergeführter Betriebe und des Einzelhandels in Heidelberg ein. Sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft, sichern Arbeitsplätze und bieten faire Löhne. Dies ist die Grundlage, um Vereine, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie Bürger*innen mit geringem Einkommen aus städtischen Mitteln zu unterstützen. Wir fördern den Ausbau der digitalen Infrastruktur, um den Einsatz moderner Technologien zu ermöglichen und wir setzen uns für unbürokratische Start-up-Förderungen sowie die Bereitstellung bezahlbarer Büroflächen für Gründer*innen ein, um innovative Geschäftsideen zu stärken. Der wirtschaftliche Erfolg Heidelbergs hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit vonWohnraum und einem leistungsfähigen ÖPNV ab. Wir unterstützen den Bau von Betriebswohnungen, um Fachkräfte langfristig zu binden, und wir fordern eine höhere Taktung des Nahverkehrs in den Abendstunden, um die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten, insbesondere imEinzelhandel und inhabergeführten Betrieben, zu verbessern. Die Fraktion HiB/Volt vereint wirtschaftliche Stabilität mit ökologischen und sozialen Zielen, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Heidelberg zu schaffen. andreas.gottschalk@volteuropa.org 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 18. September 2024
AKTUELLES 4 18. September 2024 Energieberatung auf dem Boxberg Unter dem Motto „Energie- und Gebäudechecks“ erhalten Bürgerinnen und Bürger auf dem Boxberg bis zum 31. Oktober 2024 kostenlose Beratungen zu den Themen Photovoltaik und energieeffiziente Maßnahmen. Der Auftakt findet am 19. September ab 18 Uhr in den Räumen des Stadtteilvereins im IdunaCenter (Raum „Blickpunkt“) Boxbergring 14, statt. www.heidelberg.de/ klimageld #hd4climate: Infos zu Wärmepumpen Zu Luft- und Erdwärmepumpen informiert der BUND Heidelberg zusammen mit dem Umweltamt am Donnerstag, 19. September, ab 18 Uhr im Seniorenzentrum Ziegelhausen/Schlierbach, Brahmsstraße 6. www.heidelberg.de/ klimasuchtschutz Kurz gemeldet Jobs für Eltern Aktionstag des Jobcenters am 25. September Erneut startet der erfolgreiche Aktionstag „Einstellungssache – Jobs für Eltern 2024“. Eltern, deren Kinder im September eingeschult werden und oder Kinder haben, die selbst bald ins Berufsleben einsteigen, sind eingeladen. Es warten familienfreundliche Stellenangebote, Informationen rund um die Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kinderbetreuung, Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie soziale und interkulturelle Angebote aus dem vielfältigen lokalen Angebot der Stadt Heidelberg. Fachleute stehen für Informationen, Tipps und Anregungen zur Jobsuche und für einen Bewerbungsmappencheck zur Verfügung. Kinder können selbstverständlich mitgebracht werden. Weitere Informationen unter www.jobcenter-hd.de Bäume, Parkplätze, Sperrmüll Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain besuchte Mitarbeitende bei ihren vielfältigen Aufgaben D ie Stadt Heidelberg setzt auf innovative Methoden zur Kontrolle ihrer Bäume. Im Rahmen seiner Sommertour ließ sich Umwelt- und Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain zwei moderne Messgeräte (einen Schalltomografen und ein Bohrwiderstandsmessgerät) zeigen, mit denen Bäume im Stadtgebiet auf Holzfestigkeit und Standsicherheit überprüft werden. „In Heidelberg gibt es fast 50.000 innerstädtische Bäume, die wir regelmäßig auf ihre Vitalität und Standsicherheit kontrollieren“, sagte Schmidt-Lamontain. „Mit beiden Geräten können wir in das Innere der Bäume blicken und erhalten so ein genaueres Bild über deren Zustand. Jetzt lassen sich Schäden früher erkennen und imbesten Fall Baumfällungen vermeiden beziehungsweise hinauszögern.“ Damit es den Bäumen und Pflanzen weiterhin gut geht, sind die Mitarbeitenden des Landschafts- und Forstamts auch regelmäßig mit Gießfahrzeugen unterwegs. Auch sie begleitete Schmidt-Lamontain. An einemTag bringt das Landschafts- und Forstamt rund 400.000 Liter Wasser aus. Tag für Tag im Einsatz Viel unterwegs ist auch die Fahrradstaffel des Gemeindevollzugsdiensts (GVD). Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums lud Schmidt-Lamontain zu einer Rundfahrt ein. „Die Mitarbeitenden sind für die Bürgerinnen und Bürger oft die ersten Ansprechpartner, wenn es um die Verkehrssicherheit geht“, so Schmidt-Lamontain. Bei einem Besuch dankte Schmidt-Lamontain den Mitarbeitenden des Recyclinghofs Wieblingen. ImJahr 2023wurdenhier rund40.000 Anlieferungen bearbeitet. Die Recyclinghöfe bieten auch die „Kurpfälzer Erden“ und die Möbelhalle an. Zum Abschluss begleitete Schmidt-Lamontain eine Sperrgutmannschaft durch die Südstadt und Rohrbach. Allein 85 Abholungen standen an diesem Tag auf dem Plan. fr/jkl Raoul Schmidt-Lamontain (rechts) und Dr. Ernst Baader, Leiter des Landschafts- und Forstamts (links), schauen Thomas Naschel (Mitte) bei seinem Baumcheck zu. (Foto Rothe) Neuer Valeriewegsteg eingehoben Fertigstellung voraussichtlich Ende November In den Nächten zwischen Montag und Mittwoch, 9. bis 11. September, ist der Verbindungssteg über den Gleisen imHeidelberger Altstadtbahnhof in einer aufwändigen Aktion eingehoben worden. Die 33 Meter lange und 37 Tonnen schwere Stahlbrücke war in drei Segmenten vorgefertigt worden und schwebte mittels eines Schwerlastkrans in den nächtlichen Sperrpausen der Deutschen Bahn AG ein. Für diese Maßnahme und die Montage waren nur jeweils vier Stunden Zeit, in der die Deutsche Bahn die Gleise gesperrt hatte. Bereits Ende Juli 2024 waren in einemNachteinsatz die Brückenpfeiler montiert worden. Der Valeriewegsteg wurde originalgetreu nachgebaut und wird mit einem Berührungsschutz gegenüber den stromführenden Fahrleitungen der Deutschen Bahn ausgestattet. Nach neun Monaten Bauzeit ist dies die vorletzte Etappe bei der Baumaßnahme an dem denkmalgeschützten Steg über den Gleisen im Heidelberger Altstadtbahnhof. ls Der 37 Tonnen schwere Verbindungssteg schwebte in nächtlichen Sperrpausen mittels eines Schwerlastkrahns über die Gleise des Altstadtbahnhofs. (Foto Stadt Heidelberg)
5 AKTUELLES 18. September 2024 Hier wird Wohnraum geschaffen Erster Bürgermeister besichtigte Neubauprojekte der GGH in Wieblingen und auf dem Hospital I m Rahmen seiner diesjährigen Baustellen-Sommertour hat Erster Bürgermeister und Baudezernent Jürgen Odszuck das Neubauprojekt in Wieblingen besichtigt, mit dem die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) in unmittelbarer Nähe zum Neuenheimer Feld 99 Kleinwohnungen für Beschäftigte des Universitätsklinikums Heidelberg schafft. „Wir freuen uns, dass die GGH mit diesem Projekt weiteren bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Wohnraum schafft, denn in einer attraktiven Stadt wie Heidelberg benötigen auch junge Menschen in der Ausbildung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Schichtbetrieb arbeiten, bezahlbare Wohnungen mit kurzen Wegen zum Arbeitsplatz“, sagt Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck. Insgesamt entstehen 3.170 Quadratmeter Wohnfläche. Dank der modularen Holzhybridbauweise können die Arbeiten auf der Baustelle reduziert und die Bauzeit spürbar verkürzt werden. Noch im September werden die Rohbau- und die Holzbauarbeiten am ersten Haus abgeschlossen. Quartiersentwicklung geht voran Am 2. September konnte sich Odszuck vom Baufortschritt auf dem zehn Hektar großen Hospital-Areal in Rohrbach überzeugen. Hier entsteht in den kommenden Jahren ein modernes Wohnquartier mit rund 600 Wohnungen. 40 Prozent der geplanten Wohnungen sind für Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen vorgesehen. Derzeit laufen die Rohbauarbeiten auf Hochtouren. Die rötlichen Fassaden aus dämmenden Porotonsteinen sind bereits deutlich erkennbar. Der Abschluss der Rohbauarbeiten ist für Ende des Jahres 2024 vorgesehen, Ende 2025 sollen die ersten Wohnungen der GGH fertiggestellt sein. Die Vermietung soll im Jahr 2026 starten. cat Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck (v.l.), Projektleiter Wolfgang Hofmann und GGH-Geschäftsführer Peter Bresinski beim Besuch im Wieblinger Weg (Foto Rothe) Freiwilligentage Mit anpacken vom 21. bis 30. September Freiwillige haben bei den Freiwilligentagen von Samstag, 21. September, bis Montag, 30. September, die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen, neue Erfahrungen zu sammeln und unterschiedliche Projektanbietende kennenzulernen. Gemeinnützige Vereine und Initiativen haben in Heidelberg bislang 52 Projekte angemeldet – ein neuer Rekordwert. Mitmachangebote reichen von der Verschönerung sozialer Einrichtungen, Herbstputz und der Reinigung des Waldes über Gartenarbeit und Handwerkarbeiten in Kitas, in einem Museum oder in einer Begegnungsstätte bis hin zum Basteln von Lehrmaterialien sowie Musizieren für ältere Menschen. Auch Kuchenspenden sind gefragt. Zudem werden Projekte zum Thema Inklusion angeboten.Zwölf interessante Projekte finden direkt am Eröffnungstag der Aktionswoche, am Samstag, 21. September, statt. Die weiteren 40 Projekte werden im verbleibenden Aktionszeitraum bis 30. September angeboten. Kurzfristig Entschlossene können bei vielen Angeboten auch noch am jeweiligen Aktionstag mitanpacken. Eine Übersicht der Projekte www.engagiert-in-heidel berg.de/freiwilligentag Barrierefrei wohnen: Stadt fördert Umbau Bis zu 50.000 Euro pro Maßnahme Mit dem Programm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ fördert die Stadt den barrierefreien Neubau und Anpassungen von Wohnungen, damit sie ein Leben lang genutzt werden können. Damit ist die Stadt eine der wenigen Städte in Baden-Württemberg, die eine eigene kommunale Förderung für barrierefreies Wohnen anbietet. Im Neubau lässt sich Barrierefreiheit zumeist ohne großen zusätzlichen Aufwand herstellen. Pro Wohnung im Geschossneubau/bei der Geschosssanierung beträgt der mögliche Zuschuss 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für individuelle Umbauten im Bestand können 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden – bis zu einer Fördersumme von maximal 25.000 Euro. Sind es mehrere Wohnungen gibt es bis zu 50.000 Euro. Jetzt beraten lassen Zuschüsse können für den Umbau in der eigenen, in der gemieteten oder vermieteten Wohnung gezahlt werden, beispielsweise für Badumbau, Türverbreiterungen oder Handläufe. Ebenso für die barrierefreie Zugänglichkeit von bestehenden Gebäuden. Die Kriterien für eine Förderung können unter www.heidelberg.de/bauenbarrierefrei geprüft werden. Kostenfreien Beratungstermin unter: barrierefreiheit@heidelberg.de 06221 58-25300 Beratungen zum Doppelhaushalt verschoben Aktueller Fehlbetrag rund 90 Millionen Euro Die Beratungen zum neuen Doppelhaushalt starten nicht wie geplant im Oktober 2024, sondern erst im Februar 2025. Die Stadt muss im aktuellen Haushaltsjahr allein bei der Gewerbesteuer mit geringeren Einnahmen in Höhe von rund 30 Millionen Euro gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten rechnen. Für den Haushalt 2025/26 geht die Stadt aktuell sogar von einer Finanzierungslücke in Höhe von rund 90 Millionen Euro aus – also 45 Millionen Euro im Jahr. Gründe sind unter anderem geringere Einnahmen bei der Gewerbesteuer oder über den kommunalen Finanzausgleich sowie steigende Kosten in nahezu allen Bereichen. „Wir befinden uns finanziell in einer ganz schwierigen Situation“, sagt Oberbürgermeister Eckart Würzner. „Wir werden gemeinsam mit dem Gemeinderat einige Angebote und Standards in Heidelberg kritisch hinterfragenmüssen. Hinzu kommt, dass Bund und Länder zu viele Aufgaben an die Kommunen übertragen und Anforderungen erhöhen – ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Damit muss endlich Schluss sein.“ Die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes ist für den 20. Februar 2025 geplant. Der Gemeinderat hat dann Zeit, Änderungsanträge zu stellen. Die Verabschiedung durch den Gemeinderat soll am 5. Juni 2025 geschehen. chb
AKTUELLES 6 Durch die Neue Südstadt Ein guter Mix aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit D ie beiden Flächen Mark-TwainVillage und Campbell Barracks bilden die Konversionsfläche „Neue Südstadt“. Mit 44 Hektar macht sie ein Drittel des gesamten Stadtteils Südstadt aus. „Die Umwandlung des Mark-TwainVillages und der Campbell Barracks in die Neue Südstadt ist uns hier städtebaulich sehr gut gelungen. Seit 2016 hat sich ein Quartier entwickelt, das keinen Wunsch offenlässt: Wohnen, Arbeiten und Freizeit gehen hier Hand in Hand. Austausch, Begegnung und Teilhabe prägen schon jetzt dieses Quartier, das unter hohen städtebaulichen Standards entwickelt wurde und Freiräume der besonderen Art – wie den Anderen Park, die Spielelandschaft und verschiedene Kultureinrichtungen – zu bieten hat“, erklärte Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck bei einer Tour am 10. September durch das Quartier. In der neuen Südstadt, im MarkTwain-Village (MTV) und den Campbell Barracks, entstehen rund 1.500 Wohnungen als Neubau oder im Bestand. 70 Prozent davon sind preisgünstiger oder geförderter Wohnraum. Viele Wohnungen, zwei Studierendenwohnheime und ein Ausbildungshaus für Auszubildende sind bereits bezogen. Auf zwei Baufeldern finden gemeinschaftlich organisierte Wohnprojekte in rund 115 Wohnungen Platz. Neue Südstadt wird grüner Acht Stellplätze auf dem Parkplatz der Julius-Springer-Schule werden entsiegelt. Hier sollen 29 Bäume gepflanzt werden. Im Herbst werden entlang der John-Zenger-Straße 44 weitere Bäume gepflanzt. Die acht älteren Bäume, die Anfang des Jahres an die Römerstraße verpflanzt wurden, sind gut angewachsen. Zum Jahresende 2023 lebten knapp 2.400 Menschen im Quartier. Diese machen rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner der Südstadt aus. ls Neuer Film zur Südstadt www.youtube.com/ StadtHeidelberg 18. September 2024 (v. l.) Gero Seidler, Projektleiter Südstadt der Konversionsgesellschaft Heidelberg, Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck und Holger Meid, Geschäftsführer MTV Bauen und Wohnen, besuchten die Projekte in der Südstadt. (Foto Stadt Heidelberg) Produkte made in Heidelberg In der Unteren Straße 2 gibt es Produkte aus Heidelberg zu entdecken. Im Laden „HeartWork“ gibt die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft kreativen Köpfen aus Heidelberg die Gelegenheit, den stationären Einzelhandel zu testen. Das einmalige Projekt ist innerhalb der MITTENDRINNENSTADT entstanden – dem Vorhaben, die Heidelberger Innenstadt neu zu entdecken, auszudehnen und weiterzuentwickeln. Geöffnet hat der Laden montags bis samstags von 11 bis 19 Uhr. heartwork-heidelberg.de (Foto Buck) Infos für Eltern mit Neugeborenen Das Familienbüro lädt am Dienstag, 24. September, um 17 Uhr zur Infoveranstaltung „Willkommen im Leben – Informationen für Eltern mit Neugeborenen in Heidelberg“ ein. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Plöck 2a, statt. Geschwisterbetreuung ankündigen familienoffensive@ heidelberg.de „Quartiers-Mobil“ in Neuenheim Was bewegt die Menschen in Neuenheim? Am Dienstag, 24. September, lädt das „Quartiers-Mobil“ auf dem Marktplatz Neuenheim von 15 bis 19 Uhr zum Austausch ein. Bei Getränken und Snacks können alle ihre Wünsche einbringen. Verkehrsinfos online Die Stadt bietet Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche nützliche Verkehrsinformationen im Bürgerportal auch online an. Über die Kachel „Mobilität“ gelangt man zu Infos zu Großbaustellen und Parksituation sowie die Kinderwegepläne. buergerportal. heidelberg.de Vortrag: Glücksspielsucht Das Kommunale Suchthilfenetzwerk lädt am Montag, 23. September, um 14.30 Uhr zu einem Online-Fachvortrag in den Kleinen Rathaussaal, Marktplatz 10, ein. Eine LiveDemonstration von OnlineGlücksspiel soll Impulse zur anschließenden Diskussion setzen. Anmeldungen unter eva.leichmann@ heidelberg.de Kurz gemeldet Gründungspreis Bis 30. September bewerben Heidelberg ist ein Hotspot für Startups und Existenzgründungen. Das möchte die Stadt weiter unterstützen und vergibt zum zweiten Mal den Heidelberger Gründungspreis. In den beiden Kategorien „Mut“ und „Innovation“ werden Gründerinnen und Gründer gesucht, die ihr Unternehmen nach dem1. Januar 2019 gegründet und dessen Hauptsitz in Heidelberg angemeldet haben. Die beiden Erstplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro. Die Bewerbung ist online möglich bis zum 30. September unter www.heidelberg.de/ gruendungspreis. Die Auszeichnungen werden am 15. November in der Commissary im Patrick-Henry-Village verliehen. www.heidelberg.de/ gruendungspreis
7 AKTUELLES 18. September 2024 Ergebnisse der Heidelberg-Studie 2023 Erstmals Schwerpunkt auf Lebenslagen und Armut D ie neue Heidelberg-Studie 2023 ist erschienen. Schwerpunkt der Bürgerumfrage sind dieses Mal die sozialen und wirtschaftlichen Lebenslagen der Heidelbergerinnen undHeidelberger. Gezielt wurde hierbei der Fokus auf Armutsgefährdung gelegt. Wie viele Menschen sind in der wohlhabenden Universitätsstadt betroffen? Vor allemgeht es dabei um ihre Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. An der repräsentativen Studie machten imHerbst 2023 insgesamt 2.462 Bürgerinnen und Bürger mit. Erhoben hat die Daten die Dima Marktforschung GmbH. Gezielte Hilfen anbieten „Uns als Stadtverwaltung ist es ein zentrales Anliegen, Menschen in prekären Lebenslagen zu unterstützen. Die Wünsche und Probleme unserer Bürgerinnen und Bürger werden gehört. Wir wollen den Betroffenen künftig noch gezielter Hilfen anbieten“, sagt Oberbürgermeister Eckart Würzner. 37 Prozent der Befragten in Heidelberg arbeiten in Vollzeit, 14 Prozent in Teilzeit, nur 2 Prozent sind arbeitslos. 16 Prozent der Teilnehmenden sind im Studium. 95 Prozent der Befragten geben an, sich in Heidelberg wohlzufühlen. Wie in den vergangenen Jahren befindet sich dieser Wert auf einem hohen Niveau. cat/ls D ie Ergebnisse der HeidelbergStudie 2023 im Detail unter www.heidelberg.de/ heidelberg-studie Wie bekannt sind... › Heidelberg-Pass (+): Dieser ist mit 73 Prozent das bekannteste Angebot der Stadt. › Wohnberechtigungsschein: Jeder zweite Befragte kennt den Wohnberechtigungsschein, wobei die Bekanntheit bei Senioren mit 60 Prozent und bei Alleinerziehenden mit 65 Prozent deutlich höher ausfällt. › Ferien- und Freizeitangebote: Rund jeder zweite Befragte kennt die Kinderferienbetreuung, 40 Prozent das Sozialticket. Den Heidelberger Ferienpass haben zuletzt 1.700 Kinder und Jugendliche genutzt. › Hilfsangebote: Eine Übersicht zu Hilfen in Notsituationen unter www.heidelberg.de/gegen armut › Beratungsstellen: Über Beratungsangebote informiert die Stadt unter www.heidelberg. de/beratung zwei Drittel der Befragten sehen Verkehr als größtes Problem in Heidelberg die Hälfte beurteilt die eigene wirtschaftliche Lage als sehr gut oder gut 95 Prozent 16 Prozent der Befragten fühlen sich in Heidelberg wohl der Befragten sind von Armut gefährdet (davon 39 Prozent Studierende) für 35 Prozent sind hohe Wohnkosten Heidelbergs größtes Problem 51 Prozent sind mit der Arbeit des Gemeinderats (sehr) zufrieden jeder zweite Alleinerziehende ist von Armut gefährdet knapp jeder Dritte engagiert sich ehrenamtlich Erstes Wasserquartier in Heidelberg 14 Aktionen zum nachhaltigen Umgang mit Wasser in Boxberg Im Stadtteil Boxberg befindet sich Heidelbergs erstes Wasserquartier – einVorreiter in SachenWasserwende. Das Wasserquartier wurde durch die Initiative „Das Wassernetzwerk“ unter der Federführung des Stadtteilmanagements Boxberg und in Kooperation mit dem Verein „a tip:tap e. V.“ ins Leben gerufen. Verschiedene Veranstaltungen und Aktionen für alle Altersgruppen rund um das Thema Wasser informierten seit Anfang Mai über einen schonenden Umgang mit der Ressource Wasser. Dazu gehörten die Wasserwochen mit abschließendem Fest im Iduna-Center im Mai. Ziel des Projekts ist es, den Zugang zu Trinkwasser in Zeiten von Klimaveränderungen zu erleichtern und das Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise zu fördern. Fünf Refill-Stationen im Stadtteil Auf dem Boxberg gibt es insgesamt fünf Stationen, an denen Einwohnerinnen und Einwohner ihre Trinkflaschen kostenlos mit Leitungswasser auffüllen lassen können. Sie befinden sich unter anderem in der Apotheke Boxberg, im Büro des Stadtteilmanagements und im Kinder- und Jugendzentrum Holzwurm und sind mit einem blauen „Refill“- Aufkleber an der Tür oder am Fenster gekennzeichnet. cwa Hundeschwimmen Am Sonntag, 22. September, von 11 bis 16 Uhr, veranstalten die Stadtwerke Heidelberg im Tiergartenbad wieder ein Hundeschwimmen. Am Aktionstag dürfen nur Vierbeiner ins Wasser. Ihre Begleiter finden auf den Wiesenflächen zahlreiche Informationsstände und Angebote rund um den Hund. Eintritt: 4 Euro pro Hund. Weitere Informationen unter www.swhd.de/ hundeschwimmen2024 Hundeschwimmen im Tiergartenbad (Foto Dittmer) Kunst aus Holz Beim Familienfest im Heilwald rund um die Rehaklinik am 8. September präsentierten Holzbildhauer, wie man mit Motorsägen aus Holzbaumstämmen filigrane Skulpturen schnitzt. Fünf Kettensägenkünstler ließen aus verschiedenen Baumarten unterschiedliche Kunstwerke entstehen, darunter die Figur eines stilisierten Sportlers, die künftig imEingangsbereich des neuen Bewegungspfads stehen wird, den das Forstamt mit der Rehaklinik und dem Sportkreis Heidelberg eingerichtet hat. Mit der Motorsäge gestaltete Kunstwerke (Foto Stadt Heidelberg)
18. September 2024 BEKANNTMACHUNGEN 8 https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rat haus/Oeffentliche+Bekanntmachun gen+Umweltrecht.html einsehbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 26.09.2024 bis einschließlich 11.11.2024 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, BEKANNTMACHUNG Bekanntgabe gem. § 5 Absatz 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3.2. UVPG Das Universitätsklinikum Heidelberg, vertreten durch die Klinik Technik GmbH, beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zur Beheizung und Kühlung des Neubaus Herzzentrum und Informatic for Life auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5932, Hofmeisterstraße in Heidelberg-Neuenheim eine wasserrechtliche Erlaubnis. Für die Geothermienutzung soll Grundwasser aus dem Oberen Grundwasserleiter (OGWL) mit drei Förderbrunnen entnommen und nach thermischer Nutzung über drei Schluckbrunnen in denselben Grundwasserleiter wieder eingeleitet werden. Insgesamt ist eine jährliche Grundwasserentnahme und Wiedereinleitung von 835.000 Kubikmeter vorgesehen. Aufgrund der jährlichen Entnahmemenge von 835.000 Kubikmeter ist für das Vorhaben nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3.2. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVPPflicht erforderlich. In der allgemeinen Vorprüfung sind die Kriterien der Anlage 3 Ziffer 1 – 2 UVPG zu überprüfen und nach Anlage 3 Ziffer 3 UVPG hinsichtlich der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen zu bewerten. Nach Einschätzung der Behörde hat das Vorhaben - unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien - keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die zu berücksichtigen wären. Für das beantragte Vorhaben besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Einschätzung stützt sich auf folgende Gründe: Bei der geothermischen Grundwassernutzung ist nur mit einer lokalen Erwärmung des Grundwassers ummehr als 1 K bzw. weniger als 5 K zu rechnen. Des Weiteren wird der Wasserspiegel im direkten Nahbereich nur minimal abgesenkt (Entnahme) bzw. erhöht (Einleitung). Aufgrund des großen Flurabstands von rund 14 Metern sind keine Auswirkungen auf grundwasserabhängige Biotope oder den Grundwasserleiter zu besorgen. Die thermischen und hydraulischen Auswirkungen beschränken sich nur auf Teilbereiche des Oberen Grundwasserleiters. Es sind keine Schutzgüter (Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete) berührt oder betroffen. Im Wirkungsbereich der geplanten Geothermienutzung (Temperaturfahne, Ab- senktrichter, Aufstaukegel) sind keine negativen Auswirkungen gegenüber weiteren Grundwassernutzungen und geothermischen Nutzungen zu erwarten. Ein Eintrag von Schadstoffen über die Entnahmebrunnen oder durch die Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers in den Untergrund ist nach der geplanten Ausführung der Anlage und den technischen Vorkehrungen in der Haustechnik nicht zu besorgen. Weiterhin sind keine schädlichen Umweltauswirkungen durch etwaige Geräuschemissionen zu erwarten. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Heidelberg, den 18.09.2024 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Das Universitätsklinikum Heidelberg, vertreten durch die Klinik Technik GmbH beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung des Neubaus Herzzentrum und Informatic for Life auf dem Grundstück Flst. Nr. 5932, Hofmeisterweg in Heidelberg-Neuenheim eine wasserrechtliche Erlaubnis. Es wird beabsichtigt 835.000 m³/Jahr Grundwasser über drei Förderbrunnen zu entnehmen und nach thermischer Nutzung auf demselben Grundstück über drei Schluckbrunnen wieder in den Untergrund einzuleiten. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Ferner bedürfen Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen, nach § 43 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) einer Erlaubnis. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 26.09.2024 bis einschließlich Montag, den 28.10.2024 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 26.09.2024 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Bachelor of Arts – Public Management (m/w/d) Vollzeit/41 Wochenstunden | Die Stellen sind mindestens nach Besoldungsgruppe A 10g LBesGBW zu bewerten. Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: Leiterin/Leiter der Abteilung Natur -und Landschaftsschutz (m/w/d) Vollzeit | unbefristet| Entgeltgruppe 14 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 14 LBesGBW | Eine Einarbeitung durch die aktuelle Stelleninhaberin ist angedacht. Bei der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ): Leiterin/Leiter des Sachgebietes Abfallberatung und Vertrieb (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A12 LBesGBW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar | Eine Einarbeitung durch die aktuelle Stelleninhaberin ist angedacht. Beim Tiefbauamt: Bauingenieurin/Bauingenieur (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V, eine Neubewertung der Stelle ist vorgesehen| Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung: Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Hausdruckerei (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 7 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
18. September 2024 9 BEKANNTMACHUNGEN b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der COVID-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.heidelberg.de/hd/ HD/Rathaus/Oeffentliche+Bekanntma chungen+Umweltrecht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/service/Daten schutz.html abgerufen werden. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen ab dem 26.09.2024 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter Bekanntmachungen / Umweltrecht – Bekanntmachungen einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Heidelberg, den 18.09.2024 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeBEKANNTMACHUNG Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Gebietsfestlegung der Sperrzone I und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) sowie der Schweinepest-Verordnung Aufgrund Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 2 VO (EU) 2023/594 i. V. m. Art. 70 Abs. 1 lit. b), Abs. 2, 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. §§ 14d und 14e der SchweinepestVerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom08. Juli 2020 (BGBl. I. S. 1605), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 06. November 2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist, ergeht für das gesamte Gebiet der Stadt Heidelberg folgende: Allgemeinverfügung vom 10.09.2024 I. Die Allgemeinverfügung zur Gebietsfestlegung der Sperrzone I (sog. Pufferzone) und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest der Stadt Heidelberg vom 22.08.2024 wird aufgehoben und durch diese ersetzt. Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen wird das gesamte Gebiet der Stadt Heidelberg als Sperrzone I (sog. Pufferzone) festgelegt. Die Außengrenzen der Sperrzone I bilden die Grenzen zu den umliegenden Gemeinden des RheinNeckar-Kreises. II. 1. In der Sperrzone I gelten folgende Anordnungen: 1.1. Wildschweine / Jagd betreffende Maßnahmen 1.1.1. Hinsichtlich der Durchführung von Bewegungsjagden und Erntejagden gelten in der Sperrzone I folgende Einschränkungen: a) Die Durchführung von Bewegungsjagden und Erntejagden ist in den Stadtteilen südlich des Neckars (Altstadt, Bahnstadt, Bergheim, Boxberg, Emmertsgrund, Kirchheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Südstadt, Weststadt und Wieblingen mit der Gemarkung Grenzhof) unter Einhaltung der unten genannten Biosicherheitsmaßnahmen erlaubt. b) Die Durchführung von Bewegungsjagden und Erntejagden ist in den Stadtteilen nördlich des Neckars (Handschuhsheim, Neuenheim und Ziegelhausen) untersagt. Ausnahmen können im Einzelfall auf schriftlichen Antrag (Antrag per E-Mail an veterinaeramt@heidelberg.de) von der zuständigen Veterinärbehörde im Benehmen mit der Jagdbehörde und der Forstbehörde genehmigt werden. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn das Risiko, dassWildschweine die Sperrzone I verlassen, als sehr gering einzustufen ist (z.B. natürliche Barrieren, wildschweinfreie Gebiete). Die Genehmigung ist mit einer Auflage zu versehen, dass bei Bewegungsjagden lediglich kurz jagende Hunde eingesetzt werden und bei Erntejagden ein Einsatz von Hunden nicht erlaubt ist. 1.1.2. Es wird zur verstärkten Bejagung von Wildschweinen in der Sperrzone I aufgerufen. Bei der Jagdausübung nach Ziffer II 1.1.1. sowie Ziffer II 1.1.2. sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jagdausübungsberechtigte einzuhalten: Halter von Hausschweinen und Mitarbeiter von Hausschweinebetrieben dürfen nicht an der Jagd teilnehmen. Jeglicher Kontakt von Hunden mit Wildschweinen ist zu vermeiden. Sofern ein Kontakt von Hund oder Mensch mit Wildschweinen nicht vermieden werden kann, ist eine Dekontamination durchzuführen. Das bedeutet mindestens abwaschen insbesondere der Hundepfoten, des Fanges, der Riemen, Halsbänder mit geeignetem Shampoo. Reinigung und Desinfektion der Schuhe oder Schuhwechsel vor Zustieg in das genutzte Kraftfahrzeug. Desinfektion der Transportbox. Beim Verlassen der Sperrzone I ist in jedem Fall eine Dekontamination der Schuhe vor dem Zustieg in das genutzte Fahrzeug durchzuführen oder die Schuhe zu wechseln. Ebenso ist das Fahrzeug vorab möglichst äußerlich zu reinigen und zu desinfizieren, sofern Wege verlassen wurden. Bevor Hunde in die Fahrzeugbox gesetzt werden, sindmindestens Fang und Pfoten zur reinigen. Die Jagdkleidung ist regelmäßig bei mindestens 60 Grad unter Zugabe von Waschmittel zu reinigen. Fahrzeuge, die bei der Jagd in Sperrzonen eingesetzt wurden, dürfen ohne vorhergehende Reinigung und Desinfektion nicht auf einen Schweinehaltungsbetrieb fahren. Hund und Jagdkleidung dürfen ohne Reinigung und Waschung nicht auf einen Schweinehaltungsbetrieb gebracht werden. Für den Fall, dass erlegte Wildschweine verwertet werden: 1.1.3. Für den Fall, dass erlegte Wildschweine verwertet werden, haben Jagdausübungsberechtige sicherzustellen, dass jedes erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke gekennzeichnet und in auslaufsicheren Behältnissen zu der üblicherweise genutzten Wildkammer gebracht wird. Auch das Aufbrechen darf erst an diesem Ort erfolgen. 1.1.4. Der Aufbruch und mögliche Wildbretreste eines jeden erlegten Wildschweins sind an einer Verwahrstelle in den dafür vorgesehenen Behältnissen für den Zweck der unschädlichen Beseitigung in einem Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 nach Art. 24 Abs. 1 Buchst. a der VO (EG) Nr. 1069/2009 zu entsorgen. Der Transport hat in auslaufsicheren, leicht zu reinigenden Behältnissen zu erfolgen. 1.1.5. Jagdausübungsberechtigte haben sicherzustellen, dass von jedem erlegten Wildschwein Proben zur serologischen und virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest entnommen und jeweils mit einem Probenbegleitschein und unter Angabe des genauen Ortes (Revier-ID und mit GPS-Daten) an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe zur Untersuchung übersandt werden. 1.1.6. Jedes erlegte Wildschwein ist bis zum Vorliegen des negativen Untersuchungsergebnisses in der üblicherweise genutztenWildkammer unter Kontrolle des Jagdausübungsberechtigten aufzubewahren. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Jagdausübungsberechtigte das in der Sperrzone I erlegte Wildschwein zerlegt und die Stücke bis zumVorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses in verschlossenen Vakuumbeuteln aufbewahrt; diese dürfen tiefgefroren werden. Jeder Vakuumbeutel muss mit der Nummer der (weißen) Wildursprungsmarke zur Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet sein und alleWildteile in einemeigenen Behältnis aufbewahrt (z.B. Plastiksack) sein. Ein Inverkehrbringen ist erst nach Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses zulässig. Bei einem positiven Untersuchungsergebnis müssen alle Tierkörper in der Wildkammer, die Kontakt zu dem positiv getesteten Tierkörper hatten, nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde durch speziell geschultes Personal unschädlich beseitigt werden. Für den Fall, dass erlegte Wildschweine nicht verwertet werden: 1.1.7. Für den Fall, dass erlegte Wildschweine nicht verwertet werden, müssen die Tierkörper mit einer Wildmarke gekennzeichnet, beprobt und über die bekannte Verwahrstelle im Stadtgebiet Heidelberg oder an einem von der zuständigen Veterinärbehörde bestimmten Ort unschädlich beseitigt werden. Jede Probe ist mit einem Probenbegleitschein an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe zur Untersuchung zu übersenden. 1.1.8. Jagdausübungsberechtigte a) sind zu einer verstärkten Fallwildsuche nach verendeten Wildschweinen aufgerufen, b) haben jedes verendet aufgefundene Wildschwein der Veterinärbehörde der Stadt Heidelberg (E-Mail: veterinae ramt@heidelberg.de) unverzüglich, unter Angabe des genauen Fundortes (wenn möglich mit GPS-Daten) zu melden. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung der verendet aufgefundenen Wildschweine obliegt ausschließlich dem von der Stadt Heidelberg bestimmten Personal. 1.1.9. Hunde und Gegenstände (auch Fahrzeuge) sowie Schuhwerk, die bei jagdlichen Maßnahmen verwendet wurden und mit Wildschweinen oder mit Teilen von Wildschweinen in Berührung gekommen sind, sind zu reinigen und (im Falle von Gegenständen und Schuhwerk) mit einem gegen das ASP-Virus wirksamen Desinfektionsmittel gründlich zu behandeln. Hundehalter und Jagdausübungsberechtigte haben dies sicherzustellen. Personen,
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