6 5. Juni 2024 BEKANNTMACHUNGEN Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Mobilität: Ingenieurin/Ingenieur für die Planung von verkehrstechnischen Einrichtungen (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V Beim Personal- und Organisationsamt: Betriebliche/r Gesundheitsmanagerin/ Gesundheitsmanager (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Beim Kämmereiamt: Sachgebietsleitung im Bereich Vollstreckung (m/w/d) Teilzeit / 24 Wochenstunden | unbefristet | Besoldungsgruppe A11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V. Bei Bewährung und entsprechender Aufgabenwahrnehmung besteht mittelfristig Perspektive nach Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V. Es können sich daher auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerben, die bereits in Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V eingruppiert sind. Beim Hochbauamt: Architektin/Architekt (m/w/d) 30 bis 34 Stunden | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V Qualitätsmanagerin/Qualitätsmanager von Reinigungsleistungen (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Bei der Musik- und Singschule: Lehrkraft für klassische Gitarre (m/w/d) Bis zu 14 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 60 Unterrichtsminuten/Schulwoche | unbefristet | Entgeltgruppe 9b TVöD-V Beim Amt für Schule und Bildung: Sachbearbeiter/in im Bereich Schülerbeförderung und Personalangelegenheiten der Schulsekretariate (m/w/d) 24 Wochenstunden | Besoldungsgruppe A8 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V Beim Kinder- und Jugendamt: Pädagogische Fachkräfte für die Kindertageseinrichtung Buchwaldweg im Stadtteil HD-Boxberg (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-V Pädagogische Fachkräfte für die Kindertageseinrichtung Furtwänglerstraße imStadtteil HD-Handschuhsheim (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | bis Entgeltgruppe S 8a TVöD-V Pädagogische Hilfskräfte (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | Entgeltgruppe S 2 TVöD-V Bei der Stadtbücherei: Fachkraft für Medien- und Informationsdienste (m/w/d) Teilzeit 50 % | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Andreas Scheurich der am 30. April 2024 im Alter von 63 Jahren verstorben ist. Andreas Scheurich war beim Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg beschäftigt und hatte sich während seiner langjährigen Zugehörigkeit durch besonderes Engagement, großes Verantwortungsbewusstsein sowie durch hohe persönliche, fachliche und soziale Kompetenz ausgezeichnet. Betroffen nehmen wir Abschied von einem geschätzten Mitarbeiter, dessen Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft uns sehr fehlen werden. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Wir trauern um Herrn Stadtverwaltungsdirektor Walter Ochs der am 17. Mai 2024 im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Walter Ochs war über 33 Jahre im Dienst der Stadt Heidelberg tätig, zuletzt als Leiter des damaligen Sport- und Bäderamtes. Dieses führte er mit großem Engagement und fundiertem Sachverstand. Betroffen nehmen wir Abschied von einem sehr geschätzten Mitarbeiter, der aufgrund seiner besonderen persönlichen Kompetenz und seinem vorbildlichen Verantwortungsbewusstsein allseits ein hohes Ansehen genossen hat. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Terminvereinbarung unter Tel. 06221 – 58 25150 oder per E-Mail unter kompe tenzzentrum.bauberatung@heidelberg. de eingesehen werden. Kompetenzzentrum Wohnen-Bauen-Förderung Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1