7 STADTWERKE HEIDELBERG 5. Juni 2024 BEKANNTMACHUNGEN Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 27.05.2024 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt TIERSEUCHENRECHTLICHE ALLGEMEINVERFÜGUNG zur Aufhebung von Sperrbezirk und Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen in der Stadt Heidelberg Im gesamten Stadtkreis Heidelberg ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen erloschen. Daher erlässt die Stadt Heidelberg, Veterinärabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes, auf Grund von Artikel 170 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016, Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1629 der Kommission vom 25. Juli 2018, Artikel 1 Nr. 4 und 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 3. Dezember 2018 und §§ 6 Abs. 1, 38 Absatz 11 Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fassung vom 21. November 2018 (BGBL IS. 1938) i. V. m. § 12 der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) in der Neufassung vom 3. November 2004 folgende Allgemeinverfügung 1. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen vom 11.10.2023 und die Ergänzung zur Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg vom 11.10.2023 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen vom 18.10.2023 werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Heidelberg (Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) Widerspruch eingelegt werden. Heidelberg, 14.05.2024 Bernd Köster Amtsleiter GREMIENSITZUNGEN Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 11. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 – die Sitzung wurde abgesagt! Bezirksbeirat Altstadt: Dienstag, 11. Juni, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 12. Juni, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 13. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Rohrbach: Donnerstag, 13. Juni, 18 Uhr, Hochschule Fresenius Heidelberg, Sickingenstr. 39 Bezirksbeirat Weststadt: Dienstag, 18. Juni, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendgemeinderat: Mittwoch, 19. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Sportausschuss: Donnerstag, 20. Juni, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Donnerstag, 20. Juni, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidel berg.de. Interreligiöses Kalen- derblatt – Juni 2024 12./13.06. Jüdisch Schawuothfest 16.06. islamisch Id al Adha (türk. Kurban Bayrami) Opferfest 29.06. christlich Petrus und Paulus (rk. und gr.-orth.) Weitere Informationen www.heidelberg.de/ kalender-der-religionen Spülung von Hydranten in HeidelbergBergheim und Wieblingen Qualitätssicherung der Trinkwasserversorgung Über 160.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg erhalten ihr Trinkwasser täglich von den Stadtwerken Heidelberg, die diese Aufgabe von den Stadtbetrieben Heidelberg übernommen haben. Dazu bereitet der kommunale Energieversorger das Wasser aus den Quellen und das Grundwasser in seinen Wasserwerken und -anlagen schonend auf. Rund 35 Prozent des Trinkwassers liefern überdies zwei Wasserversorgungsverbände, an denen die Stadtbetriebe beteiligt sind, aus der unmittelbaren Nähe von Heidelberg. Jährlich kommen so rund elf Millionen Kubikmeter bestes Trinkwasser zusammen, das über ein weit verzweigtes Verteilnetz Menschen in den Haushalten, Unternehmen und Organisationen in Heidelberg erreicht. Um die hohe Qualität des Trinkwassers und seiner Versorgung in Heidelberg zu sichern, gibt es als vorbeugende Maßnahme regelmäßige Spülungen im Bereich des Rohrnetzes. Aktuell spülen die Stadtwerke Heidelberg die Trinkwasser-Hydranten in Heidelberg-Bergheim und in Wieblingen mit klarem Trinkwasser. Die Arbeiten dauern rund fünf Monate. Während dieser Zeit werden insgesamt rund 500 Hydranten gespült. Zuvor haben die Stadtwerke Heidelberg bereits damit begonnen, mehrere Hundert Hydranten in HeidelbergHandschuhsheim zu spülen. In seltenen Fällen können im Zuge der Spülungen leichte Trübungen auftreten. Die Trübungen sind gesundheitlich unbedenklich. Weitere Informationen über das Trinkwasser in Heidelberg: www.swhd.de/wasser Die Spülung von Hydranten dient der Qualitätssicherung des Trinkwassers. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum
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