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Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 31. Juli 2024 / Ausgabe 25 / 32. Jahrgang FREIZEIT Keine Langeweile! Angebote in den Ferien Noch keine Pläne in den Sommerferien? Kinder und Jugendliche werden beimHeidelberger Ferienprogramm auch jetzt noch fündig. Ob kurzfristige Abwechslung oder längerfristige Betreuung: Eine große Auswahl an Ferienangeboten ist auf dem städtischen Ferienportal unter www.heidel berger-ferienportal.de zu finden. Der Ferienpass ermöglicht den kostenlosen Eintritt in Zoo, Tiergarten- und Köpfelbad und viele weitere attraktive Vergünstigungen. S. 12 › HANDSCHUHSHEIM Dossenheimer Landstraße Vorbereitung auf Bauphase 2 Seit April arbeitet die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) an der Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße. Nach dem Ausbau der alten Straßenbahngleise sind nördlich des Hans-Thoma-Platzes bereits rund 400 Meter neue Rohre und Leitungen für Abwasser, Wasser, Gas, Strom und Fernwärme verlegt worden. Unterdessen läuft der Straßenbahnbetrieb im eingleisigen Betrieb weiter. Die zusätzlichen ÖPNV-Kapazitäten als Alternative zumAutoverkehr werden angenommen. S. 4 › IM NEUENHEIMER FELD Campus-Entwicklung Vereinbarung unterzeichnet Das Land Baden-Württemberg, die Universität Heidelberg und die Stadt Heidelberg haben gemeinsam einen Grundstein für die Campus-Entwicklung Im Neuenheimer Feld/Neckarbogen gelegt. Die Basis dafür bildet eine gemeinsame Umsetzungsvereinbarung. Die Vereinbarung gründet auf den Ergebnissen des im Jahr 2022 abgeschlossenen Masterplanprozesses. Sie macht diese für alle Projektpartner verbindlich und liefert die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. S. 6 › Der neue Heidelberger Gemeinderat hat mit der konstituierenden Sitzung am 23. Juli seine Arbeit aufgenommen. Dem Gremium aus 48 Stadträtinnen und Stadträten gehören 20 Mitglieder an, die bei der Kommunalwahl am 9. Juni neu in den Gemeinderat gewählt wurden. Im Vorfeld hatte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Abschlusssitzung des bisherigen Gemeinderates 20 ausscheidende Ratsmitglieder verabschiedet und ihnen für ihr Engagement gedankt. „Herzlichen Dank für Ihr Engagement für Heidelberg und die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Zusammen haben wir viele Zukunftsprojekte für Heidelberg umgesetzt, von der Schaffung von Wohnraum auf den ehemaligen USFlächen über Schulsanierungen bis hin zum neuen Konferenzzentrum“, sagte Würzner. Für Heidelberg. Für unsere Stadt. Die 48 Mitglieder des neuen Gemeinderats gehören 14 Parteien und Wählervereinigungen an – zwei mehr als vor fünf Jahren. Drei Fraktionsgemeinschaften wurden geschlossen. „Für Heidelberg. Für unsere Stadt“ war überall imRathaus zu lesen – das Motto für die erste gemeinsame Sitzung und die kommende Legislaturperiode. Neue Gesichter 20 neue Gemeinderatsmitglieder wurden begrüßt: Katharina Born (Volt), Hans Breitenstein (CDU), Zoe Dickhaut (SPD), Andrea Dittmar (CDU), Frieda Fiedler (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Gunter Frank (IDA), Marvin Frank (SPD), Andreas Gottschalk (Volt), Daniel Hauck (SPD), Dr. Peer Hübel (CDU), FlorianKollmann (Bündnis 90/Die Grünen), ThymonMatlas (Volt), AlbertMaul (AfD), Carmen Niebel (Die Heidelberger), Tim Nusser (FDP), Jochen Ricker (Die Heidelberger), Klaudia Rzeźniczak (HiB), Nora Schönberger (Bündnis 90/ Die Grünen), Yasmin Sedighi Renani (CDU), Leander von Detten (Bündnis 90/Die Grünen). Weitere Gremien neu besetzt Der Gemeinderat hat in der ersten Sitzung unter anderem die Besetzung der Ausschüsse und die Bestellung der Bezirksbeiräte beschlossen. Auch der Migrationsbeirat und der Beirat von Menschenmit Behinderungenwurden berufen. chb Mehr dazu auf S. 5 › Erste Sitzung für neuen Gemeinderat 20 neue Stadt- rätinnen und Stadträte begrüßt FERIEN Nächste Ausgabe: 21. August Die Arbeit kann beginnen: Der neue Gemeinderat trat am Dienstag, 23. Juli, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurden auch die Ausschüsse besetzt. (Foto Rothe) stadtblatt.heidelberg.de

AKTUELLES 2 In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de Bündnis 90/Die Grünen Felix Grädler Weiterentwicklung Airfield Heidelberg hat zu wenig Freiflächen und Freiräume, während das Airfield schon lange brachliegt. Der ehemalige Militärflughafen hat das Potenzial für gleichermaßen Naherholung, Kultur, Kreativwirtschaft, Existenzgründung und Landwirtschaft. Besonders die kreative Szene, Start-ups und Vereine könnten hier dringend benötigte Räume für Veranstaltungen, Workshops, Konzerte etc. finden. Ein jährlich stattfindendes Festival könnte die Arbeit der Kreativschaffenden und Künstler*innen der Öffentlichkeit zeigen und die erfolgreiche Belebung des Areals feiern. Familien könnten die Fläche für Freizeitaktivitäten wie Picknick, Inlineskaten und Basketball nutzen. Zudem ist eine Kombination mit Photovoltaikanlagen denkbar. Unbenommen hiervon bleibt die weitere Planung des Landwirtschaftsparks. Wir hatten bereits im Juli 2021 Ideen für eine Nutzung des Airfield eingebracht. Bei einer Begehung 2022 überzeugten wir uns vom guten Zustand eines Hangars und dem Potenzial der Fläche. Ein positives Beispiel, das als Vorbild für das Airfield dienen könnte, ist das „Platzprojekt“ in Hannover. Dort wurde erfolgreich ein urbaner Freiraum für Kultur, Kreativwirtschaft und Gemeinschaftsprojekte geschaffen. Mitte 2022 stellten wir den Antrag, das Airfield nutzbar zu machen und erste Aktivitäten zu ermöglichen. Zudem hatten wir erfolgreich beantragt, die Fläche minimal instand zu setzen und mit Infrastruktur (Strom, Wasser, WCs) auszustatten. Mittlerweile können dort Veranstaltungen wie das Deutsch-Amerikanische Freundschaftsfest stattfinden. In dieser Wahlperiode setzen wir uns weiter dafür ein, die Wiederbelebung des Areals zu beschleunigen und die Zwischennutzung zu intensivieren. Das Airfield wird mit einer kreativen und gemeinschaftlichen Nutzung Heidelberg bereichern, davon sind wir überzeugt. Und nun sind wir gespannt, was die Stadtverwaltung aus den Ideen der Bürger*innen vomAktionstag „Open Airfield“ entwickeln wird. Felix Grädler, Bündnis 90/Die Grünen 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Das Airfield: Mit einer kreativen und gemeinschaftlichen Nutzung wird es Heidelberg hoffentlich in naher Zukunft bereichern. (Foto Freundt) 31. Juli 2024 SPD Adrian Rehberger SPD beauftragt Stadtverwaltung, die Einrichtung eines Grillplatzes auf dem Airfield zu prüfen Für die Entwicklung der Konversionsfläche Airfield gibt es innerhalb der Stadtgesellschaft bereits viele tolle Ideen. Dadurch, dass ein Teil der Fläche nun aber für längere Zeit als Lagerplatz für Fernwärmerohre im Rahmen des notwendigen und unumgänglichen Ausbaus der Fernwärme in Heidelberg durch die Stadtwerke angemietet wurde, rückt die Entwicklung des Areals zunächst in die Ferne. Um den Bürger*innen wenigstens einen Teil des Areals zur Verfügung stellen zu können, böte sich die Anmietung einer Teilfläche für die Einrichtung eines temporären Grillplatzes an. So ließe sich zum einen eine kostengünstige Naherholungsmöglichkeit realisieren. Zum anderen würde diese Lösung auch den Bedenken des Bezirksbeirates Pfaffengrund hinsichtlich der Lärmproblematik von Grillplätzen in der Bebauung Rechnung tragen. Wir haben daher die Stadtverwaltung nach einer entsprechenden Anregung aus dem Pfaffengrund gebeten, eine Anmietung einer Teilfläche des Airfields von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu prüfen. Wir finden, dass die Stadtgesellschaft – insbesondere die Menschen aus dem Pfaffengrund und Kirchheim – nicht noch Jahre auf eine Nutzung des Airfields warten sollte. Vor demHintergrund der angespannten Haushaltssituation gilt es jetzt, clevere und kostengünstige Lösungen zu finden, die dennoch die Aufenthaltsqualität in Heidelberg steigern. Ihr Stadtrat Adrian Rehberger 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Prof. Dr. Nicole Marmé CDU-Gemeinderatsfraktion mit neuen Gesichtern In der letzten Gemeinderatssitzung wurden nicht nur die ausscheidenden Gemeinderäte gebührend verabschiedet, sondern auch die neu gewählten vereidigt. Für den sehr gelungenen Rahmen und die tolle Atmosphäre auch nach der Sitzung möchten wir uns bei den Mitwirkenden der Stadtverwaltung herzlich bedanken. In der CDU-Gemeinderatsfraktion freuen sich gleich vier neue Mitglieder auf die neuen Herausforderungen. Andrea Dittmar (45 Jahre, Betriebswirtin) hat denWeg in die Kommunalpolitik über das Thema Schulen gefunden. Entsprechend engagiert sie sich besonders im Ausschuss für Kultur und Bildung, im Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit und im Jugendhilfeausschuss. Yasmin Renani (Studentin) ist mit 22 Jahren das jüngste Mitglied des Heidelberger Gemeinderates und zukünftig Mitglied im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit sowie im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität. Dr. Peer Hübel (51 Jahre, Gymnasiallehrer) ist begeisterter Musiker und wird seine Erfahrungen in den Ausschuss für Kultur und Bildung einbringen. Außerdem ist er im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft vertreten. Hans Breitenstein (59 Jahre) wird sich als selbstständiger Bäckermeister mit Herzblut für die Interessen des Mittelstands im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft einsetzen und ist zudem im Sportausschuss vertreten. Wir alle freuen uns auf die vielen Gespräche mit den Heidelberger Bürgerinnen und Bürgern und auf die anstehenden Aufgaben der nächsten fünf Jahre. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Sie! 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de

3 AKTUELLES Nächste öffentliche Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 10 31. Juli 2024 Die Gremien tagen in den Sommerferien nicht. Los geht es mit dem Gremienlauf wieder am 11. September mit einer gemeinsamen Sitzung von Ausschüssen. Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat. heidelberg.de IDA Dr. Gunter Frank Mit IDA ... ... ist die Corona-Wirklichkeit in den Gemeinderat eingezogen. Die vollständigen RKI-Protokolle beweisen: Die Maßnahmen waren reine staatliche Willkür, sie haben keine Leben gerettet, sondern gekostet. Die Katastrophe darf sich nicht wiederholen. info@ida-hd.de Die PARTEI Björn Leuzinger Die Feuerwehr Heidelberg nutzt aktuell einen Teil des Airfields als Übungsgelände. Bei der Entwicklung des Airfields sollte dieser Teil weiterhin für sie zur Verfügung stehen, denn eine gute Ausbildung ist unerlässlich. Es gilt sich auf unterschiedlichste Szenarien vorzubereiten, die ohne so ein Gelände kaum übbar sind. Was unsere Feuerwehren beherrschen, können Sie am Sonntag, 04.08., bei der Freiwilligen Feuerwehr Pfaffengrund, Eppelheimer Straße 72/1, ab 10 Uhr, beim Tag der offenen Tür, bestaunen! info@die-partei-heidelberg.de AfD Albert Maul Er ist wieder da – der „bedrohliche AfD-Mann“ aus Neuenheim ... könnte man zumindest meinen, wenn man der seit einem Jahr gegenmich laufenden politischen Kampagne glaubt, die maßgeblich auf Lügen basiert. Linke und Lokalpresse desinformieren derweil eiskalt weiter. Dabei hat mich diese perfide Schmutzkampagne erst in den Gemeinderat gebracht! Ich nehme die Herausforderung aber gerne an. Und dabei möchte ich nur in einer Sache „bedrohlich“ wirken – mit meiner Kompetenz als Maschinenbauingenieur und Bürger, der hier geboren und aufgewachsen ist. Technischer Sachverstand ist definitiv etwas, das der Gemeinderat dringend nötig hat. Ich werde meine Erfahrung konstruktiv einbringen, insbesondere bei den wichtigen Themen Bauen, Energie und Verkehr. albert.maul@afd-bw.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Tim Nusser Langfristig denken Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Ich freue mich, gemeinsam mit Frank Beisel und Karl Breer in den nächsten fünf Jahren für eine bessere Stadtpolitik zu streiten. Ich bedanke mich bei Michael Eckert und Simone Schenk für ihr jahrelanges Wirken für uns Liberale. Wir stehen vor großen Herausforderungen: Der anstehende Doppelhaushalt – das sehen wir bei anderen Gemeinden – wird keiner, in demwir den finanziellen Spielraum für ein „Wünsch Dir was“-Programm haben. Wir setzen uns ein für eine Politik, die rechnen kann. Investitionen müssen Vorrang haben, ob in Infrastruktur, Schulen oder eine digitalere Verwaltung. Denn Investitionen heute sparen Kosten morgen – und nach diesem Doppelhaushalt kommt der nächste. nusser@fdp-heidelberg.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Hildegard Stolz Sommerpause Dieses Jahr ist die Sommerpause dringend nötig, der Wahlkampf und das Hin und Her bei der Gremienbesetzung waren aufreibend. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden: Die neue Fraktion Die Linke / Bunte Linke wird die inhaltliche Arbeit nach den Ferien mit Elan aufnehmen. Beiträge von mir im Stadtblatt finden Sie dann jede 3. Woche. Die Ausschussarbeit konzentriert sich für mich auf Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität sowie den Beirat Konferenzzentrum. Um meine bisherigen Schwerpunkte in Sozialem, Kultur und Bildung kümmere ich mich weiter, wenn auch aus der 2. Reihe. Da bleibt mehr Zeit für Kontakte in die Bevölkerung. Unsere Fraktion wünscht allen einen schönen Sommer und gute Erholung! h_stolz@gmx.de Fraktionsgemeinschaft HiB/Volt Waseem Butt Neuer Gemeinderat: frischerWind, neue Chancen Der Beginn einer neuenWahlperiode ist wie eine Staffelübergabe: Am 23.7. wurde der bisherige Gemeinderat verabschiedet, unmittelbar danach der neue vereidigt. Ich danke allen demokratischen Stadträt*innen, die sich ehrenamtlich und unermüdlich für das Gemeinwohl eingesetzt haben. Hervorheben möchte ich Dr. Jan Gradel, der 30 Jahre lang unser Stadtleben mitgestaltet hat und bei dem ich vor 10 Jahren in die Lehre ging. Im neuen Gemeinderat weht frischer Wind, über 40 % sind neu gewählt. Unsere Fraktion HiB/Volt mit Katharina Born, Andreas Gottschalk (Stv. Fraktionsvorsitzender), Thymon Matlas, Klaudia Rzeźniczak und mir besteht sogar zu 80 % aus Neuen. Wir begreifen unser Amt mit Dankbarkeit, Stolz, Gestaltungswille, Motivation und Energie als Chance für Heidelberg. Ihre erste Entscheidung war, mich zum ersten muslimischen Fraktionsvorsitzenden im Heidelberger Gemeinderat zu wählen und damit laut Andreas Gottschalk „eine optimistische, gesellschaftspolitische Botschaft für Vielfalt, Zusammenhalt und Frieden“ zu senden. stadtrat@waseembutt.de Die Heidelberger Larissa Winter-Horn Jetzt ist es offiziell! Die unabhängige Wählerinitiative Die Heidelberger ist nun mit Matthias Fehser, Marliese Heldner, Carmen Niebel, Jochen Ricker und Larissa Winter-Horn mit fünf Mandaten im Gemeinderat vertreten. Mit 336.053 Stimmen und 10,72 % aus eigener Kraft sind wir nach wie vor die viertstärkste Fraktion und ganz dicht an die drei großen Parteien herangerückt. Künftig haben wir in allen Fachausschüssen zwei Sitze, sind in 39 Gremien vertreten und stellen 24 Bezirksbeiräte in den Stadtteilen. Nach den Sommerferien stehen schon bald die Haushaltsberatungen an, die sich mit Sicherheit nicht einfach gestalten. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den anderen Gruppierungen und der Verwaltung und wollen engagiert unseren Teil zum Wohle unserer Stadt beitragen. Schöne Sommerferien wünscht die Gemeinderatsfraktion Die Heidelberger! info@dieheidelberger.de

AKTUELLES 4 31. Juli 2024 „Eingeloggt!“ Wer bringt Älteren die digitale Welt näher? Vom 11. bis 17. November wird in Heidelberg die Aktionswoche „Eingeloggt! Heidelberg“ stattfinden. Ziel der Aktionswoche ist es, älteren Menschen einen Zugang zur digitalen Welt zu bieten, in dem diese digitale Technik kostenlos ausprobieren können, Informationen erhaltenund erfahren, wo es Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ihre Fragen gibt. Für die „Eingeloggt!“- Aktionswoche sucht die Stadt noch weitere Akteurinnen und Akteure. Heidelberger Initiativen, Organisationen, Vereine und engagierte Personen sind herzlich eingeladen, in der Aktionswoche Events rund ums Thema „Digitalisierung für Neugierige ab 50“ und ältere Menschen zu veranstalten und auf der Webseite heidelberg.eingeloggt.net einzutragen. Egal, ob es einWorkshop zumSmartphone oder zu Video-Konferenzen ist, es ums Programmieren mit offenen Daten geht oder man in die virtuelle Welt eintaucht – der Fantasie und den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Alle Angebote, die bis zum 15. August eingetragen sind, werden auch in einem Flyer veröffentlicht. heidelberg.eingeloggt.net Gleisarbeiten beginnen Dossenheimer Landstraße: Vorbereitung auf Bauphase 2 A b Anfang August werden die ersten neuen Gleise auf der Westseite verlegt. Aufgrund der Temperaturen im Sommer müssen sie nachts geschweißt werden. Für den Wechsel in Bauphase 2 auf der Ostseite der Dossenheimer Landstraße findet ab Sonntag, 27. Oktober, wieder eine rund einwöchige Umbauphase mit Schienenersatzverkehr und Nachtarbeiten statt. Die Baumaßnahme ist damit weiterhin im Zeitplan. Vorab laden rnv und Stadt zu einer Infoveranstaltung ein. Der Termin wird noch bekanntgegeben. Informationen rund um die Uhr bietet die Baustellenwebsite der rnv unter www.dossen heimer-landstrasse.de. Umleitung wird instand gesetzt Die Stadt plant bis Ende August Teile der Fahrbahn im Wiesenweg in Handschuhsheim instand zu setzen. Der Wiesenweg ist Teil der Umleitungsroute für Radfahrende während der Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße. Die Fahrbahndecke soll provisorisch erneuert werden, um die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden während der Baumaßnahme Dossenheimer Landstraße schnell und effektiv zu verbessern. Geplant ist, den Fahrbahnbelag zwischen Mittwoch, 21. August, und Montag, 26. August, zu erneuern. Während dieser Zeit wird es zu Verkehrseinschränkungen im Wiesenweg kommen. Die beauftragte Baufirma, die rnv und die Stadt Heidelberg werden mit den Gewerbetreibenden vor Ort Abstimmungen zur Erreichbarkeit treffen. Während der gesamten Arbeitszeit wird es im Wiesenweg ein beidseitiges Halteverbot geben. Der Weg ist für alle voll gesperrt. Anlieger können eingeschränkt die Grundstücke erreichen. Radfahrende werden während der gesamten Bauzeit über die Fritz-Frey-Straße und Trübnerstraße umgeleitet. Eine vollständige grundhafte Erneuerung des Wiesenwegs ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. jkl www.heidelberg.de/DoLa An der Dossenheimer Landstraße beginnen die Gleisarbeiten. (Foto rnv / Haubner) Heidelberg startet als „Bildungskommune“ Bildung nachhaltiger und besser zugänglich machen D ie Stadt hat Ende vergangenen Jahres den Zuschlag für die Förderung als Bildungskommune durch den Bund bekommen und baut 2024 ihr datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement aus. Den offiziellen Start in das Projekt „Bildungskommune“ besiegelte Bildungsbürgermeisterin Stefanie Jansen am 24. Juli mit der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der Regionalen Entwicklungsagentur für kommunales Bildungsmanagement Hessen (REAB Hessen). „Unser Ziel als Bildungskommune ist, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt in jeder Lebensphase die Bildungsangebote nutzen können, die sie zur Realisierung ihrer individuellen Bildungsziele benötigen. Deshalb wollen wir den Zugang einfacher gestalten. Davon werden viele profitieren, insbesondere diejenigen, die wir jetzt noch nicht genügend erreichen“, sagt Bürgermeisterin Stefanie Jansen. Die Stadt möchte den Bereich der kulturellen Bildungmit Schwerpunkt auf Literatur weiter voranbringen und im schulischen Kontext stärken. Bildung für nachhaltige Entwicklung soll von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene verankert werden. Finanziert wird das Projekt zu 40 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Europäischen Sozialfonds (ESF). eu Technologiepark feierte 40-jähriges Bestehen Plattform für Innovation und Zusammenarbeit seit 1984 Der Technologiepark Heidelberg wurde 1984 als Reaktion auf den Bedarf an einer spezialisierten Infrastruktur für technologieorientierte Unternehmen gegründet. Ursprünglich mit wenigen Gebäuden im Neuenheimer Feld und im alten Schlachthof gestartet, beherbergt der Park heute an acht Standorten über 100 Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Biotechnologie, IT, Umwelttechnologie und vielen weiteren zukunftsweisenden Branchen. Bei der Jubiläumsveranstaltung im Juli hob Oberbürgermeister Eckart Würzner die Bedeutung des Unternehmens für die Stadt Heidelberg hervor: „Der Technologiepark ist nicht nur ein Ort des Fortschritts und der Innovation, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Förderer in unserer Region“, so Würzner. Geschäftsführer Dr. André Domin betonte die kontinuierliche Entwicklung von den bescheidenen Anfängen hin zu einem der führenden Technologiezentren Europas. „In den letzten 40 Jahren habenwir es geschafft, eine einzigartige Plattform für Innovation und Zusammenarbeit zu schaffen. Unser Erfolg basiert auf einer engen Verzahnung von Wissenschaft, Wirtschaft und Netzwerken. red www.technologiepark- heidelberg.de

5 31. Juli 2024 GREMIEN NEU BESETZT Das ist der neue Gemeinderat 48 Stadträtinnen und Stadträte verpflichtet D er neue Gemeinderat hat am 23. Juli seine Arbeit aufgenommen. „Ich danke Ihnen, dass Sie sich ehrenamtlich im Gemeinderat für unsere Stadt einbringen und freue mich auf die Zusammenarbeit“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner. „Auf uns warten spannende Herausforderungen. Es gilt, in den kommenden fünf Jahrenwichtige Entwicklungen für die Menschen in unserer Stadt voranzubringen. Wir wollen die Innovationskraft in unserer Stadt weiter stärken. Das gibt auch wichtige Impulse für die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung des sozialen Miteinanders.“ Die Gemeinderatssitze verteilen sich wie folgt: › Bündnis 90/Die Grünen (13 Sitze): Frieda Fiedler, Anja Gernand, Dr. Marilena Geugjes, Felix Grädler, Dr. Dorothea Kaufmann, Florian Kollmann, Dr. Ursula Röper, Christoph Rothfuß, Julian Sanwald, Nora Schönberger, Bülent Teztiker, Leander von Detten, Frank Wetzel. › CDU (7 Sitze): Thomas Barth, Hans Breitenstein, Andrea Dittmar, Dr. Peer Hübel, Matthias Kutsch, Prof. Dr. Nicole Marmé, Yasmin Sedighi Renani. › SPD (6 Sitze): Zoe Dickhaut, Marvin Frank, Daniel Hauck, Sören Michelsburg, Adrian Rehberger, Prof. Dr. Anke Schuster. › Die Heidelberger (5 Sitze): Matthias Fehser, Marliese Heldner, Carmen Niebel, Jochen Ricker, Larissa Winter-Horn. › Fraktionsgemeinschaft Heidelberg in Bewegung (HiB)/Volt (5 Sitze): Katharina Born, Andreas Gottschalk, Thymon Matlas (Volt), Waseem Butt, Klaudia Rzeźniczak (HiB). › Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke (3 Sitze): Zara Kızıltaş, Sahra Mirow (Die Linke), Hildegard Stolz (Bunte Linke). › Fraktionsgemeinschaft FDP/ Freie Wähler Vereinigung (3 Sitze): Karl Breer, Tim Nusser (FDP), Frank Beisel (Freie Wähler Vereinigung). › AfD (3 Sitze): Timethy Bartesch, Sven Geschinski, Albert Maul (nachgerückt für Jens Riedel). › GAL (1 Sitz): Michael Pfeiffer. › Die PARTEI (1 Sitz): Björn Leuzinger. › IDA (1 Sitz): Dr. Gunter Frank. chb Am 23. Juli versammelte sich der neue Gemeinderat im Rathaus. (Foto Rothe) Engagement für Heidelberg gewürdigt 20 Stadträtinnen und Stadträte feierlich verabschiedet Vor der konstituierenden Sitzung hatte Oberbürgermeister Würzner in der Abschlusssitzung des alten Gemeinderates Stadträtinnen und Stadträte verabschiedet, die dem Gremium nun nicht mehr angehören. Werner Pfisterer hielt als dienstältester Gemeinderat eine Ansprache im Namen aller ausscheidenden Stadträtinnen und Stadträte. Folgende 20 Stadträtinnen und Stadträte wurden feierlich verabschiedet: Derek Cofie-Nunoo (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Eckert (FDP), Martin Ehrbar (CDU), Karl Emer (SPD), Dr. Jan Gradel (CDU), Johannah Illgner (SPD), Sahin Karaaslan (Bündnis 90/Die Grünen), Nicolá Lutzmann (Bündnis 90/Die Grünen), Judith Marggraf (GAL), Mathias Michalski (SPD), Luitgard Nipp-Stolzenburg (Bündnis 90/Die Grünen), Werner Pfisterer (CDU), Kathrin Rabus (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Rochlitz (SPD), Dr. Simone Schenk (FDP), Anita Schwitzer (Bündnis 90/ Die Grünen), Manuel Steinbrenner (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Arnulf Weiler-Lorentz (Bunte Linke), Otto Wickenhäuser (CDU) und Bernd Zieger (Die Linke). chb OB Eckart Würzner (vorne, 4.v.l.) verabschiedete mit EBM Jürgen Odszuck (2. Reihe von hinten, rechts) sowie den Bürgermeisterinnen Stefanie Jansen (vorne links) und Martina Pfister (vorne rechts) die scheidenden Gemeinderatsmitglieder. (Foto Rothe) Alle Sitzungen des Gemeinderats sind im Livestream zu sehen: www.heidelberg.de/ gemeinderatlive Gemeinderat live

AKTUELLES 6 31. Juli 2024 Zusammenarbeit bei Campus-Entwicklung Stadt, Land und Uni unterzeichnen Umsetzungsvereinbarung Die Vorbereitungen für die Campus-Entwicklung sind in vollem Gange. Zahlreiche Gutachten, Studien und Untersuchungen werden derzeit erstellt, beispielsweise für die Freiraumentwicklung und eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Basis dafür bildet eine gemeinsame Umsetzungsvereinbarung, unterschrieben von Oberbürgermeister Eckart Würzner, der Rektorin der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Frauke Melchior, sowie in Vertretung des Landes Baden-Württemberg, den Ministerialdirigenten Prof. Kai Fischer (Ministerium für Finanzen) und Stefan Landerer (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst). „Das Neuenheimer Feld ist das Herzstück unserer Wissenschaftsstadt und bietet viel Potenzial, um Heidelbergs weltweit exzellentes Renommee weiter auszubauen. Mit der Umsetzungsvereinbarung legen Stadt, Universität und Land den Grundstein für ein gemeinschaftliches Vorgehen mit dem klaren Ziel, einen zukunftsweisenden Campus zu entwickeln“, erklärt Oberbürgermeister Eckart Würzner. cat Die Umsetzungsvereinbarung macht die Ergebnisse des Masterplanprozesses zur Entwicklung des Campus Im Neuenheimer Feld für alle Partner verbindlich. (Foto Ross) Heidelberg vergibt Gründungspreis Mutige und innovative Unternehmen gesucht Heidelberg ist ein Hotspot für Startups. Das möchte die Stadt Heidelberg weiter unterstützen und vergibt bereits zum zweiten Mal den Heidelberger Gründungspreis. In den beiden Kategorien „Mut“ und „Innovation“ werden Gründerinnen und Gründer gesucht, die ihr Unternehmen nach dem 1. Januar 2019 gegründet und dessen Hauptsitz in Heidelberg angemeldet haben. Die beiden Erstplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro. Zunächst bewerben sich Gründerinnen und Gründer online. Je drei Unternehmen pro Kategorie können sich dann in einer zweiten Runde am 15. November mit einem Pitch vor der Fachjury präsentieren. Den Heidelberger Gründungspreis hat die städtische Wirtschaftsförderung zusammen mit den Heidelberg Startup Partners, der IHK RheinNeckar und dem Technologiepark Heidelberg ins Leben gerufen. Die Preisgelder stiften die Sparkasse Heidelberg und die Volksbank Kurpfalz. Die Bewerbung ist online möglich vom 1. August bis 30. September auf www.heidelberg.de/ gruendungspreis Wohnsitz anmelden Ab sofort ist die Wohnsitzanmeldung vollständig digital verfügbar. Dafür wird lediglich die Online-Funktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto beim Serviceportal Service-BW oder die BundID benötigt. Die Bundesdruckerei schickt per Post einen Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einemWohnortaufkleber für den Reisepass. www.wohnsitzanmeldung.de Stadt kauft Kunst Die Stadt kauft auch dieses Jahr Arbeiten von Kunstschaffenden aus Heidelberg und der Region an, um auf diese Weise die regionale Kunstszene zu fördern. Gesucht werden in diesem Jahr Kunstwerke aus der Sparte „Grafik/Kunst auf Papier“. www.heidelberg.de/ kulturamt Kurz gemeldet Großer Andrang bei Aktionstag „Open Airfield“ Stadt stellt erstes Konzept für Nachnutzung des ehemaligen USFlugfelds vor D ie drittgrößte Konversionsfläche Heidelbergs, das Airfield, stand am Freitag, 26. Juli, unter dem Motto „Open Airfield – reinschauen und draufschauen“. Die Stadt Heidelberg hatte zur Bürgerbeteiligung und einem großen Aktionstag auf das ehemalige US-Flugplatzgelände eingeladen. Rund 700 Menschen waren zu Gast und nutzten die zahlreichen Angebote. Neben Ausstellungen zu denbisherigen Planungender Stadt sowie Beteiligungsstationen gab es Führungen über das Gelände und ein buntes Rahmenprogramm für Groß und Klein. An mehreren Stationen konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen einbringen, wie das Airfield künftig genutzt werden sollte. Darüber hinaus waren Besucherinnen und Besucher eingeladen, den Entwurf für das Nachnutzungskonzept zu kommentieren. Vor allem Wünsche nach mehr kühlendem Grün waren immer wieder zu hören sowie auch Sportnutzungen und Freizeitangebote. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger fließen in das Nachnutzungskonzept ein, das die Stadt derzeit erstellt. Dieses soll in der ersten Jahreshälfte 2025 zur Diskussion und Beratung in die städtischen Gremien gehen. Beim „Open Airfield“ präsentierte die Stadt ein Konzept für eine mögliche Nachnutzung des 15,6 Hektar großen Geländes. Demnach soll das Airfield als Teil des Landwirtschaftsparks entwickelt werden. Danach könnte rund ein Viertel des Airfields für große Veranstaltungen dienen. Außerdem sieht der vorgestellte Entwurf die sogenannte Agri-Photovoltaik vor. Auch eine Allee heimischer Baumarten ist auf der Airfield-Fläche geplant. Weiter werden Flächen für Spielplätze und Sport sowie eine Streuobstwiese, die als Liegewiese oder bei Veranstaltungen als Jugendzeltwiese genutzt werden kann, vorgeschlagen. cat/ls Moritz Bellers vom Stadtplanungsamt erläutert die Pläne der Verwaltung und kommt dabei mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch. (Foto Dittmer)

7 STADTWERKE HEIDELBERG 31. Juli 2024 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datumder Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Stadt Heidelbergwird in der Zeit vom11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 in allen Bürgerämtern zu folgenden Öffnungszeiten für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Bürgeramt Altstadt Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Marktplatz 10, Rathaus Dienstag und Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Bürgerhaus Emmertsgrundpassage 17 Dienstag und Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Mittwoch 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Handschuhsheim Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dossenheimer Landstraße 13 Dienstag und Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Kirchheim Dienstag, Mittwoch und 08.00 - 16.00 Uhr Schwetzinger Straße 20 Freitag rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Mitte Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Bergheimer Straße 69 Dienstag und Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Mittwoch 08.00 - 17.30 Uhr Bürgeramt Neuenheim Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Rahmengasse 21 Mittwoch bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Bürgeramt Pfaffengrund Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Trinkwasser – ein kostbares Lebensmittel Analyse für jedes Haus abrufbar Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung ist ein kostbares Lebensmittel – gesund, verfügbar und preisgünstig. Doch woher kommt es? Und wie wird es aufbereitet? Das Trinkwasser in Heidelberg stammt ausschließlich aus Heidelberg oder der direkten Nachbarschaft: Bis zu fünf Prozent werden aus sieben Quellen in Handschuhsheim und Ziegelhausen gewonnen. Etwa 60 Prozent kommen aus den Grundwasserwerken Entensee, Rauschen und Schlierbach. Weitere rund 35 Prozent liefern Verbände aus Nachbargemeinden von Heidelberg. Analysen und Standort abrufbar Das Heidelberger Trinkwasser ist von bester Qualität, es unterschreitet die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung deutlich. Ausführliche Analysen gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke Heidelberg. Für die Analyse einfach Straße und Hausnummer eingeben, die Werte werden angezeigt. Aus Rohwasser wird Trinkwasser Das Quellwasser aus Handschuhsheim und Ziegelhausen sowie das Wasser aus dem Wasserwerk Schlierbach wird entsäuert: Dazu wird das Rohwasser aus den Quellen mittels natürlichem Carbonatgestein filtriert. Die dabei ausfallenden Stoffe wie Mangan werden per Sandfilter entfernt. Im Wasserwerk Schlierbach wird das Rohwasser rein physikalisch über eine Verrieselung entsäuert. Anschließend wird das Wasser in der Aufbereitungsanlage für die Quellen bzw. imWasserwerk durch UV-Anlagen desinfiziert. ImWasserwerk Entensee wird Eisen und Mangan per Luftsauerstoff ausgefällt und danach über Filter entfernt. Im Wasserwerk Rauschen ist dies wegen der hohen Qualität des Rohwassers nicht erforderlich. Mehr Infos unter www.swhd.de/wasser 160.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg erhalten ihr Trinkwasser täglich im Auftrag der Stadt von den Stadtwerken Heidelberg. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Fotolia ©samopauser Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

8 31. Juli 2024 BEKANNTMACHUNGEN Am Markt 21 Mittwoch bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Bürgeramt Rohrbach Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr Seckenheimer Gäßchen 1 Mittwoch bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Bürgeramt Wieblingen Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Mannheimer Straße 259 Dienstag und Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bürgeramt Ziegelhausen/ Schlierbach Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 16.00 Uhr Kleingemünder Straße 18 nicht rollstuhlgeeignet Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Unter www.heidelberg.de finden Sie Aktuelles und Wichtiges wie z.B. Öffnungszeiten während der Schulferien. Bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfällen sind außerplanmäßige Schließungen einzelner Bürgerämter möglich. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenenmelderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintra-gung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung – mindestens 16 Jahre alt sind, – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, – seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu-letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lennigen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim

9 BEKANNTMACHUNGEN 31. Juli 2024 Nr. Name Gebiet 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 BacknangSchwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 AalenHeidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen Nr. Name Gebiet 21 BruchsalSchwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 LörrachMüllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg 26 EmmendingenLahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 RottweilTuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 SchwarzwaldBaar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen

10 31. Juli 2024 BEKANNTMACHUNGEN Nr. Name Gebiet 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende 38 ZollernalbSigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Heidelberg, den 31.07.2024 Prof. Dr. Eckart Würzner, Kreisabstimmungsleiter TIERSEUCHENRECHTLICHE ALLGEMEINVERFÜGUNG DER STADT HEIDELBERG zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) sowie der Schweinepest-Verordnung Aufgrund des Art. 71 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. §§ 3 und 3a der Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2020 (BGBl. I S. 1605), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. November 2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist, ergeht für das gesamte Gebiet der Stadt Heidelberg folgende: Allgemeinverfügung vom 30.07.2024 I. Zur Erkennung und Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen haben die Jagdausübungsberechtigten auf demGebiet der Stadt Heidelberg Interreligiöses Kalenderblatt – August 2024 05.08. jüdisch Tisch’a Be-Av 06.08 christlich Verklärung des Herrn (römisch-katholisch/ griechisch-orthodox) 15.08. christlich Himmelfahrt Marias oder „Entschlafung Mariens“ Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen 1) von jedem gesund, krank oder verletzt erlegten oder offensichtlich durch Unfall zu Tode gekommenenWildschwein unverzüglich eine EDTA-Blutprobe und eine Serumprobe oder, sofern dies nicht möglich ist, eine Bluttupferprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und zusammen mit dem ausgefüllten Untersuchungsantrag gemäß Anlage 1 dieser Allgemeinverfügung dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, Weißenburger Str. 3, 76187 Karlsruhe, zur virologischen Untersuchung zuzuführen. 2) jedes nach Ziffer 1) beprobte Wildschwein, das nicht unmittelbar nach Probenahme einer unschädlichen Beseitigung über Konfiskatsammelstellen oder Verwahrstellen zugeführt wird, eindeutig zu kennzeichnen und die Kennzeichnung in den Untersuchungsantrag gemäß Anlage 1 dieser Allgemeinverfügung einzutragen. Zur Kennzeichnung kann eine zur Trichinenbeprobung vorgesehene Wildursprungsmarke verwendet werden. 3) für jedes nach Ziffer 1) beprobte Wildschwein Geokoordinaten des Erlege-/ Fundortes zu erfassen und in den Untersuchungsantrag einzutragen. Sollte die Erfassung von Geokoordinaten im Einzelfall nicht möglich sein, ist auf Verlangen der zuständigen Veterinärbehörde der genaue Erlege-/Fundort des beprobten Stückes in anderer, geeigneter Weise bekannt zu geben. 4) sicherzustellen, dass jedes nach Ziffer 1) beprobte Wildschwein, das nicht unmittelbar nach Probenahme einer unschädlichen Beseitigung über Konfiskatsammelstellen oder Verwahrstellen zugeführt wird, bis zum Vorliegen des virologischen Untersuchungsergebnisses rückverfolgbar bleibt, indem sie Personen oder Unternehmen, die das Wildschwein oder Teile davon erhalten haben, auf Verlangen der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg mit Namen und Adresse bekannt geben können. Lebensmittelrechtliche Regelungen zur Rückverfolgbarkeit bleiben unberührt. 5) jedes verendet aufgefundene Wildschwein, welches nicht offensichtlich durch Jagdausübung oder einen Unfall zu Tode gekommen ist (Fallwild), unverzüglich unter Angabe der Geokoordinaten des Fundortes der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg anzuzeigen. Sollte die Erfassung von Geokoordinaten im Einzelfall nicht möglich sein, ist der zuständigen Veterinärbehörde der genaue Fundort in anderer, geeigneter Weise bekannt zu geben. II. Zur Erkennung und Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen haben die Halter der auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg gehaltenen Schweine 1) je epidemiologischer Einheit von den ersten beiden, innerhalb einer Kalenderwoche verendeten oder notgetöteten Schweinen mit einem Lebensalter von über 60 Tagen unverzüglich eine EDTABlutprobe oder, sofern dies nicht möglich ist, zwei Bluttupferproben zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen oder entnehmen zu lassen und zusammen mit einem ausgefüllten Untersuchungsantrag dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, Weißenburger Str. 3, 76187 Karlsruhe, zur virologischen Untersuchung zuzuführen. 2) der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts mitzuteilen, sofern eine Registrierung der Haltung nach Viehverkehrsverordnung bisher noch nicht erfolgt ist. III. Die sofortige Vollziehung der in Nr. I. 1 - 5 und Nr. II. 1 - 2 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird, soweit die Anordnungen nicht gemäß § 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) sofort vollziehbar sind, gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. IV. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Heidelberg (Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) Widerspruch eingelegt werden. Heidelberg, den 30.07.2024 Bernd Köster, Amtsleiter Den vollständigen Text mit Begründung und Hinweisen der Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Homepage der Stadt Heidelberg.

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