5 AKTUELLES 5. Juni 2024 Balkonkraftwerke Künftig Leistung bis 800 Watt möglich Bundestag und Bundesrat haben Ende April das sogenannte Solarpaket I beschlossen. Die Änderungen bedeuten für Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund des Heidelberger Förderprogramms „Rationelle Energieverwendung“ ein Steckersolargerät anschaffen, eine Reihe von Erleichterungen. Mit dem Solarpaket I wurde die Einspeiseleistung von Steckersolargeräten mit maximal 800 Watt definiert – für viele ein lang ersehnter Schritt. Wo zuvor noch die Netzanschlussnorm VDE AR-N 4105 eine Leistung von maximal 600 Watt vorgab, entfällt diese nun nach Angaben des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). In einer Mitteilung des VDE Forum Netztechnik/Netzbetrieb vom 16. Mai 2024 bestätigte der VDE, dass die Nutzung von Wechselrichtern mit 800 Watt Leistung ab sofort möglich sei. Die Neudefinition bedeutet für bereits geförderte Anlagen in Heidelberg, dass gedrosselte 800 Watt-Wechselrichter jetzt entdrosselt werden können. Ab sofort fördert die Stadt Heidelberg Neuanschaffungen von Steckersolargeräten mit 800 Watt Wechselrichtern. www.heidelberg.de/ klimageld 730 neue Fahrradstellplätze Spatenstich für unterirdisches Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof E in weiterer großer Schritt für die Mobilitätswende in Heidelberg: Am Montag, 3. Juni, fand der Spatenstich zum Neubau eines unterirdischen Fahrradparkhauses amHauptbahnhof statt. Insgesamt rund 730 komfortable und sichere Stellplätze bietet der Neubau zwischen dem Hotel Intercity und dem geplanten Neubau der Deutschen Bahn. Das Projekt kostet insgesamt 9,4 Millionen Euro. Das Land fördert das Bauvorhaben mit rund 6,8 Millionen Euro. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme wird 2025 gerechnet. „Der Hauptbahnhof ist einer der wichtigsten Dreh- und Angelpunkte in unserer Stadt. Das neue Fahrradparkhaus ist ein Gewinn für alle: mehr Komfort und Platz für Radfahrende, ein sicherer Bahnhofsvorplatz und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und für die Mobilitätswende in unserer Stadt“, so Oberbürgermeister Eckart Würzner. „Mit dem neuen Fahrradparkhaus stehen den Menschen in Zukunft knapp 2600 Abstellplätze rund um das Bahnhofsgelände zur Verfügung“, freut sich Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. Parkhaus fügt sich perfekt ein „Das unterirdische Fahrradparkhaus, das sich perfekt indas Umfeld einfügt, kann als architektonischeMeisterleistung betrachtet werden. Modern, hell, barrierefrei und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, wird das Parken von Rädern hier auf eine höhere Ebene gehoben. Der Neubau zeigt einmal mehr, dass Heidelbergs beliebtestes Verkehrsmittel einen hohen Stellenwert in der Stadtentwicklung hat“, betont Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck. Auf einer spiralförmigen Rampe gelangt man ein Stockwerk tiefer in die Parkebene. Ein Höhenunterschied von 4,80 Metern wird hier bequem überwunden. Dort erwarten die Radfahrenden eine Vielzahl verschiedener Abstellmöglichkeiten: Doppelstockparker, Abstellbügel, Fahrradboxen und Handbikestellplätze sowie 36 Ladepunkte für EBikes. Zukünftiger Betreiber werden die Stadtwerke. ls OB Eckart Würzner, Raoul Schmidt-Lamontain, Jürgen Odszuck sowie Vertreterinnen und Vertreter des Landes und der Deutschen Bahn vollzogen den Spatenstich. (Foto Rothe) Fassade am SNP dome-Parkhaus begrünt Neu, grün und innovativ: Das Parkhaus im Heidelberg Innovation Park (hip) am SNP dome hat eine neuartige Fassadenbegrünung erhalten. Die verschiedenen Pflanzen sind so an der Wand des Parkhauses P 20 angebracht, dass sie zahlreiche Vorteile für Menschen und Tiere, vor allem Insekten, bieten. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, der Stadtwerke Heidelberg und weiterer Akteure haben die neue Fassaden-Grünfläche am 16. Mai bei einem Pressetermin vorgestellt und erläutert. (Foto Rothe) BEKANNTMACHUNG Der Verein HUB Unseminars in Bioinformatics e.V. ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Liquidator anzumelden. Heidelberg, den 05. Juni 2024 Aidan Budd, Pfarrstraße 7 74921 Helmstadt-Bargen Laura Howes, Mönchhofstraße 3a, 69120 Heidelberg ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Kirchheim - Innovationspark Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2024 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan Kirchheim - Innovationspark als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Kompetenzzentrum Wohnen-Bauen-Förderung der Stadt Heidelberg einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Eine Einsichtnahme ist dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhrmöglich. Darüber hinaus können die Unterlagen nach vorheriger BEKANNTMACHUNGEN
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