7 STADTWERKE HEIDELBERG 31. Juli 2024 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datumder Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Stadt Heidelbergwird in der Zeit vom11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 in allen Bürgerämtern zu folgenden Öffnungszeiten für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Bürgeramt Altstadt Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Marktplatz 10, Rathaus Dienstag und Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Bürgerhaus Emmertsgrundpassage 17 Dienstag und Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Mittwoch 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Handschuhsheim Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dossenheimer Landstraße 13 Dienstag und Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Kirchheim Dienstag, Mittwoch und 08.00 - 16.00 Uhr Schwetzinger Straße 20 Freitag rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Mitte Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Bergheimer Straße 69 Dienstag und Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Mittwoch 08.00 - 17.30 Uhr Bürgeramt Neuenheim Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Rahmengasse 21 Mittwoch bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Bürgeramt Pfaffengrund Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Trinkwasser – ein kostbares Lebensmittel Analyse für jedes Haus abrufbar Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung ist ein kostbares Lebensmittel – gesund, verfügbar und preisgünstig. Doch woher kommt es? Und wie wird es aufbereitet? Das Trinkwasser in Heidelberg stammt ausschließlich aus Heidelberg oder der direkten Nachbarschaft: Bis zu fünf Prozent werden aus sieben Quellen in Handschuhsheim und Ziegelhausen gewonnen. Etwa 60 Prozent kommen aus den Grundwasserwerken Entensee, Rauschen und Schlierbach. Weitere rund 35 Prozent liefern Verbände aus Nachbargemeinden von Heidelberg. Analysen und Standort abrufbar Das Heidelberger Trinkwasser ist von bester Qualität, es unterschreitet die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung deutlich. Ausführliche Analysen gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke Heidelberg. Für die Analyse einfach Straße und Hausnummer eingeben, die Werte werden angezeigt. Aus Rohwasser wird Trinkwasser Das Quellwasser aus Handschuhsheim und Ziegelhausen sowie das Wasser aus dem Wasserwerk Schlierbach wird entsäuert: Dazu wird das Rohwasser aus den Quellen mittels natürlichem Carbonatgestein filtriert. Die dabei ausfallenden Stoffe wie Mangan werden per Sandfilter entfernt. Im Wasserwerk Schlierbach wird das Rohwasser rein physikalisch über eine Verrieselung entsäuert. Anschließend wird das Wasser in der Aufbereitungsanlage für die Quellen bzw. imWasserwerk durch UV-Anlagen desinfiziert. ImWasserwerk Entensee wird Eisen und Mangan per Luftsauerstoff ausgefällt und danach über Filter entfernt. Im Wasserwerk Rauschen ist dies wegen der hohen Qualität des Rohwassers nicht erforderlich. Mehr Infos unter www.swhd.de/wasser 160.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg erhalten ihr Trinkwasser täglich im Auftrag der Stadt von den Stadtwerken Heidelberg. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Fotolia ©samopauser Alle Angaben ohne Gewähr Impressum
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