stadtblatt-heidelberg-download-2024-24

24. Juli 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN und Auflagen versehen werden. §4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig zu einer der in § 1 Absatz 2 genannten Zeiten gegen ein Verbot nach § 1 Absatz 1 verstößt, ohne dass eine Ausnahme nach § 3 vorliegt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden. (3) Waffen oder Messer, auf die sich die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 bezieht, können nach § 54 Absatz 2 WaffG eingezogen werden. §5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Diese Verordnung tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten nach Absatz 1 außer Kraft. Heidelberg, den 04. Juli 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister Anlage Räumliche Beschreibung und kartografische Darstellung der Waffen- und Messerverbotszone in Teilbereichen der KurGaswerkstraße Mittermaierstraße Hildastraße Kaiserstraße Kurfürsten-Anlage Kurfürsten-Anlage Belfortstraße Ringstraße Blumenstraße Wörthstraße Lessingstraße Kleinschmidtstraße Willy-BrandtPlatz Kaiserstraße Waffen- und Messerverbotszone Kurfürsten-Anlage | Belfortstraße Liebe Bürgerinnen und Bürger, zu Ihrer Sicherheit ist im Geltungsbereich der Waffen- und Messerverbotszone in Teilen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße das Führen von Waffen und Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter verboten. Das Verbot gilt jeweils freitags von 20.00 Uhr bis samstags 6.00 Uhr, samstags von 20.00 Uhr bis sonntags 6.00 Uhr sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages. Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Teilbereichen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße (Waffen- und Messerverbotszonenverordnung – WMVZ VO) Daneben gilt: Alte Eppelheimer Straße Römerstraße Mittermaierstraße s ing ß Wilhelmstraße s e Kirchstraße Bluntschlistraße a t ß fürstenanlage und Belfortstraße I. Räumliche Beschreibung der Waffen- und Messerverbotszone Die Waffen- und Messerverbotszone nach § 1 Absatz 1 umfasst folgenden Bereich: 1. Nach Norden wird die Zone begrenzt durch die Straße Kurfürsten-Anlage, dort entlang der Hausnummern 38 bis 60 bis zum Fußgängerüberweg über die nördliche Spur der Kurfürsten-Anlage Richtung Süden, z Lessingstraße (siehe N mmer 4). 2. Im Osten bildet die um den Römerkreis führende Römerstraße die abschließende Begrenzung der Zone, wobei die Fahrbahn nicht mehr in de Geltungsbereich fällt. 3. Auf der südlichen Seite bildet zunächst die Kurfürstenanlage mit den Hausnummern 43 bis 69 die Grenze der Zone, wobei die Grenze östlich der Hausnummer 43 in gerader Linie weiter nach Osten verläuft, bis sie auf die Römerstraße trifft (siehe Nummer 2). In westlicher Richtung schließt sich nach der Hausnummer 69 unmittelbar (und über die Kaiserstraße hinweg) die Belfortstraße mit den Hausnummern 1 bis 9 an. Die Grenze verläuft dann weiter von der Belfortstraße 9 in gerader Linie (über die Belfortstraße hinweg) entlang des Gebäudes Belfortstraße 2 bis zu dessen nördlicher Ecke, von wo sie nach Südwesten bis zu dessen westlicher Eck bbiegt und – über di e Ecke hinaus – in gerader Linie auf die Lessingstraße trifft. 4. Im Westen wird die Zone begrenzt durch die Lessingstraße (und über die südliche Spur der Kurfürsten-Anlage hinweg), wobei auch hier die Fahrbahn nicht mehr in den Geltungsbereich fällt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Er ist zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg, Bergh imer Straße 69, 69115 Heidelberg, während der Sprechzeiten niedergelegt. II. Kartografische Darstellung der Waffen- und Messerverbotszone Die Waff n- und Messerverbotszone nach § 1 Absatz 1 ist in der folgenden Grafik rot umrandet dargestellt: Elektromobil stets gut versorgt Tipps und Infos rund um Lademöglichkeiten Damit Elektromobilität klimaschonend ins Rollen kommt, braucht sie eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur auf Basis erneuerbarer Energien. Daran arbeiten die Stadtwerke Heidelberg gemeinsammit Partnern. An allen Ladepunkten der Stadtwerke erhalten Nutzer Ökostrom mit dem hochwertigen ok-Power-Label – unabhängig davon, bei wem sie Ladekunde sind. Hier gibt es eine Übersicht: www.swhd.de/unterwegs-laden Laden unterwegs Für ein komfortables Laden an öffentlichen Stationen bieten die Stadtwerke Heidelberg ihren Ökostromkunden die heidelberg EMOBIL-App an. Weitere Informationen hier www.swhd.de/heidelberg-emobil Laden zu Hause Für alle, die ihre Elektrofahrzeuge lieber daheim laden, gibt es ein komplettes Service-Paket zur Installation und zum Betrieb bei dem Energieversorger. Angebote für Einfamilienhäuser sind einfach online anzufordern; bei Mehrfamilienhäusern werden individuelle Angebote erstellt: www.swhd.de/einfach-zu- hause-laden Wer kein Komplett-Paket sucht, sondern selbst aktiv werden möchte, um eine Wallbox oder eine (Schnell-) Ladesäule installieren zu lassen, kann direkt einen zugelassenen Installateur beauftragen. Eine Liste von Installateuren im Gebiet der Stadtwerke Heidelberg Netze sowie weiteres Wissenswertes findet sich unter www.netze-heidelberg.de/ emobil-anschluss Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Wasserführung im Mühltal Am Samstag, den 27. Juli, um 15 Uhr laden die Stadtwerke Heidelberg zu einer Führung über die Wasserversorgung aus den Quellen ein. Treffpunkt: Turnerbrunnen am Parkplatz imMühltal. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. www.swhd.de/veranstaltungen Laden zu Hause an der eigenen Wallbox: Die Stadtwerke Heidelberg bieten ein komplettes Service-Paket für ihre Installation und ihren Betrieb an.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1